Rheinisches Ärzteblatt 11/2026

12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 Thema Foto: Premium Graphics/stock.adobe.com Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Grundlage für ein künftig digital besser vernetztes Gesundheitswesen schaffen. Ein zentrales Element im Gesetzentwurf, der am 15. Juli vom Kabinett beschlossen wurde, stellt die elektronische Patientenakte (ePA) dar. Sie soll „kontinuierlich weiterentwickelt werden, um sie für versorgungsrelevante Zwecke bestmöglich nutzbar zu machen“, heißt es im Gesetzentwurf. Die ePA wird demzufolge über die Dokumentation und den Abruf von Daten hinaus zu einer Plattform entwickelt, über die Versicherte mit ihrer Krankenkasse interagieren. Vorgesehen ist auch, dass Krankenkassen ePA-Daten für die automatisierte Erkennung individueller Gesundheitsrisiken nutzen und als Grundlage für Präventions- und Informationsangebote verwenden dürfen, sofern die Versicherten dieser Nutzung nicht ausdrücklich widersprochen haben. Scheitern beim Zugang zur ePA In diesem Kontext sehr aufschlussreich erscheinen die Ergebnisse einer im Januar 2026 durchgeführten Befragung zur Nutzung der ePA, die bei einer repräsentativen Stichprobe von mehr als 1.000 Personen durchgeführt wurde. Das aus Mitteln des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales geförderte Forschungsprojekt kommt zu dem Ergebnis, dass der Bekanntheitsgrad der ePA sehr hoch sei, dass aber nur ein geringer Teil der Befragten einen erfolgreichen Zugang über eine ePA-App habe herstellen können. Ein hohes Interesse treffe auf ein hohes Risiko des Scheiterns beim Zugang, stellt der Forschungsbericht fest. Zudem falle der Zugangsprozess stark sozial selektiv aus. Relevante Teile der Bevölkerung würden durch die Struktur des Angebots entweder nicht angesprochen oder aber ausgeschlossen. Wenig spreche dafür, dass die ePA mittelfristig zu einem breit genutzten Informationsinstrument werde. Ärztlicherseits gibt es große Bedenken, was die Funktionsfähigkeit der ePA bei der künftigen digitalen Versorgungssteuerung anbelangt. „Die ePA erfüllt zentrale Anforderungen an Usability, Interoperabilität und Integration in bestehende Praxis- und Krankenhausprozesse nicht“, heißt in einem Arbeitspapier des Ausschusses „E-Health und KI“ der Ärztekammer Nordrhein. Es gebe keine tragfähige Grundlage, die ePA als digitale Infrastruktur im Gesundheitswesen weiterzuentwickeln, eine strukturierte Datenerfassung sei damit nicht möglich. Auch fehlten derzeit, kritisiert der Ausschuss, in den Krankenhausinformationssystemen vielerorts die ePA-konformen Funktionen, weil die Hersteller die erforderlichen Schnittstellen nur verzögert oder unvollständig bereitstellen. Allerdings geht es bei der aktuellen gesundheitspolitischen Debatte über den GeDIG-Entwurf vor allem um die Frage, in welchem Ausmaß die Krankenkassen über den Zugriff auf ePA-Daten steuernd in die Gesundheitsversorgung eingreifen dürfen. Die ärztlichen Verbände und Organisationen positionieren sich dazu sehr einUmstrittener Zugriff auf Patientendaten Der Gesetzentwurf für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen sieht vor, dass Krankenkassen auf Daten aus der elektronischen Patientenakte zugreifen dürfen, um patientenindividuelle Risiken zu identifizieren und auf dieser Grundlage gegebenenfalls Handlungsempfehlungen zu geben. Die Bundesärztekammer sieht die institutionelle Trennung von Versicherung und medizinischer Versorgung durchbrochen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung spricht von einem gefährlichen Paradigmenwechsel – Patientendaten müssten vertraulich bleiben und gehörten nicht in die Hände der Krankenkassen. von Thomas Gerst

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