Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2026 Grafik: vm/istockphoto.com Es sind Vorfälle der vergangenen Jahre, wie die Coronapandemie oder Cyberangriffe auf Krankenhäuser und insbesondere der Krieg in der Ukraine sowie daraus resultierende Krisenszenarien, die das Vertrauen in vermeintliche Sicherheiten erschüttert haben. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, verwies bei der Kammerversammlung in seinem Bericht zur Lage auf die vorliegenden Analysen, nach denen das deutsche Gesundheitswesen auf künftige Bedrohungslagen nur unzureichend vorbereitet sei. Hier bestehe Handlungsbedarf; denn gerade in Krisen müsse Daseinsvorsorge adäquat funktionieren, sagte Dreyer. Deshalb begrüße er die Ankündigung der Bundesgesundheitsministerin, im Sommer 2026 ein Gesundheitssicherstellungsgesetz vorzulegen. „Dieses Gesetz muss Zuständigkeiten, Finanzierung und Versorgungsstrukturen rechtzeitig klären, damit eine Umsetzung nicht erst in der nächsten Katastrophe erprobt wird.“ Der Ärztekammerpräsident betonte vor den Abgeordneten aber auch den Wert der Demokratie in einer Gesellschaft, die angesichts von Krisenszenarien zunehmend mit Wut und Unzufriedenheit auf die Politik der demokratischen Parteien reagiere und diese für die Krisen verantwortlich mache. Nur in einem demokratischen System, in dem Gewaltenteilung, Wissenschafts-, Presse- und Meinungsfreiheit herrschen, könne auf Dauer ärztliche Berufsausübung im Einklang mit dem Genfer Gelöbnis gelingen. Dreyer verwies auf die Lage im Iran, aber auch in anderen Ländern, wo Ärztinnen und Ärzte verfolgt würden, weil sie ihrer berufsethischen Verpflichtung nachgekommen seien. Und auch dort, wo Wissenschaftsfeindlichkeit den Diskurs bestimme, sei die adäquate Gesundheitsversorgung bedroht, etwa in den USA, wo die Impfquoten zurückgingen, aber auch hierzulande, wo über Social Media die Impfskepsis geschürt werde. Mehr Tempo bei der Gesetzgebung Von der Bundesregierung forderte Dreyer, mehr Tempo bei den gesundheitspolitischen Vorhaben zu machen, auf deren gesetzgeberische Umsetzung man bereits seit Jahren warte – sei es die Notfallreform, Suizidprävention und Suizidassistenz oder Bürokratieentlastung. Stattdessen widme man sich dem KleinKlein, stelle die Patientinnen und Patienten unter Pauschalverdacht und plane, die Möglichkeit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach telefonischem Kontakt wieder rückgängig zu machen. Die Kammerversammlung sprach sich hingegen für die Beibehaltung der telefonischen und videobasierten Krankschreibung für diejenigen Patientinnen und Patienten aus, die dem Arzt oder der Ärztin bekannt sind. Dies diene zur Entlastung von Praxen und Patienten gerade in Infektzeiten. Ohnehin sei die Bedeutung der telefonischen AU-Bescheinigungen mit einem Anteil von jährlich 0,8 bis 1,2 Prozent an allen AU-Bescheinigungen für die Gesamtentwicklung der AU-Fälle sehr geAuf den Ernstfall kaum vorbereitet Auf künftige Krisenszenarien ist das deutsche Gesundheitssystem nur unzureichend vorbereitet, betonte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, bei der Kammerversammlung am 14. März. Diese befasste sich in einem Schwerpunkt mit dem Thema „Resilienz im Gesundheitswesen“. Gleichzeitig hob Dreyer den Wert der Demokratie für die Stabilität der medizinischen Versorgung hervor. von Thomas Gerst und Heike Korzilius
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