Rheinisches Ärzteblatt 07/2025

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 7 / 2025 21 lichten die Daten am FDZ genauere Aussagen darüber, wie viele Patientinnen und Patienten mit welcher Erkrankung wie lange in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Mithilfe der FDZ-Daten könnten regionale Unterschiede bei der Verschreibung von Arzneimitteln erkannt werden oder auch bei der Versorgung von Personen mit Diabetes. Beispielhaft genannt wird auch die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum hinweg einen Zusammenhang von Arzneimittelverordnungen mit späteren Diagnosen aufzuspüren, die einen Hinweis auf Nebenwirkungen geben. Bald auch Daten aus der ePA Demnächst sollen auch Daten aus der elektronischen Patientenakte (ePA) über das FDZ für Forschung und Versorgungssteuerung zur Verfügung stehen. Der Zugewinn bei deren Nutzung hängt nach Einschätzung von Versorgungsforscher Ingo Meyer davon ab, in wie vielen Versorgungsbereichen die ePA außer bei Arzneimittelverordnungen wirklich Einzug hält und mit welchen anderen Daten, etwa aus Gesundheits-Apps, sie schließlich gefüllt sein wird. Mit den Dosierungsanweisungen zu verordneten Arzneimitteln gehe der Inhalt der ePA allerdings heute bereits über das hinaus, was in den GKV-Abrechnungsdaten zu Arzneiverordnungen zu finden ist. Bei aller Zufriedenheit über die Forschungsmöglichkeiten am FDZ Gesundheit sieht Meyer bei den Zugriffsmöglichkeiten auf Gesundheitsdaten in Deutschland noch viel Luft nach oben. Er wünscht sich eine weitergehende Verknüpfbarkeit der Daten, etwa mit Registerdaten, was aktuell über das FDZ Gesundheit bereits konkret in der Planung sei, aber auch mit klinischen Forschungsdaten oder Krankenhausinformationssystemen. Hierfür müssten noch die rechtlichen und technischen Voraussetzungen geschaffen werden. und Angabe des Nutzungszwecks (siehe Kasten) anmelden. Angesichts der zu erwartenden Inanspruchnahme des neuen Forschungszentrums gibt es Priorisierungskriterien, nach denen die Bearbeitung der Anträge erfolgt. Ganz oben auf der entsprechenden Punktewert-Skala stehen Anträge, deren schnelle Bearbeitung zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung notwendig ist. Gemäß Priorisierungsliste werden zudem Anträge aus Behörden und Organen der Selbstverwaltung vorrangig bearbeitet, wenn der Zugriff auf die Daten beim FDZ für die Erfüllung gesetzlich übertragener Aufgaben erforderlich ist. Entscheidend für alle weiteren Nutzer ist das Prioritätskriterium Zeit. Hier ist dem FDZ mit der Verordnung zur Verfahrensregelung vorgegeben worden, innerhalb von drei Monaten über einen Antrag zu entscheiden. Für die Nutzung des Forschungsdatenzentrums sind auf den ersten Blick recht hohe Gebühren fällig. Die Grundgebühr für die Bearbeitung eines Antrags beträgt 4.000 Euro; dazu kommen noch Tagessätze für die Auswertung und Bereitstellung von Daten in Höhe von 1.000 Euro sowie von Umfang und Komplexität einer Anfrage abhängige Beratungsgebühren. Diese Gebühren können aber auf Antrag für wissenschaftliche Forschungseinrichtungen sowie für Organisationen und Einrichtungen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen auf ein Zehntel reduziert werden. Pseudonymisierte Stichprobe Aus Datenschutzgründen haben die Forschenden keinen direkten Zugriff auf die Daten am FDZ Gesundheit. Nach erfolgreicher Antragstellung erhalten sie Zugang zu einem virtuellen Analyseraum, der über Internet erreichbar ist und in dem alle nötigen Tools für die Durchführung einer Analyse bereitgestellt sind, von dem aber keine Daten abgerufen werden können. In diesem virtuellen Analyseraum erhalten die Nutzer Zugang zu einer pseudonymisierten Stichprobe von Versichertendaten für die beantragten Jahre, der genau auf ihre Forschungsfrage und den angegebenen Nutzungszweck abgestimmt ist. Anhand dieses Datenzuschnitts kann im virtuellen Analyseraum ein Auswertungsskript erstellt und abschließend davon ausgehend die Ergebnismenge in Form aggregierter statistischer Daten auf der Grundlage der pseudonymisierten Gesamtdaten angefordert werden. Dieses Vorgehen erfordert eine präzise Vorbereitung aufseiten der Nutzer, will man vermeiden, durch eine Serie von Anträgen beim FDZ gehen zu müssen. Wie eine Nutzung der Daten des Forschungsdatenzentrums für die vorgegebenen Zwecke aussehen könnte, wird auf den Infoseiten des BfArM im Internet beispielhaft beschrieben. So lasse sich zur Analyse des Leistungsgeschehens der Verlauf chronischer Erkrankungen verfolgen, beispielsweise bei Arthrose, um die Wirksamkeit verschiedener Therapien, wie Physiotherapie oder Arzneimittel gegen Schmerzen, und den Bedarf an Operationen über einen längeren Zeitraum zu untersuchen. Zur Planung von Leistungskapazitäten ermögSpezial Wahrnehmung von Steuerungsaufgaben durch die Kollektivvertragspartner wissenschaftliche Forschung zu Fragestellungen aus den Bereichen Gesundheit und Pflege Analysen des Versorgungsgeschehens sowie Grundlagenforschung im Bereich der Lebenswissenschaften Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse zur Weiterentwicklung der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung Analysen zur Wirksamkeit sektorenübergreifender Versorgungsformen sowie zur Wirksamkeit von Einzelverträgen der Kranken- und Pflegekassen Entwicklung, Weiterentwicklung und Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfs- und Heilmitteln Nutzenbewertung von Arzneimitteln, Medizinprodukten, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, Hilfs- und Heilmitteln Die Daten am Forschungsdatenzentrum können gemäß § 303d SGB 5 unter anderem für die folgenden Zwecke genutzt werden:

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