Thema 14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2024 diesem Zusammenhang NRW-Gesundheitsminister KarlJosef Laumann für seine Bereitschaft, auf die berechtigten Sorgen der Selbstverwaltung einzugehen. Diese pragmatische Vorgehensweise stimme ihn optimistisch, dass die Krankenhausplanungsreform in NRW gelingen könne, ohne die Patientenversorgung zu gefährden. Die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung werde die beabsichtigte Spezialisierung der Krankenhäuser allerdings vor Herausforderungen stellen, denn viele Kliniken würden nicht mehr das gesamte in der Weiterbildungsordnung festgelegte Leistungsspektrum anbieten können. Hier seien auch die Ärztekammern gefragt, so Dreyer. „Wir müssen verhindern, dass sich Weiterbildungszeiten wegen häufiger Stellen- und Wohnortwechsel verlängern, schon allein damit sich der Mangel an Fachärztinnen und Fachärzten nicht weiter verschärft und darüber neue Wartezeiten für Patienten entstehen.“ Resolution gegen Gewalt Die Kammerversammlung nahm zwei aktuelle Vorfälle zum Anlass, sich noch einmal klar gegen die zunehmende Gewalt in medizinischen Einrichtungen auszusprechen. Im September war in einem Essener Krankenhaus ein Reanimationsteam von Angehörigen angegriffen worden, eine Ärztin wurde dabei schwer verletzt. Nur einen Monat später kam es in einem Wuppertaler Krankenhaus bei einem Streit unter zwei Besuchern zu einer Messerstecherei. In einer Resolution hat die Kammerversammlung deshalb dazu aufgerufen, Gewalt gegen Gesundheitsberufe systematisch zu erfassen und konsequent strafrechtlich zu verfolgen. Derartige Taten seien nicht nur ein Angriff auf die seelische und körperliche Unversehrtheit des medizinischen Personals, sondern auf das gesamte Gesundheitssystem. Wenn Helfer aus Angst vor Übergriffen psychisch belastet seien oder sich ganz aus ihrem Beruf zurückzögen, schade das auch der Patientenversorgung. Vor diesem Hintergrund sei auch die Gesellschaft aufgefordert, jede Form von Gewalt gegenüber Gesundheitspersonal zu ächten. Nach Ansicht von Dr. Oliver Funken, Rheinbach, muss man die zunehmende Gewalt in medizinischen Einrichtungen im Gesamtkontext sehen. Die soziale Sicherheit bröckele, das verunsichere die Patienten. Deren Frustration schlage dann häufig um in Gewalt, die aber natürlich keine Lösung sei. Funken sieht das Land NRW und den Bund in der Pflicht, für eine konsequente Strafverfolgung der Täter zu sorgen. Dr. Stefan Schröter, Essen, sieht die zunehmende Gewalt gegen Helfer als Ausdruck allgemeiner Verrohung in der Gesellschaft, die über die sozialen Medien zusätzlich geboostert werde. „Wir erleben in allen Bereichen eine Diskursverengung, die das Gegenüber in seiner moralischen Autorität herabsetzt, nur weil es anderer Meinung ist“, warnte Schröter vor der Kammerversammlung. Das mache ihn fassungslos. Daniel Wellershaus, Wuppertal, forderte mehr Unterstützung für die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen. Es fehle an Präventionsmaßnahmen, Deeskalationstrainings, Handlungsanweisungen, aber auch an NachsorDie Kammerversammlung hat den Jahresabschluss 2023 festgestellt und beschlossen, den Überschuss den Pensionsrückstellungen zuzuführen. Die Kammerversammlung folgte der Empfehlung des Finanzausschusses, den Vorstand für das Haushaltsjahr 2023 zu entlasten. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat der Ärztekammer einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Dr. Wilhelm Rehorn, verwies bei seinen Ausführungen zum Jahresabschluss 2023 insbesondere auf die höhere Umlage zur Finanzierung der Bundesärztekammer und die Konkurrenz kostenloser Fortbildungsangebote der Pharmaindustrie, unter der die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung zu leiden habe. Auf der Grundlage des von der Kammerversammlung beschlossenen Haushaltsplans für das Jahr 2025 bleibt es weiterhin bei einem unveränderten Beitragssatz von 0,54 Prozent. Bei den Gebühreneinnahmen, etwa bei Fachsprachprüfungen oder bei der Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen und den Kostenerstattungen wird für das Haushaltsjahr 2025 mit einer stabilen Steigerung von 3,4 Prozent gerechnet. Bei den Ausgaben schlagen die Erhöhung der Personalausgaben auf der Grundlage tarifvertraglicher Bindung und die erhöhten Sätze der 2025 in Kraft tretenden novellierten Entschädigungsordnung für Ehrenamtsträger zu Buche. Die Verringerung des für 2025 veranschlagten Haushaltsvolumens in Höhe von rund 44 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr um rund sechs Prozent ist darauf zurückzuführen, dass die Einstellung nicht verbrauchter Haushaltsmittel geringer als in den Vorjahren gewesen ist. Die Kammerversammlung beschloss auf gemeinsamen Vorschlag des Aufsichts- und des Verwaltungsausschusses der Nordrheinischen Ärzteversorgung (NÄV) eine Erhöhung der Versorgungsleistungen und Anwartschaften um 0,70 Prozent ab 1. Januar 2025. Außerdem stellte sie den Jahresabschluss 2023 der NÄV fest und entlastete deren Organe für das Geschäftsjahr 2023. Der Geschäftsbericht ist unter www.naev.de abrufbar. TG Haushalt 2025 Dr. Arndt Berson, Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, führte durch die gesundheitspolitische Debatte. Foto: Jochen Rolfes Mit Blick auf die weit fortgeschrittene Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen lobte der ÄkNo-Präsident die verlängerten Übergangsfristen. Das NRW-Gesundheitsministerium hatte angekündigt, zwar wie geplant die Feststellungsbescheide über das zukünftige Leistungsportfolio bis zum Jahresende an die Krankenhäuser zu verschicken. Inkrafttreten werden diese aber erst zum 1. April. Für einige Leistungsgruppen ist eine Übergangsfrist bis Ende 2025 geplant. „Das ist vernünftig“, sagte Dreyer vor der Kammerversammlung. Die Kliniken benötigten einen angemessenen Zeitraum, um notwendige Veränderungen umsetzen zu können. Dreyer lobte in
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