6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 9 / 2026 Magazin eÜberweisung KBV will separaten Server Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat ein eigenes Konzept für die elektronische Überweisung entwickelt, die mit dem geplanten Gesetz für Daten und digitale Innovationen im Gesundheitswesen eingeführt werden soll. Die KBV fordert, für die eÜberweisung einen Versorgungsfachdienst in der Telematikinfrastruktur einzurichten. Auf diesem Server könnten überweisende Ärztinnen und Ärzte sämtliche Unterlagen wie notwendige Vorbefunde, Medikationspläne oder Terminvermittlungscodes ablegen, die die Kollegen für die Mit- und Weiterbehandlung benötigten. Die elektronische Patientenakte eigne sich dafür nicht, weil Patienten eigenständig Dokumente löschen, ausblenden oder Zugriffsrechte einschränken könnten. HK Gesundheitsberufe Schulgeldfreiheit in NRW fortgeführt In Nordrhein-Westfalen müssen Auszubildende in den Gesundheitsfachberufen wie zum Beispiel Ergotherapie, Logopädie oder Physiotherapie auch weiterhin kein Schulgeld zahlen. Das Land hat die entsprechende Regelung um weitere fünf Jahre verlängert und stellt für die Schulgeldfreiheit allein in diesem Jahr rund 67 Millionen Euro zur Verfügung. Nach Angaben der Landesregierung gab es 2025 in NRW 15.800 belegte Ausbildungsplätze in den Gesundheitsfachberufen. 11.200 wurden durch die Schulgeldfreiheit finanziert, die übrigen über das Krankenhausfinanzierungsgesetz. HK Ambulante Versorgung Honorare steigen um 142,5 Millionen Euro Die Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Nordrhein können 2026 mit einer Honorarsteigerung von 142,5 Millionen Euro rechnen. Darauf haben sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) und die Krankenkassen geeinigt. Unter Berücksichtigung der auf Bundesebene vereinbarten Veränderungen beim Orientierungspunktwert und der Morbidität steigt die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung (MGV) in Nordrhein in diesem Jahr um 90,4 Millionen Euro. Um zusätzliche 52,1 Millionen Euro wächst die Vergütung für Einzelleistungen. Darunter fallen der KVNO zufolge auch Sondervereinbarungen und Zuschläge wie etwa die zur Förderung der Knochendichtemessung. Die Pflegeheimförderung werde ebenfalls fortgeführt, wobei das Budget für 2026 auf 5,5 Millionen Euro erhöht werde. Mit zusätzlich 8,5 Millionen Euro wird zudem die Sicherstellung der Notdienststrukturen im Rheinland gefördert. Die seit 2019 laufende extrabudgetäre Förderung der Schlafmedizin wurde dagegen beendet. Die Leistungen wurden in die MGV überführt. Der Honorareinigung seien schwierige Verhandlungen vorausgegangen, erklärte die KVNO. Erstmals habe man das Schiedsamt anrufen müssen. Die regionalen Verhandlungsspielräume seien in den letzten Jahren immer geringer geworden, so auch die Bereitschaft der Kassen zur Finanzierung. HK Vor der Bundestagswahl Unmäßige Agitation gegen die Ärzte Der Journalist Kurt Blüchel und der Chirurg Julius Hackethal waren Gegenstand eines ausführlichen Kommentars in der zweiten September-Ausgabe 1976 des Rheinischen Ärzteblatts. „In der spannungsgeladenen Zeit vor Ende des Bundestagswahlkampfes, vielleicht sogar direkt auf den Schlitz der Wahlurne gezielt, sahen sich die Ärzte wieder einmal unmäßiger publizistischer Agitation ausgesetzt.“ Kurz vor der Wahl am 3. Oktober waren die beiden arztkritischen Bücher „Medizinsyndikat“ von Blüchel und „Auf Messers Schneide“ von Hackethal erschienen. Hackethal warf der Ärzteschaft vor, mit der Berufsordnung „einen Schutzwall um Dilettanten, Pfuscher und gewissenlose Ärzte“ gezogen zu haben und Behandlungsfehler und deren Aufklärung systematisch zu verhindern. Blüchel verglich die Ärzteschaft mit einem „Verbrechersyndikat“ und zog nach Ansicht des Kommentators damit auch die Verantwortlichen in den ärztlichen Organisationen und Verbänden „in den Dreck“. Er fasste die Zielrichtung beider Autoren folgendermaßen zusammen: „Die Ärzteschaft als gesellschaftliche Gruppe – so wollen sie den Lesern weismachen – sei eine Zunft, die ohne Rücksicht auf das Wohl der Patienten ausschließlich auf ihren Vorteil bedacht sei.“ Gerichtlich gegen die Bücher vorzugehen, hat nach Auffassung des Kommentators, kaum Aussicht auf Erfolg, wie Beispiele der Rechtsprechung aus der jüngsten Vergangenheit gezeigt hätten. Er empfahl: „Die Antwort der Ärzte kann daher nur eine politische sein: Einwirkung auf die öffentliche Meinungsbildung insgesamt durch eine offene Informationspolitik und gleichzeitig durch ein Verhalten aller Ärzte, also jedes einzelnen Arztes, gegenüber den Patienten, das die Anschuldigungen Lügen straft.“ bre Das Honorarvolumen für die 24.000 Vertragsärztinnen und -ärzte sowie Vertragspsychotherapeuten in Nordrhein liegt in diesem Jahr bei insgesamt rund sechs Milliarden Euro. Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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