Rheinisches Ärzteblatt / Heft 11 / 2026 3 Heft 11 • November 2026 Gesundheitsdaten schützen Mit dem Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) und der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts stehen weitreichende gesetzgeberische Vorhaben an, die auch den Umgang mit hochsensiblen Patientendaten berühren. Das GeDIG soll die Nutzung von Gesundheitsdaten für Versorgung, Forschung und Innovation erleichtern und stärker vernetzen. Die Reform des Nachrichtendienstrechts soll dessen Befugnisse an veränderte sicherheitspolitische Rahmenbedingungen anpassen. Beide Vorhaben berühren eine wesentliche Grundlage ärztlichen Handelns: das Vertrauen von Patientinnen und Patienten in die Schweigepflicht. Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist dringend notwendig und bietet große Chancen. Sie kann Versorgung verbessern, Forschung beschleunigen und damit medizinischem Fortschritt zugutekommen. Mit dem GeDIG sollen dafür Gesundheitsdaten stärker genutzt und unterschiedliche Datenbestände besser miteinander vernetzt werden. Gesundheitsdaten sind ein wertvoller Schatz für eine bessere Medizin. Sie dürfen aber keine frei verfügbare Ressource werden, denn gleichzeitig wird der Kreis der möglichen Nutzer und beteiligten Stellen größer. Genau hier muss die Politik besonders wachsam sein: Daten, die aus dem persönlichen Patienten-ArztKontakt gewonnen werden, sind keine gewöhnlichen Informationen. Sie geben Aufschluss über Krankheiten, psychische Belastungen, familiäre Risiken, Suchtprobleme oder intime Lebensumstände. Sie gehören damit zu den sensibelsten Informationen, die es über Menschen gibt. Digitalisierung darf nicht zur Entgrenzung des Datenzugriffs führen. Hinter jedem Datensatz steht ein Mensch. Und hinter jedem Eintrag in einer Patientenakte steht häufig ein höchst persönliches Gespräch. Dieses Gespräch lebt davon, dass Patientinnen und Patienten sicher sein können: Was ich meiner Ärztin oder meinem Arzt anvertraue, muss geschützt bleiben, auch vor Versicherungen. Mit der geplanten Reform des Nachrichtendienstrechts droht dieses Vertrauen angetastet zu werden. Wer befürchten muss, dass medizinische Informationen staatlich ausgewertet, weitergegeben oder für andere Zwecke genutzt werden könnten, wird sich möglicherweise nicht mehr vollständig offenbaren. Damit gerät genau das in Gefahr, was medizinische Versorgung erst möglich macht: die vertrauensvolle Kommunikation zwischen Arzt und Patient. Wer möchte, dass sich Menschen auch zukünftig vertrauensvoll an ihre Ärztinnen und Ärzte wenden können, darf dieses Vertrauensverhältnis und das darin eingebettete Arzt-Patientengeheimnis nicht staatlich aushöhlen. Die Schweigepflicht ist keine Frage des Ermessens, sondern ein unverzichtbarer Bestandteil des Patientenschutzes – und sie muss auch gegenüber Nachrichtendiensten uneingeschränkt gelten. Die Politik muss deshalb klare rote Linien ziehen: Gesundheitsdaten dürfen nicht zum Allgemeingut werden. Der Zugriff Dritter muss auf das absolut Erforderliche begrenzt, gesetzlich eindeutig geregelt und wirksam kontrolliert werden. Und die ärztliche Schweigepflicht muss auch im digitalen Zeitalter uneingeschränkt geschützt bleiben. Digitalisierung braucht Vertrauen. Medizin braucht Vertrauen. Und dieses Vertrauen darf auf keinen Fall beschädigt werden. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes
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