Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 10 / 2026 9 andere Heilberufe gilt dagegen eine Abwägungslösung: Wenn es der Aufklärung erheblicher Bedrohungen dient und verhältnismäßig ist, dürfen Geheimdienste beispielsweise Therapiesitzungen aufzeichnen oder Praxisräume heimlich betreten, etwa um Abhörgeräte zu installieren. Verschwiegenheitsrechte und -pflichten seien im Arzt-Patienten-Verhältnis unabdingbar, erklärte die Bundesärztekammer. Denn Patienten müssten sich Ärzten gegenüber offenbaren können, ohne befürchten zu müssen, dass sensible Informationen an Dritte gelangten. Umgekehrt sei die Kenntnis dieser Informationen essenzielle Voraussetzung für eine qualifizierte medizinische Behandlung. HK Arztpraxen Erhebung zur Kostenstruktur Das Statistische Bundesamt führt auf der Grundlage des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik im Oktober eine repräsentative Online-Befragung zur Kostenstruktur in den Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen durch. Bezugsjahr ist 2025. Die Praxen werden zufällig ausgewählt und sind auskunftspflichtig. Ziel ist es den Statistikern zufolge, die dort erzielten Einnahmen, die dafür erforderlichen Aufwendungen sowie deren Zusammensetzung darzustellen. Die Ergebnisse dienten unter anderem der Erstellung der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen und der berufspolitischen Arbeit von Verbänden und Kammern. Informationen: www.destatis. de/kme-portal EB Früherkennung Ungleiche Teilhabe von Behinderten Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen nehmen deutlich seltener an Krebsfrüherkennungsuntersuchungen teil als Menschen ohne Beeinträchtigung. Darauf weist die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) unter Verweis auf eine Übersichtsarbeit hin, für die 78 Studien aus 14 Ländern ausgewertet wurden. Demnach bestehen insbesondere Defizite bei Informationen in Einfacher Sprache, der Barrierefreiheit von Praxen und der Schulung des Personals. Auch Zeitdruck erschwere die Versorgung. Die DKG fordert daher eine stärker auf die Bedürfnisse der Zielgruppe zugeschnittene Versorgung. Hilfreich seien unter anderem Bildmaterialien und längere Termine. MST Suizidprävention Hilfsangebote ausbauen und gesetzlich verankern Nachrichtendienste Ärzte brauchen „absoluten Schutz“ vor Überwachung Jedes Jahr begehen mehr als 10.000 Menschen in Deutschland Suizid, zuletzt mit steigender Tendenz. Besonders hohe Suizidzahlen finden sich der Statistik zufolge in der Altersgruppe über 55 Jahre. Anlässlich des Welttages der Suizidprävention am 10. September begrüßte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, den Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz, den das Bundesgesundheitsministerium noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt hatte. Dieser sieht unter anderem die Einrichtung einer Bundesfachstelle für Suizidprävention vor, die bestehende Hilfsangebote und Akteure vernetzen und eine unentgeltliche bundesweit einheitliche Rufnummer für Menschen in Krisensituationen einrichten soll. Außerdem soll die Bundesfachstelle Konzepte zur Restriktion der Verfügbarkeit von Suizidmethoden und -mitteln sowie ein digitales Verzeichnis von Hilfs- und Beratungsangeboten zur Suizidprävention erstellen. Dreyer mahnte an, dass diese Angebote mit ausreichenden Finanzmitteln hinterlegt sein müssten, damit sie Wirkung entfalten könnten. „Menschen in existenziellen Krisen benötigen niedrigschwellige Hilfen, Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten müssen von nachrichtendienstlicher Überwachung ausgenommen und in den Kreis der absolut geschützten Berufsgruppen aufgenommen werden. Das haben die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung in ihren jeweiligen Stellungnahmen zur geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts gefordert. Der Kabinettsentwurf, der die Befugnisse der Nachrichtendienste erweitern soll, sieht eine Aufteilung von Berufsgeheimnisträgern vor. Danach sind Rechtsanwälte, Geistliche, Journalisten und Bundestagsabgeordnete von nachrichtendienstlicher Überwachung ausgenommen. Für Ärzte, Psychotherapeuten und eine gute psychiatrische und psychosoziale Versorgung und vor allem eine Gesellschaft, in der Menschen ohne Scham über psychische Krisen sprechen und Hilfe suchen können“, betonte Dreyer. Grundsätzlich sei Suizidprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Und sie könne Leben retten. HK Menschen in existenziellen Krisen benötigen niedrigschwellige Hilfen. Fachleute betonen, dass eine gut ausgebaute Suizidprävention Leben retten kann. Foto: Photographee.eu/Shutterstock
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=