Rheinisches Ärzteblatt 12/2024

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2024 Die Zeiten sind turbulent. Die Koalition aus SPD, Grünen und FDP ist am 6. November zerbrochen, und damit ist das Schicksal einiger gesundheitspolitischer Gesetzesvorhaben, die noch im parlamentarischen Verfahren stecken, ungewiss. Das gilt für die geplante Reform der Notfallversorgung ebenso wie für das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, das die von der Ärzteschaft lange geforderte Entbudgetierung der hausärztlichen Vergütung vorsieht, oder das von Bundesgesundheitsminister Professor Dr. Karl Lauterbach für diesen Herbst angekündigte Entbürokratisierungsgesetz, das bislang allerdings nicht einmal in Eckpunkten vorliegt. Man könne daher nur an die amtierende Minderheitsregierung aus SPD und Grünen und die Opposition aus Union und FDP appellieren, dringend notwendige Reformvorhaben im Gesundheitswesen in der noch verbleibenden Zeit bis zu den Neuwahlen am 23. Februar 2025 im Bundestag gemeinsam zu beschließen, erklärte der Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), Dr. Sven Dreyer, bei der Kammerversammlung am 16. November im Düsseldorfer Haus der Ärzteschaft. Alles andere wäre angesichts der unübersehbaren Probleme in der ambulanten und stationären Versorgung bitter, betonte Dreyer. Das vom Bundestag bereits Mitte Oktober verabschiedete Krankenhausversorgungsstärkungsgesetz (KHVVG) stieß hingegen bei einer Mehrheit der Delegierten auf Ablehnung. Das Gesetz in seiner jetzigen Form sei nicht geeignet, die drängenden finanziellen Probleme der Krankenhäuser in Deutschland zu lösen, heißt es in einem Beschluss. Die Kammerversammlung appellierte deshalb an den Bundesrat, das KHVVG bei seiner nächsten Sitzung am 22. November (nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe) in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, um dringend notwendige Verbesserungen zu verhandeln. Die Kritik der nordrheinischen Delegierten zielte insbesondere auf die im Gesetz vorgesehenen Regelungen für eine Vorhaltevergütung, die sich immer noch zu stark an der Zahl der behandelten Fälle und nicht an den tatsächlichen Kosten unter anderem für das ärztliche Personal orientiere. Dadurch würden insbesondere kleine, bedarfsnotwendige Krankenhäuser auf dem Land benachteiligt. ÄkNo-Präsident Dreyer sparte zudem nicht mit Kritik am Politikstil des Bundesgesundheitsministers. Er beziehe die Expertise der Ärztinnen und Ärzte und deren Selbstverwaltung zu wenig in gesundheitspolitische Vorhaben ein und setze stattdessen auf ministeriell ernannte Experten. „Das hat den meisten Gesetzen hinsichtlich ihrer Praktikabilität, Sachgerechtigkeit und ihrem Nutzen für unsere Patientinnen und Patienten nicht gutgetan“, kritisierte Dreyer. Von der neuen Bundesregierung wünsche sich die Ärzteschaft, dass sich dieser Politikstil nicht weiter fortsetze. Denn die Herausforderungen seien groß. Bleibe die wirtschaftliche Lage schlecht, müssten die Krankenkassen auch in den nächsten Jahren mit weniger Einnahmen auskommen. Zugleich steige der Bedarf an medizinischen Leistungen in einer älter werdenden Gesellschaft. Hier drifteten der Foto: Jochen Rolfes Warnung vor Reformstillstand Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein hat angesichts des Bruchs der Regierungskoalition in Berlin davor gewarnt, dringend notwendige Reformen im Gesundheitswesen zu verschleppen. Politische Versprechen, die Hausärzte zu entbudgetieren, Notfallversorgung und Rettungsdienst zu reformieren und das Gesundheitswesen zu entbürokratisieren, müssten endlich umgesetzt werden, forderte Dr. Sven Dreyer bei der Kammerversammlung Mitte November in Düsseldorf. von Heike Korzilius

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