Rheinisches Ärzteblatt 11/2025

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2025 Magazin Arzneimittel Mehrwertsteuer absenken Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel von derzeit 19 auf sieben Prozent hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) gefordert. Damit könnten jährlich rund sechs bis sieben Milliarden Euro in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespart werden, was 0,3 Beitragssatzpunkten entspreche. Angesichts der kritischen Finanzsituation der GKV wäre dies das richtige Signal, erklärte der vdek. Was auf Schnittblumen, Zucker und künftig auch auf Restaurantbesuche angewendet werde, müsse erst recht für Arzneimittel gelten. HK Morbiditätsatlas Große regionale Unterschiede In Hamburg ist die Krankheitslast im deutschlandweiten Vergleich am niedrigsten, gefolgt von BadenWürttemberg und Bremen. Das Schlusslicht bildet Thüringen. Das zeigt der aktuelle Morbiditäts- und Sozialatlas des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung. Die Krankheitslast in Deutschland sei nicht gleich verteilt, weder geografisch noch beruflich. Das müsse bei Präventionsstrategien stärker berücksichtigt werden, forderte die Krankenkasse. Bei den branchenspezifischen Belastungen weise zum Beispiel das Gesundheits- und Sozialwesen mit seinen besonders vielen weiblichen Beschäftigten den höchsten Anteil an Erkrankungen auf, die mit Kopfschmerzen einhergehen. Bei Frauen träten diese dreimal häufiger auf als bei Männern. HK 70 Jahre Selbstverwaltung KBV fordert mehr Gestaltungsfreiheit Ein klares politisches Bekenntnis zur Selbstverwaltung hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gefordert. Gesetzliche Regelungen müssten zurückhaltend ausgestaltet sein, damit diese ihre Stärke entfalten könne, erklärte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen bei einem Festakt zum 70-jährigen Bestehen der Selbstverwaltung Ende September in Berlin. Die Vertragsärztinnen und -ärzte wollten mit ihrem Sachverstand Versorgung gestalten und nicht nur verwalten. Es spreche viel dafür, so grundlegende Dinge wie die Gesundheitsversorgung weder dem freien Markt noch zentralstaatlicher Organisation zu überlassen, sagte Gassen. Die Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen sorgten mit ihrer regulierenden Tätigkeit für gleiche Werte und Standards in der Versorgung und bildeten gleichzeitig eine Art Schutzwall gegen „ideologieanfällige Parteipolitik in den Gezeiten von Regierungslegislaturen“. In der jüngeren Vergangenheit beobachte man allerdings eine stetige Zunahme an Reglementierung und Regulierung. „Geben Sie uns die Freiheit zurück, die wir brauchen“, appellierte Gassen an die Politik. Das Prinzip der unabhängigen Berufsausübung sei nicht nur die Basis des notwendigen Vertrauensverhältnisses zwischen Ärzten und Patienten, sondern es sei grundlegend für eine freie Gesellschaft. HK Ärztliche Behandlungsfehler Planungen zur Gutachterkommission werden vorgestellt Prominent informierte das Rheinische Ärzteblatt (RÄ) in der ersten November-Ausgabe 1975 über die Vorstandsvorlage der Ärztekammer Nordrhein zur Gründung einer Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. „Nicht zuletzt unter dem Eindruck einiger Kunstfehlerprozesse, über die die Massenmedien spektakulär berichteten, wird immer wieder der Eindruck zu erwecken versucht, als wollten die Ärzte in ihrer Gesamtheit es ihren Patienten erschweren oder gar unmöglich machen, berechtigte Ansprüche gegen einzelne Mitglieder aus ihren Reihen durchzusetzen“, hieß es dort. Immer häufiger würden gegen Ärzte Behandlungsfehlervorwürfe erhoben, erläuterte das RÄ. Der Vorstand habe es deshalb „für notwendig gehalten, eine eigenständige ‚Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein‘ zu errichten“. Die Kammerversammlung sollte am 22. November 1975 über das Statut diskutieren und es verabschieden. Mit der Bildung der Gutachterkommission sollte das Ziel erreicht werden, „durch objektive Begutachtung ärztlichen Handelns dem durch einen Behandlungsfehler Geschädigten die Durchsetzung begründeter Ansprüche und dem Arzt die Zurückweisung unbegründeter Vorwürfe zu erleichtern“, so das RÄ. Zu den Merkmalen der Kommission sollte „volle Unabhängigkeit auch gegenüber den Organen der Ärztekammer Nordrhein“ gehören. Der Vorstand erhoffte sich von der Kommission und ihrer Tätigkeit eine „Versachlichung der öffentlichen Diskussion über ärztliche Behandlungsfehler“. Die damals entworfenen Grundregeln über die Zusammensetzung und Arbeitsweise der Gutachterkommission gelten auch noch nach 50 Jahren. bre Der Festakt zum 70-jährigen Bestehen der Selbstverwaltung im Französischen Dom zu Berlin Foto: David Ausserhofer

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