Thema 16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2024 Entschließungen der 11. Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein am 2. März 2024 im Wortlaut Entbudgetierung im Bereich der vertragsärztlichen Tätigkeit Die Kammerversammlung fordert die volle Bezahlung der EBM-Leistungen entsprechend den im EBM ausgewiesenen Eurobeträgen. Eine Entbudgetierung im hausärztlichen und im fachärztlichen Bereich soll dazu durch den Gesetzgeber möglichst schnell erfolgen. Der Gesetzgebungsprozess zur Krankenhausfinanzierung muss zügig abgeschlossen werden Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein ruft die Landesvertreter und das Bundesgesundheitsministerium auf, den Dialog um eine Zukunft der Krankenhausfinanzierung jetzt fortzuführen und die Gesetzgebung zeitnah abzuschließen. Aktuell besteht durch die vom DRG-System eingeführte Imbalance der Behandlungskosten zu Erlösen in vielen Fachgebieten und der langfristig zu geringen Investitionskostenfinanzierung der Länder ein Kipppunkt, in dem ungeplant und nicht zielgerichtet Krankenhäuser in finanzielle Schieflagen geraten sind. Dies erhöht auch die Unsicherheit bei den Beschäftigten, welche sich andere Tätigkeitsfelder abseits der Medizin suchen werden, was beim aktuellen Fachkräftemangel fatal wäre. Das Personal braucht Sicherheit und auch für die Patientenversorgung braucht es langfristige Planbarkeit. Das Krankenhaustransparenzgesetz muss kritisch betrachtet werden Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein kritisiert das geplante Krankenhaustransparenzgesetz in seiner aktuellen Ausführung. Es zeichnet sich durch einen immensen Mehrbedarf an finanziellen und personellen Ressourcen aus, die hierdurch der Krankenversorgung nicht mehr zur Verfügung stehen. Ein Vorteil der Patientinnen und Patienten durch ein Mehr an Sicherheit wird hiermit nicht erreicht. Vielmehr zeichnet sich das dunkle Szenario ab, dass bei der einfachen Betrachtung von Zahlen zu Komplikationen ohne eine Risikostratifizierung nach Vorerkrankungen der behandelten Patientinnen und Patienten ein „Wettbewerb“ entsteht, nur Patientinnen und Patienten mit geringem Komplikationsrisiko zu behandeln oder Eingriffe mit hohem immanenten Risiko nicht mehr durchzuführen. Dies wird kurzfristig eine Reduktion der Behandlungsmöglichkeiten bei schweren Erkrankungen und für deutlich vorerkrankte Patientinnen und Patienten mit sich bringen. Beteiligung der Ärztekammer an der Reform des Notdienstes Die Kammerversammlung fordert die Gesundheitsminister des Bundes und der Länder auf, die Bundesärztekammer und die Landesärztekammern an den Überlegungen und der Ausgestaltung der Reform der Notfallversorgung auf Bundes- und Landesebene zu beteiligen. Dabei sind folgende Aspekte im Interesse der geordneten Sicherstellung der Patientenversorgung zu berücksichtigen: Patientinnen und Patienten sind vor Fehlversorgung zu schützen und im Rahmen einer einheitlichen Ersteinschätzung (Triage) dem richtigen und notwendigen Versorgungsweg zuzuführen. Der Erwartungshaltung der Bevölkerung, eine Routineversorgung 24/7 auch unter Inanspruchnahme der Kliniken erhalten zu können, muss politisch entgegengewirkt werden. Während der regulären Praxisöffnungszeit ist eine zusätzliche Routineversorgung von Notfällen in integrierten Notfallzentren 24/7 nicht notwendig. Das Gesundheitsbewusstsein und die Gesundheitsaufklärung in der Bevölkerung zu schärfen, ist dringend geboten, um die Notdienstkapazitäten vor überflüssiger Inanspruchnahme zu schützen. Sozialversicherungspflicht für Ärzteschaft im ärztlichen Notdienst aufheben Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, schnellstmöglich eine Grundlage zur Ausnahme von der Sozialversicherungspflicht für Ärztinnen und Ärzte im ärztlichen Notdienst zu schaffen. Finanzierung der Vorhaltekosten des ärztlichen Notdienstes Die Kammerversammlung beschließt, dass die Finanzierung des ärztlichen Notdienstes nicht mehr allein zu Lasten der notdiensthabenden Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen Bereich gehen darf und fordert, dass die Ärztinnen und Ärzte im Notdienst mittels der Finanzierung der Vorhaltekosten des ärztlichen Notdienstes außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen entlastet werden. Die Weiterentwicklung des Notdienstes hat zu einem erheblichen Kostenanstieg in den letzten drei Jahrzehnten geführt. Die Ausgestaltung des Notdienstes wird sich weiter fortsetzen durch die flächendeckende Einführung von zentralen Portalpraxen, INZ und externem Fahrdienst. Kostentransparenz Notdienst und Notdienstpraxen Die Kammerversammlung fordert die KVNO auf, die Finanzierung des Notdienstes über ein alternatives Modell zu finanzieren. Die Beteiligung der Kolleginnen und Kollegen an der Finanzierung der Notdienste und der Notdienstpraxen sowie deren Betrieb durch eine Umlagefinanzierung aus den erwirtschafteten Geldern der Regelversorgung zu finanzieren, ist aufzugeben. Cannabis-Legalisierung stoppen – Die Bundesländer sollten im Bundesrat dem Gesetz nicht zustimmen und es in den Vermittlungsausschuss überweisen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Forderungen von Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, der die Regierungen der Bundesländer auffordert, das Cannabisgesetz im Bundesrat zu stoppen, um es im Vermittlungsausschuss zu überarbeiten, da durch das vom Bundestag verabschiedete Gesetz eine gefährliche Droge verharmlost wird. Auch in den Ländern gibt es aufgrund vielfältiger Warnungen von Ärzteschaft, Justiz,
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