Rheinisches Ärzteblatt 12/2024

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2024 19 und nicht als Regelfall zuzulassen, mindestens jedoch muss die grundsätzliche Möglichkeit zu einer persönlichen Nachuntersuchung gegeben sein. 3. sicherzustellen, dass das Geschäftsmodell von Telemedizinanbietern, insbesondere die ausschließliche Versorgung von Patientinnen und Patienten mit leichten Erkrankungen, nicht zu Lasten niedergelassener Ärzte gehen und die Vergütungssysteme die ärztlichen Leistungen fair sowie transparent abbilden. Sicherung der spezialisierten multimodalen Schmerzmedizin Die Ärztekammer Nordrhein fordert Bund und Länder auf, zügig für eine bessere und weiterhin flächendeckende Versorgung von Patientinnen und Patienten mit chronischen Schmerzen zu sorgen. Dazu sind die bereits bestehenden schmerztherapeutischen Versorgungsstrukturen im stationären und teilstationären Bereich zu erhalten sowie bedarfsgerecht und sektorenverbindend auszubauen. Sektorenübergreifende Versorgung und hausärztliche Versorgung Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert den Vermittlungsausschuss im Gesetzgebungsprozess auf, die Ergänzung des Absatz 3 §116a SGB V, wie im KHVVG vorgesehen, ersatzlos zu streichen. Keine Verkürzung der Weiterbildungszeit Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt eine Verkürzung der Weiterbildungszeit zur Zulassung an der Fachgebietsprüfung auf weniger als 60 Monate in allen Fachgebieten gleichermaßen ab, dies umfasst insbesondere das Fachgebiet der Allgemeinmedizin. Aufklärungspflichten über Risiken der ePA durch Beteiligte und Institutionen außerhalb der Ärzteschaft Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert, dass Patienten durch das Bundesgesundheitsministerium, die gematik und die Krankenkassen vollumfänglich zu Risiken und Nebenwirkungen einer zentralen Speicherung ihrer Gesundheitsdaten in einer Cloud-Struktur aufgeklärt werden müssen. Die Entscheidung für oder gegen ein Opt-out kann nur im Sinne eines „Informed Consent“ vom Patienten objektiv und voll verantwortlich getroffen werden. K.O.-Tropfen: Eine gefährliche und kaum kontrollierbare Bedrohung Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Mitglieder des Bundestages eindringlich auf, die im Kabinett beschlossene Regulierung von Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (sogenannte K.O.-Tropfen) und Lachgas ohne Verzögerung zu behandeln. Gammabutyrolacton (GBL) und 1,4-Butandiol (sogenannte K.O.-Tropfen) haben eine geringe therapeutische Breite und stellen sowohl für die Anwender als auch für die Opfer von Straftaten eine erhebliche Gefahr dar. Entgegen der Darstellung in der Presse („BGH: K.O.-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug“) hat der Bundesgerichtshof (BGH) festgestellt, dass GBL ein sehr gefährliches und in seiner konkreten Wirkungsweise, insbesondere in Kombination mit erheblichen Mengen Alkohol, kaum kontrollierbares Mittel im Sinne des § 177 Abs. 7 Nr. 2 StGB ist. Der BGH hat zudem darauf hingewiesen, dass die Herbeiführung einer konkreten Todesgefahr für das Opfer möglich sei. Die Ärzteschaft warnt eindringlich vor der Nutzung dieser sogenannten Partydrogen und verweist auf den zunehmenden Missbrauch sowie deren gravierende gesundheitliche Auswirkungen und Abhängigkeitspotenzial. Die Kammerversammlung fordert die Politik und die Medien dazu auf, im Sinne des Schutzes und der Prävention von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen tätig zu werden. Konkret sollen: die Abgabe von Lachgas und GHB/GBL streng reguliert werden, Präventionsmodelle und Aufklärungsinitiativen in Schulen und der Jugendarbeit unterstützt werden, Beweissicherungsmöglichkeiten verbessert und die Ärzteschaft insbesondere auch im Sinne der anonymen Spurensicherung geschult werden. Sektorenübergreifende Versorgung und allgemeinmedizinische Weiterbildung Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein lehnt eine umfassende Rolle von sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen bei der allgemeinmedizinischen Weiterbildung ab. Kernelement der allgemeinmedizinischen Weiterbildung muss auch weiterhin eine verpflichtende Tätigkeit in einer Hausarztpraxis mit typischem hausärztlichen Tätigkeitsspektrum bleiben. Wir sind unseren Patientinnen und Patienten verpflichtet. Der Umbau des Gesundheits- und Sozialsystems nur mit einem freiwilligen und effizienzsteigernden Primärarztsystem. Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Gesetzgeber und alle Parteien auf, die notwendigen gesetzgeberischen Maßnahmen zu beschließen, um einen weiterhin ungerichteten Abbau des Gesundheitssystems zu verhindern. Hierzu brauchen wir kurzfristig ein freiwilliges, hausarztzentriertes, primärärztliches Steuerungssystem mit Bonusorientierung für Patienten die Entbudgetierung der hausärztlichen und nachfolgenden fachärztlichen Leistungen in einem gesteuerten System, sonst werden immer mehr Arztpraxen schließen müssen, mit verheerenden Folgen für eine wohnortnahe Versorgung eine verlässliche Krankenhausplanung mit Verschränkung der Leistungen ambulant – stationär eine Erweiterung der Hybrid-DRGs mit Einbindung der hausärztlichen Leistungen eine Priorisierung der medikamentösen Versorgung Förderprogramme zur Finanzierung der Transformation des Gesundheitswesens ein Primärpräventionssystem zur Gesundheitserziehung eine ehrliche Priorisierungsdebatte im Bundestag und hierzu eine Rechtssicherheit. Keine Ausgabenneutralität bei der GOÄ Die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein fordert die Bundesärztekammer (BÄK) auf, im Rahmen der GOÄ-Neu bei den Verhandlungen mit der PKV nachzubessern. Eine Ausgabenneutralität ignoriert die wirtschaftliche Entwicklung der letzten 40 Jahre.

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