22 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2025 Praxis Die KV Nordrhein steht Praxisnetzen in allen Phasen zur Seite, von der ersten Idee bis zur Umsetzung größerer Projekte. Mit der Anschubfinanzierung erleichtert die KV Nordrhein es Interessierten, sich ohne finanzielle Hürden zusammenzuschließen, auch wenn noch nicht alle Voraussetzungen für die Anerkennung als Praxisnetz erfüllt sind. Später erhalten die Praxisnetze verschiedene Förderungen – je nach Beständigkeit und Innovationskraft des Netzwerks. Vertreterinnen und Vertreter der Netzwerke aller Regionen tauschen sich bei regelmäßigen Workshops über ihre Erfahrungen aus. Und die Expertinnen und Experten des Teams Strategische Versorgungsstrukturen besuchen und beraten die Netze vor Ort. So entwickelt die KV Nordrhein in enger Zusammenarbeit mit ihren Mitgliedern die interdisziplinäre Versorgung weiter. Informationen und Kontakt: Telefon: 0211 5970 8952, E-Mail: praxisnetze@kvno.de Versorgung gemeinsam gestalten Praxisnetze setzen sich für eine bedarfsgerechte wohnortnahe Versorgung ein und optimieren die fachübergreifende Zusammenarbeit. Wir erklären, wie Praxen Teil eines aktiven Netzwerks werden. von Ina Armbruster Viele Patientinnen und Patienten benötigen komplexe Behandlungen oder müssen, zumindest zeitweise, auch stationär versorgt werden. Eine Praxis allein kann diese Versorgung oft nicht leisten. Gut, wenn sie starke Partner an ihrer Seite hat, die dabei helfen. Professionelle Strukturen Praxisnetze bieten dafür passende Rahmenbedingungen. Hier arbeiten verschiedene Akteure des Gesundheitswesens eng zusammen, ärztliche und psychotherapeutische Praxen ebenso wie Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen oder nichtärztliche Leistungserbringer. Die Vorteile: Professionelle Managementstrukturen fördern den fachlichen Austausch und erleichtern die organisatorische Arbeitsteilung. Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte profitieren zum Beispiel von lokalen Versorgungsverträgen; eine koordinierte Behandlung verbessert die Qualität der Versorgung für Patientinnen und Patienten. Wenn sich Praxisnetze von der KV Nordrhein anerkennen lassen, stehen ihnen außerdem attraktive Förderungen zu. Voraussetzungen schaffen Um ein Praxisnetz zu gründen, sollten sich mindestens 20 Akteure unterschiedlicher Fachrichtungen aus einem zusammenhängenden Gebiet zusammenschließen. Kooperationsverträge mit weiteren Institutionen – neben Kliniken und RehaEinrichtungen etwa auch Pflegeheime oder Heilmittelerbringer – sind notwendig, um ein möglichst großes Leistungs- und auch Wissensspektrum abzudecken. Alle von der KV Nordrhein anerkannten Praxisnetze benötigen darüber hinaus feste Managementstrukturen – darunter eine Geschäftsstelle, eine Geschäftsführung und eine ärztliche Leitung. Ob Genossenschaft, Verein oder GmbH: Über die Rechtsform entscheiden die Netzwerke individuell. Schwerpunkte setzen Die Praxen und Einrichtungen vor Ort wissen am besten, wo bei der Versorgung in ihrer Region der Schuh drückt. Wollen sie den Übergang vom Krankenhaus in die ambulante Nachsorge verbessern? Gibt es ein bestimmtes Krankheitsbild, für das die Versorgung in der Region mit vereinten Kräften erfolgen sollte? Praxisnetze haben großen Spielraum für ihre Arbeitsschwerpunkte. Ein strukturiertes Netzwerk fördert die Kommunikation, erleichtert Prozesse und stärkt die interdisziplinäre Versorgung. Alle Praxen und Institutionen arbeiten eigenverantwortlich und selbständig, sind aber Teil einer starken Versorgungsgemeinschaft. Von der Zusammenarbeit profitieren etablierte Praxen, aber auch neu niedergelassene Ärztinnen und Ärzte – für die beste Versorgung von morgen. Ina Armbruster ist Redakteurin bei der KV Nordrhein. Starke Teams für die regionale Versorgung Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet Praxisnetzen attraktive Fördermöglichkeiten. Grafik: KVNO Anschubfinanzierung einmalig im Gründungszeitraum von bis zu 2 Jahren Bis zu 25.000 € Die Förderung 2025 im Überblick Gründungsphase Anerkennungsförderung einmalig pro Stufe Basisstufe 100.000 € + Stufe I 50.000 € + Stufe II 50.000 € + Rezertifizierungsförderung alle 5 Jahre pro Stufe Basisstufe 100.000 € + Stufe I 50.000 € + Stufe II 50.000 € + Anerkennungsphase Rezertifizierung NEU Strukturförderung je Quartal (pro BSNR) Basisstufe 100 € pro BSNR/Quartal Stufe I 200 € pro BSNR/Quartal Stufe II 250 € pro BSNR/Quartal Strukturerhalt und -erweiterung NEU Themengebundene oder themengeschlossene Projektförderung Bis zu 250.000 € als Einmalzahlung für Projekte, die einen besonderen Beitrag zur Sicherstellung leisten Innovation NEU
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=