Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 8 / 2025 IQN Neues Newsletter-Angebot seite der Homepage www.aekno.de. Der Newsletter „Amtliche Bekanntmachungen“ wird an Interessierte versendet, wenn die ÄkNo eine oder mehrere neue Amtliche Bekanntmachungen auf ihrer Homepage veröffentlicht hat. Die Abonnenten bleiben so über die offiziellen Mitteilungen der ÄkNo automatisch auf dem Laufenden. Das Anmeldeformular findet sich auf www.aekno.de/bekanntmachungen. Auch die Ärztliche Stelle Radiologie Nuklearmedizin und Strahlentherapie verschickt in unregelmäßigen Abständen Updates beispielsweise zu Verordnungsänderungen oder anderen fachlichen Neuerungen. Dieser Newsletter kann ebenfalls kostenfrei abonniert werden unter www.aekno. de/aerzte/qualitaetssicherung/radiologie. Jeder verschickte Newsletter verfügt am Ende über einen Link, mit dessen Hilfe das Abonnement jederzeit beendet werden kann. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail- Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) bietet seit wenigen Wochen einen neuen Service an. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können ab sofort einen kostenlosen Newsletter abonnieren. Dazu ist eine Registrierung über die Homepage des IQN www.iqn.de nötig. Das IQN informiert die Abonnenten über geplante Fortbildungsangebote und weitere Aktivitäten des Instituts. Auch die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bietet nicht nur für ihren direkten Mitgliederkreis weitere kostenlose Newsletter an. Sie können jeweils über die Homepage bestellt werden. Monatlich informiert die ÄkNo mit „Kammer kompakt“ sämtliche Kammermitglieder, die eine E-Mail-Adresse bei der ÄkNo angegeben haben, über aktuelle Kammer-Themen, weist auf ausgewählte Artikel im Rheinischen Ärzteblatt hin und gibt Terminhinweise. Das Formular zur Anmeldung bei „Kammer kompakt“ finden Interessierte auf der StartMit insgesamt 420.000 Euro fördert das Land Nordrhein-Westfalen Einrichtungen der niedrigschwelligen Suchthilfe. Ziel sei es, auf das sich wandelnde Konsumverhalten von Suchtkranken zu reagieren, das zu einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes der Betroffenen führe, und bedarfsgerechte Unterstützungsangebote bereitzustellen, erklärte das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium. So zeige eine aktuelle Studie der Hochschule Düsseldorf und der Technischen Hochschule Nürnberg, dass Crack und nicht mehr Heroin die am häufigsten konsumierte illegale Droge in NRW ist. Die Studie habe auch die Lage der Suchtkranken offenbart: Demnach leben zwei Drittel der 525 Befragten ohne feste Unterkunft, rund 20 Prozent haben kein Einkommen, etwa 16 Prozent sind nicht krankenversichert. Das Land NRW kündigte an, die Hilfesysteme für Suchtkranke weiterzuentwickeln. Geplant sei beispielsweise die Die gleichzeitige Einnahme unterschiedlicher Substanzen wie Heroin, Kokain und Amphetamine sowie der zunehmende Crack-Konsum führen zu steigender Aggressivität und Verwahrlosung, belegt eine Studie im Auftrag des NRW-Gesundheitsministeriums. Drogenpolitik NRW stärkt Drogenhilfe Zulassungsbehörde Warnung vor Kratom Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat Patientinnen und Patienten vor der Anwendung von Kratom zu medizinischen Zwecken gewarnt. Das Mittel, das aus den Blättern des südostasiatischen Kratombaumes gewonnen wird, sei in Deutschland nicht als Arzneimittel zugelassen, erklärte die Behörde Anfang Juli. Sicherheit und Wirksamkeit von Kratom seien bisher nicht ausreichend geprüft. Dem BfArM zufolge wird das Mittel im Internet als Pflanzenpräparat gegen Schmerzen, Entzündungen, Husten, Angst, Depressionen und weitere Krankheiten beworben. Tier- und Humanstudien deuteten jedoch darauf hin, dass Kratom schädliche neurologische Wirkungen haben und insbesondere Leber und Niere schädigen könnte. HK Psychisch Kranke Papier zur Gewaltprävention Um das Risiko für Gewalttaten durch Menschen mit psychischen Erkrankungen zu senken, empfiehlt die medizinische Fachgesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (DGPPN) in einem Positionspapier den Ausbau geeigneter Versorgungsstrukturen, der Eingliederungshilfe und der Sozialpsychiatrischen Dienste. Wichtig seien niedrigschwellige Behandlungsmöglichkeiten, nicht schärfere Regeln. Hintergrund ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz von Juni dieses Jahres, der zur Minimierung von Risiken bei psychisch Kranken einen Datenaustausch mit den zuständigen Behörden und der Polizei forderte. HK Einführung von Drug Checking in allen Konsumräumen, um die Risiken durch unbekannte Substanzzusammensetzungen zu minimieren. MST Foto: fusssergei/stock.adobe.com
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