Rheinisches Ärzteblatt 06/2025

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 6 / 2025 7 Bundesärztekammer Primärärztliche Versorgung soll zum Normalfall werden Einen strukturierteren Zugang zu Gesundheitsleistungen, klar definierte Behandlungspfade und mehr sektoren- und berufsgruppenübergreifende Zusammenarbeit hat die Bundesärztekammer (BÄK) gefordert. Nur mit tiefgreifenden Strukturreformen lassen sich aus Sicht der Kammer die zukünftigen Herausforderungen in der medizinischen Versorgung meistern, die sich durch den demografischen Wandel, den zunehmenden Fachkräftemangel und den medizinischen Fortschritt verschärften. Mit dem Konzeptpapier „Koordination und Orientierung in der Versorgung“ zeigt die BÄK jetzt Wege auf, wie eine solche Reform gelingen kann (www. baek.de ). Sie plädiert dafür, die primärärztliche Versorgung durch Haus- und Kinderärzte zum Normalfall zu machen. Ihren „ersten Anlaufpunkt“ wählen die Patienten demnach frei, aber für mindestens ein Jahr. Die Primärarztpraxis übernimmt die allgemeinmedizinische Versorgung sowie die KoInnovationsrückstand bei Arzneimitteln Dem deutschen Markt fehlen seit 2015 mindestens 101 neuartige Arzneimittel, die in den USA bereits zugelassen sind. Gegenüber den USA habe Deutschland einen deutlichen Innovationsrückstand, erklärt der Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa). Zudem stünden Arzneimittel, die in der Europäischen Union zugelassen werden, der Versorgung bedeutend später zur Verfügung als in den USA. Dem vfa zufolge halten viele und zu komplizierte Regelungen in der Erstattung sowie nicht genutzte Synergiepotenziale in der europäischen Nutzenbewertung Pharmaunternehmen davon ab, sämtliche neuen Arzneimittel in der EU und in Deutschland auf den Markt zu bringen. jf Kurz gemeldet Umfrage: Jeder Dritte ist Allergiker Mehr als jede dritte Person in Deutschland leidet an einer ärztlich diagnostizierten Allergie, über die Hälfte von ihnen hat eine Pollenallergie (59 Prozent). Das ist das Ergebnis einer Online-Befragung von rund 2.000 Jugendlichen und Erwachsenen, die das Meinungsforschungsinstitut Forsa im Auftrag des AOK-Bundesverbandes durchgeführt hat. 34 Prozent der Allergiker gaben an, eine Hausstaub- beziehungsweise Milbenallergie zu haben. Weitere 14 Prozent vermuten, ebenfalls eine Allergie zu haben, diese wurde jedoch nicht ärztlich diagnostiziert. Einer von vier Allergikern ist weder in ärztlicher Behandlung, noch plant er, sich in diese zu begeben. jf G-BA hält Fristen fast immer ein Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat laut seinem Fristenbericht im vergangenen Jahr knapp 97 Prozent der insgesamt 591 Beratungsverfahren fristgerecht bearbeitet. Dabei handelte es sich um 252 laufende und 339 abgeschlossene Verfahren. Der Gesetzgeber sieht für die Dauer von Beratungsverfahren, zum Beispiel für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel oder die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden für die ambulante Versorgung, Fristen vor. Der G-BA muss im Fristenbericht darstellen, wie viele Verfahren fristgerecht bearbeitet wurden und welche nicht und muss die Gründe für eine Verzögerung angeben. jf Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 15. bis 19. September 2025. Anmeldeschluss: Freitag, 18. Juli 2025 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/ Weiterbildung/Pruefungen ÄkNo NRW.BANK Zinsvergünstigte Darlehen Angehörige der freien Berufe können seit Mai 2025 über die NRW.BANK ein zinsvergünstigtes Darlehen nutzen. Das Programm sieht einen gegenüber dem Marktzins um bis zu zwei Prozent niedrigeren Zinssatz vor sowie abhängig von Investitionshöhe und Unternehmensgröße einen Tilgungsnachlass von fünf, zehn oder 20 Prozent. Die höchstmögliche Darlehenssumme liegt bei zehn Millionen Euro. Gefördert werden sollen Investitionen zum Beispiel in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse, in den Einsatz von Künstlicher Intelligenz, in Elektromobilität und umweltfreundliche Technologien oder die Umstellung auf erneuerbare Energien. Mehr Informationen zum Förderprogramm unter www.nrwbank.de/ investzukunft. jf Eine verbindliche Behandlungskoordination kann nach Ansicht der Ärzteschaft dazu beitragen, „Doktorhopping“ und unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden und dafür zu sorgen, dass Patienten dort behandelt werden, wo es ihren Beschwerden entspricht. Foto: peshkov/istockphoto.com ordination notwendiger Weiterbehandlungen. Bei chronisch Kranken kann auch der behandelnde Facharzt die Behandlungskoordination übernehmen. Der Besuch von Gynäkologen und Augenärzten soll auch weiterhin ohne Überweisung möglich sein. Die BÄK begrüßte, dass sich auch Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag für mehr Steuerung in der Patientenversorgung ausgesprochen haben. HK

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