Rheinisches Ärzteblatt 4/2023

Thema 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2023 Weiterbildung in der Schwangerschaft Die Kammerversammlung fordert die Weiterbildungsbefugten im Kammerbereich auf, die Weiterbildung für schwangere Weiterzubildende möglichst gleichwertig zu nicht schwangeren Kolleginnen und Kollegen fortzuführen. Studienplatzzahlerhöhung mit auskömmlicher Gegenfinanzierung Die Kammerversammlung fordert die Landesregierung von NRW auf, die geplante Erhöhung der Medizinstudienplätze in den bestehenden Studiengängen an Hochschulen in NRW auch adäquat gegenzufinanzieren. Ebenso fordert die Kammerversammlung den Bund und die Länder auf im Rahmen der Verhandlungen zur Änderung der Approbationsordnung und deren Finanzierung von realistischen Studienplatzzahlen auszugehen, welche in Zukunft ausreichen, die ärztliche Versorgung flächendeckend in Deutschland zu gewährleisten. BÄK Kalkulationstool eine einzigartige Chance Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Entwicklung des Personalbemessungstools der BÄK und fordert die Krankenhäuser im Lande auf, die Nutzung als Chance für Qualität in der Patientenversorgung mit adäquater, lebensnaher und zeitgerechter Personalausstattung voranzutreiben. Das BÄK Tool läutet einen längst überfälligen Paradigmenwechsel ein, denn bisher werden die Personalkosten nur auf der Basis der nicht repräsentativen Ist-Situation durch das InEK errechnet. Leistungsgruppen der Krankenhausreform müssen sich an der Weiterbildungsordnung orientieren Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der aktuell geplanten Krankenhausreform ein System aus Leistungsgruppen einzuführen, das sich in erster Linie an der Weiterbildungsordnung der Ärzteschaft als Maßstab moderner ärztlicher Versorgung der Bevölkerung orientiert. Eine Definition von Leistungsgruppen anhand vorgegebener ICD-10- und OPS-Kodes sollte nur in begründeten Ausnahmen erfolgen, um klar definierte medizinische Leistungen zu steuern. Die von der Regierungskommission für die Krankenhausreform skizzierte Systematik für Leistungsgruppen, die anhand der medizinischen Kodierung von Diagnosen und Prozeduren eine eindeutige Zuordnung zu Gruppen (Diagnose-bezogene Gruppen) definiert, wird abgelehnt. In Verbindung mit der Bezeichnung der Gruppen, analog der Facharzt-Bezeichnungen aus der Weiterbildungsordnung, wird eine tiefgreifende Definition der Fachgebiete durch den Gesetzgeber suggeriert. Die eindeutige Zuordnung von Diagnosen und Prozeduren zu einem Fachgebiet ist in vielen Fällen in einer Zeit von komplexer, teambasierter ärztlicher Versorgung nicht sachgerecht möglich. Ausgestaltung der Vorhaltekosten im Rahmen der Krankenhausreform Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesregierung auf, im Rahmen der aktuell geplanten Krankenhausreform neben einer fallzahlabhängigen Vergütung auch Elemente einer Vorhaltevergütung einzuführen. Die Vorhaltevergütung sollte insbesondere die Personalkosten für eine ausreichende medizinische Versorgung decken. Mit Blick auf die Bewältigung künftiger außergewöhnlicher Lagen, wie Pandemien, Naturkatastrophen und Extremereignisse, sollte an die Vorhaltevergütung auch die Bereitstellung dafür benötigter Infrastruktur gekoppelt sein. Dies gilt auch für die Einhaltung von Strukturqualitätsvorgaben für die Erbringung stationärer Medizin. Ärztekammer Nordrhein fordert: NRW-Krankenhausplanung soll als Grundlage für die Krankenhausreform im Bund genutzt werden Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert Gesundheitsminister Lauterbach auf, die Krankenhausplanung in NRW als Grundlage für eine qualitätsorientierte Fortentwicklung der Krankenhauslandschaft in ganz Deutschland zu nutzen, statt sie in der Öffentlichkeit schlecht zu reden. Ziel der NRW-Krankenhausplanung ist es, eine flächendeckende Grundversorgung zu erhalten und zugleich eine qualitätsorientierte Spezialisierung bei komplexen Leistungen zu fördern. Ferner verfolgt die NRW-Krankenhausplanung das Ziel, die Leistungsgruppen mit den Vorgaben der Ärztlichen Weiterbildungsordnung in Einklang zu bringen, damit auch zukünftig Fachärztinnen und Fachärzte in der ganzen Breite ihres Gebietes weitergebildet werden können. An DRG und Fallzahlen gekoppelte Vorhaltepauschalen lösen keines der DRG-gemachten Probleme Die Kammerversammlung fordert den Bundesgesetzgeber auf, im Rahmen der geplanten Krankenhausreform das DRG-Finanzierungs-System konsequent abzuschaffen und nicht nur durch kosmetische Eingriffe aufzuhübschen. Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de

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