Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2023 Studie Hausarztpraxen gesucht Das Institut für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Düsseldorf sucht hausärztliche Praxen für das Forschungsprojekt „Digital Integrierte Versorgung von Diabetes mellitus Typ-2 und Parodontitis“, kurz „DigIn2Perio“. Das Projekt zielt darauf ab, durch eine aufeinander abgestimmte Behandlung die gesundheitliche Situation betroffener Patientinnen und Patienten zu verbessern. Denn durch die anhaltenden Entzündungen bei Parodontitis würden Botenstoffe in den Körper freigesetzt, die sich negativ auf den Blutzucker auswirken und das Risiko für diabetische Komplikationen erhöhen könnten, heißt es vonseiten des Instituts. Zugleich lasse eine schlechte Einstellung des Blutzuckerspiegels das ParodontitisRisiko ansteigen. Kontakt: sara.santos@med.uni- duesseldorf.de. HK Pflegekammer NRW Postel zur Präsidentin gewählt Sandra Postel wurde am 24. Februar zur ersten Präsidentin der neu gegründeten Pflegekammer NordrheinWestfalen gewählt. Die gelernte Gesundheits- und Krankenpflegerin, Pflegepädagogin und Pflegewissenschaftlerin leitet im Hauptamt den Bereich Bildung der Marienhaus Holding. Vizepräsident ist Jens Albrecht, Diplom-Pflegepädagoge und Leiter des Bildungszentrums für Berufe im Gesundheitswesen am Franziskus Hospital Bielefeld. Beide gehörten bereits dem Vorstand des Errichtungsausschusses der Pflegekammer NRW an. HK Kassenärztliche Bundesvereinigung Vorstand neu gewählt Dr. Andreas Gassen bleibt Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Die KBV-Vertreterversammlung (VV) bestätigte den Orthopäden aus Düsseldorf am 3. März in Berlin in seinem Amt. Ebenfalls wiedergewählt wurde Dr. Stephan Hofmeister als stellvertretender Vorsitzender. Neu in den KBV-Vorstand zog Dr. Sibylle Steiner ein. Die Ärztin ist bereits seit 15 Jahren hauptamtlich für die KBV tätig. Zuletzt leitete sie das Dezernat „Ärztliche und veranlasste Leistungen“. Steiner folgt im Amt auf Dr. rer. soc. Thomas Kriedel. Der Diplom-Volkswirt, im KBV-Vorstand unter anderem für das Thema Digitalisierung zuständig, verabschiedete sich nach sechs Jahren an der KBV-Spitze in den Ruhestand. Nach dem Rückzug von Kriedel musste der frei gewordene Vorstandsposten mit einer Frau besetzt werden. Das schreibt das Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz von Ende 2022 vor. Alle drei Vorstandsmitglieder waren ohne Gegenkandidaten angetreten und wurden jeweils mit großer Mehrheit gewählt. Bereits am Vortag war die Vorsitzende der KBV-Vertreterversammlung, Dr. Petra Reis-Berkowicz, in ihrem Amt bestätigt worden. Die Hausärztin aus dem oberfränkischen Gfrees steht seit 2017 an der Spitze der KBV-VV. Zur ersten stellvertretenden Vorsitzenden wurde Dr. phil. Anke Pielsticker, niedergelassene Psychologische Psychotherapeutin in München, und zum zweiten stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Rolf Englisch, niedergelassener Gynäkologe in Bielefeld, gewählt. HK Bekanntmachung Ärztekammer gibt Hinweise zum Umgang mit Medien Unter dem sperrigen Titel „Mitwirkung von Ärzten bei Publikationen, Hörfunk-, Fernseh- und Filmdarstellungen sowie öffentlichen Vorträgen“ veröffentlichte das Rheinische Ärzteblatt in der ersten April-Ausgabe 1973 Hinweise zum Auftreten in und zum Umgang mit Medien. Die „sachbezogene Mitarbeit von Ärzten als Vertreter ihres Berufsstandes“ sei geboten unter anderem „zur fachlich einwandfreien und medizinischen Aufklärung des Individuums, zur Förderung der Gesundheitspflege der Bevölkerung und zur Schaffung und Gewinnung von Verständnis und Unterstützung für die Anliegen der Ärzteschaft“, betonte die Ärztekammer Nordrhein im einleitenden Satz dieser „Bekanntmachung“. Die Kammer stellte gleichzeitig die klare Forderung auf, dass „die Sache und nicht die Person im Vordergrund“ zu stehen habe. „Zu vermeiden ist die standesunwürdige Herausstellung und Betonung der Person des Arztes als persönliche Werbung“. Die Ärztekammer formulierte einige konkrete Verhaltenshinweise: Der Name des Arztes sollte nicht wiederholt, betont oder zu auffällig genannt werden. Auch das Porträtbild eines Arztes sollte nur dann verwendet werden, wenn dies „aus sachlichen Gründen unabdingbar ist“. „Herabsetzende Äußerungen über Kollegen, ihre Tätigkeit und über medizinische Methoden sind zu unterlassen.“ Auch sollte der Arzt sich das Recht von den Medien einräumen lassen, vor Veröffentlichung Einsicht zu nehmen und Korrekturen im Sinne dieser standesorganisatorischen Prämissen anbringen zu können. „Die endgültige Form der Veröffentlichung ist nach Möglichkeit zu überprüfen.“ bre Das frisch gewählte Vorstandstrio (v.l.): Dr. Stephan Hofmeister, Dr. Sibylle Steiner und der Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen Foto: axentis.de/Georg Johannes Lopata
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