Rheinisches Ärzteblatt 12/2024

Gesundheits- und Sozialpolitik 24 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2024 Das Jahr neigt sich dem Ende zu – Zeit also für einen Rückblick auf Themen aus der Gesundheitspolitik und der ärztlichen Selbstverwaltung in Nordrhein, die den Diskurs in den vergangenen Monaten bestimmt haben. von Thomas Gerst Kammerwahl: neue Führung Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein haben im Juni ein neues Parlament gewählt und damit die Weichen für die ärztliche Selbstverwaltung in den nächsten fünf Jahren gestellt. An der Wahl der 121 Mitglieder der Kammerversammlung und der Vorstände der 27 Kreisstellen beteiligten sich 42,7 Prozent der wahlberechtigten Ärztinnen und Ärzte. Die Wahlbeteiligung blieb im Vergleich zu den Wahlen im Jahr 2019 (43,8 Prozent) nahezu konstant. Auf der konstituierenden Kammerversammlung am 31. August wurde Dr. Sven Dreyer (Marburger Bund, Foto rechts), Anästhesist und Notfallmediziner am Universitätsklinikum Düsseldorf, zum neuen Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein gewählt. Nach 13 Jahren im Amt des Kammerpräsidenten trat Rudolf Henke nicht mehr zur Wiederwahl an. Als neuen Vizepräsidenten wählte die Kammerversammlung Dr. Arndt Berson (Vox Med), Hausarzt in Kempen. Gewalt gegen Gesundheitsberufe Auch in Nordrhein wurde das Thema Gewalt gegen Ärzte und andere Gesundheitsberufe in Krankenhäusern und Praxen im Laufe des Jahres 2024 zunehmend öffentlich wahrgenommen. Das lag an einzelnen Vorfällen, die in den Blickpunkt medialer Berichterstattung gerieten, aber auch an den Ergebnissen von Umfragen in Krankenhäusern und Arztpraxen. Diese zeigten, dass sich das Gewaltproblem in den vergangenen fünf Jahren deutlich verschärft hat. So wurde beispielsweise fast jeder zweite Befragte in Arztpraxen in diesem Zeitraum mindestens einmal von einem Patienten körperlich angegriffen. Beschimpfungen, Beleidigungen und Bedrohungen haben in allen Gesundheitseinrichtungen deutlich zugenommen. Der Vizepräsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Arndt Berson, wies auch auf den gesamtgesellschaftlichen Schaden hin, der entsteht, wenn Angehörige der Gesundheitsberufe den Job verlassen oder ihr Tätigkeitsspektrum einschränken, weil sie Angst vor Übergriffen haben. Krankenhausreform Die in Nordrhein-Westfalen vorangetriebene Krankenhausreform steht weiterhin im Mittelpunkt der gesundheitspolitischen Diskussion. NRW gibt hier auch Inhalte und Tempo vor für die mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz auf Bundesebene angestrebte Reform. Die Neuordnung der Krankenhauslandschaft in NRW ist fast im Plan, allerdings will NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann den Krankenhäusern etwas mehr Zeit geben, um den vom Ministerium vorgegebenen Umbau des Leistungsangebots in die Wege leiten zu können. Die Reform soll nun drei Monate später als geplant zum 1. April 2025 in Kraft treten. Die endgültigen Feststellungsbescheide an die Krankenhäuser werden gegen Ende Dezember 2024 ergehen, sodass kaum mehr Zeit für die Einhaltung der ursprünglich vorgesehenen Frist geblieben wäre. Eine Übergangsfrist bis Ende 2025 für einige Leistungsgruppen soll zudem gewährleisten, dass es durch den erforderlichen Ab- oder Neuaufbau von Abteilungen nicht zu Versorgungsengpässen kommt. Die Ärztekammer, die von Beginn an in die Planung der Krankenhausreform eingebunden war, bewertet die Entwicklung auf Landesebene positiv. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach solle die Krankenhausplanung in NRW als Vorbild für die von ihm vorangetriebene Reform auf Bundesebene nutzen, erklärte Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. Der Gesetzentwurf aus dem Gesundheitsministerium enge den Spielraum der Länder zu sehr ein. Die Ärztekammer Nordrhein wird angesichts der vorgesehenen Spezialisierung von Krankenhäusern, die demnächst nicht mehr das gesamte Leistungsspektrum für eine fachärztliche Weiterbildung anbieten können, in der Verantwortung stehen, Ärztinnen und Ärzten eine Weiterbildung ohne häufige Stellen- und Wohnortwechsel zu ermöglichen. Cannabisgesetz Lange Zeit gestritten wurde über das Cannabisgesetz, das im Juni 2024 in Kraft trat und mit dem die strafrechtliche Sanktionierung des Cannabiskonsums unter bestimmten Voraussetzungen abgeschafft wurde. Von der Ärzteschaft vorgebrachte Bedenken gegen die Freigabe des Cannabiskonsums blieben ohne Wirkung. Auch die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein wandte sich im März 2024 mit einer Entschließung gegen das Cannabisgesetz, weil damit eine gefährliche Droge verharmlost werde. Für den Fall der Legalisierung wurden Aufklärungsprogramme gefordert, die über die Risiken des Cannabisgebrauchs informieren. Bedingt durch vielerlei Auflagen geht die Genehmigung von Cannabis-Clubs, denen der Anbau von Cannabispflanzen zum Eigenkonsum gestattet ist, durch die NRW-Bezirksregierungen in der zweiten Jahreshälfte nur schleppend voran. Anfang November lagen der Bezirksregierung Düsseldorf 31 Anträge, der Bezirksregierung Köln 25 Anträge für Cannabis-Anbau vor; kein Antrag wurde bis dahin von den beiden Bezirksregierungen genehmigt. Für ganz NRW gab es bis zu diesem Zeitpunkt sieben Genehmigungen. Dagegen scheint die Zahl der privatärztlichen Verordnungen von Cannabisblüten, nachdem deren Verschreibung nicht mehr unter das Betäubungsmittelrecht fällt, rapide Im Rückblick durch das Jahr 2024 Foto: Jochen Rolfes Foto: hxdbzxy/ istockphoto.com Foto: S. Price/ stock.adobe.com Foto: PinkBadges/ istockphoto.com)

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