Magazin 6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2025 Arztassistenten Entlastung für Praxen Physician Assistants (PA) können ein Stützpfeiler der ambulanten Versorgung sein. Das zeigen die Ergebnisse eines Modellprojekts, das die Kassenärztliche Vereinigung (KV) WestfalenLippe gemeinsam mit der Hochschule für Gesundheit, Soziales und Pädagogik Rheine und der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants initiiert hat. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung hat das Modellprojekt wissenschaftlich evaluiert. Das Ergebnis: Die teilnehmenden Ärzte berichteten von einer spürbaren Entlastung und einer hohen Akzeptanz der PA im Praxis-Team und bei den Patienten. Um das Modell flächendeckend zu etablieren, benötige man aber eine bessere Finanzierung der Assistenz-Stellen. HK Niederlassung Ärzte schätzen Autonomie 77 Prozent der neu nieder- gelassenen Ärzte und Psychologischen Psychotherapeuten würden sich erneut für eine Niederlassung entscheiden. Das hat eine Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) unter 1.491 NeuNiedergelassenen ergeben. Als besonders positiv bei der Arbeit in eigener Praxis bewerteten diese die Autonomie und Therapiefreiheit, die gute Planbarkeit der eigenen Arbeitszeit sowie die Wertschätzung der Patienten. Unzufrieden waren sie dem Zi zufolge mit der administrativen Belastung, dem Aufwand für die Digitalisierung und dem finanziellen Risiko der Freiberuflichkeit. HK 15. „Forum Gesundheit“ Null-Toleranz bei Gewalt Gewalt gegen medizinisches Personal ist ein weltweit wachsendes Problem und auch in Deutschland kommt es vermehrt zu Übergriffen. Aktuelle Umfragen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung belegen den Trend. Grund genug für die Kreisstelle Mülheim der Ärztekammer Nordrhein, das Thema „Neue Dimensionen der Gewalt im Gesundheitswesen – wie gehen wir damit um?“ Anfang April auf die Tagesordnung des 15. „Forum Gesundheit“ zu setzen. „Tatort“ seien nicht immer die Praxisräume oder die Notaufnahmen, sondern auch die Sozialen Medien. Es seien zudem zunehmend Übergriffe aus rassistischen Motiven zu verzeichnen, erklärte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, in seinem Grußwort. Er appellierte an die Anwesenden: „Wir müssen an dieser Stelle eine Null-Toleranz-Politik fahren.“ Professor Dr. phil. Peter Imbusch, Inhaber des Lehrstuhls Soziologie der Politik an der Bergischen Universität Wuppertal, beschäftigte sich aus soziologischer Perspektive mit dem Thema und stellte aktuelle Studienergebnisse vor. In der anschließend von Dr. Christian Köhne moderierten Podiumsdiskussion mit dem Polizeipräsidenten Essen/Mülheim, Andreas Stüve, dem Pflegedirektor des Evangelischen Krankenhauses Mülheim, Simon Härtel, und dem Vorsitzenden der Kreisstelle Mülheim, Uwe Brock, wurden Erfahrungen und Standpunkte mit dem Publikum ausgetauscht und die Möglichkeiten der Prävention und des Umgangs mit Gefahrensituationen in Klinik und Praxis aufgezeigt. usa 78. Deutscher Ärztetag Raue Zeiten im Gesundheitswesen Die Themen des 78. Deutschen Ärztetages Anfang Mai 1975 in Hamburg sind 50 Jahre später wieder aktuell: „Diskussionen um die Kostenexplosion und deren Eindämmung, um die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung bei ständig wachsenden Ansprüchen und Bedürfnissen der Bürger, um die Wahrung der Freiheit im Gesundheitswesen und der ärztlichen Berufsausübung“, waren zentrale Schwerpunkte der Debatten. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) berichtete in seiner zweiten Mai-Ausgabe 1975 ausführlich über den Ärztetag. Die Beobachter schätzten die damalige Situation im Gesundheitswesen als „rau und auf Veränderungen gestimmt“ ein. Neben den gesundheitspolitischen Themen standen die Neugestaltung der Weiterbildung zum Allgemein- und Facharzt sowie eine „effektive, möglichst alle Ärzte umfassende berufliche Fortbildung“ auf dem Programm. In der ersten Mai-Ausgabe 1975 des RÄ ging es unter anderem um eine Änderung der Satzung der Nordrheinischen Ärzteversorgung, die sich auf Ansprüche geschiedener Ehegatten aus der Rentenversorgung verstorbener Mitglieder bezog. Die bis dahin geltende Regelung, nach der diese leer ausgingen, sei mit dem geltenden Eherecht nicht mehr zu vereinbaren. Die Satzungsänderung sah deshalb vor, dass geschiedene Ehegatten verstorbener Mitglieder Hinterbliebenenrente erhalten, wenn die Unterhaltspflicht des Mitglieds festgestellt war. „Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung ist es gleichgültig, ob der Berechtigte eine Ehefrau oder ein Ehemann ist“, erläuterte das RÄ. bre Ob Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Personal stärker von Gewalt betroffen sind als andere Berufsgruppen, lasse sich nicht sagen. Noch fehlten repräsentative Studien, erklärte Professor Dr. phil. Peter Imbusch von der Bergischen Universität Wuppertal. Foto: Andreas Köhring
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