Mit mehr Daten zu mehr Wissen Hoffnung auf Fortschritte in der Versorgungsforschung Rekordhoch bei Zahl der Drogentoten Nordrhein-Westfalen setzt auf Ausbau von Hilfsangeboten Leitplanken für KI in der Medizin Ärzte müssen Anwendungen der Technologie mitgestalten Juli 2025 Heft 7 / 30.06.2025 80. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts Signal für Dialog und Zusammenarbeit
Online-Veranstaltung Mittwoch, 9. Juli 2025, 15 Uhr Livestream • Wie beeinflussen ePA, eRezept und Co. den PVS-Markt? • Welche Rolle spielt die KOB-Zertifizierung für Innovation und Qualität? • Warum denken Praxen häufiger über einen PVS-Wechsel nach? Jetzt anmelden: knvo.de/termine Praxisverwaltungssysteme im Wandel Wie ePA und Co. den Markt neu ordnen Erfolgreich in die Praxis • Beratung zu Niederlassung und Anstellung • Infos zu Förderangeboten • Netzwerken mit Praxen der Region zu Nachfolge und Anstellung Jetzt informieren und teilnehmen! kvno.de/landpartien Bergisches Land Bergisch Gladbach Freitag, 4. Juli 2025, 15:00 Uhr bis 20:30 Uhr 04.07. Arzt sein in Ein Service der KV Nordrhein. NORDRHEIN
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 3 Heft 7 • Juli 2025 Wichtige Beschlüsse Ende Mai ist der 129. Deutscher Ärztetag (DÄT) in Leipzig zu Ende gegangen. Trotz kontroverser Themen und Debatten, die mit Respekt und Achtsamkeit geführt wurden, gab es für viele Anträge überraschend große Mehrheiten. Fazit vieler Beobachter: Die Ärzteschaft zeigt sich auch bei komplexen Themen geschlossen und verantwortungsbereit. Wie Sie in dieser Ausgabe lesen werden, haben die Delegierten in Leipzig grünes Licht für die Übergabe der neuen GOÄ an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gegeben. Das BMG sicherte Anfang Juni zu, zeitnah in die für eine Umsetzung notwendige Abstimmung mit anderen Ministerien eintreten zu wollen, darunter das Bundesinnenministerium sowie die Finanzminister der 16 Bundesländer. Deren Positionierung ist zum aktuellen Stand noch offen. Derweil werden die Gespräche zu notwendigen Anpassungen der GOÄneu im gesetzten Rahmen von der Bundesärztekammer (BÄK) fortgeführt. Angenommen wurde auch ein Vorstandsantrag der BÄK, der zum einen Pläne im Koalitionsvertrag für mehr Koordination und Steuerung in der Patientenversorgung begrüßt und zudem einen Runden Tisch „Versorgungssteuerung“ fordert, damit eine entsprechende Reform unter Einbeziehung aller Akteure zu einem echten Erfolg werden kann. Ziel muss es sein, eine Patientenkoordination zu realisieren, die sich ausnahmslos an den Kriterien der medizinischen Notwendigkeit ausrichtet. Mit sehr großer Mehrheit stimmte das Ärzteparlament einem in der Öffentlichkeit viel beachteten Antrag zu, der auf Vorarbeiten der Ärztekammer Nordrhein zurückgeht. Über 90 Prozent der Delegierten des DÄT sprachen sich dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon außerhalb des Strafgesetzbuches bei Aufrechterhaltung der Beratungspflicht zu regeln. Zugleich appellierte der Ärztetag an Politik und Gesellschaft, die Lebensumstände der geborenen Kinder mehr in den Blick zu nehmen und Familien und Kinder beispielsweise durch ausreichend zugängliche Betreuungs- und Bildungsangebote zu stärken. Ich bin überzeugt, dass es der beste Schutz für das ungeborene Leben ist, wenn alle Kinder gewollt und in einer kinderfreundlichen Gesellschaft gesund aufwachsen können. Auch weitere Forderungen des DÄT nahmen die nachfolgenden Generationen in den Blick. So sollen Kinder unter anderem durch gezielte Werbeverbote vor dem übermäßigen Konsum zucker- und fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden. Flankiert werden sollen diese Maßnahmen durch regelmäßigen und verbindlichen Gesundheitsunterricht an Schulen und Berufsschulen. Hier ist die Ärztekammer Nordrhein mit ihrem Präventionsprogramm Gesund macht Schule in Kooperation mit der AOK Rheinland/Hamburg seit langem Vorreiter. Auch haben wir auf dem Ärztetag einstimmig vor der nicht altersgerechten Nutzung sozialer Medien, Messenger-Dienste und Videoplattformen und deren gesundheitlichen Folgen gewarnt und Maßnahmen gefordert, um die Dauerverfügbarkeit von digitalen Angeboten für junge Menschen einzuschränken. Nicht zuletzt hat der Ärztetag an die politischen Entscheidungsträger appelliert, den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gesundheitsfolgen der Klimakrise zu einer vorrangigen Aufgabe zu machen. Diese und viele weitere wichtige Beschlüsse aus Leipzig werden wir in unseren Gremien beraten und, sofern in unserer Zuständigkeit liegend, befördern oder umsetzen. Das macht eine starke Selbstverwaltung aus. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltung ist kostenfrei und mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Internet: www.iqn.de U mgang mit Transidentität Mittwoch, 24. September 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Herausforderungen in der interdisziplinären Versorgung transidenter Patientinnen und Patienten • Hormontherapie bei Transidentität • Operative Möglichkeiten an Brust und innerem Genital • Trans Sein: Herausforderungen im Jugendalter – eine kindertherapeutische Perspektive • Perspektive eines Transmannes und Peer-Beraters Dipl.-Psych. Bernadette Bajog, Ute Ebert, Dr. med. Eleni Giannakidou-Jordan, Dipl.-Psych. Gudrun Hoika-Messing-Flöter, David Scholz, Dr. med. Sabine Mewes Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil., Lehrstuhlinhaber für Medizinethik und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte in der Medizin, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Die Vorlesung findet im Rahmen einer Veranstaltungsreihe „Arztbild im Wandel“ statt. JörgV-oDrleiesutrnigch-Hoppe- 2025 Über die relationale Verfasstheit der Autonomie – Eine ethische Grundreflexion zur ärztlichen Identität Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Präsenzveranstaltung am 1. Dezember 2025, 19:30 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil., Lehrstuhlinhaber für Medizinethik und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte in der Medizin, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Die Vorlesung findet im Rahmen einer Veranstaltungsreihe „Arztbild im Wandel“ statt. JörgV-oDrleiesutrnigch-Hoppe- 2025 Über die relationale Verfasstheit der Autonomie – Eine ethische Grundreflexion zur ärztlichen Identität Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Präsenzveranstaltung am 1. Dezember 2025, 19:30 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf Prof. Dr. med. Giovanni Maio, M.A. phil., Lehrstuhlinhaber für Medizinethik und Direktor des Instituts für Ethik und Geschichte in der Medizin, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Die Vorlesung findet im Rahmen einer Veranstaltungsreihe „Arztbild im Wandel“ statt. JörgV-oDrleiesutrnigch-HoppeÜber die relationale Verfasstheit der Autonomie – Eine ethische Grundreflexion zur ärztlichen Identität Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bitten wir um eine zeitnahe Anmeldung unter: www.aekno.de/veranstaltungen. Präsenzveranstaltung am 1. Dezember 2025, 19:30 Uhr im Haus der Ärzteschaft, Düsseldorf
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 5 Heft 7 • Juli 2025 Meinung Wichtige Beschlüsse Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Positionspapier zur Patientensteuerung beschlossen · Vor 50 Jahren · Für ein Feedback aus der Justiz · Gemeinsam für eine Kultur der Organspende · Kammer Online · Paracelsus-Medaille für Bonner Hygieniker · Erleichterter Zugang zur Diamorphinbehandlung · Studium und Berufseinstieg Thema Signal für Dialog und Zusammenarbeit Seite 12 Ärztetag in Leipzig: gute Debattenkultur Seite 15 Spezial Mit mehr Daten zu mehr Wissen Seite 18 Gesundheits- und Sozialpolitik NRW verzeichnet ein wachsendes Drogenproblem Seite 22 Ambulante Versorgung – worauf es jetzt ankommt Seite 24 Forum Zu Besuch auf der Intensivstation Seite 25 Künstliche Intelligenz kann Ärztinnen und Ärzte unterstützen Seite 26 Wissenschaft und Fortbildung 27-jähriger Patient mit partieller Verfärbung und Kältegefühl der rechten Hand – Folge 85 der Reihe „Zertifizierte Kasuistik“ Seite 28 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 31 RÄ Regional Seite 35 An Rhein und Ruhr Seite 38 Kulturspiegel Lang ist der Weg auf die Weide Seite 39 Amtliche Bekanntmachungen Seite 40 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 40 Mein Beruf „Vielen jungen Eltern fehlt es an Unterstützung“ Seite 47 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: Jürgen Gebhardt Weiterbildung Für eine bessere Lehre Mit mehr Daten zu mehr Wissen Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit soll im Sommer an den Start gehen. Dann sind die pseudonymisierten Daten von 73 Millionen GKV-Versicherten für die Versorgungsforschung und damit als Grundlage für politische Entscheidungen verfügbar. Leitplanken für KI in der Medizin Die Verwendung Künstlicher Intelligenz kann die medizinische Versorgung verbessern. Voraussetzung ist, dass Ärztinnen und Ärzte den Prozess mitgestalten und damit sicherstellen, dass die Technologie zum Wohl der Patienten eingesetzt wird. Signal für Dialog und Zusammenarbeit Der 129. Deutsche Ärztetag hat Zeichen gesetzt: Das Ärzteparlament billigte eine neue privatärztliche Gebührenordnung und verabschiedete eine gemeinsame Position zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs. Gleich zur Eröffnung bot die neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken der Ärzteschaft eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe an.
6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 Magazin Neues Landesamt Gesundheit und Arbeitsschutz Zum 1. Juli 2025 wird das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen als neue Landesoberbehörde die Rechtsnachfolge und Aufgaben des Landeszentrums Gesundheit und des Landesinstituts für Arbeitsschutz und Arbeitsgestaltung übernehmen. Das entsprechende Gesetz verabschiedete der NRW-Landtag am 4. Juni. Durch die Schaffung der neuen Behörde mit Sitz in Bochum soll die öffentliche Verwaltung in den Bereichen Gesundheit und Arbeitsschutz effizienter werden. Die bisher bei den Bezirksregierungen liegende Aufsicht über die unteren Gesundheitsbehörden wird auf das neue Landesamt übertragen. So soll bei überregionalen Krisen wie etwa einer Pandemie schneller und landesweit abgestimmt reagiert werden können. tg Tabakentwöhnung Verordnungsfähige Arzneimittel Ärztinnen und Ärzte können künftig apothekenpflichtige Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Nicotin und Vareniclin im Rahmen von evidenzbasierten Programmen zur Tabakentwöhnung verordnen. Dies entschied der G-BA auf Grundlage einer positiven Nutzenbewertung. Zum Nachweis einer schweren Tabakabhängigkeit muss bei Patientinnen und Patienten mindestens die Diagnose F197.2 „Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom“ vorliegen und das Ergebnis des Fagerström-Selbsttests berücksichtigt werden. tg Ambulante Versorgung Positionspapier zur Patientensteuerung beschlossen Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat bei ihrer jüngsten Sitzung Ende Mai in Leipzig ein Positionspapier zur Patientensteuerung in der ambulanten Notfall-, Akut- und Regelversorgung beschlossen (www.kbv.de). Ziel sei, dass Ressourcen sinnvoll eingesetzt, unnötige Arztbesuche und Doppeluntersuchungen vermieden und Patienten dort behandelt würden, wo es ihren Beschwerden nach angemessen sei, heißt es in dem Papier. Die Steuerung der Patientinnen und Patienten soll demnach durch Hausärzte, Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen erfolgen. Ausnahmen soll es für schwer chronisch Kranke geben, die auch ohne Überweisung ihren behandelnden Facharzt konsultieren dürfen. Weiterhin möglich bleibt auch der direkte Zugang zu ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten. Die Behandlung von Patienten, die keinen Hausarzt haben, soll über die Rufnummer und digitale Plattform der 116 117 koordiniert werden. Wer auch weiterhin ohne Überweisung einen Facharzt aufsuchen will, soll dafür nach dem Willen der KBV eine Eigenbeteiligung leisten. Mit- und weiterbehandelnden Fachärzten sollen ihre Leistungen außerhalb des Budgets vergütet werden. Die KBV fordert zudem eine angemessene Vorhaltefinanzierung für die ambulante Akut- und Notdienstversorgung. HK Krankenhaustag Kostendämpfung ja, aber wie? Der 8. Deutsche Krankenhaustag rückte die „Kostenexplosion“ im Gesundheitswesen in den Mittepunkt der Diskussionen. Die Veranstaltung fand Mitte Juni 1975 in Düsseldorf statt. Das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) stellte einen Leitartikel dazu auf die ersten Seiten seiner ersten Juli-Ausgabe. Die meisten Redebeiträge hätten sich darauf beschränkt, die Behauptung abzuwehren, dass die Kliniken die Hauptschuldigen für die ständig steigenden Kosten im Gesundheitswesen seien, hieß es dort. „Einer der Offiziellen sprach es deutlich aus: In dem beliebten Spiel ‚Die Suche nach dem Schuldigen‘ wollen auch die Krankenhäuser diese Rolle nicht freiwillig übernehmen“, berichtete das RÄ. Damals verschlangen die Kliniken ein Drittel der Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenkassen, was mit Abstand der größte Einzelposten war. Der damalige Sozialminister von Rheinland-Pfalz und spätere Bundesgesundheitsminister, Dr. Heinrich (Heiner) Geißler, gab auf dem Krankenhaustag zu bedenken, dass die Leistungen für die gesundheitliche Sicherung in der Zukunft gefährdet seien, wenn die Kostensteigerung nicht gebremst werde. Konkrete Vorschläge zur Kostensenkung machte der Direktor des Deutschen Krankenhausinstituts, Privatdozent Dr. rer. pol. Siegfried Eichhorn. Dazu zählte er den „Abbau von Maximierungstendenzen bei diagnostischen, therapeutischen und pflegerischen Maßnahmen“ sowie die Verkürzung der Liegedauer der Patientinnen und Patienten. Auch die engere Zusammenarbeit zwischen stationärem und ambulantem Sektor könne die Kosten dämpfen. Eichhorn habe so viele Anregungen gegeben, um die Verzahnung zu verbessern, „daß es möglich sein müßte, die institutionalisierte Krankenhausambulanz und damit schwerwiegende Fehlentwicklungen zu vermeiden“, folgerte das RÄ. bre Insbesondere Hausärztinnen und Hausärzte sollen künftig erste Ansprechpartner für die Patienten sein und deren Weiterbehandlung koordinieren. Foto: FatCamera / istockphoto.com
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 7 Gutachterkommission Für ein Feedback aus der Justiz Für ein regelmäßiges Feedback der Richterinnen und Richter der Arzthaftungssenate haben sich die Mitglieder der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler (GAK) bei der Ärztekammer Nordrhein ausgesprochen. Aktuell erhalte die GAK nur vereinzelt Rückmeldungen darüber, inwieweit die Gerichte den Einschätzungen ihrer Sachverständigen folgten, erklärte der Vorsitzende der Kommission und Präsident des Oberlandesgerichts a.D., Johannes Riedel. Er sprach anlässlich eines Erfahrungsaustauschs, zu dem sich die GAK mit mehr als 30 Richterinnen und Richtern am 11. Juni in Düsseldorf zusammengefunden hatte. Es gelte, den Austausch der Gerichte mit der GAK zu verbessern, damit den Verfahrensbeteiligten bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler zügig zu ihrem Recht verholfen werden könne, betonte Dr. Werner Richter, Präsident des OLG Düsseldorf. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, unterstrich die Bedeutung der Arbeit der Kommission: Seit der Gründung der GAK im Jahr HPV-Impfquote weiter niedrig In Deutschland ist die Impfquote gegen Humane Papillom-Viren (HPV) weiter niedrig. Eine Auswertung unter AOK-Versicherten zeigt, dass im dritten Quartal 2024 bundesweit nur 49,5 Prozent der 15-jährigen Mädchen gegen HPV geimpft waren; die Impfquote lag noch einen Prozentpunkt niedriger als im dritten Quartal 2023. Deutschland ist damit weit entfernt vom Ziel der Weltgesundheitsorganisation, wonach bis 2030 die Impfquote bei 15-jährigen Mädchen bei mindestens 90 Prozent liegen sollte, und steht im europäischen Vergleich auf dem 19. Platz. Die AOK-Auswertung zeigt deutliche regionale Unterschiede mit höheren Impfquoten in den östlichen Bundesländern. tg Kurz gemeldet Gesundheit: Social Media als Infoquelle Junge Menschen in Deutschland beziehen ihre Gesundheitsinformationen vor allem über Youtube, TikTok und Wikipedia. Das geht aus der repräsentativen Sinus-Jugendstudie 2024/2025 im Auftrag der Barmer hervor, für die im Herbst 2024 bundesweit rund 2.000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren befragt wurden. Demnach nutzten 27 Prozent von ihnen Youtube, 26 Prozent TikTok und 25 Prozent Wikipedia als OnlineInfoquellen für Gesundheitsthemen. Einen Rückgang gegenüber dem Vorjahr um elf Prozentpunkte gab es bei Youtube als Informationsquelle. Auch die klassischen Nachrichtenmedien oder Behördenseiten wurden deutlich weniger genutzt. tg Wacken: Augenärzte werben für Vorsorge Augenärzte treffen auf Metal Fans: Unter dem Motto „Besser mal zum Augenarzt – Vorsorge hilft“ werben der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft zusammen mit der Stiftung Auge und der Wacken Foundation beim diesjährigen Wacken Open Air Ende Juli für die augenheilkundlichen Vorsorgeuntersuchungen. Diese könnten bei zahlreichen Krankheitsbildern vor vermeidbarer Erblindung schützen, heißt es vonseiten der Initiatoren. Auf dem größten Metal-Festival der Welt können die Augenärztinnen und Augenärzte potenziell mehr als 85.000 Menschen mit ihrer Vorsorgebotschaft erreichen. HK Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 15. bis 19. September 2025. Anmeldeschluss: Freitag, 18. Juli 2025 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiter bildung/Pruefungen ÄkNo CIRS NRW Nachfragen verhindern Fehler Fehler und kritische Ereignisse können verhindert werden, wenn im Team offen kommuniziert wird. Eine wertschätzende Atmosphäre ermögliche es Mitarbeitern, Anweisungen oder Entscheidungen auch von Vorgesetzten zu hinterfragen und dadurch gegebenenfalls Gefahren für Patienten abzuwenden. Darauf weist CIRS (Critical-Incident-ReportingSystem) NRW im Bericht des 2. Quartals 2025 hin. Im zugrundeliegenden Fall 271659 hatte ein Auszubildender verhindert, dass ein Patient im Rettungsdienst die falsche Dosis Esketamin erhielt. Auf dem Rettungsfahrzeug war die mitgeführte Konzentration des Arzneimittels umgestellt worden. Bei der Prüfung der korrekten Dosierung im Vier-Augen-Prinzip hinterfragte der Auszubildende die Dosieranweisung des Notfallsanitäters. Informationen unter www.cirs-nrw.de HK Warb für einen intensiveren Austausch: der Vorsitzende der Gutachterkommission und Präsident des Oberlandesgerichts a.D. Johannes Riedel. Foto: Marc Strohm 1975 sei die Einrichtung bis heute bereits von mehr als 68.000 Antragstellerinnen und Antragstellern angerufen worden. In mehr als 49.000 Fällen habe durch ärztliche Begutachtung eine Klärung des Behandlungsfehlervorwurfes und vielfach auch eine außergerichtliche Streitbeilegung erreicht werden können. MST
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 Online-Fortbildung „Verantwortung als Weiterbilder“ neu verfilmt im Benutzerprofil die einheitliche Fortbildungsnummer hinterlegt ist, wird der CMEPunkt automatisch auf dem Fortbildungspunktekonto gutgeschrieben. Darüber hinaus erzeugt das System eine Teilnahmebescheinigung, die heruntergeladen werden kann. Für die Teilnahme an der Fortbildung wird ein Benutzerprofil benötigt. Für die erstmalige, kostenlose Registrierung sind folgende Angaben zu hinterlegen: Nachname, Arztnummer, Einheitliche Fortbildungsnummer (EFN) und eine aktuelle E-Mail-Adresse. An diese werden die Zugangsdaten geschickt. Die zukünftige Anmeldung erfolgt über die angegebene E-Mail-Adresse und das selbst gewählte Passwort. In dem geschlossenen Bereich finden sich das Video und der Fragenkatalog. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) hat die kostenfreie Online-Pflichtfortbildung „Verantwortung als Weiterbildung“ komplett aktualisiert (www.aekno.de/cme). Das Fortbildungsseminar besteht aus einem 50-minütigen Video, in dem Olaf Tkotsch, Leiter der Weiterbildungsabteilung der ÄkNo, detailliert über die Rechte und Pflichten der Weiterbildungsbefugten informiert. Es ist über einen Klick auf „Ausführliche Informationen“ aufzurufen. Im Anschluss müssen vier von fünf Fragen zum Video richtig beantwortet werden, um die Lernerfolgskontrolle zu bestehen. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Lernerfolgskontrolle sind die Weiterbildungsbefugten ihrer Verpflichtung zur Teilnahme an dieser Fortbildung nachgekommen. Die Teilnahme an der Fortbildung wird automatisch im System der ÄkNo registriert. Falls Die Zahl der Organspenden in Deutschland stagniert seit Jahren auf einem niedrigen Niveau. Nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation spendeten 2024 lediglich 950 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe. Demgegenüber standen mehr als 8.200 Patientinnen und Patienten, die auf ein Spenderorgan warten. Zum Tag der Organspende am 7. Juni appellierte das Präsidium der Ärztekammer Nordrhein an alle Bürgerinnen und Bürger, sich bewusst mit dem Thema auseinanderzusetzen und die Entscheidung für oder gegen eine Organ- oder Gewebespende zu dokumentieren. Um die Spendenbereitschaft dauerhaft zu erhöhen, warb Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, für eine Kultur der Organspende. „Wir müssen offen und ohne Tabus über Hirntod, Organ- und Gewebespende aufklären: in Schulen, am Arbeitsplatz, in Praxen und Krankenhäusern.“ Für die nordrheinischen Transplantationsbeauftragten ist zudem eine enge interprofessionelle Vernetzung entscheidend, um die Organisationsstrukturen der Organspende Spenderorgane sind knapp. Im vergangenen Jahr standen 8.200 Patientinnen und Patienten auf der Warteliste. Tag der Organspende Gemeinsam für eine Kultur der Organspende Suizidprävention Gesetzgeber in der Pflicht Der 129. Deutsche Ärztetag 2025 hat Ende Mai in Leipzig den Gesetzgeber aufgefordert, schnellstmöglich ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz zu verabschieden. Damit sollen Beratung, niedrigschwellige Hilfsangebote und psychosoziale Unterstützungsstrukturen gewährleistet und finanziell abgesichert werden. Prozedurale Vorgaben müssten dafür sorgen, dass Menschen vor nicht freiverantwortlichen, übereilten Entscheidungen oder vor Missbrauch geschützt werden. Ein solches Gesetz müsse spätestens zeitgleich zur notwendig gewordenen Neuregelung der Suizidhilfe erfolgen. tg Bundesregierung Streeck ist neuer Drogenbeauftragter Der Bonner Virologe Professor Dr. Hendrik Streeck ist neuer Drogenbeauftragter der Bundesregierung. Er wolle in der Suchtprävention besonderes Augenmerk auf den Schutz von Minderjährigen legen, erklärte Streeck bei der Vorstellung der Themenschwerpunkte seiner Amtszeit Anfang Juni in Berlin. Das schließe den Umgang mit digitalen Medien ein. Zudem gelte es, die weitere Verbreitung des Opioidkonsums einzudämmen und eine Krise wie in den USA zu verhindern. Als drittes wichtiges Handlungsfeld nannte Streeck die Cannabispolitik. Die Koalition habe vereinbart, bis zum Herbst Erfahrungen und Daten zu sammeln und auf dieser Grundlage zu entscheiden, wie es weitergehe. Streeck ist Leiter des Virologischen Instituts der Universität Bonn und im Frühjahr erstmals in den Bundestag gewählt worden. HK weiter zu verbessern – etwa mit den transplantationsbeauftragten Pflegekräften, erklärte Dr. Gero Frings, transplantationsbeauftragter Arzt am St. Bernhard-Hospital in Kamp-Lintfort. Er verwies in diesem Zusammenhang auf die Arbeitsgruppe für Anliegen transplantationsbeauftragter Ärztinnen und Ärzte, die von den Ärztekammern Nordrhein und Westfalen- Lippe gemeinsam getragen werde. MST Foto: Andreas Steeger/DSO
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 9 Substitutionstherapie Erleichterter Zugang zur Diamorphinbehandlung wirksam erwiesen hat. Die bisherige Voraussetzung einer „schweren somatischen oder psychischen Störung“ wurde weiter gefasst. Nun genügt das Vorliegen „erheblicher Defizite in medizinischer, psychologischer oder sozialer Hinsicht“, die auf den Missbrauch illegal beschaffter Opioide zurückzuführen sind. Außerdem hat der Gesetzgeber den Weg für alternative Darreichungsformen von Diamorphin geöffnet. Auch der „überwiegend intravenöse Konsum“ als Zugangskriterium wurde gestrichen, um der zunehmenden Verlagerung hin zum inhalativen Konsum Rechnung zu tragen. Seit 2010 ist die Diamorphingabe in Deutschland eine zusätzliche Therapieoption in der Behandlung heroinabhängiger Patienten, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. ÄkNo Mit der Reform der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) von Anfang 2025 hat der Gesetzgeber den Zugang zur diamorphingestützten Substitutionstherapie deutlich erleichtert. Ziel war es, einem größeren Kreis schwer opioidabhängiger Patienten diese Therapieoption zu eröffnen. Eine zentrale Neuerung ist die Herabsetzung des Mindestalters für die Behandlung von 23 auf 18 Jahre. Zugleich wurde die bislang erforderliche Mindestdauer der Opioidabhängigkeit von fünf auf zwei Jahre verkürzt. Auch bei den Zugangsvoraussetzungen gab es eine entscheidende Änderung: Anstelle des bisher geforderten Nachweises von zwei erfolglosen Substitutionsbehandlungen mit herkömmlichen Substitutionsmitteln genügt künftig eine mindestens sechsmonatige Therapie mit herkömmlichen Mitteln, die sich als nicht Aktionstag Hitzegefahren ernst nehmen Anlässlich des Hitzeaktionstages am 4. Juni hat ein breites Bündnis aus Akteuren des Gesundheitswesens, darunter die Bundesärztekammer, dazu aufgerufen, Hitzegefahren noch ernster zu nehmen und den gesundheitsbezogenen Hitzeschutz konsequent umzusetzen. Hitze sei das größte durch die Klimakrise bedingte Gesundheitsrisiko in Deutschland, heißt es in einer Mitteilung. Doch das Bewusstsein für die Gefahren insbesondere für vulnerable Gruppen sei in Politik und Gesellschaft nur unzureichend ausgeprägt. Das Bündnis forderte deshalb verbindliche Hitzeschutzpläne, eine ausreichende Finanzierung entsprechender Maßnahmen und eine gezielte Unterstützung besonders gefährdeter Menschen. HK Malteser Gynäkologen für Duisburg gesucht Die Duisburger Praxis der Malteser Medizin für Menschen ohne Krankenversicherung (MMM) sucht dringend Gynäkologinnen und Gynäkologen für die ehrenamtliche Begleitung von Schwangeren gemäß der Mutterschaftsrichtlinien. Nach eigenen Angaben verzeichnete die Praxis im vergangenen Jahr mehr als 2.300 Patientenkontakte, darunter 1.000 in der Allgemeinmedizin, 835 in der Gynäkologie und 500 in der Pädiatrie. Die Zahl der Menschen, die das anonyme Behandlungsangebot der Malteser an den 20 Standorten in Deutschland in Anspruch nahmen, ist der Organisation zufolge 2024 gegenüber dem Vorjahr um zehn Prozent gestiegen. E-Mail-Kontakt: anne.rauhut @malteser.org HK Paracelsus-Medaille 2025 Bonner Hygieniker ausgezeichnet Für seine Verdienste um die öffentliche Gesundheit, Hygiene und Infektionsprävention ist Professor Dr. Martin Exner mit der ParacelsusMedaille geehrt worden. Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, verlieh ihm die höchste Auszeichnung der deutschen Ärzteschaft im Rahmen der Eröffnungsveranstaltung zum 129. Deutschen Ärztetag am 27. Mai in Leipzig. Exner, der sich 1985 am Institut für Hygiene der Universität Bonn zur Entstehung und Kontrolle von Biofilmen habilitiert hatte, leitete von 1986 bis 1988 die Abteilung für Seuchen- und Umwelthygiene des Gesundheitsamtes in Bonn. Von dort wechselte er als Direktor an das Institut für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Hygieneinstitut des Ruhrgebiets in Gelsenkirchen. 1989 wurde er in die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention berufen. 1994 wechselte Exner zurück nach Bonn. Dort führte er bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2020 das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit an der Universität. Er war Inhaber des Lehrstuhls für Hygiene der Medizinischen Fakultät der Universität Bonn und Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Infektiologie und Infektionsschutz des Universitätsklinikums. Martin Exner zähle zu den herausragenden Hygienikern in der langen Geschichte der Medizin, erklärte die Bundesärztekammer anlässlich der Verleihung der Paracelsus-Medaille. Er habe sich als Arzt, Wissenschaftler und Lehrer dafür eingesetzt, die Qualität der Infektionsprävention zu verbessern, um die Öffentliche Gesundheit zu stärken. ÄkNo Professor Dr. Martin Exner (l.) gilt als herausragender Hygieniker, der auch international ein gefragter Experte ist. Foto: Jürgen Gebhardt
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 Magazin – Studium und Berufseinstieg Wisst Ihr, wie man sich in Gebärdensprache begrüßt oder vorstellt? Ich konnte es bis vor kurzem selbst nicht. Die Sprache hat mich schon immer fasziniert, aber erst im letzten Wintersemester habe ich sie zum ersten Mal wirklich gelernt. Im Medizinstudium können wir ab dem dritten Semester Wahlfächer belegen, meist mit medizinischem Schwerpunkt. So habe ich beispielsweise bereits zwei Sonographie-Kurse und ein EKG-Seminar besucht. Diesmal aber entschied ich mich für etwas anderes: einen Sprachkurs in Deutscher Gebärdensprache. Dieser Kurs war offen für alle Studienfächer. Das war spannend, nicht nur wegen des Inhalts, sondern auch wegen der Menschen, denen ich dort begegnet bin. Es war schön, mit neuen Leuten aus anderen Studiengängen zu lernen. Im Medizinstudium bewegt man sich oft im eigenen Kreis. Man spricht über ähnliche Themen, hat ähnliche Routinen und teilt eine durch das Studium geprägte medizinische Alltagserfahrung. Dieser Kurs hat mir gezeigt, wie gut es tut, mal aus dieser gewohnten Umgebung rauszukommen. Man merkt erst, wie sehr man sich manchmal in seinem eigenen Studienalltag verliert, wenn man neue Perspektiven kennenlernt. Ich finde es wichtig, sich neben dem Studium bewusst mit anderen Dingen zu beschäftigen – sei es durch Sport, neue Kontakte oder eben durch eine ganz andere Sprache. Das bringt nicht nur Abwechslung, sondern öffnet auch den Blick für Neues. Und jetzt kann ich mich auch in Gebärdensprache vorstellen. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@ aekno.de. Jubiläum Bonner Universität in Feierlaune Unter dem Motto „Forever Uni Bonn“ feiert die Rheinische Friedrich- Wilhelms-Universität am Samstag, 5. Juli 2025, das 20-jährige Bestehen des Universitätsfestes. Die Jubiläumsparty steigt ab 16 Uhr auf der Hofgartenwiese mit einem bunten Programm für kleine und große Gäste, das zum Mitmachen einlädt. Besonderes Highlight: Die Kölschrock-Band Cat Ballou wird im Rahmen des kostenlosen Festes auftreten. Die Feier findet direkt im Anschluss an die diesjährige Abschlussfeier der Absolventinnen und Absolventen statt. Die Uni lädt besonders ehemalige Studentinnen und Studenten ein. Eine Bildergalerie der 20 vergangenen Unifeste, die ebenfalls im Hofgarten zu sehen sein wird, hilft alten Erinnerungen auf die Sprünge. Weitere Informationen zu der Jubiläumsparty unter www.uni-bonn.de/ foreverunibonn. bre Bonn Von Gescheiterten lernen Die Studienberatung der Uni Bonn lädt zu „Fuck Up Stories – Studenten Edition“ am Donnerstag, 10 Juli 2025 auf den Campus Poppelsdorf ein. Bei der Veranstaltung erzählen Studierende und Ehemalige von negativen Studienerlebnissen, geplatzten Karriereträumen und der Zeit danach. Sie werden darüber berichten, wie sie es geschafft haben, neu zu starten, was sie aus Fehlschlägen gelernt und wie Freunde, Eltern oder auch Kommilitoninnen und Kommilitonen darauf reagiert haben. Gesellschaftlicher Druck, ein Studiengang, der sich nachträglich als falsch herausstellt oder Überforderung können zu Studienzweifeln führen. Geschichten von anderen können Mut machen und helfen, die eigene Situation in einem anderen Licht zu sehen. Weitere Informationen unter www.uni-bonn.de/fus. bre Deutscher Ärztetag Abgeordnete verabschieden zahlreiche Beschlüsse zum Medizinstudium Der diesjährige 129. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Leipzig forderte mit mehreren Beschlüssen das Bundesgesundheitsministerium dazu auf, zum einen die Reform der Approbationsordnung auf der Basis der „konsentierten Inhalte des Masterplans 2020“, die bis 2024 mit allen „Stakeholdern weiterentwickelt wurden“, in den nächsten zwölf Monaten umzusetzen und sich über die Finanzierung mit den Ländern zu verständigen. Zum anderen sollten auch die im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbarten Schritte zur Verbesserung der Bedingungen des Praktischen Jahres (PJ) zügig umgesetzt werden. „Die angekündigte Modernisierung hin zu einer Vergütungsstruktur, die eine Aufwandsentschädigung mindestens auf dem Niveau des BAföG-Satzes normiert, ist ein dringend notwendiger Schritt hin zu einer hochwertigen PJ-Ausbildung. Auch die geplante Schaffung einer gerechten und einheitlichen Fehlzeitenregelung stellt eine wichtige Verbesserung dar“, heißt es in dem Beschluss. In Richtung der Bundesländer forderten die Abgeordneten, dass ein zeitlicher Mindestabstand von vier Wochen zwischen dem Ende des PJ und dem dritten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung verpflichtend eingeführt werden solle, um eine „angemessene Vorbereitung auf das Staatsexamen und eine größtmögliche Chancengleichheit“ zu gewährleisten. Mit Blick auf die zunehmende Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Medizin forderte der DÄT die medizinischen Fakultäten und Landesministerien auf, „Konzepte zur Kompetenzvermittlung im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) für Medizinstudierende zu entwickeln und entsprechende Unterrichtsveranstaltungen anzubieten“. Alle Beschlüsse des 129. DÄT unter www.baek.de. bre Elisa Kremer Foto: privat Mail aus Düsseldorf
BERATUNG AUF EINEN BLICK www.aekno.de/aerzte/beratung ARZNEIMITTELBERATUNG Dr. med. Ina Falbrede, 0211 4302 2280 ina.falbrede@aekno.de KRISENINTERVENTION NACH TRAUMATISCHEN ERFAHRUNGEN IM ÄRZTLICHEN BERUF Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de BERATUNGSSTELLE FÜR SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ RAin Katharina Eibl, Aggi Schneider 0211 4302 2306 Katharina.Eibl@aekno.de Aggi.Schneider@aekno.de MOBBINGBERATUNG Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de SUBSTITUTIONSGESTÜTZTE BEHANDLUNG OPIOIDABHÄNGIGER Jo Shibata, 0211 4302 2213 stefan.kleinstueck@aekno.de BERUFSRECHTLICHE BERATUNG 0211 4302 2303 rechtsabteilung@aekno.de CIRS-NRW – PATIENTENSICHERHEIT Judith Singer, 0211 4302 2218 judith.singer@aekno.de www.cirsmedical.de/nrw GOÄ Dr. med. Anja Pieritz, Dr. med. Kerrin Prangenberg, Sevda Thomas 0211 4302-2133, -2134, -2135 goae@aekno.de GRENZVERLETZUNGEN UND MISSBRAUCH Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning, 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de INTERVENTIONSPROGRAMM FÜR ABHÄNGIGKEITSKRANKE ÄRZTE Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de PATIENTENBERATUNG Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de PRÄVENTIONSGESETZ Sabine Schindler-Marlow, Snezana Marijan 0211 4302 2010, -2031 snezana.marijan@aekno.de ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSMEDIZIN Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de MEDIZINETHISCHE BERATUNG (GRÜNDUNGSAUSSCHUSS) Stefan Kleinstück, 0211 4302 2208 ethikberatung@aekno.de QS-STRAHLENSCHUTZ Dr. med Birgit Hallmann 0211 4302 2290 qsradnr@aekno.de ÄRZTLICHES HILFSWERK Stefan Kleinstück, 0211 4302 2566 aerztliches.hilfswerk@aekno.de WEITERBILDUNG Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite www.aekno.de/weiterbildung Cameravit/istockphoto.com, denisismagilov/stock.adobe.com, Ed Telling/istockphoto.com, fizkes/stock.adobe.com, Alvaro Heinzen/istockphoto.com, Till Erdmenger, jeremias münch/stock.adobe.com, wavebreakmediaMicro/stock adobe.com, PeopleImages/ istockphoto.com, wavebreakmedia/istockphoto.com, Vassiliki Latrovali, Viktor_ Gladkov, pressmaster/stock. adobe.com, unsplash/gettyimages, alvarez/istockphoto.com, Minerva Studio/Fotolia, virtua73/Fotolia, Westend61/Fotolia
12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 Thema – 129. Deutscher Ärztetag Konzentriert, konstruktiv und mit einigen überraschend klaren Entscheidungen verlief in der letzten Maiwoche in Leipzig der 129. Deutsche Ärztetag. Zugleich wurden wichtige Weichen gestellt. Für einen Neuanfang im Verhältnis zur Politik stand dabei sicherlich der Auftritt der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei der Eröffnungsveranstaltung in der Leipziger Nikolai-Kirche. Sie warb dort für eine gute Zusammenarbeit auf Augenhöhe mit der Ärzteschaft. Von ihrem Vorgänger im Amt, Professor Dr. Karl Lauterbach, hatten sich die Ärztinnen und Ärzte oft übergangen gefühlt. Sie wolle angesichts der gewaltigen Herausforderungen in der Gesundheitspolitik mit allen Beteiligten in Dialog treten, versprach Warken. „Damit ist es mir ernst.“ Bei den anstehenden Reformen im Gesundheitswesen gehe es darum, auch angesichts einer alternden Gesellschaft, von Fachkräftemangel und knappen Finanzmitteln in der gesetzlichen Krankenversicherung eine hochwertige Gesundheitsversorgung in Stadt und Land sicherzustellen. Dazu müsse man auch in der ambulanten Versorgung neue Wege gehen und mithilfe einer besseren Steuerung der Patienten durch Hausärztinnen und Hausärzte eine zielgerichtetere Versorgung gewährleisten. Das reduziere Wartezeiten und sorge für einen achtsameren Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit. „Für ein so komplexes Reformvorhaben brauchen wir einen breiten Grundkonsens“, appellierte Warken an die Ärztinnen und Ärzte. Insbesondere müsse sichergestellt sein, dass es durch die Versorgungssteuerung nicht zu Engpässen in der Primärversorgung komme. In der stationären Versorgung gelte es, die Krankenhausreform zusammen mit den Ländern und den betroffenen Akteuren weiterzuentwickeln. „Wir wollen die Reform verbessern, nicht verwässern“, kündigte Warken an. Darüber hinaus versprach sie, das Gesundheitssystem von unnötigen bürokratischen Lasten zu befreien. „An gemeinsamen Themen und Herausforderungen herrscht kein Mangel“, erklärte die Ministerin. „Lassen Sie uns diese Aufgaben gemeinsam angehen.“ Zuvor hatte der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Klaus Reinhardt bereits grundlegende Reformen angemahnt. Bei einem „Weiter so“ drohe der Kollaps des Gesundheitssystems. Mit Blick auf strukturelle Reformen sprach sich der BÄK-Präsident ebenso wie die Ministerin für eine bessere Patientensteuerung und die Einführung eines Primärarztsystems aus. Er verwies auf ein entsprechendes Positionspapier der Bundesärztekammer, das dafür plädiert, die primärärztliche Versorgung durch Haus- und Kinderärzte zum Normalfall zu machen. Nach dem BÄK-Konzept wählen die Patienten ihren „ersten Anlaufpunkt“ frei, aber für mindestens ein Jahr. Die Primärarztpraxis übernimmt die allgemeinmedizinische Versorgung sowie die Koordination notwendiger Weiterbehandlungen. Bei chronisch Kranken könne auch der behandelnde Facharzt diese Koordinationsfunktion übernehmen. Reinhardt betonte, dass es dabei ausdrücklich nicht um Foto: Jürgen Gebhardt Signal für Dialog und Zusammenarbeit Der diesjährige 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig hat Zeichen gesetzt: Nach jahrelangen Vorarbeiten billigten die Abgeordneten eine neue privatärztliche Gebührenordnung (GOÄ). Außerdem verabschiedete man eine gemeinsame Position zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – beides mit überwältigender Mehrheit. Gleich zur Eröffnung hatte die mit Spannung erwartete neue Bundesgesundheitsministerin Nina Warken der Ärzteschaft eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe angeboten. von Heike Korzilius
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 13 Thema – 129. Deutscher Ärztetag ein Gatekeeping-System gehe, das den Zugang von Patientinnen und Patienten zur medizinischen Versorgung einschränke. Es gehe vielmehr darum, dass die Patienten dort behandelt würden, wo es ihren Beschwerden angemessen sei. System muss bezahlbar bleiben Reinhardt appellierte zudem an die Politik, das Gesundheitswesen nicht allein als Kostenfaktor zu betrachten. Deshalb müssten Sparmaßnahmen immer einer Folgenabschätzung unterzogen werden. Zugleich stellte er aber auch die Rolle der Ärzteschaft im Reformprozess heraus. „Verantwortungsvolle Interessenvertretung ist mehr, als nur nach zusätzlichen finanziellen Mitteln zu rufen“, sagte er. Es bedeute, das Gesundheitssystem so mitzugestalten, dass es qualitativ hochwertig und zugleich für kommende Generationen bezahlbar bleibe und „auch morgen noch trage“, so Reinhardt. Angesichts der aktuell äußerst schwierigen Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung müssten neben notwendigen Strukturreformen die Kassen dringend von versicherungsfremden Leistungen entlastet werden. Je nach Berechnung seien das bis zu 60 Milliarden Euro jährlich. An die Ministerin appellierte er, die Erfahrung und das Wissen der im Gesundheitswesen Tätigen bei allen Reformüberlegungen angemessen einzubeziehen. Wichtig sei insbesondere der Abbau überbordender Bürokratie. Vorschläge aus der Ärzteschaft dazu lägen seit langem auf dem Tisch. Für die Umsetzung fehle es aber offenbar noch an einer Vertrauenskultur, die eine Vielzahl von Kontroll- und Prüfprozeduren überflüssig machen würde, sagte der BÄK-Präsident. Ob Ministerin Warken es ernst meint mit der guten Zusammenarbeit, dürfte die Ärzteschaft auch an ihrem Umgang mit der GOÄ-Novelle messen. Für deren politische Umsetzung hat der Deutsche Ärztetag am 29. Mai den Weg geebnet. Die Abgeordneten beauftragten die Bundesärztekammer, den mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) geeinten Entwurf für eine neue privatärztliche Gebührenordnung an das Bundesgesundheitsministerium zu übergeben. Das Ministerium müsse eine Novellierung der GOÄ auf dieser Grundlage nun unverzüglich einleiten, lautete die Forderung des Ärztetages. Dem Beschluss vorausgegangen waren in den vergangenen Wochen kontroverse Diskussionen innerhalb der Ärzteschaft. Insbesondere Vertreter von eher technischen Fächern wie Radiologen oder Laborärzte befürchteten durch den erzielten Kompromiss mit der PKV Honorareinbußen. Vor diesem Hintergrund fiel das Votum des Deutschen Ärztetages nun überraschend deutlich für die Novelle aus. „Der Beschluss des Deutschen Ärztetages ist ein wichtiges gemeinsames Signal für die Handlungs- und Kompromissfähigkeit der ärztlichen Selbstverwaltung, der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfeträger für eine zukunftsfähige Privatmedizin“, kommentierten der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, und der Direktor des PKV-Verbandes, Dr. Florian Reuther, das Abstimmungsergebnis. Das Ziel leistungsgerechter Honorare für Ärztinnen und Ärzte bei bezahlbaren Beiträgen für privat Ver- sicherte sei zu einem wirksamen Ausgleich gebracht worden. Jetzt sei die Politik in der Verantwortung. „Wenn ein so breit abgestimmter und tragfähiger Entwurf vorliegt, der von allen relevanten Akteuren mitgetragen wird, dann ist auch der Zeitpunkt gekommen, ihn in die politischen Verfahren einzubringen“, betonten Reinhardt und Reuther. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hatte im Rahmen der Eröffnung des Ärztetages die Notwendigkeit für eine neue Gebührenordnung eingeräumt, deren Umsetzung aber an einen gemeinsamen Entwurf von BÄK und PKV geknüpft. GOÄ-Novelle schafft Transparenz Reinhardt hatte vor dem Ärzteparlament zuvor noch einmal erläutert, was die neue GOÄ leisten kann. Es handele sich dabei um ein differenziertes, ärztlich erarbeitetes Leistungsverzeichnis. Das allein sei schon ein Vorteil. Für die Breite der Ärzteschaft bedeute der Kompromiss mit der PKV bei der Leistungsbewertung ein Honorarplus von 13,2 Prozent in den ersten drei Jahren, was rund 1,9 Milliarden Euro entspreche. „Wir verbessern die Honorierung, ohne die Patientinnen und Patienten durch steigende Beiträge zu überfordern“, sagte Reinhardt. Mit einem an die moderne Medizin angepassten Leistungsverzeichnis schaffe die GOÄ-Novelle Rechtssicherheit und Transparenz. Aufgewertet werde insbesondere die ärztliche Zuwendung. „Das kommt allen Ärzten in der Patientenversorgung und ihren Patienten zugute“, erklärte er und räumte zugleich ein, dass man bei einigen technischen LeisWarb für die Novelle der privatärztlichen Gebührenordnung: der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt. Foto: Jürgen Gebhardt
14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 Thema – 129. Deutscher Ärztetag deutlich sprach sich die weit überwiegende Mehrheit der Delegierten (gut 90 Prozent) dafür aus, den Schwangerschaftsabbruch im ersten Trimenon außerhalb des Strafgesetzbuches zu regeln, die Beratungspflicht vor einem Abbruch aber beizubehalten. Die Entkriminalisierung und die dadurch bedingte gesellschaftliche Entstigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen trügen dazu bei, die Versorgung der betroffenen Frauen sowie die Rechtssicherheit für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte zu verbessern, heißt es in dem Beschluss, der federführend von Abgeordneten der Ärztekammer Nordrhein um Dr. Lydia Berendes erarbeitet worden war. Die Antragsteller betonen zugleich, dass die Beibehaltung der Beratungspflicht dazu beitrage, auch das werdende Leben zu schützen. Mehr Rechtssicherheit für Ärzte Berendes hatte vor dem Plenum betont, dass man sich in Nordrhein im Rahmen eines Lenkungsausschusses § 218 ausführlich mit den juristischen, historischen, medizinischen und ethischen Aspekten des Schwangerschaftsabbruchs beschäftigt habe. Zugleich sei es darum gegangen, das Grundrecht der Frau auf reproduktive Selbstbestimmung und das Grundrecht des Ungeborenen auf Leben in Einklang zu bringen. Orientiert habe man sich dabei auch an den Ergebnissen der Regierungskommission. Mit der Regelung des Schwangerschaftsabbruchs im 1. Trimenon außerhalb des Strafrechts schaffe man mehr Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte. Denn die derzeitige Regelung signalisiere Ärzten und betroffenen Frauen, „was sie tun, ist unrecht“, so Berendes. Dr. Susanne Johna, Vorstandsmitglied der Bundesärztekammer, zählte zu den vielen Unterstützerinnen und Unterstützern des Antrags aus Nordrhein. „Ich wünsche mir keine Ächtung, sondern Achtung für die Frauen, die diese schwierige Phase durchleben“, sagte Johna. Dazu gehöre auch, dass man die Lebensumstände der geborenen Kinder mehr in den Blick nehme. Johna betonte zugleich, dass Ärztinnen und Ärzte nicht gezwungen werden dürften, Schwangerschaftsab- brüche vorzunehmen. Sie seien allein ihrem Gewissen verpflichtet. „Die Kolleginnen und Kollegen müssen aber befreit werden vom Umstand, dass sie einen grundsätzlich rechtswidrigen Eingriff durchführen.“ Die derzeitige Regelung, nach der der Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen zwar rechtswidrig sei, aber straffrei bleibe, laufe leer, gab der Präsident der Ärztekammer Nordrhein und BÄKVorstandsmitglied Dr. Sven Dreyer zu bedenken. „Ein Strafrechtsparagraf, der nicht angewendet wird, gehört dort nicht hin“, so Dreyer. Wie Johna appellierte auch er an Politik und Gesellschaft, die Lebenssituation von Kindern zu beachten. „Der beste Schutz für das ungeborene Leben ist, wenn alle Kinder gewollt und gut behütet aufwachsen können“, so Dreyer. tungen Abstriche in Kauf nehmen musste. „In der Summe profitiert die Breite der Ärzteschaft aber auch wirtschaftlich“, so Reinhardt. Zumal die GOÄ in Zukunft kontinuierlich an den Fortschritt und die Kostenentwicklung in der Medizin angepasst werden solle. „Die Einigung zeigt die Gestaltungsfähigkeit der Partner in einem freiheitlichen Gesundheitssystem jenseits von Staat und GKV-System“, sagte Reinhardt. Zugleich stärke sie das duale System aus PKV und GKV. Position zur Abtreibung Innerärztliches Konfliktpotenzial bot auch die Positionierung zur Herausnahme des Schwangerschaftsabbruchs im ersten Trimenon aus dem Strafgesetzbuch. Der 128. Deutsche Ärztetag in Mainz hatte sich dafür ausgesprochen, die Diskussion darüber zu einem Schwerpunktthema in diesem Jahr in Leipzig zu machen. Zum Hintergrund: Die von der Ampelregierung eingesetzte Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin hatte sich im April 2024 für eine Entkriminalisierung ausgesprochen. Ein Anfang dieses Jahres vorgelegter fraktionsübergreifender Gesetzentwurf von mehr als 300 Abgeordneten von SPD, Grünen und Linken sah vor, die Regelungen in den Paragrafen 218 und 218a des Strafgesetzbuches entsprechend zu reformieren. Danach sollte ein Schwangerschaftsabbruch bis zum Ende der zwölften Schwangerschaftswoche grundsätzlich nicht mehr rechtswidrig sein, vorausgesetzt, es erfolgt zuvor eine Beratung. Das vorzeitige Aus der Ampelkoalition beendete auch diesen Gesetzesvorstoß. Die Diskussion auf dem 129. Deutschen Ärztetag in Leipzig hatte vor diesem Hintergrund zwar an Aktualität, aber nicht an Brisanz verloren. Überraschend Freude über die sehr große Zustimmung zum nordrheinischen Antrag zur Ent- kriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs: Dr. Andrej Weissenberger, Dr. Feras El-Hamid, Dr. Lydia Berendes, Dr. Sven Dreyer (v.l.). Foto: Sabine Schindler-Marlow
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 15 Thema – 129. Deutscher Ärztetag Der 129. Deutsche Ärztetag (DÄT) in Leipzig stand zum einen im Zeichen hoher Erwartungen an den Auftritt der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Zum anderen standen auf dem Ärztetag wichtige gesundheits- und berufspolitische Themen zur Entscheidung an, die lang und intensiv debattiert wurden: Am Ende hat der Deutsche Ärztetag beim Thema GOÄ mit großer Mehrheit dem BÄK-Vorstand das Mandat gegeben, die konsentierte GOÄneu an den Verordnungsgeber zu übergeben. Auch beim Thema Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen gab es nach differenzierter Debatte eine klare Mehrheitsentscheidung (siehe Bericht Seite 12). Wie die nordrheinischen Abgeordneten den Ärztetag in Leipzig ganz persönlich erlebt haben und welche Anträge und Debatten ihnen am wichtigsten waren, schilderten sie dem Rheinischen Ärzteblatt. Mit Vernunft und Augenmaß konnten wir die neue GOÄ bescheiden. Nicht vergessen werden wir die Zusicherung von Frau Ministerin Warken zur zeitnahen Umsetzung, aber auch das Versprechen der BÄK zur Reevaluation und Nachbesserung! Der Austausch zu §218 war, trotz eines steten ethisch-moralischen Balanceaktes, von Empathie und Verständnis geprägt; hierdurch konnten wir den wichtigsten Schritt gehen und geeint eine Entkriminalisierung im ersten Trimenon fordern. Besonders erfreulich waren auch Anträge zu Nachschärfungen bezüglich des Datenschutzes und der Qualität der ePA, insÄrztetag in Leipzig: Gute Debattenkultur besondere vor dem Hintergrund der Eindrücke, die sich aus den Debatten und Beschlüssen im Kontext der KI eröffnet haben. Als Ärzte müssen wir stets letztverantwortlich im Sinne unserer Patienten bleiben! Die Teilnahme am Ärztetag war für mich eine spannende, aber auch fordernde Erfahrung. Nach vier intensiven Tagen war ich nicht nur mit der Geschäftsordnung vertraut, sondern hatte auch einen Einblick in die komplexe parlamentarische Arbeit der ärztlichen Selbstverwaltung gewonnen. Die Stimmung schwankte: Vieles wirkte im Vorfeld abgestimmt, doch immer wieder kam es zu lebendigen Debatten und echten Entscheidungsprozessen. Am Ende stand eine Reihe demokratisch legitimierter Beschlüsse – ein wichtiges Zeichen dafür, dass der Ärztetag als Organ der Ärzte- schaft ernstzunehmende politische Impulse setzt. Besonders positiv empfand ich die Offenheit gegenüber Künstlicher Intelligenz. Dass ihr Potenzial anerkannt und konstruktiv diskutiert wurde, stimmt mich hoffnungsvoll für die Zukunft unserer Arbeit. Auch der Beschluss zur Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs war für mich ein starkes Signal – ein notwendiger Schritt, dem idealerweise auch gesellschaftlich Bewegung folgt. Bei der neuen GOÄ wurde ein längst überfälliger Beschluss gefasst. Auch wenn ich nicht in allen Punkten überzeugt bin, ist es wichtig, dass wir einen Schritt weiter gegangen sind. Es bleibt zu hoffen, dass die Umsetzung den Anforderungen unserer ärztlichen Tätigkeit gerecht wird. Insgesamt hat mich der Ärztetag darin bestärkt, wie wichtig es ist, sich aktiv einzubringen – auch jenseits des klinischen oder praktischen Alltags. Denn nur so gestalten wir unsere berufliche Zukunft mit. Erstmalig als Abgeordnete auf einem Deutschen Ärztetag habe ich eine Weile gebraucht, mich mit dem Antragsportal und der Sortierung von über 200 Anträgen zurecht zu finden. Eine Zusammenfassung mancher ähnlich lautender Anträge durch Absprachen der Antragsteller und Antragstellerinnen im Vorfeld des Deutschen Ärztetages könnte das Antragsvolumen verkleinern und strukturieren. Als positives Beispiel sehe ich den sehr wichtigen, in Nordrhein fraktionsübergreifend erarbeiteten Antrag zum Schwangerschaftsabbruch an, in dem unter anderem die Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs in den ersten zwölf Wochen pc, niederschwellige, zeitnahe Versorgungsangebote für ungewollt Schwangere und der Datenschutz auf der ePA gefordert werden. Im Antrag ebenfalls enthalten ist der Schutz von Abbrüche durchführenden Kolleginnen und Kollegen vor Drangsalierungen, Bedrohungen und Angriffen. Vor allem aber wird dort gefordert, auf eine gesellschaftliche Veränderung hinzuarbeiten, die die Zukunft von Kindern und Familien finanziell und sozial stärkt (KiTa, Schulen, Wohnraum) sowie die Prävention ungewollter Schwangerschaften ausbaut. Über den mehrheitlichen Zuspruch zu diesem ausgewogenen Antrag freue ich mich sehr. „Positiv empfand ich die Offenheit gegenüber Künstlicher Intelligenz.“ Professor Dr. Tim Knoop (Köln) Foto: Jochen Rolfes „Nachschärfungen bei der E-Patientenakte hinsichtlich Datenschutz und Nutzbarkeit sind nötig!“ Dr. med. univ. Feras El-Hamid (Waldbröl) Foto: Jochen Rolfes „Zum Antragsvolumen auf dem DÄT: Weniger wäre mehr.“ Dr. med. Christel Kreuzer (Köln) Foto: Sabine Schindler-Marlow
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