Rheinisches Ärzteblatt 12/ 2022

Thema 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2022 liquidationsberechtigten Ärztinnen und Ärzten in rechtssicherer Weise die Möglichkeit auf ein angemessenes Honorar für die jeweilige Behandlung oder die sonstige ärztliche Tätigkeit zu eröffnen. Die Ärztekammer Nordrhein wird aufgrund dieser Beschlusslage nunmehr aufgefordert, die nordrheinische Ärzteschaft im geltenden Rechtsrahmen über die Anwendung von Steigerungsfaktoren über dem Regelsteigerungssatz von 2,3 und über die Modalitäten der Abdingung zu unterrichten und die Ärztinnen und Ärzte bei formalen Fragen im Zusammenhang mit besonderen Honorarvereinbarungen zu unterstützen. Als erster Schritt ist als Regelsteigerungssatz der 3,5-fache Satz nach der GOÄ, insbesondere für ärztliche Leistungen im direkten Arzt-Patienten-Kontakt, anzustreben. Die rechtssichere Beratung zu den Voraussetzungen dafür erfolgt durch die Ärztekammer Nordrhein. Darüber hinausgehende Steigerungen, auch ohne patientenindividuelle Begründungen, sind durch gesonderte Honorarvereinbarungen (Abdingung) umsetzbar. Die rechtssichere Beratung zu den Voraussetzungen dafür erfolgt durch die Ärztekammer Nordrhein. Anhebung von Arzthonoraren nach der GOÄ nach eigener Mitteilung der Bundesregierung geboten - Umsetzung ist überfällig Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein stellt fest, dass die Bundesregierung selbst Defizite der GOÄ auch in Bezug auf die Honorarhöhe attestiert. Die Kammerversammlung begrüßt den in der Begründung zitierten Hinweis der Regierung, dass sich die Defizite der alten GOÄ teilweise mit Analogbewertungen, Steigerungen und abweichenden Vereinbarungen heilen lassen. Die Ärzte- kammer Nordrhein soll die nordrheinische Ärzteschaft über diese Sichtweise der Bundesregierung unterrichten. Zweck ist die Überprüfung und ggfls. Anpassung der ärztlichen Liquidationsmöglichkeiten. Sicherstellung der Patientenbehandlung bei Stromausfall Die Kammerversammlung bittet den Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, mit Nachdruck auf die Gefährdung der medizinischen Versorgung im Falle eines (Teil-)Blackouts hinzuweisen und den kommunalen Behörden und grundversorgenden Stromanbietern ihre Unterstützung bei der Erarbeitung von Lösungsvorschlägen anzubieten. Qualitätssicherung der Patientenbehandlung durch Transparenz der Eigentumsverhältnisse Ärzte und Patientenvertreter fordern Trans- parenz bei der Suche nach Praxen und Therapieangeboten durch Kliniken und MVZ. Dies ist erreichbar durch Offenlegung der Besitz- und Eigentumsverhältnisse der Anbieter in den Suchportalen. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein bittet den Vorstand der Ärztekammer, mit Nachdruck die Erstellung eines Transparenz- registers einzufordern, in welchem die Besitz- und Eigentumsverhältnisse an den Gesundheitseinrichtungen offengelegt werden. Sicherung der Ressourcen der GKV gegenüber „Fremdinvestoren“ Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber auf, die Aus- breitung investorengesteuerter MVZ zu beenden, unter anderem durch folgende Maßnahmen: • Einführung eines Transparenzregisters • Anpassung des Zulassungsrechts • Anpassung der rechtlichen Rahmenbedin- gungen, um eine sukzessive Übernahme von Geschäftsanteilen durch junge Ärztinnen und Ärzte zu erleichtern. Hitzeaktionspläne in Gesundheitseinrichtungen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen auf, der zunehmenden Bedeutung hitzebedingter Morbidität und Mortalität Rechnung zu tragen. Die bereits laufenden Bemühungen in Fort- und Weiterbildung sollten durch weitere Maßnahmen unterstützt werden. Zu den Maßnahmen gehört auch die Umsetzung notwendiger bau- licher und organisatorischer Klimaanpassungsmaßnahmen zum Schutz von Patientinnen und Patienten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Gesundheitseinrichtungen. Hitzeaktionspläne Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein begrüßt die Förderung der Landesregierung bei der Einführung von kommunalen Hitzeaktionsplänen in Nordrhein-Westfalen. In Anbetracht des Klimawandels mit extremen Hitzeperioden fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein deren schnelle verpflichtende Einführung bis zum 1. Mai 2023. Da die erforderlichen Investitionen in die Infrastruktur zur Reduktion der Durchschnittstemperatur in Innenstädten derzeit einen Hinderungsgrund für die schnelle Umsetzung dieser Hitzeaktionspläne darstellen, fordert die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein die Landesregierung NRW zudem auf, Maßnahmen, die ohne große Investitionen realisiert werden können, wie • die Erstellung von Alarmplänen bei Hitze- perioden mit Ergreifen entsprechender Maßnahmen für Krankenhäuser, stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen, Kindergärten und Schulen • das Ausweisen von kühlen Aufenthaltsmög- lichkeiten für gefährdete Menschen • die Schaffung von Trinkbrunnen in den Innenstädten, in den Kitas und in den Schulen • ein Verbot schulischer Sportveranstaltungen im Freien bei Überschreiten von festgeleg- ten Temperaturen schnellstmöglich zu beschließen und umzusetzen. Krankenhäuser klimakrisenfest aufstellen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Klinikträger auf, alle Kliniken bis Sommer 2030 baulich so zu ertüchtigen, dass auch bei länger anhaltenden Hitzewellen mit Außentemperaturen von mehr als 40 Grad Celsius das Innenraumklima in allen Bereichen auf einem den jeweiligen medizinischen Erfordernissen entsprechenden Niveau gehalten werden kann. Dazu gehört

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