6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2025 Magazin Klinische Studien Ethik-Kommission nimmt Arbeit auf Die Spezialisierte EthikKommission für besondere Verfahren hat am 1. Juli ihre Arbeit aufgenommen. Das unabhängige Gremium ist am Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn angesiedelt und künftig für die ethische Bewertung spezifischer, hochkomplexer klinischer Prüfungen zuständig. Die Spezialisierte EthikKommission mit ihren 98 Mitgliedern aus Medizin, Recht und Ethik soll die Arbeit der bestehenden EthikKommissionen nach Landesrecht ergänzen. Bewerten soll sie unter anderem Studien, bei denen Arzneimittel für neuartige Therapien oder neue Arzneimittel erstmalig am Menschen getestet werden. Die Kommission sei ein wichtiger Baustein des Medizinforschungsgesetzes zur Stärkung der klinischen Forschung in Deutschland, so das BfArM. HK Register Hohe Bereitschaft zur Organspende Mehr als 90 Prozent der Einträge im Organspende-Register dokumentieren die Zustimmung zu einer Spende im Fall des Todes. 7,4 Prozent widersprechen einer Organspende und 1,6 Prozent übertragen die Entscheidung auf eine andere Person. Das geht aus dem ersten Jahresbericht des Registers hervor, das beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte in Bonn angesiedelt ist. Seit März 2024 können Bürger ihre Entscheidung online dokumentieren. Dem BfArM zufolge haben das bisher 330.000 Menschen getan. HK Universitätskliniken Verstöße gegen Vorschriften zur Arbeitszeiterfassung Bei rund 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken findet keine manipulationssichere elektronische Zeiterfassung statt, obwohl der zwischen dem Marburger Bund (MB) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder geschlossene Tarifvertrag TV-Ärzte dies vorschreibt. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Befragung von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken, die der MB im April dieses Jahres durchgeführt hat. Insgesamt arbeiten der Ärztegewerkschaft zufolge etwa 20.000 Ärztinnen und Ärzte an den tarifgebundenen Universitätskliniken. Die Unikliniken in Hamburg, Berlin, Mainz und Hessen gehören nicht zum Geltungsbereich des TV-Ärzte, dort gelten abweichende Regelungen. Bei der Umfrage erklärten nach Angaben des MB nur 17 Prozent der Teilnehmenden, dass ihre Arbeitszeit tarifvertragskonform zum Beispiel über ein Zeiterfassungsterminal erfasst wird. Bei knapp 62 Prozent finde lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen. Weitere 17 Prozent dokumentierten die Arbeitszeit manuell, etwa handschriftlich oder in einer Excel-Liste. Bei 4,3 Prozent der Befragten finde gar keine Erfassung statt. Rund 60 Prozent der Befragten gaben darüber hinaus an, dass wöchentlich bis zu zehn geleistete Arbeitsstunden nicht berücksichtigt würden. Der MB hat angekündigt, gegen „den Rechtsbruch der Arbeitgeber“ vorgehen zu wollen. HK Behandlungsfehler Erste Schlichtungsstellen nehmen Arbeit auf „Kunstfehler“ lautet die schlichte Überschrift über einer Nachricht in der Rubrik „Aktuelles aus Bonn“, die in der zweiten August-Ausgabe des Rheinischen Ärzteblatts 1975 zu finden war. Der Artikel bezog sich auf eine parlamentarische Anfrage des Bundestagsabgeordneten Dr. Rudolf Schöfberger an die Bundesregierung, wie sie „der Tatsache begegnen wolle, daß medizinisch Geschädigte in der Mehrzahl der Fälle keinen inländischen Arzt finden könnten, der prozeßverwertbare Gutachten über Art, Ausmaß und Folgen von Behandlungs- und Kunstfehlern eines Berufskollegen erstelle“. Der damalige Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Karl Fred Zander erklärte, dass die Regierung „keine unmittelbare Einwirkungsmöglichkeit auf die Ärzteschaft“ habe und verwies auf die Landesgesundheitsministerien als Aufsichtsbehörden. Dennoch scheine bei der Ärzteschaft die Bereitschaft zu wachsen, „Vorwürfe über Kunst- und Behandlungsfehler aufzuklären“. Im April 1975 wurde bei der Bayerischen Landesärztekammer „erstmals und versuchsweise“ eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Erledigung von Haftpflichtstreitigkeiten zwischen Patienten und Ärzten eingerichtet. Die Stelle war mit dem Recht ausgestattet, Gutachten einzuholen. „Sollten weitere Schlichtungsstellen im Bereich der übrigen Landesärztekammern eingerichtet werden, so wäre nach Meinung der Bundesregierung damit zu rechnen, daß dann in vielen Fällen Prozesse vermieden werden könnten.“ Die Gutachterkommission für Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein ist kurz nach der Bayerischen Schlichtungsstelle aus der Taufe gehoben worden. Am 22. November 1975 beschloss die Kammerversammlung ein entsprechendes Statut, das am ersten Dezember des gleichen Jahres in Kraft trat. bre Mithilfe manipulationssicherer elektronischer Zeiterfassungsterminals dokumentieren nur 17 Prozent der Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken ihre Arbeitszeit. Foto: Ralf Gaithe/istockphoto.com
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