Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2024 17 Nachbesserung der Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte (ePA) Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert das Bundesgesundheitsministerium auf, die laufende Aufklärungskampagne zur elektronischen Patientenakte (ePA) so anzupassen, dass die genaue und detaillierte Information über Start und Funktionen der ePA nicht den Praxen aufgebürdet wird. Im Zuge der Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde eine landesweite Aufklärungskampagne ins Leben gerufen, um die Bevölkerung über die Funktionsweisen und den Nutzen sowie über den Start der Einführung der ePA zu informieren. Diese Kampagne ist in mehrfacher Hinsicht unzureichend und unzutreffend. Als Startdatum der ePA wird der Start der Pilotphase angegeben, zu dem nur ein geringer Anteil der Bevölkerung die Funktionen der ePA nutzen kann. Der Zeitpunkt einer breiten Nutzung hängt vom Verlauf der Pilotphase ab. Die Aufklärung der Patienten, dass für eine noch nicht absehbare Zeitdauer entgegen der Information aus der landesweiten Kampagne die ePA noch nicht gefüllt werden kann, obliegt damit den Ärztinnen und Ärzten. Zudem werden auf der Website https:// www.bundesgesundheitsministerium.de/epa- vorteile/ ausschließlich Vorteile dargestellt, ohne auf Probleme und Beschränkungen einzugehen. Die undankbare Aufgabe, die überzogenen induzierten Erwartungen auf eine realistische Erwartungshaltung zu dämpfen, wird der Ärzteschaft implizit übertragen. Ausweitung der Pilottests zur elektronischen Patientenakte (ePA) Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Gesetzgeber und die zuständigen Institutionen auf, die Pilottests zur ePA sowohl in Bezug auf die Dauer als auch in der Anzahl der Installationen erheblich auszuweiten, um sicherzustellen, dass die ePA praxistauglich nutzbar ist. Der geplante Pilottest in den bis zu 100 Praxen in Nordrhein-Westfalen ist in Anbetracht der über 200 existierenden Praxisverwaltungssysteme nicht ausreichend, um eine vollumfängliche Testung zu gewährleisten. Die Funktionalität der ePA wird so in über der Hälfte der PVS Systeme de facto nicht im Alltag getestet. Um einen halbwegs guten Überblick über das tatsächliche Funktionieren der ePA im Alltag zu erhalten, wird man vernünftigerweise mehrere Installationen pro PVS System fordern müssen. Selbst damit würde eine Vielzahl von Programm- und Installationsvarianten und Szenarien noch unberücksichtigt bleiben. Der anstehende Pilottest soll am 15. Januar beginnen und 4 Wochen andauern. Mitte Februar soll dann aber die ePA für alle kommen. Das bedeutet, selbst bei optimistischer Interpretation von „Mitte Februar“ bleibt maximal eine Woche Zeit, sich die Rückmeldungen aus den Praxen einzuholen und die resultierenden Anpassungen umzusetzen. Die vollständige Meldung der Testergebnisse, deren systematische Auswertung und ein darauf basierendes weiteres Vorgehen zu erarbeiten, erscheint in der Kürze der Zeit schlicht unmöglich und ist für ein Projekt von solcher Tragweite für die allgemeine Patientenversorgung unzureichend und geht zu Lasten der Qualität und Nutzbarkeit. Mangelnder Toleranz und dem Verlust der Diskursfähigkeit entschlossen entgegenwirken Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Gesetz- und Verordnungsgeber in Bund und Ländern, Parteien, Organisationen, Verbände, die Ärzteschaft und jede einzelne Bürgerin und jeden einzelnen Bürger dazu auf, der zunehmend zu beobachtenden Verengung des Diskurses zu wichtigen gesellschaftlichen Themen, mangelnder Toleranz oder gar persönlichen Herabsetzungen, dem Verlust von öffentlich erkennbarer Meinungsvielfalt und der Verrohung des mitmenschlichen Umgangs bis hin zu gewalttätigen Übergriffen – auch gegenüber medizinischem Personal – aktiv entgegenzutreten. Notwendig sind gesellschaftliche Selbstvergewisserung und konkrete Maßnahmen – zum Schutz einer freien Gesellschaft und eines jeden Einzelnen. Ärztinnen und Ärzte gegen Diffamierung im Internet und insbesondere in Arztbewertungsportalen schützen Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass sich die Ärztekammer für den Schutz der Ärztinnen und Ärzte im Netz und auf Arztbewertungsportalen einsetzt. Gerade unsere Berufsgruppe ist immer wieder Verleumdungen, herabsetzenden Äußerungen und unrichtigen Darstellungen ausgesetzt. Dies führt häufig zu hohen seelischen Belastungen für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die kaum eine Möglichkeit haben, sich dagegen zu wehren. Es können außerdem wirtschaftliche Nachteile für die Praxis, das MVZ oder die Klinik entstehen. Eine gesetzliche Regelung ist – gerade im Hinblick auf den Gesundheitsschutz für Ärztinnen und Ärzte – zu fordern. Vor allem anonyme Einträge, die häufig verleumderische Inhalte haben, dürfen nicht mehr gestattet sein. Die Internet-Plattformen müssen eine barrierefreie Möglichkeit anbieten, falsche oder missverständliche Posts korrigierend zu kommentieren. Betroffene Kolleginnen und Kollegen sollte die Ärztekammer mit Aufklärung und einem Hilfsangebot unterstützen. Gewalt gegen Gesundheitsberufe Der zunehmenden psychischen und physischen Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte, Medizinische Fachangestellte, Pflegekräfte und weiteres Gesundheitspersonal ist entgegenzuwirken. Dafür setzt sich die Ärztekammer Nordrhein in Absprache/Kooperation mit den zuständigen Institutionen, insbesondere der Berufsgenossenschaft ein. Hierzu gehören: konstruktive Präventionsangebote, die nicht nur wie bisher erfolgt, überwiegend den körperlichen Schutz der Person beinhalten, sondern auch die verbale Deeskalation bearbeiten Thematisierung im gesellschaftlichen und politischen Bereich zeitnahe Dokumentation und Beweissicherung der körperlichen und psychischen Traumata zeitnahe leicht zugängliche Nachsorgeangebote nach den Erfordernissen Thematisierung in Fort- und Weiterbildung Besser Gewaltprävention in der Medizin als Strafe nach Gewalt Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert von der Politik Maßnahmen, die weniger Anlass für Konflikte zwischen Patienten und Ärztinnen bzw. Ärzten geben. Wir fordern ursächliche Gewaltprävention. Härtere Strafen für bereits erlittene Gewalt helfen uns nicht! Natürlich gibt es Einzelfälle, wo Patienten der Meinung sind, sie seien falsch behandelt worden und deshalb Gewalt gegenüber Ärztinnen oder Ärzten anwenden. Ganz überwiegend
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