6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2025 Magazin Marburger Bund Tarifvertrag für Arbeitsmediziner Der Marburger Bund (MB) und BG prevent, einer der größten Gesundheitsdienstleister im Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland, haben sich Ende Juli auf Verhandlungen über einen arztspezifischen Tarifvertrag verständigt. Im Fokus stehen dabei geeignete Entgeltstrukturen sowie Regelungen zur Arbeitszeit und zur Fort- und Weiterbildung für die 800 Arbeits- mediziner, die bei der BG prevent beschäftigt sind, erklärten die künftigen Tarifpartner. Die Arbeitsmedizin leiste einen zentralen Beitrag zum Gesundheitsschutz in der Arbeitswelt. Mit den Tarifverhandlungen wolle man den besonderen Bedingungen der ärztlichen Tätigkeit in dem Fachgebiet besser gerecht werden. HK Personalbemessung ÄPS-BÄK wird erprobt Das Bundesgesundheitsministerium hat das Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen KPMG beauftragt, das Ärztliche Personalbemessungsinstrument der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) auf seine Praxistauglichkeit hin zu erproben. ÄPS-BÄK ist ein Kalkulationssystem zur Ermittlung des ärztlichen Personalbedarfs im Krankenhaus. Die Krankenhäuser, die im Rahmen einer Stichprobe ausgewählt wurden, sind zur Teilnahme an der Erprobung gesetzlich verpflichtet. Die Datenerhebung und die Befragung einer Fokusgruppe zu Erfahrungen mit der Anwendung von ÄPS-BÄK sollen bis Ende September stattfinden. HK Kinder- und Jugendmedizin S3-Leitlinie zum Fiebermanagement vorgelegt Die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) hat zusammen mit 15 weiteren Fachgesellschaften, Berufsverbänden und Patientenorganisationen eine S3-Leitlinie zum Fiebermanagement bei ansonsten gesunden Kindern und Jugendlichen vorgelegt. Die Leitlinie biete Ärztinnen und Ärzten, Pflegefachpersonen und Gesundheitsberufen, klare, evidenzbasierte Empfehlungen für die ambulante Versorgung, teilte die DGKJ mit. Eine parallel dazu erstellte „Elternleitlinie“ soll den Bezugspersonen vermitteln, wann es ratsam ist, dem natürlichen Heilungsprozess zu vertrauen und ab wann Beschwerden ärztlich abgeklärt werden sollten. „Die neue Leitlinie betont ein grundlegend verändertes Verständnis von Fieber“, erklärte Professor Dr. Tim Niehues, Leitlinienbeauftragter der DGKJ. „Es wird nicht als vorrangig behandlungsbedürftiges Symptom betrachtet, sondern als physiologische und in der Regel hilfreiche Abwehrreaktion des Körpers.“ Entscheidend für die Einschätzung eines fiebernden Kindes seien nicht allein Temperaturwerte, sondern vor allem der Allgemeinzustand und spezifische Warnzeichen wie Bewusstseinsstörungen, schrilles Schreien, Hauteinblutungen, Austrocknung oder Atemnot. Auch für Frühgeborene, Neugeborene und Säuglinge unter drei Monaten gelten besondere Empfehlungen. Die Leitlinie im Internet: https://register. awmf.org/de/leitlinien/detail/027-074 HK Novellierung Heilberufsgesetz NRW neu gefasst In der ersten September-Ausgabe 1975 des Rheinischen Ärzteblatts (RÄ) wurde die Neufassung des Heilberufsgesetzes NRW vom 19. August 1975 veröffentlicht. Die Neufassung des „Gesetzes über die Kammern, die Berufsausübung, die Weiterbildung und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Apotheker, Tierärzte und Zahnärzte“, so der offizielle Name, war nötig geworden, da im April des gleichen Jahres die Bestimmungen zur Berufsausübung der Ärzte konkretisiert sowie Vorschriften für die Weiterbildung zum Facharzt, zum Allgemeinmediziner und zum Arzt für öffentliches Gesundheitswesen in das Heilberufsgesetz aufgenommen worden waren. Daneben hatte der Gesetzgeber die Reihenfolge der insgesamt 109 Paragraphen verändert. Nach „zähem aber fairen Ringen“ einigten sich Ende Juli 1975 die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen auf eine „Honorar-Bundesempfehlung“. Dieser Empfehlung mussten noch die verantwortlichen Gremien der Ärzteschaft und der Krankenkassen zustimmen. Das RÄ betonte in einem Artikel, der in der zweiten September-Ausgabe erschien, dass die Ärzte „Einsicht und Verantwortung zugleich für die ökonomischen Gesamtinteressen der Bevölkerung gezeigt“ hätten. „Angesichts der drohenden Kostenexplosion bei den Kassen wird von den Ärzten nicht nur eine längerfristige ‚Verschnaufpause‘ zugestanden, sondern gleichzeitig ein Beitrag zur Kosteneindämmung geleistet. Die Honorare sollten laut Empfehlung im zweiten Halbjahr 1975 um 2,29 Prozent und im darauffolgenden Jahr um 2,35 Prozent steigen. Die moderaten Honorarerhöhungen zeigten die sozialpolitische Verantwortung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte.“ bre Novum der neuen Leitlinie: Fieber soll nicht aufgrund seiner Höhe gesenkt werden, sondern nur, wenn das Kind sichtbar unter dem Fieber leidet. Foto: romrodinka/istockphoto.com
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