Finanzkommission Der Werkzeugkasten ist geöffnet Reform der Reform ist unter Dach und Fach Länder erhalten mehr Spielraum bei der Krankenhausplanung Gesundheit mit Fakten stärken Ärztekammern in NRW loben Medfluencer-Preis aus Milliarden für neue Versorgungsmodelle In der Regelversorgung kommt kaum etwas an Mai 2026 Heft 5 / 30.04.2026 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eröffnung Vorträge Mittagspause Vorträge Begrüßung, Einführung Grußwort Moderation 7 Jahre Erfahrung Kompetenz- zentrum Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW Umgang mit körperlicher Kindesmisshandlung bzw. Verdachtsfällen in der kinderärztlichen Praxis Folgen von Misshandlung und Vernachlässigung im Sinne von Spätfolgen, Konsequenzen für die psychische und physische Entwicklung Diskussion Problematische Mediennutzung und Gewalterfahrung im digitalen Raum Wann wird fehlende Behandlung zur Medizinischen Vernachlässigung? Diagnose und Handlungsmöglichkeiten Schulabsentismus und chronische Erkrankungen Diskussion Ende der Veranstaltung Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Christiane Thiele, Landesvorsitzende des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte in Nordrhein Dr. med. Rudolf Lange, Vorsitzender des Ausschusses Öffentliches Gesundheitswesen ÄkNo Prof. Dr. med. Sybille Banaschak, Leiterin des Kompetenzzentrums Kinderschutz im Gesundheitswesen NRW und der rechtsmedizinischen Ambulanz des Universitätsklinikums Köln Dr. med. Jaqueline Demir, niedergelassene Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Pulheim Dr. med. Tanja Brüning, Oberärztin und Leiterin der Kinderschutz- ambulanz an der Vestischen Kinder- und Jugendklinik Datteln Moderation Dr. med. Rudolf Lange Prof. Dr. med. Rainer Thomasius, ehemaliger Ärztlicher Leiter des Deutschen Zentrums für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters, Universitätskrankenhaus Hamburg-Eppendorf (UKE) Dr. med. Jo N. Ewert, Oberarzt und Kinderschutzkoordinator der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendmedizin, UKE Dr. med. Andrea Eulgem, Leiterin des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes im Gesundheitsamt der Stadt Köln Moderation Dr. med. Rudolf Lange Samstag, 20. Juni 2026, 10:00– 15:00 Uhr Illustration: tina ennen Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durch- geführt werden unter: www.aekno.de/ veranstaltungen/kindergesundheit2026. Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 14.06.2024. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungs- managements, Tel. 0211 4302-2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Parkmöglichkeiten Sie finden kostenlose Parkmöglichkeiten in der Tiefgarage, Einfahrt Tersteegenstraße 9. CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 5 Fortbildungspunkten anerkannt. 13. Kammerkolloquium Kindergesundheit Misshandlung und Vernachlässigung von Kindern und Jugendlichen Präsenzveranstaltung im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 3 Heft 5 • Mai 2026 Es wird ernst Kurz vor den Ostertagen hat die Finanzkommission Gesundheit im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums 66 Sparvorschläge vorgelegt, um erneut steigende GKV-Beiträge für Versicherte und Arbeitgeber 2027 zu verhindern. Mehr als drei Viertel der Maßnahmen will Bundesgesundheitsministerin Nina Warken umsetzen und beziffert deren Einsparvolumen auf knapp 20 Milliarden Euro. Nicht Teil des Pakets soll laut Warken die von der Finanzkommission empfohlene vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund sein. Zum Paket gehören unter anderem Begrenzungen beim Pflegebudget, Einschnitte bei extrabudgetären Vergütungen im vertragsärztlichen Bereich, Änderungen bei Arzneimittelrabatten sowie höhere Zuzahlungen für Patientinnen und Patienten. Warkens Linie ist klar: Ausgaben sollen wieder enger an die Einnahmenentwicklung gekoppelt und Leistungen strenger am nachweisbaren Nutzen ausgerichtet werden. Sie setze bei ihren Sparvorhaben voraus, dass alle Akteure ihren Anteil zur Stabilisierung des Gesundheitswesens leisten werden. Dabei nimmt sie insbesondere auch die Leistungserbringer im Gesundheitswesen in die Pflicht. Für die Krankenhäuser steht die Meistbegünstigungsklausel zur Disposition, im vertragsärztlichen Bereich soll die extrabudgetäre Vergütung für offene Sprechstunden, Terminvermittlungsfälle sowie die Erstbefüllung und Aktualisierung der elektronischen Patientenakte abgeschafft werden. Im Arzneimittelbereich sollen für gleichwertige Patentarzneimittel Rabattverträge geschlossen und der Apothekenabschlag erhöht werden. Darüber hinaus sollen Patienten mehr Zuzahlungen für Medikamente leisten. Problematisch ist, dass die von der Kommission empfohlene vollständige Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund nicht Teil des Pakets ist. Gerade bei den Gesundheitskosten von Bürgergeldbeziehenden darf der Staat die Finanzierungslast nicht dauerhaft auf die GKV-Versicherten und Arbeitgeber abwälzen. Wer Stabilität verlangt, muss auch selbst Verantwortung übernehmen. Ebenso unverständlich ist, dass eine Abgabe auf Zucker, Nikotin und Alkohol nicht Teil des Gesetzes werden soll. Wer Prävention ernst nimmt, muss auch diese Stellschrauben prüfen. Wir werden im Gesetzgebungsprozess – bei der konkreten Ausgestaltung des Sparpakets – nun sehr darauf achten müssen, dass einzelne Akteure nicht übermäßig belastet werden. Sparen darf nicht zum Ersatz für Reformen werden. Außerdem dürfen bestehende Versorgungsprobleme auf keinen Fall verschärft werden. Im Sinne einer guten Patientenversorgung werden wir uns dafür einsetzen, dass nur jene Sparmaßnahmen ins Gesetz kommen, die geeignet sind, die anstehenden notwendigen Strukturreformen (ärztliche Primärversorgung und Notfallreform) zu ermöglichen. Nur grundlegende Reformen mit tragfähigen Lösungen für alle Akteure werden auf Dauer die gesetzliche Krankenversicherung nachhaltig stabilisieren. Nur gemeinsam, nicht einseitig oder gegeneinander, kann diese Reform gelingen und zusätzlich die Motivation der Akteure im Gesundheitswesen aufrechterhalten. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 5 Heft 5 • Mai 2026 Meinung Es wird ernst Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Prävention und Gesundheitsförderung stärken · Vor 50 Jahren · 130. Deutscher Ärztetag: Schwerpunktthema Suchtmedizin · Nierenlebendspende reformiert · Kammer Online · Medikation durch Zusammenarbeit sicherer machen · Vorrang für die Kenntnisprüfung · Studium und Berufseinstieg Thema Werkzeugkasten ist geöffnet Seite 12 Spezial Gesundheit mit Fakten stärken Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Steiniger Weg ins System Seite 18 Krankenhausreform: Länder erhalten mehr Spielraum Seite 20 Praxis Vertreterversammlung: Steuern statt sparen Seite 21 Forum Sternenkinder: der stille Tod Seite 22 Patientenverfügungen: ethische und strafrechtliche Implikationen Seite 25 Wissenschaft und Fortbildung Ureterverletzung bei laparoskopischer Adnexentfernung – Folge 150 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ Seite 26 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 28 RÄ Regional Seite 33 Bücher Seite 36 Ausstellungen Seite 37 Kulturspiegel „Das ist zu viel! Das ist zu viel!!“ Seite 38 Amtliche Bekanntmachungen Seite 39 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 39 Mein Beruf „Uns werden zunehmend die Hände gebunden“ Seite 47 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: Andrii Atanov/istockphoto.com Gesundheit mit Fakten stärken Insbesondere für jüngere Menschen sind soziale Medien eine wichtige Quelle für Informationen – auch über Gesundheitsthemen. Um qualitätsgesicherte Inhalte zu fördern und vor Desinformation zu warnen, haben die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe erstmals einen Preis für Medfluencer aus NRW ausgeschrieben. Steiniger Weg ins System Über den Innovationsfonds sollen insbesondere neue Versorgungsformen auf schnellerem Weg in die Regelversorgung gelangen. Seit dem Start im Jahr 2016 sind zwar mehr als zwei Milliarden Euro an Fördergeldern geflossen. In der Regelversorgung angekommen, ist jedoch kaum ein Modellprojekt. Die Finanzkommission Gesundheit hat ihre Sparvorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung vorgelegt. Betroffen sind fast alle Akteure des Gesundheitswesens. Die Reaktionen sind gemischt. Finanzkommission Der Werkzeugkasten ist geöffnet
6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Magazin Schwerbehinderte Reha-Sport fördert Teilhabe Auch bei chronischen Erkrankungen oder Behinderungen, die mit schwersten Beeinträchtigungen einhergehen, kann Rehabilitationssport eine geeignete Verordnungsoption sein – unabhängig vom Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises. Darauf weist der Behinderten- und Rehabilitationssportverband Nordrhein-Westfalen hin. RehaSport in Gruppen für schwerstbehinderte Menschen könne als ergänzende Leistung zur medizinischen Rehabilitation außerhalb des Heilmittelbudgets auf Muster 56 verordnet werden, so der Verband. Damit die Vereine aufgrund des erhöhten Betreuungsaufwands höhere Vergütungssätze abrechnen könnten, müsse die ärztliche Verordnung einen „erhöhten Teilhabebedarf für schwerstbehinderte Menschen“ vermerken. HK Long/Post-COVID Off-Label-Use für vier Wirkstoffe Künftig können vier Arzneimittelwirkstoffe außerhalb ihrer arzneimittelrechtlich zugelassenen Anwendungsgebiete zur Behandlung von Long/Post-COVID eingesetzt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Arzneimittel-Richtlinie entsprechend geändert. Damit erstatten die gesetzlichen Krankenkassen künftig den Off-Label-Use von Ivabradin, Metformin, Agomelatin und Vortioxetin. Der G-BA weist darauf hin, dass der Off-Label-Gebrauch wissenschaftliche Studien für gute Therapiemöglichkeiten nicht ersetzen könne. HK Forderungspapier Prävention und Gesundheitsförderung stärken Deutschland investiert zu wenig in die Vermeidung von Krankheit. Die Folgen: vermeidbare Krankheitslast, eine Belastung des Gesundheitssystems und eine Schwächung von Wirtschaft und Sozialstaat. Das ist die Analyse der Bundesärztekammer, des Forums Gesundheitsziele der GVG und der Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung. Die Organisationen fordern deshalb die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, Prävention und Gesundheitsförderung strukturell zu stärken, verbindlich in allen Politikfeldern zu verankern und konsequent umzusetzen. In einem Forderungspapier von Ende März verweisen sie unter anderem auf evidenzbasierte Maßnahmen, die die Weltgesundheitsorganisation zur Reduktion nichtübertragbarer Erkrankungen empfiehlt. Dazu gehören eine gesundheitsorientierte Besteuerung von Tabak, Alkohol und stark zuckerhaltigen Produkten, die Einschränkung von Werbung und Sponsoring zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, klare und verständliche Produktkennzeichnungen sowie eine Regulierung der Verfügbarkeit und der Verkaufsbedingungen von gesundheitsschädlichen Produkten. „Ein stärkerer Fokus auf Prävention würde die Lebensqualität der Menschen verbessern und zugleich das Gesundheitswesen auf lange Sicht entlasten“, sagte der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, zum Kampagnenauftakt. Unter anderem müsse Gesundheitsbildung schon in Schulen und Kitas verbindlich gestärkt werden. HK In eigener Sache Rheinisches Ärzteblatt neu erfunden Die Ärztekammer Nordrhein hatte im Mai 1976 die bundesweite verfasste Ärzteschaft zu Gast. Der 79. Deutsche Ärztetag fand in Düsseldorf statt. Dies war für die Kammer ein willkommener Anlass, die erste Mai-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ) inhaltlich und gestalterisch runderneuert zu präsentieren. Mit der Rubrik „In eigener Sache“ auf der ersten Seite des RÄ war der Anfang für die Meinungsseite gemacht, die seither regelmäßig die Leserinnen und Leser empfängt. „Aufruf zu politischer Aktivität“ lautete die Überschrift des ersten Editorials des damaligen Kammerpräsidenten Dr. FriedrichWilhelm Koch, der ähnlich wie heute noch mit Foto und Autorenzeile dem Text Gewicht verlieh. „Gezielte und aktuelle Informationen aus dem Bereich der Sozial-, Gesundheits- und Berufspolitik in Bund und Land sollen – in modernerer Form – alle unsere Mitglieder mehr als bisher aktivieren“, stellte Koch das neue RÄ vor, von dem sich etliche gestalterische Elemente bis heute erhalten haben, darunter die Ordnung nach Rubriken wie „Thema“ (früher „Das aktuelle Thema“), „Forum“, „Wissenschaft und Fortbildung“ oder „Kulturspiegel“. Koch rief mit Blick auf die gesundheitspolitisch unruhigen Zeiten und die Rufe aus der Politik nach Reformen in seinem Editorial die nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte dazu auf, sich aktiv an der politischen Willensbildung zu beteiligen, sei es in ihrem Berufsalltag oder auch in der ärztlichen Selbstverwaltung. Koch: „Politische Abstinenz ist eine Haltung, die wir uns auf Dauer nicht leisten können, wenn wir das Gesundheitswesen nicht anderen allein überlassen wollen.“ bre Kampagnenbild zum Forderungspapier: „Gesundheit gestalten statt verwalten“ lautet der Appell von Bundesärztekammer, Forum Gesundheitsziele und Bundesvereinigung Prävention und Gesundheitsförderung. Foto: sirichai/stock.adobe.com
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 7 130. Deutscher Ärztetag Schwerpunktthema Suchtmedizin Der 130. Deutsche Ärztetag findet in diesem Jahr vom 12. bis 15. Mai in Hannover statt. Die 250 Abgeordneten aus den Landesärztekammern werden sich hier insbesondere mit dem Schwerpunktthema „Suchtmedizin im Wandel“ befassen. Nach dem Impulsvortrag des Beauftragten der Bundesregierung für Sucht- und Drogenfragen Professor Dr. Hendrik Streeck wird es um die ärztliche Verantwortung im Umgang mit Abhängigkeitserkrankungen gehen – vor allem um stoffgebundene Suchterkrankungen mit ihren massiven Auswirkungen auf die Betroffenen und ihr Umfeld. In den Blick genommen werden soll aber auch das Problem der Mediensucht und der Schutz von Kindern und Jugendlichen in einer zunehmend digitalen Welt, betont der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt in seiner öffentlichen Einladung an die Ärztinnen und Ärzte zum 130. Deutschen Ärztetag. Auch die ärztliche Weiterbildung als eine der zentralen Aufgaben der Ärztekammern steht Ärztinnenbund schreibt Wissenschaftspreis aus Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) hat den Wissenschaftspreis 2026 ausgeschrieben. Alle zwei Jahre würdigt er damit wissenschaftliche Arbeiten, die sich mit biologischen oder soziokulturellen Unterschieden zwischen den Geschlechtern in Prävention, Diagnostik oder Versorgung befassen oder aus den Bereichen Public Health, Global Health oder medizinische Lehre stammen. Der Preis richtet sich an Ärztinnen oder Zahnärztinnen und ist mit 4.000 Euro dotiert. Er soll die Sichtbarkeit weiblicher Forschung erhöhen. Bewerbungsschluss: 30. Mai 2026; Informationen: https://www.aerz tinnenbund.de/wissenschafts preis jf Kurz gemeldet Jugendliche: Sexuelle Gewalt weit verbreitet 64 Prozent der Kinder und Jugendlichen zwischen 14 und 25 Jahren haben schon einmal Erfahrungen mit sexueller Beleidigung gemacht, haben sexuelle Bilder oder Filme erhalten oder wurden Opfer von Cybergrooming. Knapp ein Drittel der Jugendlichen wurde ungewollt körperlich berührt oder zu sexuellen Handlungen gezwungen. Dies zeigt eine Studie zur Jugendsexualität des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit. Täter sexualisierter Gewalt mit Körperkontakt seien dabei häufiger Jugendliche als Erwachsene gewesen. In knapp einem Drittel der Fälle hätten Gleichaltrige die körperliche Gewalterfahrung beobachtet oder davon gewusst. jf Suchtexperten: Alkoholkonsum reduzieren Eine höhere Besteuerung von alkoholischen Getränken sowie eine begrenzte Verfügbarkeit und ein Marketingverbot fordert die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) zusammen mit Experten aus 25 Fachorganisationen. Ziel müsse sein, den Alkoholkonsum zu reduzieren. Deutschland liege mit einem Pro-Kopf-Konsum von 10,6 Litern reinem Alkohol pro Jahr zwei Liter über dem OECD-Durchschnitt. Hoher Alkoholkonsum erhöhe das Risiko, vorzeitig zu versterben, habe psychische und psychosoziale Auswirkungen und gehe mit einem Anstieg von Gewalt, Isolation und Kriminalität einher. Die volkswirtschaftlichen Kosten des Alkoholkonsums beliefen sich auf rund 57 Milliarden Euro. jf Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und ZusatzWeiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 13. bis 17. Juli 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 22. Mai 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Geburtshilfen 25 Millionen Euro vom Land Mit rund 25 Millionen Euro fördert das Land NordrheinWestfalen 2026 insgesamt 65 Krankenhäuser mit kleinen Geburtshilfen, die bis zu 1.100 Geburten jährlich verzeichnen. Ziel ist es laut Gesundheitsministerium, eine flächendeckende Versorgung für Schwangere und Neugeborene sicherzustellen. Gerade in den ländlichen Regionen müssten kleine Geburtshilfe-Einrichtungen besonders gestärkt werden. Dort stünden einer niedrigen Zahl von Geburten hohe Vorhaltekosten gegenüber. Das mache den Betrieb für die Träger kostspielig. Die Fördermittel stammen nach Angaben des Gesundheitsministeriums aus der Überbrückungsfinanzierung des Bundes bis zur Umsetzung der bundesweiten Krankenhausreform. Insgesamt profitierten etwa die Hälfte der rund 120 Geburtskliniken in NRW. MST auf der Tagesordnung des Ärztetags. Hier gilt es, den Anforderungen gerecht zu werden, die die Krankenhausreform und die zunehmende Ambulantisierung mit sich bringen. Nicht zuletzt wird der Deutsche Ärztetag Stellung beziehen zu den aktuellen gesundheitspolitischen Themen. Das diesjährige Dialogforum mit jungen Ärztinnen und Ärzten am 11. Mai soll dafür genutzt werden, um über deren Erfahrungen mit der Selbstverwaltung zu diskutieren und daraus Erwartungen an die Selbstverwaltung der Zukunft abzuleiten. tg Die feierliche Eröffnung des 130. Deutschen Ärztetags wird am 12. Mai im Kuppelsaal des Hannover Congress Centrums stattfinden. Erwartet wird dort unter anderem Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Foto: Blickfang/stock.adobe.com
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Digitale Präsenz Ärztekammer Nordrhein demnächst auch auf LinkedIn vertreten und berufspolitische Themen informieren. Der Handle lautet @aerztekammernordrhein. Ein weiteres digitales Format, über das die ÄkNo erreicht werden kann, ist die kostenlose App für das Rheinische Ärzteblatt. Über die App, die für mobile Android- oder AppleGeräte zur Verfügung steht, kann das Rheinische Ärzteblatt komplett auf dem Smartphone oder einem Tablet gelesen werden. Das E-Paper zum Rheinischen Ärzteblatt ergänzt seit rund zwei Jahren die Online-Ausgabe. Informationen zur App sowie zum Rheinischen Ärzteblatt online finden sich unter www.aekno.de/rheinisches-aerzteblatt. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Anfang Mai startet die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) auf LinkedIn mit einem eigenen Kanal. Dieser wird zu finden sein unter https://de.linkedin.com/company/ärztekam mer-nordrhein. Damit baut die ÄkNo ihre Präsenz auf Social Media-Plattformen weiter aus. Neben dem seit 16 Jahren existierenden Videokanal auf YouTube (www.youtube.com/aek Nordrhein), auf dem die Kurzfilme der Reihe „Aus dem Alltag nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte“ zu sehen sind, ist die Kammer auch auf Instagram vertreten. Den Kanal, der 2019 eingerichtet wurde, haben über 4.700 Follower abonniert und verfolgen die Posts, die regelmäßig über Aktivitäten der Kammer sowie über gesundheits- Der Deutsche Bundestag hat Ende März die Novelle des Transplantationsgesetzes beschlossen und damit die Regeln zur Lebendorganspende erweitert. Künftig sind sogenannte Cross-over-Lebendnierenspenden zwischen zwei oder mehr Paaren möglich, wenn eine Spende an den eigenen Angehörigen medizinisch nicht kompatibel ist. Zudem erlaubt die Reform erstmals auch anonyme, nicht gerichtete Nierenspenden an unbekannte Empfänger. Bislang waren Lebendnierenspenden nur in einem engen Rahmen zulässig, wenn zwischen Spender und Empfänger eine besondere persönliche Verbundenheit bestand, etwa bei nahen Verwandten oder Ehegatten. Auch galt bisher der sogenannte Subsidiaritätsgrundsatz: Eine Lebendspende war nur dann erlaubt, wenn kein geeignetes Organ eines verstorbenen Spenders verfügbar war. Dieser Grundsatz entfällt nun. Ziel der Reform ist es, den Kreis potenzieller Spender und Empfänger zu erweitern und gleichzeitig den Schutz der Spender zu stärken. So wird insbesondere die Aufklärung über Risiken und mögliche Spätfolgen, auch im psychosozialen Bereich, ausgebaut. Mehr als 6.000 Menschen warteten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation in Deutschland Ende 2024 auf eine Niere. Foto: sturti/istockphoto.com Gesetzgebung Nierenlebendspende reformiert Tuberkulose Zahl der Fälle ist gesunken Im vergangenen Jahr ist die Zahl der dem Robert KochInstitut (RKI) übermittelten Tuberkulose-Fälle um rund acht Prozent gegenüber 2024 zurückgegangen. 2025 waren es dem RKI zufolge 4.070 Fälle, nach 4.408 Fällen im Jahr davor. Allerdings sei ein jährlicher Rückgang von deutlich über zehn Prozent erforderlich, um das weltweite Ziel der Elimination der Tuberkulose bis 2050 auch in Deutschland zu erreichen. Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation gilt die Erkrankung als eliminiert, wenn weniger als ein Fall pro eine Million Einwohner auftritt. Im März war die Erkrankung Schwerpunkt im Epidemiologischen Bulletin 12/2026 des RKI. HK Hebammen G-BA legt Mindestanforderungen fest Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte März Mindestanforderungen an Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Geburtsbetreuung im Krankenhaus beschlossen. Unter anderem ist geregelt, dass sich das Betreuungsangebot ausschließlich an Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft richtet, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Neugeborenes voraussichtlich gesund ist. Es gilt die Eins-zuEins-Betreuung durch die Hebamme mit Beginn der aktiven Eröffnungsphase der Geburt. Eine ärztliche Konsultation oder der Übergang in die ärztlich geleitete Betreuung müssten in jedem Fall sichergestellt sein. HK In Deutschland warten nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation derzeit rund 8.200 Menschen auf ein Spenderorgan, mehr als 6.000 von ihnen auf eine Niere. Im vergangenen Jahr wurden laut Eurotransplant 1.495 Nieren transplantiert. MST
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 9 Ethik-Kommission Mitglieder im Ehrenamt gesucht Die Ethik-Kommission der Ärztekammer Nordrhein sucht Ärztinnen und Ärzte, die sich ehrenamtlich in der Kommissionsarbeit engagieren. Das interdisziplinär besetzte Gremium prüft medizinische Forschungsvorhaben am Menschen auf ihre ethische und rechtliche Unbedenklichkeit. Dazu gehören klinische Studien zu neuen Arzneimitteln oder Medizinprodukten, Versorgungs- und Registerstudien sowie Forschungsvorhaben, die Gesundheitsdaten auswerten. Gesucht werden Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere mit klinischer Erfahrung in Radiologie, Nuklearmedizin und Pädiatrie. Kontakt: Sabine Lottner, Telefon: 0211 4302 2272, E-Mail: ethik@aekno.de MST Heilberufsausweis Tauschaktion noch bis Ende Juni Aus Sicherheitsgründen dürfen ab dem 30. Juni 2026 keine elektronischen Heilberufsausweise (eHBA) der Generation 2.0 mehr verwendet werden. Daneben müssen alle eHBA getauscht werden, die einen Chip verwenden, der eine theoretische Schwachstelle aufweist. Betroffen sind hier Karten der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und SHC+Care. Darauf weist die Bundesärztekammer hin und empfiehlt betroffenen Ärztinnen und Ärzten, ihre eHBA so früh wie möglich zu tauschen. Die Anbieter hätten die Betroffenen direkt und auf ihren Webseiten über das notwendige Vorgehen informiert. Weitere Informationen unter www.aekno.de/ehba oder www.baek.de. bre Ärzte und Apotheker Medikation durch Zusammenarbeit sicherer machen Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen Vorrang für die Kenntnisprüfung Polypharmazie stellt ein Risiko gerade für ältere Patienten dar. Experten zufolge nimmt fast jeder dritte Patient über 65 Jahre fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig ein, ab dem 80. Lebensjahr ist es fast jeder Zweite. Vor diesem Hintergrund zielte das Kammersymposium „Medikation im Alter: Zusammenarbeit fördern – Patientensicherheit stärken“ im Haus der Ärzteschaft am 18. März 2026 darauf, unter anderem anhand von Fallbeispielen für das Thema Therapiesicherheit im Rahmen des Arzneimittelmanagements zu sensibilisieren. Zugleich warben die Referenten für eine bessere Zusammenarbeit von allen am Medikationsprozess beteiligten Berufsgruppen – Ärztinnen und Ärzten, Medizinischen Fachangestellten, Apothekerinnen und Apothekern, Pharmazeutischen Assistentinnen und Pflegekräften –, um diesen Prozess sicherer zu machen. Nur wenn sie gemeinsam Verantwortung übernähmen, Medikationsprozesse abstimmten und Informationen teilten, ließen sich Risiken durch Polypharmazie wirksam reduzieren. Ein wichtiges Instrument zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sei ein bundeseinheitlicher Medikationsplan, der in die elektronische Patientenakte integriert werde. In der ambulanten und stationären Pflege Experten zufolge nimmt fast jeder dritte Patient über 65 Jahre fünf oder mehr Medikamente gleichzeitig ein. Foto: Mariya Borisova/istockphoto.com Der Deutsche Bundestag hat am 26. März das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in den Heilberufen beschlossen. Damit wird für Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten die direkte Kenntnisprüfung anstelle der dokumentenbasierten Gleichwertigkeitsprüfung als Regelfall eingeführt. Nachgewiesen werden muss jetzt, dass die für die Berufsausübung erforderlichen Grundkenntnisse sowie die notwendigen Fertigkeiten und Fähigkeiten vorliegen. Auf Antrag soll die Gleichwertigkeitsprüfung weiterhin möglich sein. Anders als noch im Gesetzentkönne darüber hinaus die Verblisterung der einzunehmenden Medikamente zur Patientensicherheit beitragen. Das Kammersymposium fand in der Fortbildungsreihe "Der ältere Mensch" statt und wurde von der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein in Kooperation mit der Apothekerkammer Nordrhein ausgerichtet. HK wurf ist nun vorgeschrieben, dass bei Antragstellern aus Drittstaaten die Fachsprachenprüfung vor der Kenntnisprüfung abgelegt wird. Die Bundesärztekammer hatte dies in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf angemahnt, erachtet sie doch ausreichende sprachliche Kompetenzen als unerlässliche Voraussetzung für das erfolgreiche Absolvieren der Kenntnisprüfung. Ungeregelt ist allerdings noch, wie die konkrete Ausgestaltung der Prüfung sein wird. Diese erfolgt erst in einem weiteren Schritt durch die Änderung der ärztlichen Approbationsordnung. tg
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Magazin – Studium und Berufseinstieg Ich glaube, solche Situationen kennen viele Medizinstudierende aus dem Klinikalltag: Man wird entweder von Patientinnen und Patienten mit „Frau Doktor“ beziehungsweise „Herr Doktor“ angesprochen oder gefragt, ob man gerade ein Schulpraktikum mache. Zwei Extreme, zwischen denen oft nur wenige Minuten liegen. Natürlich sind wir Studierende nicht alle gleich alt. Manche haben vor ihrem Medizinstudium bereits eine Ausbildung oder ein anderes Studium absolviert, andere haben direkt nach dem Abitur begonnen. Das äußere Erscheinungsbild lässt bekanntlich nur begrenzt Rückschlüsse auf das Alter und schon gar nicht auf die fachliche Kompetenz zu. Trotzdem kann ich durchaus verstehen, dass Patienten mich manchmal als zu jung einschätzen. Dennoch macht das etwas mit mir. In meiner letzten Famulatur bezeichnete mich eine Patientin vor dem Oberarzt als „junges Mädchen“. Das war in diesem Kontext nicht abwertend gemeint. Trotzdem bleibt ein gewisses Gefühl der Unsicherheit. Wird man überhaupt ernst genommen? Nicht nur jetzt in der Studienzeit, sondern auch im späteren Berufsleben? Ein Krankenpfleger erzählte mir einmal, dass sich einige Patientinnen und Patienten während der Visite eher an ihn als an eine junge Ärztin wandten, obwohl sie das Gespräch führte. Manchmal wurde im Anschluss sogar gefragt, wann denn ein Arzt kommen würde. Solche Erfahrungen sind wohl keine Einzelfälle. Vielleicht werden die Fähigkeiten junger Ärztinnen und Ärzte aufgrund von vermeintlich geringerer Erfahrung angezweifelt. Aber sollte nicht auch junger Kompetenz vertraut werden? Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@aekno.de. Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz Angehende Mediziner und Apotheker suchen Schulterschluss Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e. V. (bvmd) und der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland e. V. (BPhD) begrüßen die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken verfolgte Apothekenreform sowie den Gesetzentwurf zum ApothekenversorgungWeiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) als Diskussionsgrundlage. Die dort integrierten Ansätze wie beispielsweise die Erweiterung der Verschreibungsbefugnisse für Apotheker sollten sachlich beraten werden und dabei die Patientensicherheit sowie die stärkere Verankerung interprofessioneller Ausbildung im Medizin- und Pharmaziestudium in den Mittelpunkt stellen. Die Kritik aus der verfassten Ärzteschaft an dem Entwurf sehen die Studierenden skeptisch. „Die bvmd und der BPhD teilen nicht die Entschiedenheit, mit der die Initiative hier abgewiesen wurde und fordern eine Öffnung der Debatte für eine differenzierte Auseinandersetzung.“ Aus der Perspektive der nächsten Apotheker- und Ärztegeneration werde die Einseitigkeit, mit der diese Initiative teilweise abgelehnt wurde, weder dem Problem noch dem Lösungsansatz gerecht, so die beiden Vertretungen. Sie verwiesen darauf, dass beispielsweise eine Cochrane-Analyse gezeigt habe, dass sowohl nicht-ärztliche Fachkräfte als auch Ärzte bei der medikamentösen Behandlung einiger häufiger Erkrankungen vergleichbare Therapieergebnisse mit ähnlich niedrigen Quoten unerwünschter Nebenwirkungen erzielen könnten. Der vorliegende Gesetzentwurf, der in erster Lesung im Bundestag beraten wurde, könne ein erster Schritt sein, das Gesundheitswesen interprofessioneller zu gestalten. Nur gemeinsam lasse sich ein System gestalten, das auch in Zukunft leistungsfähig, gerecht und patientennah bleibe, so bvmd und BPhD. bre Witten-Herdecke Hausärztliche Praxen für Studie gesucht An der Universität Witten/Herdecke lädt ein Forschungsprojekt hausärztliche Praxen ein, sich an einer Interventionsstudie zu beteiligen. Das Projekt trägt den Namen „Resilienz- und Stressbewältigungstraining im ambulanten Gesundheitssetting“ und ist am Institut für Integrative Gesundheitsversorgung und Gesundheitsförderung angesiedelt. Erforscht werden soll die Wirksamkeit eines 8-wöchigen Resilienz- und Stressbewältigungstrainings zur Verbesserung der Lern- und Fehlerkultur im ambulanten Sektor. Praxisteams können während der Arbeitszeit daran teilnehmen, da die Intervention aus acht Modulen besteht, die zwischen 20 und 25 Minuten dauern und über acht Wochen verteilt sind. Danach müssen im Laufe von sechs Monaten drei Fragebögen ausgefüllt werden, was nach Angaben der Projektverantwortlichen rund 20 Minuten pro Fragebogen in Anspruch nimmt. Die Praxisteams, die sich für die Studie anmelden, bekommen neben dem Stressbewältigungstraining auch Impulse für einen besseren Umgang mit Fehlern und Unsicherheiten. Die teilnehmenden Praxen werden einer Studiengruppe zugeteilt und erhalten einen Präsenz- oder Videokurs. Die Studie läuft noch bis Oktober 2027. Interessierte hausärztliche Praxisteams können sich melden unter LernBERN@uni-wh.de. Internet: www.uni-wh.de, Stichwort in der Volltextsuche: „Lernkultur“. bre Mail aus Düsseldorf Elisa Kremer Foto: privat Ärztliche Körperschaften im Internet Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein www.kvno.de Ärzteversorgung Nordrhein www.naev.de
Niederlassen, anstellen, abgeben? Wir bringen Sie zusammen! Unser Praxisbörsentag geht in die nächste Runde: mit interessanten Vorträgen und persönlichem Netzwerken. Die Themen: Fördermöglichkeiten | Erste Schritte in die Niederlassung | Rechtliche Fragen | Finanzierung | Wertermittlung | Praxisorganisation Jetzt kostenlos anmelden kvno.de/pbt Praxisbörsentag Samstag, 9 bis 15 Uhr Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, Düsseldorf 30.05.
Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Foto: Andrii Atanov/istockphoto.com Auf gut 15 Milliarden Euro beziffert die Finanzkommission Gesundheit die Finanzlücke der GKV im Jahr 2027. Werden keine schnell wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen, steigt dieser Fehlbetrag den Sachverständigen zufolge bis zum Jahr 2030 sukzessive auf über 40 Milliarden Euro. Der Grund: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen wachsen deutlich schneller als die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, heißt es im Bericht der Kommission. Ziel müsse deshalb die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sein. Von diesem Pfad sei man seit 2009 in fast allen Sektoren des Gesundheitswesens zunehmend abgewichen. Die Zahlen belegen das eindrücklich: Zwischen 2010 und 2025 haben sich der Finanzkommission zufolge die Ausgaben mehr als verdoppelt, während die beitragspflichtigen Einnahmen nur um das 1,8-fache gestiegen sind. Seit 2012 liege die Gesamtentwicklung der Ausgaben kontinuierlich über der Entwicklung auf der Einnahmeseite. Ab 2019 sei eine weitgehende Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben erkennbar, die nahezu alle Leistungsbereiche betreffe. Zur Stabilisierung der Beitragssätze hat die Kommission nun zunächst 66 kurzfristig wirksame Sparvorschläge vorgelegt, die so gut wie alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Würden diese komplett umgesetzt, ergäbe sich daraus ein Einsparvolumen von 42,3 Milliarden Euro für das Jahr 2027 und von 63,9 Milliarden Euro für das Jahr 2030. Das übersteige die prognostizierte Deckungslücke bei Weitem. „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen“, schreiben die Sachverständigen in ihrem Bericht. Dabei liegt der Fokus der Empfehlungen klar auf einer Begrenzung der Ausgaben. Allein 19 Milliarden Euro könnten demnach 2027 aufseiten der Leistungserbringer und Hersteller eingespart werden; das entspricht 45 Prozent des Einsparvolumens. Darunter fällt beispielsweise im ambulanten Bereich die Streichung der Vergütungsanreize für die schnellere Vergabe von Facharztterminen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Sie haben nach Analyse der Sachverständigen nicht den erhofften Effekt erzielt. Dazu gehöre aber auch die Abschaffung des Pflegebudgets inklusive der Refinanzierung sämtlicher Tarifsteigerungen sowie die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die Fallpauschalen. Würden Tarifsteigerungen einfach an die Krankenkassen durchgereicht, gefährde das den Grundsatz der Beitragssatzstabilität, so die Finanzkommission. Auch die Pharmaindustrie soll durch einen dynamischen Herstellerabschlag und Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel ihren Sparbeitrag leisten. Weitere 4,1 Milliarden Euro (10 Prozent) ließen sich über eine „maßvolle“ Inflationsanpassung von Selbstbeteiligungen der Patienten sowie den Wegfall nicht evidenzbasierter Leistungen wie das anlasslose Hautkrebsscreening oder die Homöopathie generieren. Die Einnahmen könnten um 4,8 Milliarden Euro (11 Prozent) an zusätzlichen Beiträgen erweitert werden, Werkzeugkasten ist geöffnet Die Finanzkommission Gesundheit hat im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums Ende März ihre Sparvorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Betroffen sind fast alle Akteure des Gesundheitswesens. Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Krankenkassen erkennen die meisten die Notwendigkeit von Einsparungen an – nur nicht bei sich selbst. von Heike Korzilius
Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 13 indem zum Beispiel die beitragsfreie Ehegattenversicherung abgeschafft werde. Eine erhöhte Abgabe auf stark zuckerhaltige Erfrischungsgetränke, Alkohol und Tabak würde mit 1,9 Milliarden Euro (4 Prozent) zu Buche schlagen. Dazu kämen weitere 12,5 Milliarden Euro, wenn der Staat für die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aufkommen würde, darunter die kostendeckende Übernahme der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger. Die Bundesregierung drückt jetzt aufs Tempo. Bereits knapp zwei Wochen nach Vorlage der Kommissionsempfehlungen kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Mitte April an, „mehr als drei Viertel“ der dort vorgeschlagenen Maßnahmen umzusetzen. Das Einsparvolumen bezifferte sie auf knapp 20 Milliarden Euro. Bereits am 29. April (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) soll ein entsprechender Gesetzentwurf im Bundeskabinett beschlossen werden. Einnahmen an Ausgaben knüpfen Bei der Vorstellung ihrer Reformpläne formulierte die Ministerin zwei Leitlinien: Die Ausgaben sollen zukünftig an die Entwicklung der Einnahmen geknüpft werden. Zudem müssen alle Leistungen, die zulasten der GKV erbracht werden, einen nachweisbaren Nutzen für die Versicherten haben. Alle Bereiche des Gesundheitswesens sollten einen Beitrag zur Konsolidierung leisten, betonte Warken. Für die Krankenhäuser steht zum Beispiel die sogenannte Meistbegünstigungsklausel zur Disposition, die es diesen bislang ermöglichte, teils höhere Personalkosten abzurechnen als tatsächlich anfallen. Außerdem sollen die Zuwächse beim Pflegebudget begrenzt werden. Bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sollen – wie von der Finanzkommission empfohlen – die Vergütungsanreize aus dem TSVG entfallen. Insgesamt soll nach den Plänen der Ministerin die „Ausgabendynamik“ im ambulanten Bereich begrenzt werden. Auch Pharmaindustrie und Apotheken sollen ihren Sparbeitrag leisten, ebenso wie Versicherte durch steigende Zuzahlungen. Die von der Finanzkommission empfohlene Übernahme versicherungsfremder Leistungen ist hingegen nicht Teil der Gesetzespläne. Auch eine Erhöhung der Steuern auf Zucker, Tabak und Alkohol ist dort nicht vorgesehen, weil, so Warken, das Bundesgesundheitsministerium hier nicht federführend sei. Dabei hätten sich die meisten Akteure im Gesundheitswesen gerade für eine Verbreiterung der Einnahmebasis der GKV erwärmen können. Die Reaktionen auf die von der Finanzkommission empfohlenen und von der Politik aufgegriffenen Sparmaßnahmen fallen hingegen unterschiedlich aus. Der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Klaus Reinhardt mahnte, bei der konkreten Ausgestaltung des Sparpakets müsse darauf geachtet werden, dass einzelne Akteure nicht übermäßig belastet würden und die Lasten insgesamt fair verteilt seien. „Allen Beteiligten muss klar sein: Es reicht nicht aus, die eigenen Reformbeiträge möglichst gering zu halten und im Übrigen am Status quo festzuhalten. Gefragt ist jetzt die Bereitschaft zu echter Veränderung“, so der BÄK-Präsident. Deutlich kritischer äußerten sich andere Betroffene von Kürzungsvorschlägen. Der Marburger Bund bemängelte Maßnahmen, die „einseitig und global die Vergütungsentwicklung in ambulanten und stationären Versorgungseinrichtungen begrenzen“. Wer Vergütungen pauschal deckele, begrenze zwangsläufig auch Leistungen. Ähnlich argumentiert die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Die von der Finanzkommission vorgeschlagenen und derzeit in der Koalition diskutierten Maßnahmen seien ein massiver Angriff auf die Krankenhausversorgung in Deutschland. Sie bedeuteten pauschale Kürzungen, zusätzliche Bürokratie und den Abbau von Pflegpersonal. „Die stationäre Versorgung wird dadurch nachhaltig gefährdet“, so die DKG. Mit dem Wegfall von Millionen Arztterminen droht die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), sollten die Vergütungsregelungen des Terminservice- und Versorgungsgesetzes ersatzlos gestrichen sowie Vergütungsanstiege global begrenzt werden. Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten werde in diesem Fall nichts anderes übrigbleiben, als ihre Leistungen und Terminvergaben den ohnehin zu knappen und dann noch weiter reduzierten Finanzmitteln anzupassen. Schon heute würden über 40 Millionen fachärztliche Termine nicht vergütet. „Es kann niemand ernsthaft davon ausgehen, dass das so nun einfach weiterlaufen wird“, heißt es vonseiten der KBV. Überwiegendes Lob für die Vorschläge von Kommission und Ministerin kommt hingegen von den Krankenkassen. Die Ankündigung von Warken, die Einnahmeentwicklung bei den Kassen zum Maßstab für deren Ausgaben zu machen, begrüße man ausdrücklich, hieß es vonseiten des GKV-Spitzenverbands. Die Kassen dürften nicht länger gezwungen sein, mehr Geld auszugeben, als sie einnehmen. Man könne aufgrund der Lohnentwicklung mit steigenden Einnahmen rechnen und damit in einem angemessenen Rahmen auch steigende Ausgaben finanzieren. „Uferlose Ausgabensteigerungen“ müssten aber ein Ende haben. Die gesetzlichen Krankenkassen geben dem GKV-Spitzenverband zufolge heute pro Tag über eine Milliarde Euro für die Versorgung aus; das müsse reichen. Allein im vergangenen Jahr seien die Krankenhausausgaben um fast zehn Prozent gestiegen, die Ausgaben für die Honorare der niedergelassenen Ärzte um fast acht Prozent und die Aufwendungen für Medikamente um rund sechs Prozent. Um das alles zu bezahlen, habe man zum Jahreswechsel die Krankenkassenbeiträge erneut erhöhen müssen. Weiter steigende Beiträge seien jedoch weder den Versicherten noch der Wirtschaft zuzumuten. Gleichzeitig kritisieren die Kassen, dass die von der Finanzkommission empfohlene Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund nicht Teil des Sparpaketes werden soll. Wegen der „systematischen Unterfinanzierung der gesundheitlichen Versorgung von gesetzlich versicherten Bürgergeldbeziehenden“ hatte der GKV-Spitzenverband bereits im September 2025 Klage vor dem Landessozialgericht NRW eingereicht. https://www.bundes gesundheitsministe rium.de/ministe rium/meldungen/ finanzkommissiongesundheit-ergeb nisse-30-03-26
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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 15 Spezial Gesundheit mit Fakten stärken In sozialen Medien verbreiten immer mehr selbsternannte „Gesundheitsexperten“ medizinische Inhalte, deren Seriosität für Laien oft schwer einzuschätzen ist. Demgegenüber stehen Ärztinnen und Ärzte, die auf TikTok, Instagram und Co. mit wissenschaftlich fundierten Beiträgen über medizinische Sachverhalte informieren und zur Gesundheitskompetenz der Bevölkerung beitragen. Um solche qualitätsgesicherten Inhalte zu fördern und andererseits vor Desinformation zu warnen, haben die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe erstmals einen Preis für Medfluencer aus NRW ausgeschrieben. von Marc Strohm „Müdigkeit, Hautprobleme oder Verdauungsstörungen – dahinter stecken häufig unbemerkte Parasiten, unter denen neun von zehn Menschen leiden.“ Das behauptet ein Influencer im Arztkittel in einem kurzen TikTok-Video und empfiehlt entsprechende Kräuterkuren, die er selbst vertreibt. Ein anderer selbsternannter „Gesundheitsexperte“ warnt vor angeblich krebserregenden Eigenschaften von Samenölen – ebenfalls ohne wissenschaftliche Grundlage. Gesundheitsinformationen aus dem Netz Für junge Menschen sind soziale Medien eine zentrale Quelle für Nachrichten. Eine Studie des Leibniz-Instituts für Medienforschung zeigt beispielsweise, dass sich ein Großteil der 18- bis 34-Jährigen vor allem über YouTube und Instagram informiert. Auch im Bereich Gesundheit gibt es inzwischen ein kaum überschaubares Angebot an Inhalten. Gleichzeitig fällt es vielen jungen Nutzerinnen und Nutzern schwer, die Richtigkeit medizinischer Aussagen zu beurteilen. Vor diesem Hintergrund haben es sich Ärztinnen und Ärzte als sogenannte „Medfluencer“ zur Aufgabe gemacht, Gesundheitsthemen kreativ aufzubereiten und so das Wissen der Nutzerinnen und Nutzer zu stärken – so wie Doc Esser und Dr. Nibras Naami. Foto groß: pixdeluxe/istockphoto.com Foto klein: Doc Esser (l) und handfussmund (r) auf Instagram
16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Spezial Wenig später erklärt auf derselben Plattform ein junger Mann im weißen Poloshirt mit umgehängtem Stethoskop, hochdosiertes Vitamin C könne bei Krebs helfen, und verweist auf sein persönliches Coaching zur Nährstoffanalyse. Wer dem Link in seinem Profil folgt, landet auf einer Seite mit Rabattcodes für Nahrungsergänzungsmittel und Hormontests. Wer durch soziale Medien scrollt, stößt auf unzählige fragwürdige Gesundheitsbehauptungen, die nicht selten mit kommerziellen Interessen verknüpft sind. Gesundheitsthemen dienen dabei häufig als Aufhänger, um Nahrungsergänzungsmittel, Detox-Kuren oder Coachings zu bewerben. Andere Kanäle verbreiten Verschwörungsmythen, etwa zum Thema Impfen. Mitunter haben solche Kanäle hunderttausende Follower. Besonders junge Menschen werden von entsprechenden Inhalten erreicht. Laut einer österreichischen Studie stoßen 83 Prozent der 15- bis 25-Jährigen zumindest gelegentlich auf gesundheitsbezogene Inhalte; 37 Prozent folgen aktiv medizinischen Influencern, sogenannten „Medfluencern“, und 31 Prozent haben bereits ein von Influencern beworbenes Gesundheitsprodukt gekauft. Dabei fällt es vielen Nutzerinnen und Nutzern schwer, die wissenschaftliche Richtigkeit der Gesundheitsaussagen zu beurteilen. Zu ähnlichen Zahlen kommt eine Studie der TU München und der Hochschule Fulda in Kooperation mit der BARMER. Aus dieser geht hervor, dass 22 Prozent der Schüler zwischen neun und 18 Jahren bei der Recherche nach Gesundheits-Content mindestens einmal pro Woche auf YouTube suchen, 21 Prozent suchen per WhatsApp, Signal, Telegram und Co. sowie knapp 19 Prozent zum Beispiel auf Instagram, Facebook, Snapchat oder Twitter. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, sieht in der zunehmenden Beliebtheit und Reichweite von Medfluencern sowohl Chancen als auch Risiken: „Grundsätzlich kann sich in den sozialen Medien jeder zu Gesundheitsthemen äußern, unabhängig davon, ob die nötige fachliche Kompetenz vorliegt oder nicht“, sagt Dreyer. Was bei seriösen Medfluencern als wichtige Aufklärung wirken könne, berge bei selbsternannten Gesundheitsexperten erhebliche Risiken, die von falschen Diagnosen bis hin zu gesundheitsgefährdenden Empfehlungen reichten. Um wissenschaftlich fundierte Gesundheitsinformationen auf Instagram, TikTok und YouTube zu fördern, haben die Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe unter der Schirmherrschaft von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann in diesem Jahr erstmals einen Medfluencer-Preis ausgeschrieben. Ausgezeichnet werden Beiträge, die sich verständlich, evidenzbasiert und informativ mit medizinischen Sachverhalten auseinandersetzen. „Solange es kein Qualitätssiegel für wissenschaftliche Gesundheitsinformationen auf Social-MediaPlattformen gibt, müssen wir durch Aufklärung verhindern, dass Bürgerinnen und Bürger durch Fehlinformationen Schaden nehmen oder auf Fake-Accounts hereinfallen“, betont Dreyer. „Deshalb ist es uns wichtig, vertrauenswürdige Quellen zu fördern und Standards für guten Gesundheits-Content bekannt zu machen“, ergänzt Dr. Hans-Albert Gehle, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe. Beide Präsidenten gehören der Jury des Medfluencer-Preises an. Meral Thoms, MdL, Sprecherin für Gesundheitspolitik Bündnis90/Die Grünen und Jurorin, sieht in dem Preis eine Chance, um die Qualität von Gesundheitsinformationen in sozialen Medien zu steigern. „Soziale Medien sind insbesondere für junge Menschen längst eine zentrale Quelle für Gesundheitsinformationen. Umso wichtiger ist es, evidenzbasierte Inhalte sichtbar zu machen und qualifizierte Medfluencer zu stärken“, sagt sie. Zu den weiteren Juroren zählt Dr. Heinz-Wilhelm Esser, der selbst unter anderem als Medfluencer aktiv ist. Der Facharzt für Innere Medizin, Pneumologie und Kardiologie leitet als Oberarzt die Sektion Pneumologie am Sana Klinikum Remscheid und ist zudem als Moderator in Fernsehen, Podcast und Hörfunk aktiv. Seit 2016 moderiert er die WDR-Sendung „Doc Esser – Der Gesundheits-Check“ und die daraus folgenden Ableger auf Social Media. Im Medfluencer-Preis sieht Esser eine wichtige Initiative, um Orientierung im digitalen Gesundheitsraum zu schaffen: „Gesundheit wird heute auf TikTok und Co. erklärt – und das ist zunächst nicht problematisch. Gefährlich wird es jedoch, wenn Meinung und Wissenschaft vermischt werden.“ Viele Nutzerinnen und Nutzer könnten nicht erkennen, ob Inhalte evidenzbasiert seien oder lediglich überzeugend wirkten. „Reichweite ersetzt keine Kompetenz“, betont Esser. Wer über Gesundheit spreche, trage Verantwortung. Auch Dr. Nibras Naami bringt seine Perspektive als langjähriger Medfluencer in die Jury ein. Der Kinder- und Jugendmediziner mit Schwerpunkt Kinderhämatologie und -onkologie ist Leiter des Westdeutschen Hämatologischen Zentrums und betreibt seit 2020 geDie Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe schreiben in diesem Jahr erstmals gemeinsam einen Medfluencer-Preis aus. Teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte sowie Medizinstudierende aus Nordrhein-Westfalen. Pro Person können bis zu drei Videobeiträge eingereicht werden, die zwischen dem 1. Januar und dem 1. Juni 2026 auf YouTube Shorts, TikTok oder Instagram veröffentlicht wurden. Alle Beiträge müssen den Standards journalistischer Arbeit sowie der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechen. Das Preisgeld beträgt in den Kategorien „Ärztinnen und Ärzte“ sowie „Medizinstudierende“ jeweils 2.500 Euro. Bewerben kann man sich ab dem 30. April; Bewerbungsschluss ist der 10. Juli. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden schriftlich benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Preisverleihung findet am Montag, 14. September 2026, um 19 Uhr im Haus der Ärzteschaft in Düsseldorf statt – im Rahmen einer Talkrunde zum Thema „Spagat zwischen Kamera und Heilberuf“. Weitere Informationen und Bewerbung unter: www.aekno.de/preis2026 Der Medfluencer-Preis 2026: Jetzt bewerben!
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