Rheinisches Ärzteblatt 05/2026

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 5 / 2026 Foto: Andrii Atanov/istockphoto.com Auf gut 15 Milliarden Euro beziffert die Finanzkommission Gesundheit die Finanzlücke der GKV im Jahr 2027. Werden keine schnell wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen, steigt dieser Fehlbetrag den Sachverständigen zufolge bis zum Jahr 2030 sukzessive auf über 40 Milliarden Euro. Der Grund: Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen wachsen deutlich schneller als die Einnahmen aus den Beiträgen der Versicherten und Arbeitgeber, heißt es im Bericht der Kommission. Ziel müsse deshalb die Rückkehr zu einer einnahmeorientierten Ausgabenpolitik sein. Von diesem Pfad sei man seit 2009 in fast allen Sektoren des Gesundheitswesens zunehmend abgewichen. Die Zahlen belegen das eindrücklich: Zwischen 2010 und 2025 haben sich der Finanzkommission zufolge die Ausgaben mehr als verdoppelt, während die beitragspflichtigen Einnahmen nur um das 1,8-fache gestiegen sind. Seit 2012 liege die Gesamtentwicklung der Ausgaben kontinuierlich über der Entwicklung auf der Einnahmeseite. Ab 2019 sei eine weitgehende Entkopplung von Einnahmen und Ausgaben erkennbar, die nahezu alle Leistungsbereiche betreffe. Zur Stabilisierung der Beitragssätze hat die Kommission nun zunächst 66 kurzfristig wirksame Sparvorschläge vorgelegt, die so gut wie alle Bereiche des Gesundheitswesens betreffen. Würden diese komplett umgesetzt, ergäbe sich daraus ein Einsparvolumen von 42,3 Milliarden Euro für das Jahr 2027 und von 63,9 Milliarden Euro für das Jahr 2030. Das übersteige die prognostizierte Deckungslücke bei Weitem. „Die Politik hat damit einen großen Ermessensspielraum und kann entscheiden, welche Empfehlungen umgesetzt werden sollen“, schreiben die Sachverständigen in ihrem Bericht. Dabei liegt der Fokus der Empfehlungen klar auf einer Begrenzung der Ausgaben. Allein 19 Milliarden Euro könnten demnach 2027 aufseiten der Leistungserbringer und Hersteller eingespart werden; das entspricht 45 Prozent des Einsparvolumens. Darunter fällt beispielsweise im ambulanten Bereich die Streichung der Vergütungsanreize für die schnellere Vergabe von Facharztterminen aus dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Sie haben nach Analyse der Sachverständigen nicht den erhofften Effekt erzielt. Dazu gehöre aber auch die Abschaffung des Pflegebudgets inklusive der Refinanzierung sämtlicher Tarifsteigerungen sowie die Wiedereingliederung der Pflegepersonalkosten in die Fallpauschalen. Würden Tarifsteigerungen einfach an die Krankenkassen durchgereicht, gefährde das den Grundsatz der Beitragssatzstabilität, so die Finanzkommission. Auch die Pharmaindustrie soll durch einen dynamischen Herstellerabschlag und Selektivverträge für therapeutisch gleichwertige Patentarzneimittel ihren Sparbeitrag leisten. Weitere 4,1 Milliarden Euro (10 Prozent) ließen sich über eine „maßvolle“ Inflationsanpassung von Selbstbeteiligungen der Patienten sowie den Wegfall nicht evidenzbasierter Leistungen wie das anlasslose Hautkrebsscreening oder die Homöopathie generieren. Die Einnahmen könnten um 4,8 Milliarden Euro (11 Prozent) an zusätzlichen Beiträgen erweitert werden, Werkzeugkasten ist geöffnet Die Finanzkommission Gesundheit hat im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums Ende März ihre Sparvorschläge zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) vorgelegt. Betroffen sind fast alle Akteure des Gesundheitswesens. Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Krankenkassen erkennen die meisten die Notwendigkeit von Einsparungen an – nur nicht bei sich selbst. von Heike Korzilius

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