Rheinisches Ärzteblatt 09/2025

18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2025 Gesundheits- und Sozialpolitik Physician Assistants stellen keine exotische Randgruppe mehr dar. In den Krankenhäusern sind sie schon der Normalfall, und auch in der ambulanten Versorgung finden sie mittlerweile zunehmend ihren Platz. Eine berufsrechtliche Regelung steht allerdings noch aus. von Thomas Gerst Noch sind sie eine zahlenmäßig kleine Gruppe unter den rund sechs Millionen Beschäftigten im deutschen Gesundheitswesen. Seit der Einführung des Studiengangs im Jahr 2005 an einer ersten Fachhochschule haben rund 1.800 Physician Assistants in Deutschland das Bachelorstudium abgeschlossen (Stand 2024). Weitaus höher ist aktuell allerdings die Zahl der Studierenden in diesem Fach, und es gibt Prognosen, dass die Zahl der Physician Assistants bis zum Jahr 2030 auf mehr als 30.000 anwachsen wird. Mittlerweile hat sich die Zahl der Hochschulen, sei es in staatlicher oder privater Trägerschaft, die den Studiengang Physician Assistant anbieten, deutlich erhöht. Der Bachelor-Studiengang kann inzwischen in Deutschland an 26 Hochschulen mit insgesamt 42 Standorten absolviert werden. Aufgrund der hohen Nachfrage gibt es aktuell an den staatlichen Hochschulen Zulassungsbeschränkungen. Bei den privaten Anbietern liegen die Studiengebühren zwischen 450 und 750 Euro monatlich. Auf Unterstützung angewiesen Die Absolventen des Studiengangs Physician Assistant treffen auf einen wachsenden Arbeitsmarkt – nicht zuletzt eine Folge des zunehmenden Ärztemangels sowohl im stationären wie auch im ambulanten Bereich. Gab es zunächst innerhalb der Ärzteschaft noch starke Vorbehalte gegen die Einführung eines neuen Assistenzberufs, da eine Substituierung ärztlicher Tätigkeiten durch den Physician Assistant befürchtet wurde, so hat sich immer mehr die Erkenntnis durchgesetzt, dass man zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung zunehmend darauf angewiesen sein wird, die Möglichkeiten der Delegation ärztlicher Leistungen auf entsprechend qualifizierte Fachkräfte zu nutzen. Allerdings fehlt bisher noch ein berufsrechtlicher Rahmen mit Vorgaben zu einheitlichen Ausbildungsinhalten für Physician Assistants. Vor diesem Hintergrund hat die Bundesärztekammer (BÄK) im April 2025 unter Mitwirkung der Deutschen Gesellschaft für Physician Assistants (DGPA) das Positionspapier „Physician Assistants – ein etabliertes Berufsbild im deutschen Gesundheitswesen“ vorgelegt. Es komme jetzt darauf an, „die Debatte über Definition und Rolle dieses Berufsbildes in unserem Gesundheitswesen im Austausch aller Beteiligten weiterzuführen und zu guten Ergebnissen im Sinne der Patientinnen und Patienten zu bringen“, betonte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung des Positionspapiers. Dieses solle als orientierender Handlungsrahmen sowohl für die Hochschulen als auch für die Praxis der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung dienen. Positionspapier der BÄK Die DGPA sieht in dem Papier einen praxisorientierten Leitfaden für die Integration von Physician Assistants im deutschen Gesundheitswesen. Es schaffe verbindliche Zugangsvoraussetzungen zum BachelorStudium Physician Assistant und gebe einheitliche und praxisnahe Curricula für primär- und sekundärqualifizierte Studierende vor. Auch wenn das BÄK-Positionspapier keine berufsrechtliche Vorgabe darstellt, kann es nach Einschätzung des DGPA als Grundlage für die künftigen Entwicklungen des Berufsbilds dienen. Seine Bindewirkung zeigte sich beispielsweise schon darin, dass die Fernuniversität „International University“ mit Verweis auf das Positionspapier bis auf Weiteres keine neuen Bewerber mehr zum Bachelor-Fernstudiengang Physician Assistant zulässt. Denn ein solches Fernstudium sollen die Aufsichtsbehörden der Fachhochschulen nach den Vorgaben im Positionspapier nicht mehr anerkennen. Auch die Ärztekammer Nordrhein sieht – gerade angesichts des Ärztemangels und sofern das Delegationsprinzip zum Tragen kommt – die positiven Aspekte beim Einsatz von Physician Assistants. Zwingend erforderlich sei allerdings – wie bei anderen Gesundheitsberufen – eine berufsrechtliche Regelung mit bundesweit einheitlichen Aus- und Fortbildungsinhalten. Sollte es dazu kommen, erwartet die Ärztekammer Nordrhein, dass ihr in geeigneter Weise ein qualitätssicherndes Mitwirkungs- oder Mitprüfungsrecht zugestanden wird. Bis es aber soweit ist, werden wohl die in dem BÄKPositionspapier genannten Studienvoraussetzungen, Studieninhalte und zu vermittelnden Kompetenzen einen als weitgehend verbindlich erachteten Rahmen für die weitere Entwicklung des Berufsbilds vorgeben. Demnach ist neben dem sechssemestrigen Bachelorstudium auf der Grundlage einer abgeschlossenen Berufsausbildung in einem von 17 aufgeführten Gesundheitsberufen nunmehr auch ein grundständiges oder primärqualifizierendes Studium vorgesehen. Dieses soll in einem zusätzlichen Semester Basiskenntnisse über Medizin und Versorgungsstrukturen vermitteln. Neben Art und Umfang der Ausbildungs- und Prüfungsinhalte beschreibt das Positionspapier in einem Stufenmodell die Aufgaben, die von Physician Assistants nach Abschluss des Studiums übernommen werden könnten. Während die Hochschulen dafür verantwortlich sein sollen, die in dem BÄK-Positionspapier genannten Grund- und erweiterten Kompetenzen im Rahmen der Bachelorstudiums zu vermitteln und zu prüfen, können spezielle Kompetenzen nach Abschluss des Studiums durch gezielte praktische Berufserfahrung oder zusätzliche Fortbildungen weiterentwickelt werden. Deutlich wird in dem Positionspapier darauf hingewiesen, dass die dort aufgeführten speziellen Kompetenzen als exemplarische Aufzählung und nicht als abschließend zu verstehen seien. „Das letztendliche Ausmaß der Delegation bestimmt die ärztliche Person (Auswahl-, Anleitungs-, Überwachungspflicht), wobei die Übernahme- und Durchführungsverantwortung von dem/der Physician Assistant getragen wird“, heißt es dort. Breites Einsatzspektrum Ausgehend davon ist das Spektrum an Einsatzmöglichkeiten für Physician Assistants groß, und das gilt insbesondere für Krankenhäuser, wo sie bisher vorzugsweise zum Einsatz kommen. Das zeigt auch ein Blick auf die bei der Bundesagentur für Arbeit abrufbaren Stellenangebote. Aktuelle Schätzungen gehen davon aus, dass rund 90 Prozent der Physician Assistants In der Versorgung angekommen

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