Rheinisches Ärzteblatt 4/2023

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2023 Für viele schwangere Ärztinnen verzögert sich durch Tätigkeitsverbote die fachärztliche Weiterbildung. Foto: fotostorm/istockphoto.com Hitzeschutz Positionspapier veröffentlicht Damit Ärztinnen und Ärzte langfristig und im Akutfall auf extreme Hitze vorbereitet sind, hat die Bundesärztekammer (BÄK) ein Positionspapier erarbeitet, das die Aufgaben der Ärzteschaft beim gesundheitsbezogenen Hitzeschutz herausstellt. Bei der Prävention und Behandlung von hitzebedingten Gesundheitsschäden spielten Ärzte eine zentrale Rolle, heißt es in dem Positionspapier. So könnten Ärzte vulnerable Patientinnen und Patienten mit Informationsmaterial und im Gespräch über Hitzerisiken aufklären. In Krankenhäusern und Praxen ließen sich vielfältige Maßnahmen zum Hitzeschutz umsetzen, etwa bei der Praxisorganisation oder im Bereich Bau und Technik. Um gemeinsam mit anderen Akteuren im Gesundheitswesen lokale Hitzeaktionspläne umzusetzen, warb die BÄK bei Ärzteverbänden und Ärzten für Hitzeschutzbündnisse. Wo bereits Hitzeaktionspläne in Entwicklung oder Umsetzung seien, sollen Hitzeschutzbündnisse in Abstimmung mit den Kommunen agieren. Sowohl in der Forschung und Lehre als auch in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung sollten hitzebedingte Erkrankungen und Hitzeschutz fest verankert werden, damit Hitzeschutz zum selbstverständlichen Teil des ärztlichen Berufes werde, so die BÄK. Das Positionspapier findet sich unter www.baek.de/ themen/aerzte/klimawandel- und-gesundheit/hitzewellen. MST Umfrage unter jungen Ärztinnen Karriereknick durch Schwangerschaft Junge Ärztinnen und Medizinstudentinnen fühlen sich in der Schwangerschaft häufig unter Druck und erhalten wenig Unterstützung durch ihre Arbeitgeber. Das ist ein Ergebnis einer Umfrage eines Netzwerks ärztlicher Organisationen, die sich für eine praxisorientierte Umsetzung des Mutterschutzes einsetzen. Der Initiative gehören der Marburger Bund, der Deutsche Ärztinnenbund, die Initiative Operieren in der Schwangerschaft, die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie, der Verband der Chirurginnen und der Verband leitender Krankenhausärztinnen und -ärzte an. An der Umfrage beteiligten sich 4.800 Ärztinnen und Medizinstudentinnen. Danach zögerte etwa die Hälfte der Befragten aus Sorge vor Tätigkeitsverboten und Einschränkungen bei der Weiterbildung, die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen. Zudem kommen der Umfrage zufolge viele Arbeitgeber ihrer Verpflichtung aus dem Mutterschutzgesetz nicht nach, für jede Tätigkeit die Gefährdungen zu beurteilen. Die Folge: Ärztinnen müssten trotz Gefährdung weiterarbeiten oder aber es würden pauschale Beschäftigungsverbote ausgesprochen, ohne zu ermitteln, wie und in welchem Umfang eine Weiterarbeit während der Schwangerschaft möglich sei. Die Ärztekammer Nordrhein erarbeitet derzeit ein Positionspapier mit Handlungsempfehlungen für Ärztinnen, um Weiterarbeit bei definierten Tätigkeiten auch während der Schwangerschaft zu ermöglichen. HK Weiterbildung Häufig gestellte Fragen und Antworten Die Ärztekammer Nordrhein hat eine Liste von häufig gestellten Fragen erarbeitet und unter www.aekno.de/weiterbildung unter dem Stichwort „Häufig gestellte Fragen und Antworten“ bereitgestellt. Die FAQs sind vor allem für Weiterbildungsassisten- ten konzipiert und für Ärztinnen und Ärzte, die kurz vor Beginn ihrer Weiterbildung stehen. Die umfangreichen Informationen sind in 14 thematische Schwerpunkte untergliedert von Weiterbildung nach den verschiedenen Weiterbildungsordnungen über Prüfungen, die Anerkennung von Facharztbezeichnungen/Weiterbildungszeiten aus dem Ausland bis hin zu den Themen Weiterbildungsbefugnis, Kursweiterbildung oder Fortbildungspunkte. Die einzelnen Themen können mit einem Klick aufgeklappt werden, damit die Fragen erscheinen. Mit einem weiteren Klick auf die jeweilige Frage erscheint die entsprechende Antwort darunter. Zahlreiche Links führen zu vertiefenden Informationen oder zu Anträgen rund um die Weiterbildung, beispielsweise zum „Antrag auf Anerkennung einer Bezeichnung“ oder den „Antrag auf Genehmigung einer Weiterbildung in Teilzeit“ auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein. Sämtliche Anträge, die im Zusammenhang mit der Weiterbildung stehen, finden sich auch unter www.aekno.de/weiter bildung unter dem Stichwort „Anträge und Merkblätter“. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-­ Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre

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