6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2025 Magazin Angestellte Ärzte Arbeit in Teilzeit liegt im Trend Immer mehr Ärztinnen und Ärzte, die in Einzelpraxen, Berufsausübungsgemeinschaften und Medizinischen Versorgungszentren beschäftigt sind, arbeiten in Teilzeit. Das geht aus einer Befragung von 700 ambulant angestellten Ärzten hervor, die die Apobank in Auftrag gegeben hat. Demnach sind derzeit 43 Prozent der Hausärzte (2021: 36 Prozent) und 49 Prozent der Fachärzte (2021: 44 Prozent) in Teilzeit tätig. Erwartungsgemäß sei das Teilzeit-Modell vor allem unter Ärztinnen weit verbreitet, erklärt die Apobank. 70 Prozent der befragten Teilzeitbeschäftigen seien Frauen. HK Bevölkerungsschutz Helfer nur bedingt einsatzbereit Lücken im Bevölkerungsschutz hat eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Katastrophenmedizin (DGKM) aufgedeckt. Nach einer Befragung von fast 3.700 ehrenamtlichen Helfern stehen im Ernstfall nur etwa 44 Prozent bereit, so die DGKM. Mehr als die Hälfte von ihnen arbeite hauptberuflich in kritischen Infrastrukturen etwa im Gesundheitswesen, bei Versorgern oder in der öffentlichen Sicherheit. Im Krisenfall würden sie dort dringend gebraucht und könnten nicht gleichzeitig im Bevölkerungsschutz helfen. Die DGKM fordert deshalb unter anderem Doppelrollen und Mehrfachfunktionen systematisch zu erfassen. Außerdem benötige man eine bundesweit einheitliche Helfergleichstellung, die etwa die Freistellung vom Arbeitsplatz, Lohnfortzahlung und soziale Absicherung regele. HK Coronapandemie Enquete-Kommission nimmt Arbeit auf Mit dem Auftrag, die Coronapandemie umfassend aufzuarbeiten und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse zu ziehen, hat sich Anfang September die vom Deutschen Bundestag eingesetzte Enquete-Kommission konstituiert. Ihr gehören 14 Bundestagsabgeordnete und 14 Sachverständige an. Die Unionsfraktion stellt fünf Mitglieder, AfD und SPD je drei, Bündnis 90/Die Grünen stellen zwei Mitglieder und die Linke eines. Zur Vorsitzenden wurde die CDU-Abgeordnete Franziska Hoppermann gewählt. Wie der Bundestag mitteilt, soll die Kommission ein „Gesamtbild der Ursachen, Verläufe, Folgen sowie der staatlichen Maßnahmen“ während der Pandemie erstellen. Auch die Perspektiven der Bürgerinnen und Bürger sollen einbezogen werden. Ziel sei es, Transparenz zu schaffen und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen für den Umgang mit künftigen Pandemien zu formulieren. Der Abschlussbericht der Kommission soll bis zum 30. Juni 2027 vorliegen. Deutschland sei vergleichsweise gut durch die Zeit der Pandemie gekommen, sagte Bundestagspräsidentin Julia Klöckner, die die konstituierende Sitzung leitete. Viele der damaligen Einschränkungen seien notwendig gewesen. Doch die Pandemie habe Wunden hinterlassen. Umso größer sei die Verantwortung, die damaligen politischen Entscheidungen und deren Folgen selbstkritisch aufzuarbeiten. HK Freiberuflichkeit Zwei Gerichtsurteile stärkten ärztliche Positionen Das Bundessozialgericht (BSG) und das Bundesarbeitsgericht fällten Entscheidungen darüber, wie die Früherkennungsuntersuchungen U1 und U2 abzurechnen seien. Die Urteile und deren Folgen stellte das Rheinische Ärzteblatt in seiner ersten Oktober-Ausgabe 1975 vor. Im August 1975 hatte das BSG entschieden, „daß Früherkennungsuntersuchungen bei Neugeborenen – wie alle anderen Früherkennungsuntersuchungen auch – keine Krankenhausleistungen sind“. Die Konsequenz daraus war, dass weder die Durchführung noch die Honorierung zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und den Krankenhausträgern geregelt werden durften. Vielmehr gehörte auch die allererste Untersuchung im Säuglingsalter in den Katalog der kassenärztlichen Leistungen. Dem stehe nicht entgegen, dass rund 98 Prozent der Kinder in einem Krankenhaus zur Welt kamen, urteilten die Sozialrichter. Das Urteil hatte weitreichende Konsequenzen für die Kliniken. Die Kassenärztlichen Vereinigungen ermächtigten in der Folge die Ärztinnen und Ärzte, die die Geburt leiteten, die U1 durchzuführen. Für die U2 bekamen die leitenden Ärzte der Säuglingsstationen die Ermächtigung. Die Honorierung der Leistungen, stellte das BSG klar, erfolge ebenfalls über die Kassenärztlichen Vereinigungen. Das Krankenhaus blieb außen vor. Da die Untersuchungen als „Nebentätigkeit“ angesehen wurden, hatten Krankenhausträger versucht, den Ärzten eine solche nicht zu genehmigen. Dem Versuch, die Nebentätigkeitsgenehmigung zu verweigern, schob das Bundesarbeitsgericht einen Riegel vor. Gleichwohl wies das Gericht darauf hin, dass die ermächtigen Ärztinnen und Ärzte dem Krankenhaus die Kosten zu erstatten hätten, die durch die „Bereitstellung von Räumen, Einrichtungen, Material und Personal entstehen“. bre Umstritten sind die flächendeckenden Schulschließungen während der Coronapandemie. Sie haben zwar zur Eindämmung des Infektionsgeschehens beigetragen, Kinder und Jugendliche aber auch enorm psychisch belastet. Foto: bluedesign/stock.adobe.com
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