6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 / 2025 Magazin Arztassistent Position zum neuen Berufsbild Mit dem Ziel, den Aufgabenbereich des noch jungen Berufsbilds Physician Assistance im interprofessionellen Team mit Ärztinnen und Ärzten zu beschreiben, hat die Bundesärztekammer (BÄK) Anfang Mai ein Positionspapier veröffentlicht. Bislang gebe es weder einheitliche Studieninhalte für den akademischen Gesundheitsberuf noch einen definierten Tätigkeitsrahmen, erklärte die BÄK. Das Positionspapier solle hier Orientierung bieten (www.baek.de). Neben der Darstellung typischer Aufgaben in der Patientenversorgung würden auch zentrale Studieninhalte sowie angestrebte Kompetenzen erläutert. Entstanden sei das Papier unter Einbeziehung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants. HK Umfrage Arzt-Unterstützung ist sinnvoll Viele gesetzlich Krankenversicherte befürworten eine stärkere Einbindung von nicht-ärztlichem Praxispersonal in die Versorgung. Das geht aus einer Umfrage des GKV-Spitzenverbandes von Ende April hervor. Demnach hielten 44 Prozent der Befragten eine umfangreiche Unterstützung von Ärzten durch Pflegefachkräfte für sehr sinnvoll. 45 Prozent hielten es für sehr sinnvoll, dass Pflegefachkräfte eigenständig einen Teil der medizinischen Versorgung übernehmen. Dabei befürworteten insbesondere ältere Versicherte, chronisch Kranke und Versicherte aus ländlichen Regionen die Kompetenzerweiterung. HK Ambulante Versorgung Honorarzuwachs für Ärzte und Psychotherapeuten in Nordrhein Die Vertragsärzte und Psychologischen Psychotherapeuten im Rheinland erhalten in diesem Jahr rund 183 Millionen Euro mehr Honorar. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die gesetzlichen Krankenkassen im Rheinland Ende April geeinigt. Unter Berücksichtigung der Beschlüsse auf Bundesebene zum Orientierungspunktwert und der Veränderungsrate bei Morbidität und demografischer Entwicklung steigt demnach die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein 2025 um 3,95 Prozent. Die Vergütung für sogenannte punktbewertete Einzelleistungen, die außerhalb der MGV vergütet werden, wie zum Beispiel psychotherapeutische Leistungen oder ambulante Operationen steigt um 3,85 Prozent. Geeinigt haben sich die Vertragspartner in Nordrhein darüber hinaus auf die Fortführung der Pflegeheimversorgung, die um die neue Leistung „Televisite“ erweitert werde. Erstmals extrabudgetär vergütet würden künftig die Kosten für die Knochendichtemessung. Außerdem erhöhten die Krankenkassen 2025 ihre Förderung der Sicherstellung der ambulanten Notdienststrukturen auf insgesamt 8,5 Millionen Euro. Der Vorstandsvorsitzende der KVNO, Dr. Frank Bergmann, begrüßte das Verhandlungsergebnis. Es sei gelungen, trotz eines herausfordernden Umfelds einen fairen Ausgleich zu erzielen. Dennoch zeige sich deutlich, dass die derzeitigen Strukturen der ambulanten Vergütung zunehmend an ihre Grenzen stießen. HK Kammerversammlung Im Vorstand werden Stühle gerückt Auf der Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) am 24. Mai 1975 wählten die damals 123 Delegierten Dr. Jörg-Dietrich Hoppe zum neuen Vizepräsidenten. Dies war der ersten Juni-Ausgabe 1975 des Rheinischen Ärzteblattes sogar ein Foto wert, das den damals 34-jährigen Hoppe zeigt. Die Wahl eines neuen Vizepräsidenten war notwendig geworden, da Dr. PaulErwin Odenbach seinen Rücktritt von diesem Amt erklärt hatte. Er sah seine neue Tätigkeit als geschäftsführender Arzt der Bundesärztekammer (BÄK) als unvereinbar mit seinen Ehrenämtern in der ÄkNo, der BÄK und beim Marburger Bund an. Odenbach war seit 1961 Mitglied der Kammerversammlung, seit 1969 Vizepräsident der ÄkNo und seit 1965 Mitglied des Verwaltungsausschusses der Nordrheinischen Ärzteversorgung gewesen. Der Pathologe Hoppe war zum Zeitpunkt seiner Wahl an den Städtischen Krankenanstalten Solingen beschäftigt. Kurz vor der Kammerversammlung war er auf dem 78. Deutschen Ärztetag in Hamburg in den Vorstand der BÄK gewählt worden, zudem war er zweiter Bundesvorsitzender des Marburger Bundes. Hoppe bekleidete das Amt des Vizepräsidenten von 1975 bis 1993, als er zum Präsidenten der ÄkNo gewählt wurde. Er führte die Kammer bis zu seinem Tod im November 2011. In derselben Sitzung stimmte die Kammerversammlung einer Satzungsänderung der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) zu, wonach eine verminderte Altersrente auf Antrag bereits ab dem 62. Lebensjahr gezahlt werden konnte. Ohne Abschläge zahlte die NÄV ihren Mitgliedern die Altersrente weiterhin nach Vollendung des 65. Lebensjahres aus. bre Trotz der angespannten Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen einigten sich diese mit der KV Nordrhein für das laufende Jahr auf ein Honorarplus von rund 183 Millionen Euro. Foto: MQ-Illustrations / Adobe Stock
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