Rheinisches Ärzteblatt 04/2025

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2025 9 Arbeitsunfähigkeit Negativ-Rekord setzt sich fort Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Nordrhein waren im Jahr 2024 durchschnittlich 26,22 Tage krankgeschrieben. Das zeigen Auswertungen der Arbeitsunfähigkeitsdaten von rund einer Millionen Versicherten der AOK Rheinland/Hamburg. Die Zahl der Krankentage ist damit im Vergleich zum Vorjahr (26,21 Tage) nahezu konstant geblieben. Der hohe Krankenstand von 7,18 Prozent bestätigt den Negativ-Rekord des Vorjahres. Im Vergleich lag der Krankenstand im Jahr 2020 im Rheinland noch bei 5,87 Prozent. Die Zahl der Arbeitnehmer, die aufgrund psychischer Störungen krankgeschrieben wurden, stieg 2024 im Vergleich zum Vorjahr um 1,6 Prozent. jf KI-Umfrage Jugendliche sind kritisch Nur noch knapp ein Drittel der Jugendlichen rechnen Künstlicher Intelligenz (KI) große Chancen zu. Das ergab eine Umfrage des SinusInstituts im Auftrag der Barmer unter rund 2.000 Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren im Jahr 2024. Im Vergleich glaubten im Vorjahr noch 41 Prozent der Jugendlichen an die Möglichkeiten, die KI bietet. Etwa ein Drittel der Jugendlichen beurteilt die Risiken der KI als groß. Dabei sind mit 37 Prozent Mädchen kritischer als Jungen (28 Prozent). Jeder fünfte Jugendliche sieht durch die KI seine beruflichen Pläne gefährdet. 62 Prozent der Jugendlichen fühlen sich dabei gut über KI informiert, im Vorjahr waren es nur 54 Prozent. jf Regierungskommission Abschließende Stellungnahmen zur Krankenhausreform Deutliche Kritik der Regierungskommission zur Krankenhausreform: Die Bundesländer kommen ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung für die Kliniken nur äußerst unzureichend nach. Foto: hxdbzxy/istockphoto.com Den Krankenhäusern müsste deutlich mehr Geld als bisher für Bestandsinvestitionen zur Verfügung gestellt werden. Die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ geht in ihrer 13. Stellungnahme mit dem Titel „Reform der Investitionskostenfinanzierung für die Krankenhäuser in Deutschland: Bestandsinvestitionen und Strukturinvestitionen“ von einem kontinuierlichen Investitionsbedarf in Höhe von sieben bis neun Prozent der Krankenhauserlöse aus. Die Bundesländer kämen aber mit rund 3,5 Prozent ihrer gesetzlichen Investitionsverpflichtung nur äußerst unzureichend nach. Um die chronische Unterfinanzierung aus den Länderhaushalten zu beenden, nennt die Regierungskommission zwei Alternativen. Zum einen schlägt sie ein Anreizsystem vor, das einen hälftigen Zuschuss aus Bundesmitteln für alle über fünf Prozent hinausgehenden Bestandsinvestitionen aus Landesmitteln vorsieht. Denkbar wäre alternativ auch die gänzliche Abkehr von der dualen Krankenhausfinanzierung. Eine monistische Finanzierung erscheint der Krankenhauskommission möglich über einen Investitionsaufschlag auf die bisherigen DRGs oder künftig in entsprechender Höhe auf die Vorhaltevergütung. Dies hätte aber zur Folge, dass die Länder die Hoheit über die Krankenhausplanung zumindest teilweise abgeben müssStudie zur Überversorgung 24 Leistungen mit zweifelhaftem Nutzen Insgesamt 24 medizinische Leistungen, deren Nutzen für Patientinnen und Patienten aus medizinischer Sicht infrage gestellt werden kann, haben die Technische Universität Berlin, die Techniker Krankenkasse (TK) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) im Rahmen einer Studie identifiziert. Dazu gehörten etwa die Messung der Schilddrüsenhormone fT3/fT4 bei Patienten mit bekannter Schilddrüsenunterfunktion oder die Bestimmung von Tumormarkern ohne bestehende Krebsdiagnose. Die direkten Kosten für ambulante Leistungen mit zweifelhaftem Nutzen beliefen sich dem Zi zufolge allein für die TK auf etwa 15,5 Millionen Euro jährlich. In Zeiten knapper Kassen und zunehmender Personalengpässe könne ein kritischerer Einsatz solcher Leistungen dazu beitragen, die schwindenden Ressourcen für wesentlichere Aufgaben einzusetzen, erklärte das Zi. HK ten. Um eine Steigerung der Sozialabgaben zu vermeiden, müssten die Krankenkassen von versicherungsfremden Leistungen entlastet und Steuereinnahmen der Bundesländer neu verteilt werden. Mit der 14. Stellungnahme („Krankenhausversorgung in Deutschland 2035 – zukünftige Aufgaben und Bedeutung der Krankenhäuser“), in der das Zielbild der stationären Versorgung über die aktuelle Krankenhausreform hinaus skizziert wird, beendet die im Mai 2022 auf Grundlage des Koalitionsvertrags eingerichtete Regierungskommission ihre Arbeit. tg

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