Rheinisches Ärzteblatt 09/2025

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2025 13 Weiterbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin. Die übrigen 43,5 Prozent verteilten sich auf 46 andere Fachrichtungen. Register für den Überblick Die Landesärztekammer Hessen hat bereits im Jahr 2013 mit dem Aufbau eines Weiterbildungsregisters begonnen und bittet seither einmal jährlich im Oktober sämtliche Weiterbildungsbefugten in den Gebieten, ihre Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu melden. Zusatz- und Schwerpunktweiterbildungen werden der Ärztekammer Hessen zufolge bei der Abfrage nicht berücksichtigt. Das Register diene in erster Linie dazu, potenzielle Engpässe in der zukünftigen ärztlichen Versorgung zu identifizieren und frühzeitig gegensteuern zu können, heißt es aus der Kammer. Außerdem könnten bei Evaluationen die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung direkt und ohne „Umweg“ über die Weiterbildungsbefugten angeschrieben werden. Die Ärztekammer Hamburg hat die Abfrage für das Weiterbildungsregister im vergangenen Jahr als Test durchgeführt. Rund ein Drittel der Befugten habe geantwortet, erklärte die Kammer auf Anfrage. „Das ist für den Test in unseren Augen ein guter Wert, wenn auch noch nicht ausreichend, um valide Aussagen treffen zu können“, heißt es dort. Inzwischen sei die Abfrage für die Weiterbilder in Hamburg verpflichtend. Deshalb hoffe man auf aussagekräftigere Daten in der diesjährigen Abfrage. „Mit dem Weiterbildungsregister schaffen wir die Grundlage für eine weitere und vor allem datengestützte Qualitätssicherung in der Weiterbildung“, ist der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Dr. Pedram Emami, überzeugt. Auch Nordrheins Präsident Dreyer verspricht sich von einem Weiterbildungsregister wertvolle Informationen und ein umfassenderes Bild der Lage. Zurzeit sei es schwierig einzuschätzen, warum sich die Umfragewerte nicht steigern, obwohl inzwischen einige Maßnahmen ergriffen worden seien, um die Lehre in der Weiterbildung zu verbessern – was auch von den Weiterzubildenden zunehmend eingefordert werde. Bereits seit etwa drei Jahren bietet die Ärztekammer Nordrhein regelmäßig in Präsenz und online die verpflichtende Fortbildungsveranstaltung „Verantwortung als Weiterbilder“ an. Der Leiter der Weiterbildungsabteilung der Kammer, Olaf Tkotsch, erläutert dort die wichtigsten Bestimmungen der Weiterbildungsordnung sowie die Rechte und Pflichten der Weiterbilder. Ab September 2025 bietet zudem die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein die ersten Kurse „Didaktiktraining für Weiterbilder“ an. Diese sind für Weiterbilder, die erstmals eine Weiterbildungsbefugnis beantragen, ebenfalls verpflichtend. Das hatte der 128. Deutsche Ärztetag im Mai 2024 beschlossen. Damit sollen die Weiterbilder medizindidaktisches Rüstzeug an die Hand bekommen, um Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten ihres Fachs angemessen vermitteln zu können. Neben diesen Maßnahmen erwägt Kammerpräsident Dreyer, den sogenannten strukturierten Dialog mit denjenigen Weiterbildern, die bei der Evaluation schlecht abgeschnitten haben, wiederaufzunehmen. Dieses Format des Peer Reviews musste aufgrund personeller Engpässe vorübergehend eingestellt werden. „Die betroffenen Weiterbilder waren in der Vergangenheit jedenfalls immer sehr dankbar für den Dialog“, sagt Dreyer. Zur Qualitätsverbesserung könne möglicherweise auch die weitere Verbreitung von Gütesiegeln beitragen. Beispielsweise verleihe der Marburger Bund (MB) auf Initiative junger Ärztinnen und Ärzte in den Landesverbänden Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz, Saarland, Berlin/Brandenburg und Hessen das Siegel „Gute Weiterbildung“. Dabei wird bei den Bewerbern um das Siegel ein Zertifizierungsverfahren durchgeführt, das die Befragung sämtlicher Ärztinnen und Ärzte der Fachabteilung einschließt. Man wolle zeigen, dass gute Weiterbildung möglich ist, heißt es aus dem MB. Weiterbildung: besser als ihr Ruf Dreyer macht darüber hinaus auch die äußeren Rahmenbedingungen für die zum Teil unbefriedigende Lage der Weiterzubildenden mitverantwortlich. „Das finanzielle Korsett in den Krankenhäusern und in den Praxen der niedergelassenen Ärzte wird zunehmend enger, was gleichzeitig bedeutet, dass Zeit für Weiterbildung fehlt.“ Wenn zum Beispiel der OP-Manager in der Klinik aus wirtschaftlichen Erwägungen eine höhere Taktzahl anmahne, nähe eben nicht der Arzt in Weiterbildung die Anastomose, sondern der Oberarzt. Eine Herausforderung für die Weiterbildung sei auch die Krankenhausreform, wie sie in Nordrhein-Westfalen derzeit umgesetzt werde. Spezialisierung und Zentrenbildung könnten dazu führen, dass junge Ärztinnen und Ärzte ihre Weiterbildung nicht mehr ausschließlich an einer Weiterbildungsstätte absolvieren können. Hier müssten verbindliche Rotationen und Weiterbildungsverbünde geschaffen werden, um dem ärztlichen Nachwuchs eine reibungslose Spezialisierung ohne Brüche zu ermöglichen. „Da sind auch wir Ärztekammern gefordert, gegenüber der Politik entsprechende Regelungen anzumahnen“, erklärt Dreyer. Welchen Stellenwert kann man vor diesem Hintergrund den regelmäßigen Evaluationen der Weiterbildung zumessen? „Ich finde sie zwingend notwendig, um ein Gefühl dafür zu entwickeln, was draußen vor sich geht“, betont der Kammerpräsident. „Die Umfragen müssen aber unbedingt repräsentativer werden.“ Alles in allem sei die Weiterbildung vermutlich auch besser als ihr Ruf. Dreyer macht das an den Ergebnissen der Facharztprüfungen fest. Die Durchfallquote liege bei niedrigen fünf bis sechs Prozent. „Das spricht dafür, dass die jungen Ärztinnen und Ärzte über ihre Weiterbildungszeit hinweg gelernt haben, ihr Fach selbstständig zu vertreten und ihre Patientinnen und Patienten gut zu behandeln.“

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