Rheinisches Ärzteblatt 11/2025

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2025 Foto: Rena Lolivier / istockphoto.com Zunächst einmal vorsichtige Entwarnung: Drastische Folgen der Teillegalisierung des Cannabiskonsums seit April 2024 sind bislang nicht zu verzeichnen. „Die vorliegenden Ergebnisse lassen bis jetzt keinen dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf die untersuchten Bereiche erkennen“, heißt es im Zwischenbericht der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (KCanG), der pünktlich zum 1. Oktober 2025 vorlag. Koordiniert vom Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf, Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung, sollen die Auswirkungen der Teillegalisierung über einen vierjährigen Zeitraum bis April 2028 untersucht werden. In den ersten 18 Monaten nach Inkrafttreten des KCanG seien keine grundlegenden Veränderungen beim Umgang mit Cannabis festzustellen, wird im Zwischenbericht die Auswertung bisher vorliegender Daten zusammengefasst. „Während der Konsum von Cannabis bei Jugendlichen weiterhin leicht zurückzugehen scheint, ist bei Erwachsenen nach wie vor eine leichte Zunahme des Cannabiskonsums zu beobachten.“ Auch seien keine schwerwiegenden Veränderungen in der Entwicklung von Suchterkrankungen oder in der Gefährdung der Verkehrssicherheit festzustellen. Einschränkend wird aber darauf hingewiesen, dass der Untersuchungszeitraum noch zu kurz sei, um verlässlich die Auswirkungen der Teillegalisierung des Cannabiskonsums durch das KCanG auf akute und chronische Gesundheitsprobleme bestimmen zu können. Laut Zwischenbericht gibt es allerdings den problematischen Sachverhalt, dass die gemäß KCanG bisher bestehenden legalen Cannabis-Anbauvereinigungen keinen maßgeblichen Beitrag zur Verdrängung des Schwarzmarkts leisten könnten. Es sei auch nicht zu erwarten, „dass sich diese Entwicklung ohne normative Korrekturen verändern wird“. Von einer weiteren Lockerung der Cannabis-Vorschriften ist allerdings unter der aktuellen Regierungskoalition nicht auszugehen. Die ursprünglich vorgesehene gesetzliche Regelung zur Schaffung von Modellregionen, in denen die kontrollierte Abgabe von Cannabis in lizenzierten Fachgeschäften oder Apotheken erprobt werden sollte, konnte nach Scheitern der Ampel-Koalition nicht mehr realisiert werden. Der Versuch des ehemaligen Landwirtschaftsministers Cem Özdemir, ein solches Verfahren im November 2024 noch auf dem Verordnungswege durchzusetzen, darf mittlerweile als gescheitert angesehen werden. Die von ihm für die Prüfung und Genehmigung entsprechender Anträge ermächtigte Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung steht nunmehr unter der Fach- und Dienstaufsicht des CSU-geführten Landwirtschaftsministeriums auf dem Standpunkt, dass ein gesondertes Gesetzgebungsverfahren zur Regelung von Modellvorhaben unabdingbar sei. Auf Anfrage teilt die Bundesanstalt mit, dass sie bei derzeitiger Rechtslage keine Möglichkeit sehe, Erlaubnisse zu den beantragten Cannabis-Modellvorhaben zu erteilen. Regulierungsbedarf sehen mittlerweile viele beim Erwerb von Cannabis auf der Grundlage des Medizinal-CanCannabis-Gesetze auf dem Prüfstand Eine erste Evaluation zu den Auswirkungen des Konsumcannabisgesetzes lässt vorerst keinen dringenden Handlungsbedarf erkennen. Die CDU/CSU drängt gleichwohl auf Einschränkungen der Teillegalisierung. Zudem soll dem missbräuchlichen Erwerb von MedizinalCannabis ein Riegel vorgeschoben werden. von Thomas Gerst

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