Rheinisches Ärzteblatt 4/2023

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 /2023 29 Forum Ärztinnen und Ärzte mit einer Ausbildung aus einem Drittstaat müssen – wenn eine Gleichwertigkeit ihrer Ausbildung nicht festgestellt worden ist – eine Kenntnisprüfung absolvieren, um die Approbation erteilt zu bekommen und in Deutschland arbeiten zu dürfen. Leitende Ärztinnen und Ärzte können ihre Prüflinge auf diesem Weg unterstützen. von Marc Strohm Insgesamt 598 Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildungen aus dem Nicht-EU-Ausland, sogenannten Drittstaaten, haben in den letzten zwei Jahren in NRW ihre Kenntnisprüfung bestanden – die Voraussetzung dafür, dass ihnen die Approbation erteilt wird und sie künftig den Arztberuf selbstständig und eigenverantwortlich ausüben dürfen. Da für einen Großteil der Ärzte mit einer Ausbildung aus dem Ausland die berufliche Laufbahn in Deutschland im Krankenhaus beginnt, sind insbesondere leitende Ärztinnen und Ärzte sowie die Kollegen gefragt, hier im Vorfeld unterstützend tätig zu werden. „Der Weg zur bestandenen Kenntnisprüfung und damit zur Approbation sollte immer als Aufgabe des gesamten Krankenhauses gesehen werden“, erklärte Jürgen Herdt von der Stabsstelle für Planung und Entwicklung der Ärztekammer Westfalen-Lippe am 2. März auf der Online-Veranstaltung „Kenntnisprüfung und Berufserlaubnis: Anforderungen, Vorbereitung und rechtliche Rahmenbedingungen“, die sich an Chefärztinnen und Chefärzte richtete. Die Ärztekammer Westfalen-Lippe ist in NRW für die Abnahme der Prüfungen verantwortlich. Der Weg zur Approbation Zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung kann eine Berufserlaubnis für ein nordrhein-westfälisches Krankenhaus beantragt werden. Um die Berufserlaubnis zu erhalten, müssen die Antragstellerinnen und Antragsteller bei der Zentralen Anerkennungsstelle für Gesundheitsberufe (Teilbereich für die approbierten Heilberufe, ZAG-aH), mit Dokumenten belegen können, dass sie ihre ärztliche Ausbildung in ihrem Ausbildungsland abgeschlossen haben. Die Abgeschlossenheit der Ausbildung ist in einigen Ländern nicht schon durch das Studium an der Universität gegeben, sondern umfasst gegebenenfalls auch das Absolvieren einer praktischen Phase und gegebenenfalls das Bestehen einer dem Staatsexamen ähnlichen Prüfung, erklärte Maike Vossenberg, juristische Dezernentin bei der ZAG-aH. Zur Kenntnisprüfung könne sich anmelden, wer eine gültige Fachsprachprüfung oder die Fachsprache anderweitig nachgewiesen hat. Die persönliche Eignung für den Arztberuf müssten die antragstellenden Personen durch Strafregisterauszüge aus den Ländern, in denen sie in den letzten fünf Jahren gelebt und Unbedenklichkeitsbescheinigungen aus allen Ländern, in denen sie gearbeitet haben, sowie durch ein ärztliches Attest gegenüber der ZAG-aH belegen. Seien diese subjektiven Voraussetzungen bei abgeschlossener Ausbildung erfüllt und liege die Stellenzusage eines Krankenhauses in NRW vor, könne die Bezirksregierung die Berufserlaubnis erteilen. Dabei müsse das Krankenhaus sicherstellen, dass Personen mit Berufserlaubnis nur „unter Anleitung und unter Aufsicht eines approbierten Arztes beziehungsweise einer approbierten Ärztin“ tätig werden, denn gegebenenfalls drohten sonst juristische Konsequenzen. Bei der Kenntnisprüfung liege der Fokus auf der Inneren Medizin und der Chirurgie. Ausdrücklich berücksichtigt würden dabei Themenfelder aus der Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie, bildgebende Verfahren wie Röntgen, MRT, CT und Sonografie, Grundwissen aus dem Strahlenschutz sowie Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung, erklärte Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Beim Themenfeld der Notfallmedizin müssten die Prüflinge beispielsweise Reanimationsmaßnahmen und Notfallmedikamente richtig benennen können. Um die Prüflinge optimal auf die verschiedenen Schwerpunkte der Kenntnisprüfung vorzubereiten, empfahl Jürgen Herdt, der bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe das Organisationsbüro Fachsprachen- und Kenntnisprüfung leitet, ein Rotationssystem, das diesen möglichst viele Einblicke in die verschiedenen Stationen des Hauses gewährt. Ansprechpartner, auch außerhalb der eigenen Station, ermöglichten es den Prüflingen, ihr Wissen in den verschiedenen Bereichen zu erweitern. Unterstützung durch Kollegen Eine gute Feedbackkultur verhindere, dass Prüflinge mit ihrer Selbsteinschätzung allein gelassen würden. Nicht ratsam sei es, sie ausschließlich in hochspezialisierten Fachbereichen einzusetzen. Herdt riet, Anreize zu schaffen, die die starre Trennung zwischen Arbeit und Lernen aufbrechen und auch im Berufsalltag Lernimpulse zu bieten. Verschiedene Kurse zur Prüfungsvorbereitung könnten, neben der Arbeit im Krankenhaus, ergänzend auf das Prüfungsziel vorbereiten. Die Sorge vieler Prüflinge, beim ersten Versuch bei der Kenntnisprüfung durchzufallen, etwa weil in sozialen Medien von einer hohen Durchfallquote die Rede sei, könnten deren Vorgesetzte leicht entkräften. Nur eine sehr geringe Zahl an Kandidaten schaffe die Kenntnisprüfung auch nach dem dritten und letzten Versuch nicht. Herdt betonte jedoch zugleich, dass die Prüflinge stets im Hinterkopf behalten sollten, dass die Unterstützung durch Kollegen und Chefärzte die eigenverantwortliche Vorbereitung nicht ersetze. So klappt der Berufseinstieg in Nordrhein-Westfalen Die Präsentationen zu der Veranstaltung „Kenntnisprüfung und Berufserlaubnis: Anforderungen, Vorbereitung und rechtliche Rahmenbedingungen“ sind einsehbar unter www.aekwl.de/KP-Info Die Ärztekammer Westfalen-Lippe stellt Informationen für NRW zur Kenntnisprüfung unter www.aekwl.de/kenntnispruefung/ bereit. Rund um die Kenntnisprüfung

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