Digitalgesetz Zugriff auf Patientendaten 25 Jahre Gesund macht Schule Patenärzte vermitteln kindgerecht medizinisches Wissen Gesundheitspolitik ohne roten Faden Präsident Sven Dreyer und Vize Arndt Berson im Interview Tödlicher Fehler oder Katastropheneinsatz Wenn Helferinnen und Helfer selbst Hilfe benötigen November 2026 Heft 11 / 30.10.2026 81. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts
Begrüßung Moderation Erfahrungsaustausch mit anschließender Fragerunde CMV-Infektion in der Schwangerschaft: Erfahrungsaustausch mit einer betroffenen Mutter Vorträge mit anschließender Fragerunde Das Cytomegalie-Virus: Aktueller Stand zu Epidemiologie, Diagnostik und Therapie Prävention der kongenitalen CMV-Infektion Neuropädiatrische Behandlung von Kindern mit kongenitaler CMV Infektion Hören im Fokus: Diagnostik und Intervention bei Kindern mit kongenitaler CMV-Infektion Pause Paneldiskussion Wie kann die Prävention von CMV in der Schwangerschaft und die Versorgung von betroffenen Kindern verbessert werden? Medienpreis Verleihung des Medienpreises 2026: Hintergrund des Preises und Bekanntgabe des Gewinners Gespräch Preisträger über seinen Fernsehbeitrag in ZDF frontal Zusammenfassung, Ausblick und Danksagung Ende der Veranstaltung Dr. med. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Prof. Dr. med. Susanne Schwalen, Geschäftsführende Ärztin der Ärztekammer Nordrhein Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Holzgreve, Vorsitzender der Stiftung für das behinderte Kind Prof. Dr. med. Janbernd Kirschner, Universitätsklinikum Freiburg, Ärztlicher Direktor der Klinik für Neuropädiatrie und Muskelerkrankungen Michaela Stockinger, Betroffene Mutter Prof. Dr. rer. nat. Helga Rübsamen-Schaeff, Gründerin und Aufsichtsrat der AiCuris Anti- infective Cures AG, Gesellschafterrat (Board of Partners) der E. Merck KG und Vorsitzende des Aufsichtsrats der Merck Healthcare KGaA Prof. Dr. med. Karl Oliver Kagan, Universitätsfrauenklinik Tübingen, Leitung Pränatale Medizin Prof. Dr. med. Martin Häusler, Universitätsklinikum Aachen, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin, Leiter Sektion Neuropädiatrie und Sozialpädiatrie Prof. Dr. med. Katrin Neumann, Universitätsklinikum Münster, Direktorin der Klinik für Phoniatrie und Pädaudiologie Dr. med. Rüdiger Gaase, Vorsitzender des Landesverbandes Rheinland-Pfalz, Berufsverband der Frauenärztinnen und -ärzte e. V., Dr. med. Axel Gerschlauer, Pressesprecher des Landesverbandes Nordrhein, Berufsverband der Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte Prof. Dr. med. Martin Häusler, Matthias Mohrmann, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, Prof. Dr. med. Katrin Neumann, Prof. Dr. rer. nat. Helga Rübsamen-Schaeff, Michaela Stockinger, Dr. med. Joachim Wichmann, Mitglied des Vorstandes der Ärztekammer Nordrhein, Landesvorsitzender Nordrhein, Deutscher Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte e. V. Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Holzgreve Julian Prahl Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Wolfgang Holzgreve Freitag, 18. Dezember 2026 , 14:00– 17:45 Uhr Illustration: tina ennen Anmeldung und Information Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Veranstaltung sind erforderlich und können online durch- geführt werden unter: www.aekno.de/ veranstaltungen/cmv-infektion. Bei Interesse bitten wir um eine Anmeldung bis zum 4.12.2026. Fragen zur Veranstaltung beantwortet Ihnen das Team des Veranstaltungs- managements, Tel. 0211 4302-2216, E-Mail: veranstaltungen@aekno.de. Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Parkmöglichkeiten Sie finden kostenlose Parkmöglich- keiten in der Tiefgarage, Einfahrt Tersteegenstraße 9. CME-Punkte Die Veranstaltung ist mit 4 Fortbildungspunkten anerkannt. Die Teilnahme ist kostenfrei. Hörstörungen und weitere Folgen kongenitaler Cytomegalievirus (CMV)- Infektionen: Zeit zu handeln! Veranstaltung der Stiftung für das behinderte Kind in Kooperation mit der Ärztekammer Nordrhein:
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 3 Heft 11 • November 2026 Gesundheitsdaten schützen Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts stehen weitreichende gesetzgeberische Vorhaben an, die auch den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten berühren. Das GeDIG soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation erleichtern und stärker vernetzen. Die Reform des Nachrichtendienstrechts soll dessen Befugnisse an veränderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen anpassen. Beide Vorhaben berühren eine wesentliche Grundlage ärztlichen Handelns: das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die Schweigepflicht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dringend notwendig und bietet große Chancen. Sie kann Versorgung verbessern, Forschung beschleunigen und damit medizinischem Fortschritt zugutekommen. Mit dem GeDIG sollen dafür Gesundheitsdaten stärker genutzt und unterschiedliche Datenbestände besser miteinander vernetzt werden. Gesundheitsdaten sind ein wertvoller Schatz für eine bessere Medizin. Sie dürfen aber keine frei verfügbare Ressource werden, denn gleichzeitig wird der Kreis der möglichen Nutzer und beteiligten Stellen größer. Genau hier muss die Politik besonders wachsam sein: Daten, die aus dem persönlichen Patienten-ArztKontakt gewonnen werden, sind keine gewöhnlichen Informationen. Sie geben Aufschluss über Krankheiten, psychische Belastungen, familiäre Risiken, Suchtprobleme oder intime Lebensumstände. Sie gehören damit zu den sensibelsten Informationen, die es über Menschen gibt. Digitalisierung darf nicht zur Entgrenzung des Datenzugriffs führen. Hinter jedem Datensatz steht ein Mensch. Und hinter jedem Eintrag in einer Patientenakte steht häufig ein höchst persönliches Gespräch. Dieses Gespräch lebt davon, dass Patientinnen und Patienten sicher sein können: Was ich meiner Ärztin oder meinem Arzt anvertraue, muss geschützt bleiben, auch vor Versicherungen. Mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts droht dieses Vertrauen angetastet zu werden. Wer befürchten muss, dass medizinische Informationen staatlich ausgewertet, weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden könnten, wird sich möglicherweise nicht mehr vollständig offenbaren. Damit gerät genau das in Gefahr, was medizinische Versorgung erst möglich macht: die vertrauensvolle Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Wer möchte, dass sich Menschen auch zukünftig vertrauensvoll an ihre Ärztinnen und Ärzte wenden können, darf dieses Vertrauensverhältnis und das darin eingebettete Arzt-Patientengeheimnis nicht staatlich aushöhlen. Die Schweigepflicht ist keine Frage des Ermessens, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil des Patientenschutzes – und sie muss auch gegenüber Nachrichtendiensten uneingeschränkt gelten. Die Politik muss deshalb klare rote Linien ziehen: Gesundheitsdaten dürfen nicht zum Allgemeingut werden. Der Zugriff Dritter muss auf das absolut Erforderliche begrenzt, gesetzlich eindeutig geregelt und wirksam kontrolliert werden. Und die ärztliche Schweigepflicht muss auch im digitalen Zeitalter uneingeschränkt geschützt bleiben. Digitalisierung braucht Vertrauen. Medizin braucht Vertrauen. Und dieses Vertrauen darf auf keinen Fall beschädigt werden. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
Grußworte und Einführung Dr. med. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein Michael Funke, Stellv. Regionaldirektor AOK Rheinland/Hamburg Stolperfalle altersgerechtes Wohnen Dr. Philipp Deschermeier, Senior Economist für Immobilienökonomik und Demografie am Institut der deutschen Wirtschaft in Köln und Leiter des Arbeitskreises für demografische und gesellschaftliche Entwicklungen der Deutschen Gesellschaft für Demografie (DGD) Wohnen. Versorgen. Vernetzen. – Wohnen als Schlüssel für die Versorgung von morgen Dr. Alexia Zurkuhlen, Vorständin des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Wilhelmine- Lübke-Stiftung e. V. (KDA) und Geschäftsführerin der KDA gGmbH „Mobile Musterwohnung Demenz“ Stefanie Froitzheim, Leiterin der AOK-Servicestelle Demenz, AOK Rheinland/Hamburg Abbau von Barrieren – Wohnungsanpassung als Chance Monika Schneider, Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung (BAG), Landeskoordination Wohnberatung NRW, Agentur für Wohnkonzepte Parallele Workshops 1: Die Mobile AOK-Musterwohnung Demenz interaktiv erleben Stefanie Froitzheim 2: Selbstbestimmt zuhause wohnen durch die Zusammenarbeit von Behandlung & Wohnberatung Landeskoordination Wohnberatung NRW, Monika Schneider, Eva Fürstenwerth 3: Zuhause als Gesundheitsfaktor – Wohnen, Selbstständigkeit und Versorgung im Alter Christian Heerdt, Wissenschaftlicher Leiter, Kuratorium Deutsche Altershilfe, Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. Come together – Impulse aus den Workshops Dr. Alexia Zurkuhlen, Stefanie Froitzheim, Monika Schneider Moderation Stefan Kleinstück, Referent medizinische Grundsatzfragen, Ärztekammer Nordrhein Im Anschluss Einblick in die „Mobile AOK-Musterwohnung Demenz“ – Austausch, Information und Terminbuchung Kammersymposium „Wohnen im Alter“– im Rahmen der Ausstellung „Mobile Musterwohnung Demenz“ Fortbildungsreihe DER ÄLTERE MENSCH Mittwoch, 18.11.2026 16:00 bis 20:15 Uhr Veranstaltungsinformationen: Informationen und Online- Anmeldung zur Veranstaltung unter: www.aekno.de/ veranstaltung-alter Anmeldeschluss ist am 10.11.2026. Die Teilnahme ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 5 CME- Punkten bzw. 5 RbP-Punkten zertifiziert. In Kooperation mit: AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse. Parallele Ausstellung: • Stand des Kuratoriums Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke- Stiftung e. V. (KDA) • Stand der Landeskoordina- tion Wohnberatung NRW • Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. • LAG Wohnberatung NRW • Verband medizinsicher Fach- berufe e. V., Landesverband West
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 5 Heft 11 • November 2026 Meinung Gesundheitsdaten schützen Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Hitzewelle: Deutlich mehr Sterbefälle in NRW · Vor 50 Jahren · Gewalt gegen Ärzte: Strengere Bestrafung vorgesehen · Aktionsbündnis gegen die Legalisierung von Nikotinbeuteln · Kammer Online · Laienreanimation: Lehrkräfte für Unterricht an Schulen fortgebildet · Herzinsuffizienz: regional ungleiche Verteilung · Studium und Berufseinstieg Thema Umstrittener Zugriff auf Patientendaten Seite 12 Spezial Gesundheit fürs Leben lernen Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik „Das Zielbild fehlt“ Seite 18 Praxis Physician Assistants überzeugen im Praxistest Seite 20 Forum Geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen Seite 22 Hilfe für traumatisierte Helfer Seite 23 Wissenschaft und Fortbildung Fehlerhafte Behandlung einer proximalen Femurschaftfraktur bei einem Schulkind – Folge 152 der Reihe „Aus der Arbeit der Gutachterkommission“ Seite 24 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 26 RÄ Regional Seite 31 An Rhein und Ruhr Seite 34 Kulturspiegel Howdy, ihr liebenden Männer Seite 35 Amtliche Bekanntmachungen Seite 36 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 36 Mein Beruf „Urologie ist keine reine Männersache“ Seite 43 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Foto: Premium Graphics/stock.adobe.com Gesundheit fürs Leben lernen Seit 25 Jahren fördert das Programm Gesund macht Schule die Gesundheitskompetenz von Grundschulkindern. Patenärztinnen und -ärzte vermitteln dabei altersgerecht Wissen über Bewegung, Ernährung oder Sexualerziehung. „Das Zielbild fehlt“ Dr. Sven Dreyer und Dr. Arndt Berson, Präsident und Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, formulieren im Interview ihre Erwartungen an den neuen Bundesgesundheitsminister und welche Strukturreformen jetzt angegangen werden sollten. Krankenkassen sollen künftig die Daten aus der elektronischen Patientenakte für die automatisierte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken und als Grundlage für Präventionsangebote verwenden dürfen. Die Ärzteschaft fürchtet um die Vertraulichkeit von Gesundheitsdaten. Digitalgesetz Zugriff auf Patientendaten
6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Magazin Organspende DIVI plädiert für Neuregelung Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) plädiert dafür, die Organspende nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand bei dokumentiertem Organspendewunsch in Erwägung zu ziehen. Nach geltendem Recht könne eine Organspende nur erfolgen, wenn der irreversible Hirnfunktionsausfall festgestellt werde. Dies geschehe aber nur bei drei Prozent der Todesfälle auf Intensivstationen. Die DIVI-Arbeitsgruppe schlägt vor, sich für eine Spende nach bisheriger HirntodFeststellung oder nach HerzKreislauf-Stillstand entscheiden zu können. Auch nach kontrolliertem Herz-Kreislauf-Stillstand könne auf Intensivstationen der Tod sicher festgestellt werden. tg Vertragsärzte Honorar steigt um 2,2 Prozent Die Honorare in der ambulanten vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung werden im Jahr 2027 um 2,2 Prozent steigen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband einigten sich auf die entsprechende Anhebung des Orientierungswerts, der maßgeblichen Größe für den Preis der erbrachten Leistungen, von bisher 12,7404 auf 13,0207 Cent 2027. Nach Angaben des GKV-Spitzenverbands bedeutet dies ein Plus von 1,1 Milliarden Euro. Die KBV sei damit an die Grenze des Machbaren gegangen, kommentierte deren Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das Ergebnis. tg Hitzewelle Deutlich mehr Sterbefälle in NRW Im Juni 2026 starben in Nordrhein-Westfalen nach Angaben des Statistischen Landesamts deutlich mehr Menschen als im Juni 2025. Mit 19.954 lag die Zahl der Verstorbenen um 22 Prozent über der entsprechenden Zahl (16.396) des Vorjahres. Der höchste Anstieg wurde für Leverkusen mit 63 Prozent mehr Sterbefällen erfasst, gefolgt von Köln mit einer Zunahme von 47 Prozent. In allen Kreisen und kreisfreien Städten lag die Zahl der Sterbefälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner über dem Median der Junimonate im Zeitraum 2005 bis 2025. Auch mit Blick auf einen längeren Vergleichszeitraum bleiben die Zahlen für 2026 ein Höchstwert: In keinem anderen Vergleichszeitraum seit Beginn der Erhebung in ihrer derzeitigen Form im Jahr 1977 seien mehr Sterbefälle verzeichnet worden, meldet das Statistische Landesamt. Angesichts der hohen Durchschnittstemperaturen im Juni 2026 mit Hitzewarnungen des Deutschen Wetterdienstes an elf aufeinanderfolgenden Tagen, darunter acht Tage mit der höchsten Warnstufe, kann man auf einen kausalen Zusammenhang mit dem Anstieg der Sterbefälle schließen. Laut Robert Koch-Institut (RKI) lag die geschätzte Anzahl hitzebedingter Sterbefälle in NRW im Jahr 2026 bis einschließlich der 36. Kalenderwoche bei 3.040 Menschen. Deutschlandweit geht das RKI für den gleichen Zeitraum von rund 16.000 hitzebedingten Sterbefällen aus; rund 9.600 hitzebedingte Sterbefälle seien auf die besonders heiße Woche Ende Juni 2026 zurückzuführen. tg Interview Ärztekammer-Präsident Koch fordert Bürokratieabbau In der ersten November-Ausgabe 1976 des Rheinischen Ärzteblatts nahm der damalige Präsident der Ärztekammer Nordrhein Dr. FriedrichWilhelm Koch in einem Interview ausführlich zu gesundheits- und berufspolitischen Themen Stellung. Angesichts der knappen Mehrheitsverhältnisse im Bundestag prophezeite Koch, „daß die gesundheitspolitisch Interessierten in allen Parteien zusammenwirken müssen“. Als Sofortmaßnahmen, um den Kostendruck auf das Gesundheitswesen kurzfristig zu senken, glaubte Koch weniger an Gesetze und Verordnungen, sondern empfahl eine „konzertierte Aktion aller Kräfte, die zur Lösung des Problems beizutragen haben“. Dazu zählte beispielsweise die Stärkung der Gesundheitsförderung, denn eine „falsche Lebensweise ist ein entscheidender Krankheits- und damit auch Kostenfaktor“. Daneben kritisierte Koch, dass die Gesundheitspolitik den Arzt einenge. „Seine Rolle als Helfer der Kranken tritt immer mehr gegenüber administrativen Tätigkeiten zurück“. Das Ausfüllen von Formularen lasse immer weniger Spielraum für eine individuelle Behandlung „und das Gespräch zwischen Patient und Arzt. Ich halte das für eine bedrohliche Entwicklung“, so Koch. Gleichzeitig rief der Kammerpräsident jede Ärztin und jeden Arzt dazu auf, „aus eigener Kraft und trotz der Belastungen des Alltags daran mitzuwirken, daß die Freiheitlichkeit unseres Berufs nicht durch Administration zerstört wird“. bre Das RKI geht für den vergangenen Sommer von bundesweit 16.000 hitzebedingten Sterbefällen aus. Foto: Corri Seizinger / istockphoto.com
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 7 Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte Strengere Bestrafung vorgesehen Angehörige der Heilberufe sollen besser geschützt werden, wenn sie bei Ausübung ihres Berufs durch Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt behindert werden. Dies sieht ein Gesetzentwurf zur „Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens“ vor, der am 30. September vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Die Neuregelung ist insbesondere zum Schutz von Menschen vorgesehen, die eine dem Gemeinwohl dienende Tätigkeit ausüben. Demnach sollen künftig auch Übergriffe gegen Ärztinnen und Ärzte sowie Angehörige anderer Heilberufe strenger bestraft werden – und zwar unabhängig davon, wo sie tätig sind. Bisher gelten Strafvorschriften bei medizinischem Personal lediglich, wenn es im ärztlichen Notdienst oder in einer Notaufnahme tätig ist. Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt den Gesetzentwurf. Sie sieht Ärztinnen und Ärzte sowie andere Beschäftigte im Gesundheitswesen bei der Ausübung ihres Berufs durch gewaltvolle Übergriffe zunehmend bedroht. „Diese müssen ihre Arbeit ausüben können, Arbeitsmedizin: mehr Ärztinnen und Ärzte Anders als prognostiziert nimmt die Zahl der Ärztinnen und Ärzte, die sich für eine Aus- oder Weiterbildung in der Arbeits- und Betriebsmedizin entscheiden, deutlich zu. Bei den jährlichen Anerkennungen zum Facharzt für Arbeitsmedizin haben sich die Zahlen von 2010 bis 2025 mehr als verdoppelt (von 139 auf 301). Auch die Anerkennungen von betriebsärztlichen Zusatz-Weiterbildungen sind im gleichen Zeitraum deutlich gestiegen. Nach Einschätzung des Verbandes Deutscher Betriebs- und Werksärzte relativieren sich somit frühere Einschätzungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die vor einem Engpass in der betriebsärztlichen Betreuung gewarnt hatte. tg Kurz gemeldet Zu niedrige Grippe-Impfquote Nur etwa zehn Prozent aller Kinder und Jugendlichen mit einer Grunderkrankung waren in den vergangenen Jahren gegen Grippe geimpft. Dies zeigt eine Analyse des RKI-Impfquotenmonitorings von Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den Jahren 2014 bis 2025. Die Ständige Impfkommission weist in diesem Kontext erneut auf ihre Empfehlung hin, gefährdete Kinder und Jugendliche gegen Grippe zu impfen, um schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Im untersuchten Zeitraum seien mehr als 30 Prozent aller erfassten Influenza-Hospitalisierungen auf Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfallen. tg Kinder konsumieren zu viel Zucker Kinder und Jugendliche im Rheinland nehmen zu viele zuckerhaltige Lebensmittel oder Getränke zu sich. Dies zeigt eine Online-Befragung von 5.000 Eltern für den Kindergesundheitsatlas 2026 der AOK Rheinland/Hamburg. Rund 20 Prozent der befragten Eltern geben an, dass ihr Kind (mehrmals) täglich Süßigkeiten (z. B. Schokolade, Gummibärchen, Bonbons) zu sich nimmt, 18 Prozent geben an, dass ihr Kind (mehrmals) täglich Säfte (z. B. Multivitaminsaft, Apfelschorle) konsumiert. Bei vielen Kindern und Jugendlichen werde die empfohlene tägliche Zuckeraufnahme erheblich überschritten. Wichtig seien deshalb frühzeitige Ernährungsbildung und Prävention. tg Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist am 28. und 29. Januar 2027 und vom 1. bis 3. Februar 2027. Anmeldeschluss: Freitag, 4. Dezember 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Düsseldorf Mobile Ethikberatung gestartet Seit Oktober gibt es in Düsseldorf eine mobile Ethikberatung. Das vom ASG Bildungsforum koordinierte Gremium besteht aus 14 ehrenamtlichen Ethikberatern, die unter anderem Erfahrungen aus den Bereichen Medizin, Pflege und Seelsorge einbringen. Das Angebot richtet sich an ambulante Pflegekräfte, niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Patienten und ihre Angehörigen. Die Ethikberatung unterstützt bei komplexen medizin-ethischen Fragen etwa zu Therapiebegrenzungen oder bei Unklarheiten über den Patientenwillen. Ziel sei es, Orientierung zu geben und eine unverbindliche Handlungsempfehlung zu formulieren. Die Ärztekammer Nordrhein unterstützt die Gründung ambulanter Ethikkomitees als Impulsgeber. Mehr Informationen: www.asg-bildungs forum.de/med MST ohne bedroht, beleidigt oder körperlich angegriffen zu werden. Wer medizinisches Personal angreift, gefährdet nicht nur die Betroffenen selbst, sondern auch die Versorgung von Patientinnen und Patienten“, erklärte BÄK-Präsident Dr. Klaus Reinhardt. Zur systematischen Erfassung von gewaltvollen Übergriffen bereite die BÄK ein Meldetool vor, über das Gewalterfahrungen auch anonym gemeldet werden können. tg Schärfere Strafvorschriften sollen auch Ärztinnen und Ärzte künftig besser schützen. Foto: PinkBadges/istockphoto.com
Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Aktuelles aus den Abteilungen Jahresberichte der Ärztekammer online eine interaktive Variante, die über zahlreiche Links die Leserinnen und Leser direkt zu den entsprechenden Seiten etwa der Weiterbildungsabteilung auf der Homepage leitet. Dort finden sich häufig am rechten oberen Rand grün hinterlegte Kästen, die auf den aktuellen Jahresbericht der jeweiligen Abteilung hinweisen. Wurde in früheren Jahren der Bericht einmal jährlich immer zur Kammerversammlung im Herbst vorgelegt, so werden die Inhalte auf der Homepage nun kontinuierlich aktualisiert. Damit lassen sich zahlreiche Kennzahlen der Kammerarbeit deutlich früher abrufen als Mitte November des jeweiligen Jahres. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Ärztekammer Nordrhein veröffentlicht jährlich einen Bericht rund um die Tätigkeiten der einzelnen Abteilungen und Ressorts, den „Jahresbericht“. Bis vor wenigen Jahren ist dieser ausschließlich in gedruckter Form vorgelegt und zusätzlich auf der Homepage www.aekno. de als PDF-Dokument zum Herunterladen bereitgestellt worden. Unter www.aekno.de/jah resbericht finden sich diese Dokumentationen ab dem Jahr 2003. Seit dem Jahr 2011 werden die Jahresberichte zusätzlich als EPaper mit höherem Lesekomfort angeboten. Mit dem Jahresbericht 2023 ist an die Stelle der gedruckten Fassung eine hybride Form getreten. Neben einer neu gestalteten gedruckten Version findet sich auf der Homepage Ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis ärztlicher Organisationen und Fachgesellschaften fordert von der Bundesregierung, das bestehende Verbot des Inverkehrbringens von Nikotinbeuteln in Deutschland beizubehalten. Hintergrund dieser Aktion ist der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Tabaksteuerreform. Danach ist auf nationaler Ebene eine Besteuerung der sogenannten Pouches vorgesehen, sofern diese auch Gegenstand der in Überarbeitung befindlichen EU-Tabaksteuerrichtlinie werden. Nikotinbeutel sind tabakfreie Nikotinprodukte, die meist zwischen Lippe und Zahnfleisch platziert werden. Das darin enthaltene Nikotin wird über die Mundschleimhaut aufgenommen. Trotz Verkaufsverbots in Deutschland sind Nikotinbeutel unter Jugendlichen und jungen Erwachsenen mittlerweile weit verbreitet. Nach Angaben des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit hatten im Jahr 2025 damit bereits 5,5 Prozent der 12- bis 17-jährigen sowie 18,9 Prozent der 18- bis 25-jährigen Erfahrungen gemacht. Das Aktionsbündnis sieht konkrete Bestrebungen, die Zulassung des Verkaufs von Nikotinbeuteln in Deutschland voranzutreiben. Eine Trotz Verkaufsverbots sind Nikotinbeutel unter Jugendlichen mittlerweile weit verbreitet. Gesundheitsschutz Aktionsbündnis gegen die Legalisierung von Nikotinbeuteln Ausbildungszahlen 2.716 neue MFA Von Anfang Oktober 2025 bis Ende September 2026 verzeichnete die Ärztekammer Nordrhein 2.716 neue Ausbildungsverträge für Medizinische Fachangestellte (MFA). Damit bleibt deren Zahl stabil. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen leichten Rückgang um 0,69 Prozent. Insgesamt werden in Nordrhein derzeit 6.093 MFA ausgebildet. Mit 5.696 Frauen und 394 Männern bleibt der Beruf deutlich weiblich geprägt. Gleichzeitig steigt die Zahl der männlichen Medizinischen Fachangestellten seit Jahren kontinuierlich an. Ausgebildet werden die MFA von insgesamt 3.576 nordrheinischen Ärztinnen und Ärzten. MST Universitätsklinik Köln Neues Centrum für Familiengesundheit Auf dem Gelände der Uniklinik in Köln ist der Grundstein für das neue Centrum für Familiengesundheit gelegt worden. Damit soll die medizinische Versorgung von Geburten, Neugeborenen, Kindern und Frauen unter einem Dach vereint werden. Der Neubau über zwölf Geschosse wird eine Nutzfläche von 21.000 m2 haben. Geplant sind sechs Kreißsäle mit unmittelbar angegliederten OP-Räumen für Kaiserschnitte sowie eine gemeinsame Station für Geburtsmedizin und Neonatologie. Zudem werden ein Operationsbereich mit acht Sälen und ein Hubschrauberlandeplatz gebaut. Auch die neue Zentrale Notaufnahme wird Teil des Neubaus, der vom Land NRW mit rund 748 Millionen Euro gefördert wird. tg Aufhebung des Verbots wäre aus Sicht des Jugend- und Gesundheitsschutzes das falsche Signal. Verwiesen wird auf das hohe Abhängigkeitspotenzial durch die Nikotinaufnahme, die zudem bei Kindern und Jugendlichen die Gehirnentwicklung beeinträchtigen könne. Unabhängig vom Alter berge der Konsum kardiovaskuläre Risiken; auch Schädigungen der Mundgesundheit durch Nikotinbeutel seien bereits bekannt. tg Foto: Aninka/stock.adobe.com
Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 9 Analysen auf deutliche Zusammenhänge hin zwischen der Häufigkeit von Herzinsuffizienz und vermeidbaren Risikofaktoren wie Rauchen, Bluthochdruck und Typ-2-Diabetes. Dies zeige den Wert gesundheitlicher Prävention und gesundheitsförderlicher Lebensbedingungen zur Vermeidung von Herz-Kreislauf- Erkrankungen. Auffällig sind die Unterschiede bei der Prävalenz der Herzinsuffizienz im OstWest-Vergleich. Den höchsten Herzinsuffizienzanteil verzeichnet Sachsen-Anhalt (8,9 Prozent), gefolgt von Thüringen (8,5 Prozent) und Sachsen (7,9 Prozent). In Nordrhein-Westfalen liegt dieser Anteil bei 5,3 Prozent. tg Hospizdienste Zunahme bei den Ehrenamtlern Die Zahl der ehrenamtlichen Begleitpersonen in der ambulanten Hospizarbeit hat sich in Nordrhein-Westfalen gegenüber dem Vorjahr um rund 400 auf mittlerweile 13.218 Ehrenamtliche im Jahr 2026 erhöht. Die Hospizdienste und ihre ehrenamtlichen Mitarbeitenden stellen damit die flächendeckenden Angebote für häusliche Sterbebegleitung sicher, teilt die vdek-Landesvertretung NRW mit. Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die 235 ambulanten Hospizdienste im Jahr 2026 in NRW mit mehr als 36 Millionen Euro. Mit diesem Geld werden in erster Linie die hauptamtlichen Mitarbeitenden sowie die Sachkosten finanziert. tg Pflegefachkräfte Mit Einkommen zufrieden Rund zwei Drittel der Pflegefachpersonen in NordrheinWestfalen (NRW) bewerten ihr Einkommen positiv. Dies geht aus einer Befragung von 2.880 in NRW tätigen Pflegefachpersonen hervor, durchgeführt vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Pflegekammern NRW und Rheinland-Pfalz. 64 Prozent der Befragten gaben an, mit ihrer Bezahlung zufrieden oder sehr zufrieden zu sein. „Die Entwicklung geht in die richtige Richtung“, sagte dazu Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer NRW. Eine faire Vergütung löse aber nicht die Probleme, denen die Pflegefachkräfte im Berufsalltag oft begegneten, insbesondere durch die Übernahme von Aufgaben, die sie von ihrer eigentlichen Kernaufgabe abhielten. tg Laienreanimation Lehrkräfte für Unterricht an Schulen fortgebildet Herzinsuffizienz Regional ungleiche Verteilung Rund 200 Lehrerinnen und Lehrer haben sich Ende September im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft in den Grundlagen der Laienreanimation fortgebildet. In praktischen Übungen trainierten die Teilnehmer den Ablauf nach dem Prinzip „Prüfen, Rufen, Drücken“. Als Multiplikatoren sollen die Lehrkräfte das Wissen anschließend an ihre Schulen tragen und ihre Schüler sicher an lebensrettende Sofortmaßnahmen heranführen. „Der Ärzteschaft ist es eine Herzensangelegenheit, das Wissen um die Techniken der Laienreanimation flächendeckend in der Bevölkerung zu etablieren“, erklärte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Die Ärzteschaft habe sich seit Jahren für die Verankerung des Themas an Schulen eingesetzt. NRW-Schulministerin Dorothee Feller betonte bei der Fortbildung, Nordrhein-Westfalen sei eines der ersten Bundesländer, in denen Reanimationsunterricht verpflichtend im Unterricht verankert wurde. Mit dem Unterricht könnten Schülerinnen und Schüler zudem für Schulsanitätsdienste und ehrenamtliches Engagement in Hilfsorganisationen gewonnen werden. Seit dem Schuljahr 2026/27 ist Laienreanimation fester Bestandteil des Lehrplans der Sekundarstufe I. Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 sollen mindestens einmal im Rahmen einer Doppelstunde ReanimationsMenschen in sozioökonomisch am stärksten benachteiligten Regionen Deutschlands sind mit 6,8 Prozent deutlich häufiger von einer Herzinsuffizienz betroffen als Menschen in Regionen mit günstigen sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen (4,4 Prozent). Dies zeigt die aktuelle Auswertung von Gesundheitsdaten aus dem Jahr 2024 durch das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO). Auch nach Berücksichtigung von regionalen Alters- und Geschlechtsunterschieden bleibe dieser Zusammenhang bestehen, heißt es im „Gesundheitsatlas Deutschland“ des WIdO. Neben sozialen Faktoren wiesen die unterricht erhalten. Ziel ist, dass sie einen Herz-Kreislaufstillstand erkennen, den Notruf absetzen und unmittelbar lebensrettende Maßnahmen einleiten können. MST Diskutierten darüber, wie Laienreanimation an den Schulen umgesetzt werden kann und wie Schülerinnen und Schüler die notwendigen Handgriffe für den Notfall erlernen können: Johannes-Elmar Kugel, Leiter der Geschäftsstelle Reanimation der Bezirksregierung Köln, NRWSchulministerin Dorothee Feller, Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, und Professorin Dr. Antje Gottschalk, Chefärztin der Klinik für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Schmerztherapie am FlorenceNightingale-Krankenhaus in Düsseldorf (v. l. n. r.) Foto: Marc Strohm
10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Magazin – Studium und Berufseinstieg Im Juni hatte ich mein 3. Staatsexamen, also die letzte Prüfung meines Studiums. Leider hatte ich den letzten Prüfungstermin erwischt, sodass ich, während all meine Freundinnen und Freunde schon ihren Sommer in Freiheit genießen konnten, noch ein paar Tage mehr in der Bibliothek zu verbringen hatte. In dem Wissen, dass es vorerst das letzte Mal sein würde, war das allerdings halb so schlimm – fast schon ein bisschen wehmütig. Beim 3. Examen wird man in Essen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen geprüft. Am ersten Prüfungstag bekommt man einen Patienten oder eine Patientin zugeteilt, bei dem oder der man die Krankheitsgeschichte ausführlich erhebt, körperliche Untersuchungen durchführt und einen Arztbrief verfasst. Anschließend wird man noch von den Prüfern aus Innerer Medizin und Chirurgie am Patientenbett geprüft. Man stellt den Patientenfall kurz vor und wird dazu, aber auch darüber hinaus, befragt. Außerdem ist es üblich, dass man noch einige körperliche Untersuchungen demonstriert. Am zweiten Tag findet dann die mündliche Prüfung in den Fächern statt, die man auch während des Praktischen Jahres durchlaufen hat: Innere Medizin, Chirurgie, das Wahlfach – in meinem Fall Gynäkologie – und ein zugelostes Fach. Bei mir war es die Radiologie. Meine Prüfungsgruppe bestand aus vier Leuten. Wir hatten uns entschieden, einzeln geprüft zu werden, sodass man alleine für ungefähr eine Stunde den Fragenhagel von vier Prüfern über sich ergehen lassen musste. Das alles klingt viel schlimmer, als es am Ende war. Das lässt sich im Rückblick natürlich sehr leicht sagen, aber ich hatte den Eindruck, dass alle Prüfer sehr wohlwollend waren und insgesamt eine sehr angenehme Prüfungssituation geschaffen haben. Nach kurzer Beratung der Prüfer war es dann wirklich geschafft. Freunde und Familie hatten draußen gewartet und gemeinsam wurde angestoßen und gefeiert – ein Moment, der mir noch lange in Erinnerung bleiben wird. Zwei Wochen später gab es eine offizielle Examensfeier, bei der wir unsere Zeugnisse überreicht bekamen. Ein schöner Anlass, um gemeinsam noch einmal auf diese bewegte Zeit zurückzublicken. In diesem Sinne vielen Dank, dass ich meine Eindrücke aus sechs Jahren Studium mit den Leserinnen und Lesern des Rheinischen Ärzteblatts teilen durfte! Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@ aekno.de. Mail aus Essen Hannah Stamm Foto: privat Dystonie Teilnehmer für Studie gesucht Wissenschaftler des Universitätsklinikums Bonn untersuchen die Auswirkungen der Bewegungsstörung Dystonie auf Denken, Fühlen und soziale Kontakte. Sie suchen dafür aktuell Teilnehmerinnen und Teilnehmer für eine Online-Befragung. Die Studie stellt Beschwerden und Belastungen, die im klinischen Alltag häufig weniger sichtbar sind, in den Mittelpunkt. Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Lebenssituation von Menschen mit Dystonie besser zu verstehen, die öffentliche Aufmerksamkeit für die Erkrankung zu erhöhen und langfristig die medizinische Versorgung weiterzuentwickeln. Dystonie ist eine Störung des Spannungszustandes der Muskeln, die zu unwillkürlichen Bewegungen führt. Es können einzelne Körperregionen wie Augenlider, Hals, Hände oder Stimme, aber auch mehrere Körperbereiche gleichzeitig davon betroffen sein. Obwohl Dystonie vergleichsweise häufig vorkomme, vergingen oftmals mehrere Jahre bis zur korrekten Diagnose, so das Universitätsklinikum. An der Studie können sich Erwachsene beteiligen, bei denen eine Dystonie diagnostiziert wurde oder bei denen eine begründete Verdachtsdiagnose vorliegt. Die Online-Studie fragt nach der Erkrankung, der Behandlung und dem emotionalen Wohlbefinden sowie der mentalen Leistungsfähigkeit. Die Bearbeitung des Fragebogens dauert rund 20 bis 30 Minuten und erfolgt anonym. Der Fragebogen befindet sich unter www.soscisurvey.de/ VIDA_Studie. bre Masterstudiengang Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen Zum Sommersemester 2027 wird der neue Masterstudiengang „Schutz vor sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch in Organisationen“ starten, wie die Universität Bonn mitteilte. Das Angebot ist in Kooperation der Universität Bonn, der Deutschen Sporthochschule Köln, der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen und der Katholischen Hochschule Nordrhein-Westfalen entstanden und richtet sich an Fachkräfte aus unterschiedlichen gesellschaftlichen Bereichen, die sich für Prävention, institutionelle Schutzkonzepte und Intervention bei sexualisierter Gewalt und Machtmissbrauch qualifizieren möchten. Die Absolventinnen und Absolventen bekommen wissenschaftlich fundierte sowie praxisnahe Kompetenzen vermittelt, um Präventionsstrategien zu entwickeln, Interventionsprozesse professionell zu begleiten und Organisationen bei der Implementierung nachhaltiger Schutzstrukturen zu unterstützen. Interessenten können sich ab November bis Ende Januar 2027 für den Studiengang bewerben. Nähere Informationen unter www.ktf.unibonn.de. Rückfragen beantwortet Jakob Schrage, E-Mail: sgumo@uni-bonn.de. bre
KOSA-Online-Talk Psychische Krisen bei Kindern und Jugendlichen Die psychische Belastung junger Menschen nimmt seit Jahren zu – das belegen zahlreiche Studien. Depressionen, Angst- oder Essstörungen treten bei Kindern und Jugendlichen deutlich häufiger auf. Auch Schulverweigerung nimmt zu. Diese Entwicklung bewegt viele Familien und Fachleute, denn anhaltende psychische Probleme können den Alltag der Betroffenen erheblich beeinträchtigen. Im KOSA-Online-Talk beleuchten Expertinnen und Betroffene zentrale Zusammenhänge, Ursachen und Auslöser. Sie zeigen, wann eine Behandlung sinnvoll ist und welche Unterstützung helfen kann. Seien Sie dabei und stellen Sie Ihre Fragen im Live-Chat! Referentinnen: Dr. med. Monica Naujoks, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin | Melanie Hinzke, Fachärztin für Kinder- und Jugend- psychiatrie und -psychotherapie sowie Kinder- und Jugendlichen- psychotherapeutin | Julia Ngô, Junge Selbsthilfe Aachen Moderation: Stephanie Theiß, KOSA Jetzt anmelden unter kvno.de/termine 11. November 2026 Mittwoch, 15:00 bis 16:30 Uhr Zertifiziert mit 2 Punkten Online | kostenfrei | live 11.11.
12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Thema Foto: Premium Graphics/stock.adobe.com Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Grundlage für ein künftig digital besser vernetztes Gesundheitswesen schaffen. Ein zentrales Element im Gesetzentwurf, der am 15. Juli vom Kabinett beschlossen wurde, stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar. Sie soll „kontinuierlich weiterentwickelt werden, um sie für versorgungsrelevante Zwecke bestmöglich nutzbar zu machen“, heißt es im Gesetzentwurf. Die ePA wird demzufolge über die Dokumentation und den Abruf von Daten hinaus zu einer Plattform entwickelt, über die Versicherte mit ihrer Krankenkasse interagieren. Vorgesehen ist auch, dass Krankenkassen ePA-Daten für die automatisierte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nutzen und als Grundlage für Präventions- und Informationsangebote verwenden dürfen, sofern die Versicherten dieser Nutzung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Scheitern beim Zugang zur ePA In diesem Kontext sehr aufschlussreich erscheinen die Ergebnisse einer im Januar 2026 durchgeführten Befragung zur Nutzung der ePA, die bei einer repräsentativen Stichprobe von mehr als 1.000 Personen durchgeführt wurde. Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderte Forschungsprojekt kommt zu dem Ergebnis, dass der Bekanntheitsgrad der ePA sehr hoch sei, dass aber nur ein geringer Teil der Befragten einen erfolgreichen Zugang über eine ePA-App habe herstellen können. Ein hohes Interesse treffe auf ein hohes Risiko des Scheiterns beim Zugang, stellt der Forschungsbericht fest. Zudem falle der Zugangsprozess stark sozial selektiv aus. Relevante Teile der Bevölkerung würden durch die Struktur des Angebots entweder nicht angesprochen oder aber ausgeschlossen. Wenig spreche dafür, dass die ePA mittelfristig zu einem breit genutzten Informationsinstrument werde. Ärztlicherseits gibt es große Bedenken, was die Funktionsfähigkeit der ePA bei der künftigen digitalen Versorgungssteuerung anbelangt. „Die ePA erfüllt zentrale Anforderungen an Usability, Interoperabilität und Integration in bestehende Praxis- und Krankenhausprozesse nicht“, heißt in einem Arbeitspapier des Ausschusses „E-Health und KI“ der Ärztekammer Nordrhein. Es gebe keine tragfähige Grundlage, die ePA als digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln, eine strukturierte Datenerfassung sei damit nicht möglich. Auch fehlten derzeit, kritisiert der Ausschuss, in den Krankenhausinformationssystemen vielerorts die ePA-konformen Funktionen, weil die Hersteller die erforderlichen Schnittstellen nur verzögert oder unvollständig bereitstellen. Allerdings geht es bei der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte über den GeDIG-Entwurf vor allem um die Frage, in welchem Ausmaß die Krankenkassen über den Zugriff auf ePA-Daten steuernd in die Gesundheitsversorgung eingreifen dürfen. Die ärztlichen Verbände und Organisationen positionieren sich dazu sehr einUmstrittener Zugriff auf Patientendaten Der Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen sieht vor, dass Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte zugreifen dürfen, um patientenindividuelle Risiken zu identifizieren und auf dieser Grundlage gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zu geben. Die Bundesärztekammer sieht die institutionelle Trennung von Versicherung und medizinischer Versorgung durchbrochen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem gefährlichen Paradigmenwechsel – Patientendaten müssten vertraulich bleiben und gehörten nicht in die Hände der Krankenkassen. von Thomas Gerst
Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 13 Thema deutig: Die im Gesetzentwurf vorgesehenen erweiterten Zugriffsmöglichkeiten der Krankenkassen auf Patientendaten, um individuelle Gesundheitsrisiken erkennen und präventive Maßnahmen anbieten zu können, bedeuteten die Aufhebung der institutionellen Trennung von Versicherung und medizinischer Versorgung. „Die Einordnung individueller Gesundheitsrisiken und die Ableitung patientenbezogener Handlungsempfehlungen gehören in den geschützten Behandlungskontext“, betont der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK) Dr. Klaus Reinhardt. Automatisierte Behandlungsempfehlungen der Krankenkasse würden Patientinnen und Patienten verunsichern, ohne dass daraus ein medizinischer Mehrwert entstehe. Reinhardt warnt vor einem Paradigmenwechsel, der zu einer weiteren Diffusion von Verantwortung in einem ohnehin komplexen Gesundheitssystem beitrage. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein Dr. Sven Dreyer sieht beim GeDIG-Entwurf dringenden Nachbesserungsbedarf im weiteren parlamentarischen Verfahren. „Patientinnen und Patienten müssen auch in der digitalen Welt darauf vertrauen dürfen, dass die im Behandlungskontext entstehenden Krankendaten nicht von Dritten eingesehen werden dürfen.“ Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) lehnt die im Gesetzentwurf vorgesehene Kompetenzausweitung der Krankenkassen entschieden ab. Diese dürften keine Überwachungsrolle über den Lebensstil ihrer Versicherten übernehmen, ohne dass der behandelnde Arzt steuernd mitwirkt. Es dürfe kein Zugriff der Krankenkassen auf Daten aus der ePA möglich sein, um Gesundheitsrisiken von Patientinnen und Patienten erkennen zu können. „Hinzu kommt, dass die vorgesehenen Screening-Methoden keinen nachgewiesenen medizinischen Nutzen haben. Stattdessen drohen Fehlinterpretationen, Verunsicherung und eine mögliche Fehlversorgung“, heißt es in der KBV-Stellungnahme zum Gesetzentwurf. Direkten Praxiskontakt bewahren Auch die im GeDIG-Entwurf vorgesehenen Anforderungen an eine digital gestützte Einschätzung des medizinischen Behandlungsbedarfs stoßen auf Kritik der ärztlichen Organisationen. Diese Bedarfseinschätzung soll als Grundlage für die Buchung von Behandlungsterminen genutzt werden und zugleich Informationen zur gesundheitlichen Selbstversorgung bereitstellen. Zwar begrüßt die BÄK grundsätzlich die Unterstützung eines Primärversorgungssystems durch eine digitale Bedarfsermittlung; sie fordert aber, dass weiterhin für Patientinnen und Patienten mit bestehender primärärztlicher Anbindung oder in einer kontinuierlichen fachärztlichen Betreuung der direkte Kontakt zur jeweiligen Praxis während der Praxisöffnungszeiten möglich bleiben soll. Die im Gesetzentwurf vorgesehenen unterschiedlichen digitalen Zugänge zur Ersteinschätzung in der Akutversorgung und zur Bedarfsermittlung in der Regelversorgung hält die BÄK für nicht zielführend. Der Übergang zwischen den Versorgungsebenen sei fließend, und der Einsatz unterschiedlicher Instrumente widerspreche dem Grundsatz, an allen Orten und Settings ein einheitliches System des Zugangs in die Versorgung zu nutzen. Zudem weist die BÄK in ihrer Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hin, dass „relevante Anteile der Bevölkerung aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage sind, einen digitalen Versorgungseinstieg zu nutzen“. Deshalb müssten analoge Zugangswege auch weiterhin zur Verfügung stehen. Auch die geplante Neuregelung im Gesetzentwurf, nach der Krankenkassen künftig in sogenannten Reallaboren mit personenbezogenen Daten neue Ansätze der datengestützten Versorgung und der Prävention erproben dürfen, wird von der Bundesärztekammer abgelehnt. Diese Regelung widerspreche dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, weil die Versicherten nicht mehr wissen könnten, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Die KBV sieht diesen Sachverhalt weniger kritisch, fordert jedoch, dass den Kassenärztlichen Vereinigungen gleichberechtigt zugestanden wird, Reallabore einrichten und betreiben zu dürfen. Weiter soll mit dem Gesetz das endgültige Ende analoger Kommunikationswege eingeleitet werden. Papier- und Fax-basierte Kommunikationsprozesse sollen konsequent abgelöst werden durch eine sichere digitale Telematikinfrastruktur (KIM und TI-M). Bis 2029 wird die eÜberweisung verbindlich eingeführt als ein Baustein des geplanten Primärversorgungssystems. Für die gematik sind weiterreichende Durchgriffsrechte auf die Gestaltung der Telematikinfrastruktur vorgesehen; sie soll künftig verbindliche Mindestanforderungen an Praxisverwaltungssysteme und Krankenhausinformationssysteme im Hinblick auf Interoperabilität definieren und die Befugnis erhalten, Softwareanbietern und -betreibern die Zulassung zu entziehen. Vorgesehen im Gesetzentwurf ist auch, dass das eRezept auf häusliche Krankenpflege und Heilmittel ausgeweitet wird. Nicht vorhersehbar ist, welche Änderungen es im weiteren Gesetzgebungsverfahren beim GeDIG nach der 1. Lesung im Bundestag, die am 8. Oktober stattfand, gerade in den zentralen Streitfragen noch geben wird. Parallel zum GeDIG wurde ein weiterer Gesetzentwurf, der den digitalen Transfer von Gesundheitsdaten verbessern soll, auf den parlamentarischen Weg gebracht. Mit dem Medizinregistergesetz sollen Austausch und Nutzung von Medizinregisterdaten erleichtert werden. Gleichzeitig sollen damit Medizinregister in ihrer Qualitätsentwicklung unterstützt werden. Nach erster Lesung im Bundestag am 21. Mai wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen. Bei der öffentlichen Anhörung am 10. Juni im Gesundheitsausschuss gab es deutliche Kritik am Gesetzentwurf. Datenschützer und Patientenorganisationen warnen vor einer Aufweichung des Datenschutzes bei der Sekundärnutzung der Daten. Aus der medizinischen Forschung kommt Kritik an administrativen Hürden und an einer aus ihrer Sicht unzureichenden Finanzierung für den Mehraufwand bei Datenerhebung und -pflege. tg Bessere Nutzung von Registerdaten
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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 15 Spezial Gesundheit fürs Leben lernen Seit 25 Jahren unterstützt Gesund macht Schule Grundschulen dabei, Gesundheit im Schulalltag zu verankern. Das Präventionsprogramm von Ärztekammer Nordrhein und AOK Rheinland/ Hamburg vermittelt Kindern Gesundheitswissen – und Kompetenzen zu Themen wie Bewegung, Ernährung, Ich-Stärkung und Sexualerziehung. von Marc Strohm „Wer von euch war denn schon einmal krank?“, fragt Dr. Marion Mittag an diesem Dienstagmorgen in den Stuhlkreis der Rentierklasse an der Martinus Schule in Meerbusch. Sofort schießen die Hände der rund 20 Kinder in die Höhe. Philippa berichtet ihren Klassenkameraden vom Pfeifferschen Drüsenfieber, Sina erzählt, dass sie einmal an Scharlach und Ringelröteln erkrankt war. Ob Lampenfieber auch als Erkrankung gilt, möchte ein anderes Kind wissen. Überhaupt beschäftigen die Schülerinnen und Schüler viele Fragen rund um ihren Körper, ihre Gesundheit und den Arztbesuch. „Was ist ein Ultraschall?“, fragt Maya. Wenig später steht die Frage im Raum, ob der Kopf platzen kann, wenn man zu lange einen Handstand macht. Mittag nimmt sich Zeit für die Was macht der Arzt eigentlich mit einem Otoskop? Die Kinder der Rentierklasse an der Martinus Schule in Meerbusch lernen in dieser Unterrichtsstunde verschiedene medizinische Instrumente kennen, die in einer Arztpraxis zum Einsatz kommen. Anschließend dürfen sie selbst in die Rolle von Ärztinnen und Ärzten schlüpfen und ihren Klassenteddy Benny untersuchen. Unterstützt und angeleitet werden sie dabei von ihrer Patenärztin Dr. Marion Mittag. Mit ihrem Klassenbesuch möchte die Ärztin den Kindern die Angst vor einer Untersuchung nehmen und die Neugier für den eigenen Körper wecken. Seit 25 Jahren engagiert sie sich bereits beim Präventionsprogramm Gesund macht Schule. Fotos: Marc Strohm
16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Spezial Fragen und beantwortet sie mit Humor und Empathie. Mit ihrem heutigen Besuch im Rahmen des Präventionsprogramms Gesund macht Schule (GmS) von Ärztekammer Nordrhein und AOK Rheinland/Hamburg möchte sie den Kindern die Angst vor einem Arztbesuch nehmen, sagt die Ärztin im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. Nach dem morgendlichen Stuhlkreis dürfen sich die Schülerinnen und Schüler selbst als Ärzte und Patienten ausprobieren. Dafür hat Mittag eine ganze Reihe ärztlicher Instrumente mitgebracht. Zunächst hören sich die Kinder gegenseitig mit dem Stethoskop ab. Mit einem Mal herrscht in dem zuvor lebhaften Klassenraum konzentrierte Stille. Nicht alle finden auf Anhieb das Herz und fragen Mittag um Rat. Anschließend testen sie ihre Reflexe mit dem Perkussionshammer oder schauen dem Klassenteddybären Benny mit einem Otoskop ins Ohr. Die Kinder haben sichtlich Spaß dabei. Am Ende der Stunde sind sich die Schülerinnen und Schüler der Rentierklasse einig: Vor einem Arztbesuch muss man keine Angst haben. Für Mittag ist jeder Klassenbesuch eine gute Gelegenheit, die Gesundheit und die Gesundheitskompetenz der Kinder direkt vor Ort zu stärken, sagt sie. Seit der Gründung des Präventionsprogramms vor 25 Jahren engagiert sie sich bei Gesund macht Schule und war unter anderem an der Erstellung vieler Unterrichtsmaterialien beteiligt. Seit rund 20 Jahren besucht sie als Patenärztin regelmäßig die Martinus Schule in Meerbusch. Gesundheitsbildung altersgerecht vermitteln Wie Mittag engagieren sich etwa 150 weitere Ärztinnen und Ärzte als Paten bei Gesund macht Schule. Sie betreuen die 320 teilnehmenden Grundschulen und bilden damit das Herzstück des Programms, erklärt GmSKoordinatorin Snezana Marijan gegenüber dem RÄ. Als Expertinnen und Experten für Prävention und Gesundheitsförderung besuchen die Patenärzte die Grundschulklassen, vermitteln altersgerecht medizinisches Wissen und wecken so das Interesse der Kinder an ihrem Körper. Welche Themen dabei im Mittelpunkt stehen, entscheiden die Schulen selbst. Die Lehrkräfte können die Patenärzte unter anderem zu den Themen „Menschlicher Körper/Arztbesuch“, „Bewegung“, „Ernährung“ oder „Ich-Stärkung“ in den Unterricht einladen. Darüber hinaus stellt Gesund macht Schule den Schulen und Patenärzten Unterrichtsmaterialien zur Verfügung und bietet Fortbildungen an. Im Laufe der Jahre wurde das Themenspektrum des Programms erweitert, um auf neue Bedürfnisse der Schulen zu reagieren. So sei seit dem Jahr 2019 das Thema „Klimawandel und Gesundheit“ verstärkt in den Blick gerückt, sagt Marijan. Aktuell beschäftigt die Schulen und Eltern insbesondere die Mediennutzung. In Fortbildungen und Elternbriefen informiert das Präventionsprogramm darüber, wie Eltern ihre Kinder bei der Mediennutzung begleiten und gemeinsam mit ihnen verlässliche Regeln für die Bildschirmzeit vereinbaren können. Vor Kurzem erschien zudem eine neue Gesund macht Schule-Box zum Thema „Ich-Stärkung/ Suchtprävention“. Sie bietet Lehrkräften und Mitarbeitenden im Offenen Ganztag Ideen und Materialien, um Kinder unter anderem beim Aufbau eines gesunden Selbstbewusstseins zu unterstützen. Begleitet wird das Präventionsprogramm vom Ausschuss „Prävention und Klimawandel“ der Ärztekammer Nordrhein. Er übernimmt die medizinisch-wissenschaftliche Beratung bei der Erstellung der Materialien. „Den Ärztinnen und Ärzten in Nordrhein ist es ein besonderes Anliegen, Kinder frühzeitig für ihre eigene Gesundheit zu begeistern. Wer schon im Schulalltag Freude an Bewegung, gesunder Ernährung und einem bewussten Umgang mit dem eigenen Körper entwickelt, legt wichtige Grundlagen für ein gesundes Leben“, erklärt der Ausschussvorsitzende Dr. Oliver Funken. Gesund macht Schule wurde 2001 ins Leben gerufen und feierte mit Beginn des Schuljahres 2026/27 sein 25-jähriges Jubiläum. Durchschnittlich erreicht das Programm in jedem Schuljahr etwa 50.000 Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern. Im August 2025 wurde es von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann mit dem Sonderpreis des Gesundheitspreises NordrheinWestfalen ausgezeichnet. Dass kaum eine teilnehmende Schule bislang aus dem Programm ausgestiegen ist, wertet GmS-Koordinatorin Marijan als Zeichen für die langfristige Akzeptanz des Angebots. Auch an der Martinus Schule ist Klassenlehrerin Petra Rudolph froh, auf die ärztliche Expertise von Dr. Marion Mittag zurückgreifen zu können. „Bislang gehören Gesundheitsthemen nicht zur Ausbildung von Lehrkräften, sodass bei vielen Kolleginnen Unsicherheiten bestehen“, sagt die Pädagogin. Auf die Schülerinnen und Schüler habe es zudem eine andere Wirkung, wenn Gesundheitsthemen von einer Ärztin vermittelt würden. Das Interesse der Kinder an ihrer Gesundheit und ihrem Körper sei nach wie vor groß. Gleichzeitig gewinne Gesundheitsbildung auch im Schulalltag an Bedeutung, sagt Rudolph. Pädagogische Konzepte wie die „Bewegte Schule“ sollen mehr Bewegung in den ansonsten häufig sitzorientierten Schulalltag bringen. Auch im Umgang mit Kindern mit besonderem Unterstützungsbedarf seien Lehrkräfte heute deutlich sensibilisierter als noch vor 20 Jahren. Kinder mit ADHS würden längst nicht mehr als „Störenfriede“ wahrgenommen, sondern gezielt unterstützt und gefördert. Sexualerziehung im Fokus Gleichzeitig sieht Rudolph neue Herausforderungen für die Kindergesundheit. Insbesondere die psychische Belastung der Kinder habe in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, berichtet sie. Viele Kinder seien bereits früh einem hohen Leistungsdruck ausgesetzt und entwickelten Versagensängste, etwa wenn sie den Übergang auf das Gymnasium nicht wie ihre Klassenkameraden schafften. Auch die Mediennutzung werde zunehmend zum Thema. Nach Rudolphs Beobachtung besitzen bereits Kinder in der dritten Klasse ein eigenes Smartphone. Die Bildschirmzeiten seien teilweise hoch;
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