Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 4 / 2026 vorgesehen sind. Mit der Teillegalisierung von Cannabis als Konsumdroge habe die Verschreibung von Cannabis zu medizinischen Zwecken über Online-Plattformen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt immens zugenommen. Die ärztliche Sorgfaltspflicht setze aber bei der Verordnung von Medizinal-Cannabis nicht zuletzt aufgrund seiner psychoaktiven Wirkung einen persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt voraus, bei dem die medizinische Indikation geprüft und über mögliche Neben- und Wechselwirkungen aufgeklärt wird, heißt es in einem Beschluss der Ärztekammer. Gefordert werden weitere Studien mit dem grundsätzlichen Ziel, den Missbrauch einzugrenzen, ohne den Zugang für Patientengruppen mit einer evidenzbasierten medizinischen Indikation zu erschweren. Berufsbild des PA regeln Ausführlich beschäftigten sich die Abgeordneten in der Kammerversammlung auch mit dem Berufsbild der Physician Assistants (PAs). Ärztlicher Fachkräftemangel sowie wirtschaftliche Überlegungen seien Gründe dafür, dass PAs zunehmend in stationärer wie ambulanter Versorgung tätig würden, ohne dass ein Berufsgesetz die rechtliche Stellung und die Ausbildung regele, kritisierten die Delegierten. Zu befürchten sei der Ersatz von Ärztinnen und Ärzten in der Weiterbildung durch PAs, gab Dr. Stefan Schröter, Essen, bei der Diskussion zu bedenken. „Ärzte werden zukünftig Probleme haben, Weiterbildungsstellen zu finden.“ Entsprechend beauftragte die Kammerversammlung den Vorstand, Empfehlungen zur sicheren und wirksamen Integration von PAs in der Versorgung zu entwickeln. Neben den Diskussionen und Beschlüssen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen bildete die Resilienz des Gesundheitswesens in Krisenzeiten den Auftakt und den Schwerpunkt der Kammerversammlung. In einem Grußwort kündigte der Staatssekretär im NRWGesundheitsministerium, Matthias Heidmeier, gleich zu Beginn der Sitzung einen Operationsplan für ein krisenresilientes Gesundheitswesen an. Er soll im Dezember dieses Jahres vorliegen und die Expertise der nordrheinischen Ärzteschaft ebenso einbinden wie die der anderen Gesundheitsberufe. Ziel sei es, gemeinsam einen Gesamtplan zu entwickeln, sagte Heidmeier. Dabei müsse unter anderem die zentrale Frage geklärt werden, welche personellen Ressourcen wo im Krisenfall zur Verfügung stehen und wie diese gut vernetzt werden könnten. „Wir wollen keine Panik verbreiten, sondern Sicherheit schaffen in Zeiten großer Unsicherheit“, betonte der Staatssekretär. Insbesondere mit Blick auf den Ukraine-Krieg – in direkter Nähe zu Deutschland – gelte es, sich zu wappnen und vorbereitet zu sein. Resilienz im Krisenfall Zunehmend an Bedeutung gewinne vor dem Hintergrund dieser Bedrohungslage die zivil-militärische Zusammenarbeit, sagte Oberstarzt Dr. Martin Henes vom Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr. Während sich bisher der Katastrophenschutz und die Krankenhäuser im Krisenfall auf die Unterstützung der Bundeswehr verlassen hätten, kehre sich dieses Verhältnis bei der Landes- und Bündnisverteidigung um. Dann würden die Streitkräfte die Unterstützung der Krankenhäuser und Praxen benötigen. Dafür brauche man bereits im Vorfeld eine klare Struktur und Aufgabenverteilung sowie gemeinsame Übungen. Die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung sei im Verteidigungsfall nur in einem gesamtstaatlichen Ansatz möglich, betonte der Oberstarzt. Mit den Unikliniken des Landes gebe es bereits eine enge Kooperation. „Wir brauchen aber auch die niedergelassenen Haus- und Fachärzte. Dazu werden wir die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder adressieren“, sagte Henes. Dr. Felix Kolibay, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Krankenhaus-Einsatzplanung, warb dafür, angesichts der sich zuspitzenden militärischen Bedrohungslage, aber auch mit Blick auf zunehmende Naturkatastrophen infolge des Klimawandels eine „Basisrobustheit“ in der gesamten Breite des Gesundheitswesens zu schaffen. In ein Sicherheitskonzept müssten alle Versorgungsbereiche eingebunden werden, von den Krankenhäusern über die Praxen bis hin zu den Rehakliniken. „Das ist entscheidend für die Resilienz und einen angemessenen Umgang mit Großschadenslagen“, erklärte Kolibay. Die Vorbereitung auf solche Lagen im Rahmen einer Resilienzstrategie biete große Vorteile, wie Studien belegten. „Doch wie anfällig sind wir?“, fragte der ärztliche Notfallkoordinator der Uniklinik Köln. Auf eine Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stimmte am 14. März Änderungen der Richtlinie zur assistierten Reproduktion zu. Die Richtlinie legt die Mindestanforderungen über die personellen, technischen und räumlichen Voraussetzungen für die In-vitroFertilisation (IVF) fest. Unter anderem wurden dort Qualifikationsanforderungen präzisiert. So gilt in Zukunft, dass ärztliche oder psychologische Psychotherapeuten, mit denen die IVF-Arbeitsgruppen kooperieren müssen, über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügen. Um eine IVF-Arbeitsgruppe leiten zu dürfen, müssen Fachärzte für Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin ebenfalls über mindestens zwei Jahre Leitungserfahrung verfügen. Die aktuelle Fassung der IVF-Richtlinie mit diesen und weiteren Änderungen findet sich unter https:// www.aekno.de/aerztekammer/ staendige-kommission-ivf Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, erläuterte die Änderungen an der IVF-Richtlinie. Foto: Jochen Rolfes Anpassung der IVF-Richtlinie
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