Rheinisches Ärzteblatt 05/2025

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2025 19 Spezial Ziel: Zurück ins Leben Wenn Jugendliche schwere Straftaten begehen und zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychischen Erkrankung für schuldunfähig befunden werden, können sie auf Anweisung des Gerichts im Maßregelvollzug untergebracht werden. Die forensischen Psychiater betreuen sie auf dem Weg zur Resozialisierung. Ein Besuch in der Jugendforensik in Viersen, eine von nur etwa zehn Einrichtungen in Deutschland von Marc Strohm Es ist ein warmer Frühlingsmorgen und die Sonne spiegelt sich in den mit Widerhakensperrdraht befestigten Aluminiumzäunen, als Dr. David Strahl durch die Pforten der psychiatrischen Jugendforensik in Viersen tritt. Der Altbau aus der Kaiserzeit liegt eingebettet zwischen Grasflächen auf dem Gelände der LVR-Klinik im Viersener Stadtteil Süchteln. Der Gang durch die Sicherheitsschleuse aus schweren Stahltüren gehört für den erfahrenen Psychiater zum Alltag. Seit 15 Jahren arbeitet er bereits hinter Resozialisierung unter strengen Sicherheits- vorkehrungen Emotionen ausdrücken, für die die Worte fehlen: Das ist eines der Ziele der Kunsttherapie, die in der jugendforensischen Psychiatrie in Viersen für die Patienten angeboten wird. Das Bild auf dem Stromkasten vor der Einrichtung wurde von den Jugendlichen in der Kunsttherapie gestaltet (Großes Bild). Ziel des breit gefächerten Therapieangebotes ist die Resozialisierung der straffällig gewordenen Jugendlichen. Dabei leben die Patienten unter strengen Sicherheitsbedingungen. Beide Fotos: LVR-Klinik Viersen

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