Rheinisches Ärzteblatt 12/2025

GKV – ein Notfall Der Weg zum Mars ist noch weit Die Raumfahrtmedizin erforscht, wie man im All gesund bleibt Aus Fehlern lernen, Konflikte lösen Die Gutachterkommission wird im Dezember 50 Jahre alt Palliative Versorgung bei Trisomie 18 Von der infausten Prognose zur Begleitung ins Leben Dezember 2025 Heft 12 / 28.11.2025 80. Jahrgang Körperschaft des öffentlichen Rechts Körperschaft des öffentlichen Rechts

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Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 3 Heft 12 • Dezember 2025 Karlsruhe stärkt ärztliche Berufsfreiheit Anfang November hat das Bundesverfassungsgericht die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz in vollem Umfang für nichtig erklärt und entschieden, dass es dem Bund an einer Gesetzgebungskompetenz für diese pandemiebezogene Regelung fehlte. Das Bundesverfassungsgericht betont in seiner Begründung zudem, dass mit den Regelungen zur Triage zu weit in die vom Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit der Ärztinnen und Ärzte eingegriffen wurde. Diese gewährleiste, dass Ärzte frei von fachlichen Weisungen seien und schütze im Rahmen therapeutischer Verantwortung auch ihre Entscheidung über das „Ob“ und das „Wie“ einer Heilbehandlung. Der Beschluss stärkt damit aus meiner Sicht unmissverständlich die ärztliche Berufsausübungsfreiheit, zu der insbesondere die Therapiefreiheit zählt. In der Begründung zu dem Urteil wird auch „Art. 12 Abs. 1 GG zur Berufsfreiheit“ zitiert, der auf eine möglichst unreglementierte berufliche Betätigung abzielt. Die Zusammenstellung der Gründe in diesem Urteil legt die Vermutung nahe, dass das Bundesverfassungsgericht der Überregulierung des Berufs entgegentreten will. Das ist eine gute Botschaft für uns Ärztinnen und Ärzte. Denn wir mussten in letzter Zeit einige fachfremde Urteile, die weit in unsere Therapiefreiheit eingegriffen haben, zur Kenntnis nehmen. Ich weise hier auf den Fall einer mehrfach als hirntot diagnostizierten Patientin auf der Intensivstation des Klinikums Weiden hin, deren „Therapie“ im Januar letzten Jahres erst nach 106 Tagen beendet werde durfte. Rufe nach kleinteiligen, praxisfernen und medizinisch nicht begründbaren gesetzlichen Vorgaben, die uns bei der Erfüllung der Aufgabe einschränken, Schaden vom Einzelnen und von der Bevölkerung abzuwenden, führen uns unweigerlich in ein unauflösbares ethisches und rechtliches Dilemma und begünstigen Fehlentscheidungen, die sicher nicht im Sinne unserer Patientinnen und Patienten sind. So ist der Beschluss aus Karlsruhe nicht nur für uns Ärztinnen und Ärzte gut, sondern auch für unsere Patientinnen und Patienten. Denn sie können sich darauf verlassen, dass für uns Ärztinnen und Ärzte unter Beachtung der Gleichbehandlung allen menschlichen Lebens auch in extremen Triage-Situationen allein die ärztliche Indikation und der Patientenwille handlungsleitend sind. Auch ist der ursprüngliche Auftrag des Bundesverfassungsgerichts, Menschen mit Behinderung bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Ressourcen besonders vor Diskriminierungen zu schützen, durch das Urteil nicht aufgehoben, sondern nur an eine andere Stelle adressiert. Mir ist es wichtig, dass wir diesen Schutz ganz unabhängig von extremen Notsituationen sicherstellen müssen. Ich bin jedes Mal erneut betroffen, wenn mir Menschen mit Behinderungen berichten, dass regelhaft Therapieentscheidungen im wahrsten Wortsinn über ihren Kopf hinweg getroffen werden. Hier müssen wir auch als Ärzteschaft dringend besser werden und dafür setze ich mich als Präsident gerne ein. Da das Bundesverfassungsgericht die Bundesländer in der Pflicht sieht, diskriminierungsfreie Kriterien für die Zuweisung intensivmedizinischer Ressourcen bei Versorgungsengpässen aufzustellen, bieten wir Ärztekammern unsere Expertise bei der Erstellung solcher Kriterien an, die möglichst im Konsens mit allen Bundesländern, Patientenvertretern und Behindertenverbänden und ärztlichen Fachgesellschaften verabschiedet werden sollten. Dr. Sven Dreyer, Präsident der Ärztekammer Nordrhein Foto: Jochen Rolfes

Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf Tel.: +49 211 4302-2751 E-Mail: iqn@aekno.de Die Veranstaltungen sind kostenfrei und mit 3 Fortbildungspunkten anerkannt! Anmeldung erforderlich: www.iqn.de/Fortbildungen des IQN Internet: www.iqn.de Im Fokus: Sexuell übertragbare Erkrankungen Mittwoch, 03. Dezember 2025, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • HIV – aktueller Stand • Mpox – ein Überblick • Ausgewählte sexuell übertragbare gynäkologische Infektionen • Update bakterielle sexuell übertragbare Infektionen Prof. Dr. med. Stefan Esser, PD Dr. med. Björn-Erik Ole Jensen, Prof. Dr. med. Werner Mendling, Dr. med. Stefan Scholten, Dr. med. Sabine Mewes Gewalt gegen Kinder und Jugendliche erkennen und richtig handeln, Teil 14: Bildschirm statt Blickkontakt Mittwoch, 14. Januar 2026, 15:30 – 17:45 Uhr, Live Online-Seminar • Parallelwelt Internet: Folgen für Gesundheit und Entwicklung im Kindes- und Jugendalter • Zwischen analogem Familienalltag und digitalen Lebenswelten – Beratung bei übermäßigem Medienkonsum • Mediensucht – Diagnose – Prävention – Therapie Hedwig Claes, Dipl. Psych. Marc Körner-Nitsche, Leon Philipp, Dr. med. Sabine Mewes Details zur Spende finden Sie hier: Wenn Ärztinnen und Ärzte Hilfe benötigen. www.hartmannbund.de Die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ unterstützt in Not geratene Kolleginnen und Kollegen: Hilfe für Arztkinder Hilfe zur Wiedereingliederung Hilfe in akuten Notsituationen Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung – Jede Spende hilft und schenkt Hoffnung. Details zur Spende finden Sie hier: Wenn Ärztinnen und Ärzte Hilfe benötigen. www.hartmannbund.de Die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ unterstützt in Not geratene Kolleginnen und Kollegen: Hilfe für Arztkinder Hilfe zur Wiedereingliederung Hilfe in akuten Notsituationen Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung – Jede Spende hilft und schenkt Hoffnung. Details zur Spende finden Sie hier: Wenn Ärztinnen und Ärzte Hilfe benötigen. www.hartmannbund.de Die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ unterstützt in Not geratene Kolleginnen und Kollegen: Hilfe für Arztkinder Hilfe zur Wiedereingliederung Hilfe in akuten Notsituationen Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung – Jede Spende hilft und schenkt Hoffnung. Details zur Spende finden Sie hier: Wenn Ärztinnen und Ärzte Hilfe benötigen. www.hartmannbund.de Die Stiftung „Ärzte helfen Ärzten“ unterstützt in Not geratene Kolleginnen und Kollegen: Hilfe für Arztkinder Hilfe zur Wiedereingliederung Hilfe in akuten Notsituationen Bitte unterstützen Sie die Arbeit der Stiftung – Jede Spende hilft und schenkt Hoffnung.

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 5 GKV – ein Notfall Heft 12 • Dezember 2025 Meinung Karlsruhe stärkt ärztliche Berufsfreiheit Seite 3 Magazin Seite 6 bis 10 Organspende: Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner · Vor 50 Jahren · GOÄNovelle: Ministerin Warken kündigt Umsetzung an · Hilfe für Menschen auf der Straße · Kammer Online · Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz sind verfassungswidrig · Mindestmengenvorgaben zeigen Wirkung · Studium und Berufseinstieg Thema Leere Kassen Seite 12 Spezial Weiter Weg zum Mars Seite 14 Gesundheits- und Sozialpolitik Das Jahr 2025 im Rückblick Seite 18 Patientensicherheit: Der Fehler liegt oft im System Seite 20 Forum Zulassungsausschüsse suchen Mitglieder Seite 21 Niederschwelliges Angebot zur Konfliktlösung Seite 22 Die palliative Versorgung bei Trisomie 18 – von der infausten Prognose bis zur Begleitung ins Leben Seite 24 Praxis IGeL-Leistungen und wirtschaftliche Aufklärungspflicht – rechtliche Anforderungen – Folge 150 der Reihe „Arzt und Recht“ Seite 26 Fortbildungsveranstaltungen der Ärztlichen Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein Seite 27 RÄ Regional Seite 31 An Rhein und Ruhr Seite 34 Kulturspiegel Düstere Leben Seite 35 Amtliche Bekanntmachungen Seite 36 Amtliche Bekanntmachungen der Ärztekammer Nordrhein auf www.aekno.de Amtliche Bekanntmachungen der KV Nordrhein auf www.kvno.de Impressum Seite 36 Mein Beruf „Der eigentliche Reiz des Faches ist die Zusammenarbeit“ Seite 43 Titelgestaltung: Eberhard Wolf Grafik: Christian Cantarelli/istockphoto.com Weiter Weg zum Mars Der technologische Fortschritt scheint den Traum von einer bemannten MarsMission in greifbare Nähe zu rücken. Am Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, wie Menschen der lebensfeindlichen Umgebung des Alls standhalten können. Angebot zur Konfliktlösung Seit 50 Jahren unterstützt die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein Patientinnen und Patienten bei der außergerichtlichen Klärung möglicher Behandlungsfehler. Zugleich dienen die Fälle der ärztlichen Fortbildung. Zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft in der gesetzlichen Krankenversicherung im nächsten Jahr eine Lücke von 56,7 Milliarden Euro. Geschlossen werden soll sie mithilfe von Zusatzbeiträgen und mit einem „kleinen“ Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro. Die Kassen bezweifeln, dass sie mit diesem Geld auskommen werden.

6 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Magazin Arbeitszeit MB klagt gegen die Länder Der Marburger Bund (MB) hat beim Arbeitsgericht Berlin Einwirkungsklage gegen die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) eingereicht. Beklagt wird eine nach Ansicht des MB nur unzureichende Umsetzung der elektronischen Zeiterfassung an landeseigenen Universitätskliniken. Die Dokumentation der Arbeitszeit erfolge häufig noch auf unzuverlässige Weise, was manipulationsanfällige Verfahren begünstige. Die seit dem 1. Januar 2025 geltende tarifvertragliche Regelung verpflichtet die Unikliniken, die ärztliche Arbeitszeit ausschließlich elektronisch zu erfassen. tg Krankenhäuser Gutachten zur Krisenresilienz Ein von der Deutschen Krankenhausgesellschaft in Auftrag gegebenes Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die deutschen Krankenhäuser auf unterschiedliche Szenarien militärischer Bedrohungen nur unzureichend vorbereitet sind. In allen drei Szenarien – Cyberangriffe und Sabotageakte, Bündnisfall sowie Verteidigungsfall – müssten laut Gutachten vor allem die IT- und Kommunikationssicherheit sowie der direkte Schutz der Krankenhäuser durch Sicherheitsdienste und Objektschutz gewährleistet werden. Dringend erforderlich sei die Nutzung geschützter Arbeits- und Behandlungsräume; langfristig müsse der Neubau von Krankenhäusern mit geschützten unterirdischen Operationsbereichen umgesetzt werden. tg Organspende Hausärzte sind wichtige Ansprechpartner Die Mehrheit der Hausärztinnen und Hausärzte berät ihre Patienten regelmäßig zum Thema Organspende und setzt damit einen Auftrag aus dem Transplantationsgesetz um. Das hat eine gemeinsame Repräsentativbefragung des Bundesinstituts für Öffentliche Gesundheit und des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands ergeben, die Anfang November veröffentlicht wurde. Danach haben 82 Prozent der befragten Hausärzte seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende am 1. März 2022 Informationsgespräche geführt, 72 Prozent haben Informationsmaterial zur Organ- und Gewebespende ausgehändigt. Am häufigsten seien die Beratungsgespräche im Kontext von Gesundheits-Check-ups (69 Prozent) und der Erstellung einer Patientenverfügung (59 Prozent) geführt worden. Für die Patientinnen und Patienten standen in den Gesprächen zwei Fragen im Vordergrund: die zu einer oberen Altersgrenze für eine Organspende (69 Prozent) und ob im Akutfall alles medizinisch Machbare unternommen wird, um ihr Leben zu retten (60 Prozent). Persönlich standen die befragten Ärztinnen und Ärzte der Organ- und Gewebespende ganz überwiegend eher positiv gegenüber (88 Prozent), nur vier Prozent hatten eine eher negative Einstellung. Seit 2022 können die Hausärzte alle zwei Jahre je Patient ein ergebnisoffenes Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende abrechnen. HK Kammerversammlung Ein bunter Themenstrauß „Die heilen Zeiten sind vorbei. Wir Ärzte stehen im Kreuzfeuer knochenharter Kritik. Es gilt zu kontern, ja zu kämpfen“. Dr. FriedrichWilhelm Koch, vor 50 Jahren Präsident der Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo), fand auf der Kammerversammlung am 22. November 1975 deutliche Worte zur aktuellen Lage der Ärzteschaft. Das Rheinische Ärzteblatt berichtete in seiner ersten Dezember-Ausgabe 1975 über die Sitzung des nordrheinischen Ärzteparlaments. Mit sehr großer Mehrheit verabschiedeten die Delegierten das Statut der neu zu bildenden Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler. Die Kommission konnte somit wie geplant am 1. Dezember 1975 ihre Arbeit aufnehmen. Koch kündigte zudem an, dass die Öffentlichkeitsarbeit der ÄkNo im folgenden Jahr intensiviert werde. Es gehe darum, die spezifische Rolle des Arztes im Sozialgefüge Deutschlands der Öffentlichkeit deutlicher darzulegen und „Antworten aus ärztlicher Sicht auf die drängenden gesundheitspolitischen Fragen“ zu geben. Daneben beschloss die Kammerversammlung, die Renten der Nordrheinischen Ärzteversorgung „wesentlich zu erhöhen“. Heftig diskutierten die Delegierten den Haushaltsentwurf der ÄkNo für 1976, der mit einer Beitragserhöhung verbunden war. Die Beitragsanhebung wurde durch die „Verlagerung der Kosten der Arzthelferinnenausbildung auf den Kammerhaushalt“ notwendig. Bisher waren die Kosten über eine Sonderumlage bei den ausbildenden Ärzten gedeckt worden. Dieser Finanzierungsform hatten die Aufsichtsbehörde und die Rechtsprechung einen Riegel vorgeschoben. Trotz zahlreicher Vorschläge zur Kosteneinsparung wurden die neue Beitragsordnung und der Haushalt letztlich mit „deutlichen Mehrheitsbeschlüssen verabschiedet“. bre Das Manual für das Arzt-Patienten-Gespräch genügt der Umfrage zufolge 68 Prozent der Ärztinnen und Ärzte zur Vorbereitung. Es kann unter www.bioeg.de angefordert werden. Foto: BIÖG

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 7 GOÄ-Novelle Ministerin Warken kündigt Umsetzung an Der Arbeitsprozess im Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei aufgesetzt und die Reform der ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ) gehe jetzt auf der Grundlage des von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe erarbeiteten Entwurfs in die Umsetzung. Das kündigte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken Ende Oktober im Interview mit dem Deutschen Ärzteblatt an. Bis zur Vorlage eines Regelungsentwurfs aus dem BMG werde es aber sicher noch bis Mitte 2026 dauern, erklärte Warken. Dann müssten weitere Abstimmungen folgen, unter anderem im Bundesrat. Die Ministerin stehe zu ihrem Wort und schaffe Klarheit für alle, die seit Langem auf diese überfällige Reform warteten, sagte Bundesärztekammerpräsident Dr. Klaus Reinhardt zu Warkens Ankündigung. Eine GOÄ-Reform auf der Grundlage des dem Ministerium vorgelegten Entwurfs bringe ein endlich wieder zeitgemäßes Gebührenverzeichnis, sie stärke die ärztliche Zuwendung zu den Patientinnen und Patienten in allen medizinischen FachLeitlinien-Programm neu aufgelegt Das Programm für Nationale Versorgungsleitlinien (NVL) ist im Oktober neu gestartet. Herausgeber sind künftig die Arbeitsgemeinschaft Wissenschaftlicher Medizinischer Fachgesellschaften (AWMF) und das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Das NVL-Programm geht auf eine 2003 gegründete Initiative von Bundesärztekammer, Kassenärztlicher Bundesvereinigung und AWMF zurück, die es sich zum Ziel gesetzt hatte, Leitlinien zu Volkskrankheiten wie Diabetes oder Rückenschmerz zu erarbeiten. Für die Redaktion der NVL war bis zu seiner Auflösung 2024 das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin verantwortlich. HK Kurz gemeldet Qualitätssicherung: Leitfaden überarbeitet Die Bundesärztekammer (BÄK) hat Leitfaden und Fortbildungscurriculum zum Peer-Review überarbeitet. Ziel sei es, im kollegialen Austausch Qualitätssicherung praxisnah weiterzuentwickeln, so die BÄK. Peers seien fachlich qualifizierte Personen, die mit dem Team auf einer Station oder in einer Praxis die dort üblichen Behandlungsabläufe durchgehen und gemeinsam herausarbeiteten, was besonders gut funktioniert und wo Risiken bestehen. Das Peer-Review sei freiwillig, betonte die BÄK. Es sei aber ein wirksames Instrument zur Förderung eines Klimas, das Kritik als wertvollen Impuls zur Verbesserung begreife. Der Leitfaden ist auf www.baek.de abrufbar. HK Gutachter dringend gesucht Das NRW-Gesundheitsministerium sucht in Kooperation mit den Ärztekammern Nordrhein und WestfalenLippe Ärztinnen und Ärzte, die sozialmedizinische Gutachten für die gesetzliche Rentenversicherung, die Landschaftsverbände und die Kommunen im Land erstellen. Ziel ist es dem Ministerium zufolge, Verfahren zum Beispiel zur Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung durch zusätzliche Gutachter zu beschleunigen. Das Ministerium informiert unter www.mags.nrw über Einzelheiten. Die Sozialversicherungsträger stünden regelmäßig vor Schwierigkeiten, Gutachterinnen und Gutachter zu finden, so das Ministerium. bre Facharztprüfungen Anmeldeschluss und Termine Der nächste zu erreichende Prüfungszeitraum zur Anerkennung von Facharztkompetenzen, Schwerpunktbezeichnungen und Zusatz-Weiterbildungen bei der Ärztekammer Nordrhein ist vom 16. bis 22. März 2026. Anmeldeschluss: Freitag, 23. Januar 2026 Ärztinnen und Ärzte, die zur Prüfung zugelassen sind, erhalten eine schriftliche Ladung mit dem genauen Prüfungstermin und der Uhrzeit mindestens 14 Tage vorher. www.aekno.de/Weiterbil dung/Pruefungen ÄkNo Lösungen zur Zertifizierten Kasuistik Folge 86 Patientin mit rezidivierender Konjunktivitis Richtige Antworten: 1e, 2a, 3b, 4b, 5a, 6b, 7a, 8a, 9b, 10a Folge 87 der Reihe erscheint in der Januar-Ausgabe 2026 des Rheinischen Ärzteblattes und im Internet unter www.aekno.de/cme. bre Tuberkulose Leichter Rückgang der Fallzahlen Im Jahr 2024 wurden in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) 4.391 Fälle von Tuberkulose registriert, 103 Fälle weniger als im Vorjahr. Der leichte Rückgang reiche aber nicht aus, um das Ziel einer Eliminierung zu erreichen. An die Ärzte appellierte das RKI, bei klassischen Symptomen wie länger bestehendem Husten, Nachtschweiß, Fieber und Gewichtsverlust immer auch an Tuberkulose zu denken – auch bei Kindern. HK gebieten und sorge für Transparenz und Rechtssicherheit. Zugleich sehe der gemeinsam erarbeitete Entwurf einen Mechanismus vor, mit dem die GOÄ künftig kontinuierlich an den medizinischen Fortschritt und die Kostenentwicklung angepasst werden könne, betonte Reinhardt. HK Längst überfällig: Die Ärzteschaft setzt sich seit Jahren für eine Reform der aus ihrer Sicht völlig veralteten ärztlichen Gebührenordnung ein. Foto: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

Magazin 8 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Service Beratungs- und Hilfsangebote für Mitglieder auf einen Blick rhein zur Verfügung stehen (www.aekno.de/ aerzte/hilfsangebote). Die Seite informiert zum Beispiel über das Interventionsprogramm der Kammer für abhängigkeitserkrankte Ärztinnen und Ärzte, das Angebot der Mobbingberatung, die Krisenintervention nach traumatischen Erfahrungen im ärztlichen Beruf, ein Beratungsangebot bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz und über das Ärztliche Hilfswerk für hilfsbedürftige Ärztinnen und Ärzte sowie deren Familienangehörige oder Hinterbliebene. Die Angebote werden ebenfalls mit kurzen Einführungstexten vorgestellt. Mit einem Klick auf „Mehr“ gelangen die Besucher auf die dahinter liegenden Seiten mit ausführlichen Informationen und den Kontaktdaten der Ansprechpartner. Fragen und Anregungen sowie Kritik und Lob zum Internetangebot der Ärztekammer Nordrhein senden Sie bitte an die E-Mail-Adresse onlineredaktion@aekno.de. bre Die Ärztekammer Nordrhein (ÄkNo) bietet ihren Mitgliedern zahlreiche Beratungsangebote zu verschiedenen arztspezifischen Themen an. Einen raschen Überblick darüber bietet die Homepage der ÄkNo (www.aekno.de) in der Rubrik „Ärzte“. In der Unterrubrik „Beratung“ finden die User alle Beratungsleistungen der ÄkNo von A wie Arzneimittelberatung bis W wie Weiterbildung. Die Übersicht ist direkt unter www. aekno.de/aerzte/beratung zu finden. Die einzelnen Serviceangebote werden mit einem kurzen Einführungstext auf dieser Seite vorgestellt, um die richtige Stelle für den jeweiligen Beratungsbedarf zu finden. Unter dem Sichtwort „Ärztinnen- und Ärztegesundheit – unsere Hilfsangebote im Überblick“ hat die ÄkNo Hilfsangebote gelistet, die allen Mitgliedern der Ärztekammer NordDer gemeinnützige Kölner Verein der CayaPraxis hat einen mobilen Praxisbus in Betrieb genommen, mit dem insbesondere die gesundheitliche Versorgung von Wohnungslosen und nicht Krankenversicherten verbessert werden soll. Ziel ist es nach Angaben des Vereins, Betroffene dort zu erreichen, wo sie sich aufhalten. Das Konzept sehe vor, dass der Bus auf Anfrage auch unentgeltlich an Initiativen in ganz Nordrhein ausgeliehen werden könne. Der Transport des Fahrzeugs werde durch einen Fahrer der Caya-Praxis übernommen, der den Bus an den jeweiligen Einsatzort bringe. Der Praxisbus ist Caya zufolge vergleichbar ausgestattet wie eine allgemeinärztliche Praxis. Er enthält unter anderem Verbandmaterial, ein EKG-Gerät und ermöglicht gängige Laboruntersuchungen. Der Verein sucht zudem Ärztinnen und Ärzte, die in der Caya-Praxis in Köln-Mülheim vor Ort mitarbeiten wollen. Seit 2022 bietet das Team rund 500 wohnungslosen und hilfsbedürftigen Menschen eine kostenlose und unDer Caya-Praxisbus kann auf Anfrage an Hilfsinitiativen in Nordrhein verliehen werden. Foto: Caya e.V. Caya-Praxisbus Hilfe für Menschen auf der Straße Arzneimittel Produktion in Europa fördern Der Pharmaverband Pro Generika hat die Bundesregierung aufgefordert, mehr in die Produktion von wichtigen Arzneimitteln in Europa und in die Unabhängigkeit von China zu investieren. Eine Studie von Ende Oktober belege, dass über die Hälfte der weltweiten Wirkstoffe für Generika mittlerweile in China produziert würden. Verhänge das Land Exportstopps als politisches Druckmittel, hätte dies erhebliche Auswirkungen zum Beispiel auf die Versorgung mit Antibiotika und Antidiabetika. jf Ärztinnenbund Groß ist Ehrenpräsidentin Dr. Christiane Groß, M.A., langjährige Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, ist zu dessen Ehrenpräsidentin ernannt worden. Die Ärztin für Allgemeinmedizin, Psychotherapie und ärztliches Qualitätsmanagement, die auch langjähriges Vorstandsmitglied der Ärztekammer Nordrhein war und dem Ärztlichen Beirat Digitalisierung NRW vorsitzt, engagierte sich als Präsidentin des Ärztinnenbundes insbesondere für mehr Frauen in Führungspositionen und die bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie setzte sich für eine geschlechtersensiblen Medizin ein und förderte die Vernetzung und den Austausch mit anderen Berufs- und Frauenverbänden. jf bürokratische medizinische Versorgung. Das niedrigschwellige Angebot wird ausschließlich durch Spenden finanziert. Weitere Informationen unter www.caya-koeln.de MST Foto: DÄB/Danny Gohlke

Magazin Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 9 Mindestmengen Vorgaben des G-BA zeigen Wirkung Deutlich weniger Standorte sind künftig auch zur Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen berechtigt. Der Rückgang bei der Zahl der zugelassenen Standorte sei insbesondere eine Folge der in Nordrhein-Westfalen bereits umgesetzten Krankenhausreform mit verbindlichen Qualitätsvorgaben für bestimmte Leistungen. 55 der 71 Standorte, die aus der Versorgung ausscheiden, liegen in Nordrhein-Westfalen. Auch bei der Versorgung von Frühgeborenen mit einem Gewicht von unter 1.250 Gramm oder bei Brustkrebs-Operationen werde die Zahl der berechtigten Krankenhäuser im Jahr 2026 weiter rückläufig sein. tg Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossenen Mindestmengen für bestimmte Operationsverfahren sorgen weiter für einen Konzentrationsprozess bei den berechtigten Krankenhäusern. So ist nach einer aktuellen Übersicht der AOK seit dem Jahr 2023 die Zahl der Kliniken, an denen Pankreas-Operationen durchgeführt werden dürfen, um knapp ein Drittel gesunken. Anstelle von 327 Krankenhäusern im Jahr 2025 werden im Jahr 2026 noch 286 Standorte zur Durchführung dieses komplexen Eingriffs berechtigt sein. Grund dafür sei vor allem die seit Anfang 2025 geltende Anhebung der Mindestmenge von 15 auf 20 Eingriffe pro Jahr. Patientenverfügung Broschüre neu aufgelegt Die Ärztekammer Nordrhein hat den „Leitfaden für die persönliche Vorsorge“ überarbeitet und neu aufgelegt. Die Broschüre enthält Mustervordrucke für die Vollmacht für Gesundheitsangelegenheiten, für die Betreuungs- und die Patientenverfügung sowie die Generalvollmacht. Der Leitfaden steht als ausfüllbares PDF-Dokument unter www. aekno.de/patientenverfue gung zur Verfügung und kann in der Druckversion kostenfrei bestellt werden bei der Ärztekammer Nordrhein, Pressestelle, Tersteegenstr. 9, 40474 Düsseldorf, E-Mail: pressestelle@aekno.de, Tel.: 0211 4302 2011. bre DÄ 2026 Heft 1 erscheint nur digital Die erste Ausgabe des Deutschen Ärzteblatts (DÄ) im Januar 2026 erscheint einmalig ausschließlich digital. Alle weiteren Ausgaben wird es wie gewohnt auch in gedruckter Form geben. Das hat der Deutsche Ärzteverlag mitgeteilt. Mit der ausschließlich digital erscheinenden Ausgabe wolle man den Leserinnen und Lesern das Online-Angebot bewusst näherbringen. Einer der Vorteile: Heft 1 des DÄ ist online bereits zwei Tage vor dem offiziellen Erscheinungstermin am 7. Januar 2026 verfügbar. Die Digital-Ausgabe des DÄ kann kostenfrei über das Ärzteblatt-Nutzerkonto abonniert werden. Informationen: www.aerzteblatt.de HK Triage-Regelungen im Infektionsschutzgesetz Mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig Mit Beschluss vom 4. November 2025 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) die Triage-Regelungen im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten (Infektionsschutzgesetz, IfSG) beim Menschen für nichtig erklärt. Im Gesetz (§ 5c Abs. 1 bis 3) wird bestimmt, anhand welcher Kriterien im Pandemiefall über die Zuteilung überlebenswichtiger intensivmedizinischer Behandlungskapazitäten bei nicht ausreichenden Ressourcen entschieden werden soll. Insbesondere sollte damit sichergestellt werden, dass niemand wegen einer Behinderung bei der Ressourcenzuteilung benachteiligt wird. Gegen das Gesetz hatten Fachärztinnen und Fachärzte aus dem Bereich der Notfall- und Intensivmedizin mit Unterstützung des Marburger Bunds Verfassungsbeschwerden erhoben. Diese seien zulässig und begründet, entschied das Gericht mit sechs zu zwei Stimmen. Es liege mit den beklagten IfSG-Regelungen ein Eingriff in den vom Grundgesetz (Art. 12 Abs. 1 GG) gewährleisteten Schutzbereich der Berufsfreiheit vor. Demgemäß seien Ärztinnen und Ärzte in ihrer beruflichen Tätigkeit frei von fachlichen Weisungen. Die Regelungen des § 5c Absätze 1 bis 3 IfSG schränkten die Therapiefreiheit ein und beeinträchtigten damit die Berufsausübungsfreiheit. Zudem sah das BVerfG diesen Eingriff in den Schutzbereich der Berufsfreiheit als Wie soll im Fall nicht ausreichender Ressourcen über die Zuteilung überlebenswichtiger Behandlungskapazitäten entschieden werden? Das Bundesverfassungsgericht verweist auf die ärztliche Berufsfreiheit. verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt an, weil keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes für die beklagten Regelungen des IfSG bestehe. Es gehe hierbei nicht um Maßnahmen zur Eindämmung oder Vorbeugung von übertragbaren Krankheiten, bei denen auf eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes hätte erkannt werden können. Bei Regelungen der Pandemiefolgen würden die Bundesländer nach der aktuellen Kompetenzverteilung des Grundgesetzes maßgeblich die Verantwortung für Allokationsregeln tragen. Hierbei müssten auch länderübergreifend tragfähige Entscheidungen möglich sein. tg Foto: gpointstudio/istockphoto.com

10 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Magazin – Studium und Berufseinstieg Die letzte Famulatur. Noch vor zwei Jahren begann ich einen Artikel mit den Worten: „Die erste Famulatur“. Kaum zu glauben, wie schnell die Zeit vergangen ist. Vier Famulaturen und unzählige Eindrücke später bin ich nun im neunten Semester und das Ende meiner Studienzeit rückt spürbar näher. In Radiologie und Nuklearmedizin absolvierte ich meine letzte Famulatur. Davor war ich Famulantin in einer Hausarztpraxis, in der Chirurgie und in der Kardiologie. Dadurch durfte ich eine große Bandbreite an ärztlicher Arbeit sehen. Was davon bleibt, ist mehr als nur theoretisches Wissen und praktische Fähigkeiten. Es ist das Gefühl, ganz langsam in eine Rolle hineinzuwachsen, die ich anfangs als fast unerreichbar empfand. Ob ich nach all diesen Einblicken nun weiß, welches Fach ich später wählen möchte? Nein. Aber ich habe nun eine klarere Vorstellung davon, wie ich mir meinen späteren Berufsalltag wünsche und worauf ich achten sollte, daHartmannbund Arbeitskreis junger Ärztinnen und Ärzte Seit 33 Jahren gibt es den „Arbeitskreis V – Junge Ärztinnen und Ärzte“ im Hartmannbund, Verband der Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.. Nach einem entsprechenden Beschluss der Hauptversammlung des Hartmannbunds konnte sich der Arbeitskreis 1992 konstituieren, wie die Leiterin des Referats Medizinstudium und Weiterbildung, Lilian Ellerich, mitteilte. Ziel des Arbeitskreises sei es, die Interessen junger Ärztinnen und Ärzte zu vertreten und deren Vertreter aktiv in die berufspolitische Arbeit des Hartmannbunds zu integrieren. Die Interessenvertretung innerhalb des Verbandes setzt sich aktuell aus 30 Mitgliedern zusammen. Die Delegiertenversammlungen der Landesverbände wählen jeweils maximal zwei Vertreterinnen und Vertreter, die in den Arbeitskreis entsandt werden. Der Arbeitskreis wählt wiederum aus seiner Mitte für vier Jahre den Vorstand, bestehend aus Vorsitzendem, Stellvertreter und Schriftführer. Derzeit hat Dr. Moritz Völker den Vorsitz inne, Dr. Anna Finger ist seine Stellvertreterin und Jan Baumann bekleidet das Amt des Schriftführers. Thematisch konzentriert sich der Arbeitskreis insbesondere auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen für junge Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die derzeit von zunehmender Arbeitsverdichtung und Einbindung in Schichtsysteme geprägt seien. Ziel sei ein besserer Schutz für junge Ärztinnen und Ärzte, um Frustration, Abwanderungsgedanken und somit den drohenden Ärztemangel zu verhindern, wie auf der Homepage des Hartmannbunds zu lesen ist. Aber auch Themen wie Digitalisierung, KI oder zukünftige Versorgungsformen sowie Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen stehen auf der Agenda. Diese thematischen Schwerpunkte entwickelten sich permanent weiter, je nach den Interessen der Mitglieder des Arbeitskreises und den aktuellen Herausforderungen, so Referatsleiterin Ellerich. Denn die Aufgaben eines Armit ich ihn auch noch in vielen Jahren gerne ausübe. Ob ich mich bereit fühle, die ärztlichen Aufgaben und damit auch einen großen Teil Verantwortung zu übernehmen? Noch nicht. Doch im Vergleich zu früher ist da deutlich mehr Zuversicht. Im Studium merke ich zunehmend, wie sich die Themen ineinanderfügen und wie viel Wissen sich angesammelt hat. Auch die Praxisanteile werden intensiver, und uns wird mehr zugetraut. Mit jeder Erfahrung, die ich mache, wächst das Vertrauen in das, was noch kommt. Wie erlebt Ihr das Medizinstudium? Schreibt mir unter medizinstudium@ aekno.de. Mail aus Düsseldorf Elisa Kremer Foto: privat beitskreises innerhalb des Hartmannbundes werden vom Geschäftsführenden Vorstand, gegebenenfalls im Einvernehmen mit dem Gesamtvorstand, festgelegt. Die Arbeitskreise können sich mit Zustimmung des Geschäftsführenden Vorstands eigene Aufgaben stellen. Neben dem „Arbeitskreis V – Junge Ärztinnen und Ärzte“, in den Verbandsmitglieder gewählt werden, stehen in den insgesamt 17 Landesverbänden jeweils auch die Ausschüsse „Medizinstudierende“ und „Assistenzärztinnen und -ärzte“ für ein Engagement in dem Verband zur Auswahl. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft im Hartmannbund. Interessierte Ärztinnen und Ärzte können sich per EMail direkt an die Referatsleiterin wenden: lilian.ellerich@hartmannbund.de. bre Dr. Moritz Völker ist Vorsitzender des „Arbeitskreises V – Junge Ärztinnen und Ärzte“ des Hartmannbunds. Foto: Hartmannbund Organisationen der Jungmediziner Das Rheinische Ärzteblatt stellt an dieser Stelle in loser Folge Organisationen und Vereinigungen vor, die die Interessen von Medizinstudierenden sowie von Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung vertreten und sie in ihrer medizinischen Laufbahn unterstützen. bre

BERATUNG AUF EINEN BLICK www.aekno.de/aerzte/beratung ARZNEIMITTELBERATUNG Dr. med. Ina Falbrede, 0211 4302 2280 ina.falbrede@aekno.de KRISENINTERVENTION NACH TRAUMATISCHEN ERFAHRUNGEN IM ÄRZTLICHEN BERUF Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de BERATUNGSSTELLE FÜR SEXUELLE BELÄSTIGUNG AM ARBEITSPLATZ RAin Katharina Eibl, Aggi Schneider 0211 4302 2306 Katharina.Eibl@aekno.de Aggi.Schneider@aekno.de MOBBINGBERATUNG Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de SUBSTITUTIONSGESTÜTZTE BEHANDLUNG OPIOIDABHÄNGIGER Jo Shibata, 0211 4302 2213 stefan.kleinstueck@aekno.de BERUFSRECHTLICHE BERATUNG 0211 4302 2303 rechtsabteilung@aekno.de CIRS-NRW – PATIENTENSICHERHEIT Judith Singer, 0211 4302 2218 judith.singer@aekno.de www.cirsmedical.de/nrw GOÄ Dr. med. Anja Pieritz, Dr. med. Kerrin Prangenberg, Sevda Thomas 0211 4302-2133, -2134, -2135 goae@aekno.de GRENZVERLETZUNGEN UND MISSBRAUCH Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning, 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de INTERVENTIONSPROGRAMM FÜR ABHÄNGIGKEITSKRANKE ÄRZTE Dr. med. Stefan Spittler, 0172 2425122 dr.stefanspittler@t-online.de PATIENTENBERATUNG Dr. med. Axel Herzog, Dr. med. Elisabeth Lüking, Nadja Rößner, Thomas Gröning 0211 4302 2500 patientenberatung@aekno.de PRÄVENTIONSGESETZ Sabine Schindler-Marlow, Snezana Marijan 0211 4302 2010, -2031 snezana.marijan@aekno.de ARBEITSSICHERHEIT UND BETRIEBSMEDIZIN Stefanie Esper M. A., 0211 4302 2204 stefanie.esper@aekno.de MEDIZINETHISCHE BERATUNG (GRÜNDUNGSAUSSCHUSS) Stefan Kleinstück, 0211 4302 2208 ethikberatung@aekno.de QS-STRAHLENSCHUTZ Thomas Winter 0211 4302 2290 qsradnr@aekno.de ÄRZTLICHES HILFSWERK Stefan Kleinstück, 0211 4302 2566 aerztliches.hilfswerk@aekno.de WEITERBILDUNG Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite www.aekno.de/weiterbildung Cameravit/istockphoto.com, denisismagilov/stock.adobe.com, Ed Telling/istockphoto.com, fizkes/stock.adobe.com, Alvaro Heinzen/istockphoto.com, Till Erdmenger, jeremias münch/stock.adobe.com, wavebreakmediaMicro/stock adobe.com, PeopleImages/ istockphoto.com, wavebreakmedia/istockphoto.com, Vassiliki Latrovali, Viktor_ Gladkov, pressmaster/stock. adobe.com, unsplash/gettyimages, alvarez/istockphoto.com, Minerva Studio/Fotolia, virtua73/Fotolia, Westend61/Fotolia

Thema 12 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 GKV – ein Notfall Foto: Christian Cantarelli/istockphoto.com Aus medizinischer Sicht ist die GKV ein Fall für die Intensivstation. Im nächsten Jahr werden den voraussichtlichen Einnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung von 312,3 Milliarden Euro Ausgaben in Höhe von 369 oder sogar 369,5 Milliarden Euro gegenüberstehen – ein Defizit von mindestens 56,7 Milliarden Euro. Diese Zahlen hat Mitte Oktober der GKV-Schätzerkreis vorgelegt, dem Vertreter aus dem Bundesgesundheitsministerium, dem Bundesamt für Soziale Sicherung und dem GKVSpitzenverband angehören. Geschlossen werden muss diese Lücke durch steigende Zusatzbeiträge für die Versicherten. Aus den Schätzergebnissen für 2026 ergebe sich daher ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag in Höhe von 2,9 Prozent, so der Schätzerkreis. „Die Lage ist misslich und ernst“, beurteilte der Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Oliver Blatt, die andauernd schlechte Kassenlage Ende Oktober im Interview mit der Ärztezeitung. Denn bereits 2025 hatte das Defizit in der GKV 47,6 Milliarden Euro betragen. Die Zusatzbeiträge stiegen entsprechend von 1,7 Prozent im Vorjahr auf aktuell 2,5 Prozent. Ungebrochene Ausgabendynamik Seit 2015 müssen die Krankenkassen einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben, wenn die Zuweisungen, die sie aus dem Gesundheitsfonds erhalten, nicht zur Deckung ihrer voraussichtlichen Ausgaben ausreichen. Anfangs lag dieser bei 0,9 Prozent und stieg im Laufe der vergangenen zehn Jahre stetig an. Dabei sagt dieser rein rechnerische Wert nur bedingt etwas über die tatsächlichen Zusatzkosten der Versicherten und ihrer Arbeitgeber aus. Denn über die Höhe des Zusatzbeitrags, der zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen erhoben wird, entscheiden die bundesweit gut 90 Krankenkassen nach individueller Kassenlage. Dass die Krankenkassen mit dem für 2026 prognostizierten Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent auskommen werden, bezweifelt der GKV-Spitzenverband. Zum einen müssten viele Krankenkassen ihre gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen auffüllen, und diesen zusätzlichen Finanzierungsbedarf berücksichtige der Schätzerkreis bei seiner Prognose nicht. Zum anderen bleibe die Ausgabendynamik in der gesetzlichen Krankenversicherung ungebrochen. Von 2020 bis 2024 stiegen die Leistungsausgaben der GKV um gut 25 Prozent, von 250 Milliarden Euro auf 312 Milliarden Euro. Auch im ersten Halbjahr 2025 seien die GKV-Ausgaben im Vergleich zum Vorjahr massiv um 7,9 Prozent gestiegen. Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schätzt, dass viele Krankenkassen Anfang nächsten Jahres erneut ihre Zusatzbeiträge erhöhen müssen. Die Drei-Prozent-Grenze werde überschritten werden, prognostizierte der vdek. Dem will die Bundesregierung neben dem erhöhten Zusatzbeitrag mit einem Sparpaket in Höhe von zwei Milliarden Euro entgegenwirken. So soll sich der Vergütungsanstieg der Krankenhäuser im nächsten Jahr Leere Kassen Zwischen Einnahmen und Ausgaben klafft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im nächsten Jahr eine Lücke von 56,7 Milliarden Euro. Geschlossen werden soll sie mithilfe von Zusatzbeiträgen der Versicherten und mit einem „kleinen Sparpaket“ in Höhe von rund zwei Milliarden Euro, zu dem die Krankenhäuser den Löwenanteil von 1,8 Milliarden Euro beitragen sollen. Dem Sparpaket stimmte der Bundestag am 6. November zu. von Heike Korzilius

Thema Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 13 an der tatsächlichen Kostenentwicklung in den vergangenen zwölf Monaten orientieren, die aktuell bei 2,98 Prozent liegt, und nicht an der Grundlohnrate, der Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen der GKV-Mitglieder, die im kommenden Jahr 5,17 Prozent beträgt. Die Einsparsumme beziffert das Bundesgesundheitsministerium mit 1,8 Milliarden Euro. Dazu kommen Einsparungen von jeweils 100 Millionen Euro bei den Verwaltungsausgaben der Krankenkassen sowie beim Fördervolumen des Innovationsfonds. „Damit halten wir unser politisches Versprechen an Beitragszahler sowie die Unternehmen und durchbrechen die zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende“, zeigte sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken betont optimistisch. Grundsätzlich schätzt aber auch sie die finanzielle Lage der GKV als „äußerst kritisch ein“, wie es im Arbeitsauftrag an die Finanzkommission Gesundheit heißt, die – wie im Koalitionsvertrag von Union und SPD vereinbart – Lösungsvorschläge für eine dauerhafte Stabilisierung der Beitragssätze erarbeiten soll. Die Ausgabendynamik liege mit knapp acht Prozent in diesem Jahr auf einem historischen Rekordniveau und weit oberhalb der Zuwächse bei den Beitragseinnahmen, heißt es dort. Erste kurzfristige Maßnahmen zur Ausgabenstabilisierung soll die Kommission bereits Ende März 2026 vorlegen, Vorschläge für mittel- und langfristige Strukturreformen bis Dezember 2026. „Denkverbote“ soll es Warken zufolge dabei keine geben. Der aus zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern bestehenden Kommission gehören allein fünf Ökonomen an, die weiteren Mitglieder kommen aus den Bereichen Sozialrecht, Ethik, Prävention und Medizin. Kostentreiber identifizieren Erwartet wird von der Finanzkommission, dass sie bis Ende März 2026 zunächst eine Prognose der Finanzentwicklung der GKV bis 2030 erarbeitet und dabei auch die Finanzwirkungen der im Koalitionsvertrag von Union und SPD geplanten Reformen berücksichtigt. Dazu zählt zum Beispiel die Einführung eines Primärarztsystems zur besseren Steuerung der Patienten durch das Gesundheitssystem ebenso wie eine Notfall- und Rettungsdienstreform, die ebenfalls auf einen effizienteren Einsatz von Ressourcen zielt. Der Dezember-Bericht der Finanzkommission soll vor allem die Strukturen in den Blick nehmen, um die Ausgabendynamik dauerhaft zu bremsen und die Einnahmeseite zu stärken. Zu ihrem Arbeitsauftrag gehört es unter anderem, die größten Kostentreiber in den einzelnen Leistungsbereichen zu identifizieren und dabei auch Vergütungs- und Preissysteme auf den Prüfstand zu stellen. Außerdem soll die Kommission der Frage nachgehen, in welchem Umfang die GKV von versicherungsfremden Leistungen belastet wird und wie diese Leistungen alternativ finanziert werden könnten. Über- und Fehlversorgung sowie deren Kosten sollen beziffert, Zuzahlungen der Patientinnen und Patienten sowie der Leistungsumfang und Wahltarife innerhalb der GKV geprüft werden. Zum Prüfauftrag gehört auch die Frage, ob Risikostrukturausgleiche zwischen GKV und privater Krankenversicherung einen Beitrag zur Konsolidierung leisten können. Die Dualität des bestehenden Systems solle jedoch „im Grundsatz respektiert werden“. Darlehen statt Zuschuss vom Bund Die Bundesgesundheitsministerin selbst hält sich bislang mit Reformvorschlägen zurück. Andere Akteure, allen voran Krankenkassen, Krankenhäuser, Ärzteschaft und Arbeitgeber haben sich dagegen bereits zu Wort gemeldet. So fordert der GKV-Spitzenverband ein Ausgabenmoratorium über alle Leistungsbereiche, damit Einnahmen und Ausgaben dauerhaft in Einklang kommen und die Beiträge für die Versicherten und deren Arbeitgeber langfristig stabilisiert würden. Es brauche über das Sparpaket des Bundeskabinetts hinaus entschlossene Maßnahmen zur Ausgabenbegrenzung, insbesondere in der vertragsärztlichen Versorgung und bei den Arzneimittelausgaben. Im Arzneimittelbereich könnten Milliarden gespart werden, wenn die Bundesregierung den Herstellerrabatt auf patentgeschützte Arzneimittel von sieben auf 17 Prozent erhöhen und den Mehrwertsteuersatz auf Arzneimittel von 19 Prozent auf sieben Prozent absenken würde, heißt es von Kassenseite. Allein letzteres könne die GKV um weitere fünf bis sieben Milliarden Euro entlasten. Darüber hinaus beklagen die Kassen, dass der Bund ihnen bei der Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Bürgergeldempfängern jährlich rund zehn Milliarden Euro schuldig bleibe. Der GKV-Spitzenverband will das nicht länger hinnehmen und hat angekündigt, vor Gericht zu ziehen. Für eine Übernahme versicherungsfremder Leistungen durch den Bund und eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel hat sich auch die Ärzteschaft wiederholt ausgesprochen. Angesichts der prekären Haushaltslage ist es allerdings fraglich, ob daraus etwas wird. Aktuell hat sich Finanzminister Lars Klingbeil zur Stabilisierung der GKV-Finanzen neben dem regulären Steuerzuschuss von 14,5 Milliarden Euro nur auf ein Darlehen von jeweils 2,3 Milliarden für 2025 und 2026 Euro eingelassen. Inzwischen haben auch die Arbeitgebervertreter Vorschläge für eine „Gesundheitsreform 2026“ vorgelegt. Sie entrichten die Hälfte der GKV-Beiträge und beklagen seit Jahren deren Höhe, die die Arbeitskosten verteuere und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gefährde. Immerhin liegt der Gesamtbeitragssatz zur GKV inzwischen im Durchschnitt bei 17,1 Prozent. Den Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezifferte der Bundesrechnungshof jüngst mit 42,3 Prozent. Die Arbeitgeber verlangen jetzt neben einer Finanzierung versicherungsfremder Leistungen und einem höheren Bundeszuschuss zur GKV unter anderem, deren Leistungen auf eine noch zu definierende „Basissicherung“ zu beschränken und die Zuzahlungen für Patienten anzuheben.

14 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 15 Spezial Weiter Weg zum Mars Der technologische Fortschritt scheint den Traum von einer bemannten Mars-Mission in greifbare Nähe zu rücken. Doch damit Menschen den roten Planeten erreichen können, müssen sie der lebensfeindlichen Umgebung des Alls standhalten. Am Zentrum für Luft- und Raumfahrt in Köln erforschen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Strategien zur Erhaltung der menschlichen Gesundheit im Weltraum. von Marc Strohm Eine rote Felswüste erstreckt sich bis zum Horizont, durchzogen von tiefen Schluchten und Kratern. Inmitten dieses staubigen Ödlands steht eine silberne Raumkapsel, Astronauten in orange-weißen Anzügen sammeln Gesteinsproben, während ein sechsrädriger Rover die Gegend erkundet. Per Funk halten sie Kontakt zur Erde und besprechen ihre Funde. So stellten sich die Macher des Films „Der Marsianer“ 2015 eine Mission auf dem Mars vor. Zehn Jahre später ist die Idee vom bemannten Flug zum Mars nicht mehr nur Science-Fiction. Weltweit arbeiten staatliche Raumfahrtprogramme und private Raumfahrtunternehmen daran, die Mission umzusetzen—unter anderem auch in Köln, wo das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) und das Europäische Astronautenzentrum (EAC) zentrale Forschungsarbeit leisten. Wettlauf zum roten Planeten Durch den technischen Fortschritt in der Raumfahrt ist der Mars kein undenkbares Ziel mehr: Elon Musks privates Raumfahrtunternehmen SpaceX kündigte im vergangenen Jahr an, ab 2026 erste unbemannte Flüge mit dem Starship dorthin durchführen zu wollen. Gelinge dieses Vorhaben, könnten ab 2029 oder 2030 die ersten bemannten Missionen zum Mars aufbrechen, heißt es bei SpaceX. Langfristig verfolgt Musk das Ziel, eine dauerhaft bewohnte Marskolonie zu errichten. Auch das chinesische Raumfahrtprogramm plant, in den 2030er-Jahren Menschen auf den Mars zu schicken. Deutlich vorsichtiger äußern sich NASA und ESA: Sie halten eine bemannte Mars-Mission erst um das Jahr 2040 für realistisch. Unabhängig davon, ob Astronautinnen und Astronauten sich auf der ISS oder auf einer Marsmission befinden, bleibt regelmäßiges Training im All eine zwingende Voraussetzung, um Muskel- und Knochenabbau zu verhindern. Foto groß: istockphoto/buradaki Foto klein: NASA/ESA

16 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Spezial „Trotz großer technischer Fortschritte in den vergangenen Jahren stehen wir bei der konkreten Umsetzung noch vor vielen Herausforderungen“, erklärt Professor Dr. Jens Jordan im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. Der Internist ist Leiter des Instituts für Luft- und Raumfahrtmedizin am DLR und forscht aus medizinischer Sicht unter anderem zur Durchführbarkeit einer bemannten Mars-Mission für den Menschen. Zu den größten Herausforderungen zähle die hohe Strahlenbelastung im Weltall, so Jordan. Schon auf der relativ nah gelegenen Internationalen Raumstation ISS sei die Dosis an kosmischer Strahlung deutlich höher als auf der Erde. Auf dem knapp sechs- bis neunmonatigen Weg zum Mars steige sie auf das 600-fache, im Falle eines Sonnensturms noch höher. „Kosmische Strahlung besteht unter anderem aus Schwerionen und Röntgenstrahlen, die sich mit der heutigen Technik nicht vollständig abschirmen lassen“, erläutert der Wissenschaftler. Im schlimmsten Fall könne die Strahlenbelastung bei den Astronauten zu einer akuten Strahlenkrankheit führen, auch das Risiko für Krebserkrankungen und Unfruchtbarkeit erhöhe sich. Als typische „Astronautenerkrankung“ zähle auch der Graue Star, der durch Strahlenexposition begünstigt werde. Körperlich zu schaffen macht den Astronauten auch die Schwerelosigkeit. Durch die Entlastung des Körpers würden die Astronauten ohne Trainingsmaßnahmen innerhalb weniger Monate so viel Muskelmasse verlieren wie in Jahrzehnten der Alterung auf der Erde, sagt Jordan. Zusätzlich verändere die Schwerelosigkeit die Flüssigkeitsverteilung im Körper. Das Wasser verlagere sich Richtung Kopf und könne dort unter Umständen Schäden am Zentralen Nervensystem oder an den Augen verursachen. Auch Halsvenenthrombosen könnten entstehen. Hinzu kommen Jordan zufolge psychische Belastungen durch die Isolation in der Raumkapsel. Im schlimmsten Falle könne ein Astronaut auf dem Weg zum Mars eine Depression entwickeln. Gefährliche Reise Nicht zuletzt stellt die Ausrüstung des Raumschiffs die Wissenschaftler vor Schwierigkeiten. Auf eng begrenztem Raum müssten ausreichend Nahrungsmittel und Medikamente gelagert werden können, und es müsse Platz für Sportgeräte geben, an denen die Astronauten regelmäßig trainieren könnten. Ebenfalls berücksichtigt werden müsse das mikrobielle Umfeld an Bord eines Mars-Transporters. Auf einer Langzeitmission zum Mars könne das geringere Vorkommen von natürlichen Mikroben – ähnlich wie auf der ISS – das Immunsystem der Astronauten schwächen und Hautausschläge sowie andere entzündliche Krankheiten begünstigen. Risiken birgt jedoch nicht nur der Flug zum Mars. Nach der Landung auf der Oberfläche des roten Planeten wären die Astronauten mit giftigem Staub konfrontiert. Zu diesem Schluss gelangte jedenfalls eine Studie der University of California in Los Angeles, die Anfang 2025 in der Fachzeitschrift GeoHealth erschienen ist. Demnach enthält der feine Staub auf dem Mars gesundheitsschädliche Stoffe wie nanophasige Eisenoxide und giftige Schwermetalle wie Chrom und Arsen. Der Staub bleibe an den Raumanzügen haften und könne so in die Raumkapsel gelangen. Aufgrund ihrer winzigen Größe könnten die Partikel tief in die Atemwege der Astronauten eindringen und dort beispielsweise eine Staublunge verursachen. Perchlorate wiederum könnten die Schilddrüsenfunktion beeinträchtigen. Die Studienautoren empfahlen daher spezielle, selbstreinigende Schutzanzüge und Filtersysteme. Gleichzeitig verwiesen sie darauf, dass es noch große Forschungslücken gebe, wie sich der Mars-Staub auf den menschlichen Körper auswirke. Die größten Risiken bei sämtlichen Raumfahrt-Missionen bergen medizinische Notfälle, betont Professorin Dr. Bimba Hoyer, Internistin und Spezialistin für Immunologie und Rheumatologie am DLR. Als ISS Flight Surgeon der ESA betreut sie Astronautinnen und Astronauten ärztlich und kennt die Herausforderungen, mit denen diese während und nach Langzeitmissionen auf der Internationalen Raumstation konfrontiert sind. „Wenn Astronauten auf der ISS erkranken, haben sie jederzeit die Möglichkeit, einen Arzt auf der Erde zu konsultieren,“ sagt Hoyer. Auch Ultraschall-Untersuchungen könnten auf der ISS unter ärztlicher Fernanleitung „in Echtzeit“ durchgeführt werden. Keine Erfahrungen habe man bislang mit chirurgischen Eingriffen. Bisher sei unbekannt, wie sich Blut während eines solchen Eingriffes in der Schwerelosigkeit verteilen würde. Außerdem benötige man an Bord einen Astronauten, der über das für einen solchen Eingriff notwendige medizinische Wissen verfüge. Von der ISS aus könne im Notfall ein schwer erkrankter Astronaut innerhalb weniger Stunden auf die Erde verlegt werden. „Eine solche Option gibt es bei einem Flug zum Mars nicht“, erklärt Hoyer. Auch telemedizinische Behandlungen seien aufgrund der stark verzögerten Signalübertragung kaum möglich. Potenzielle Mars-Astronauten müssten daher einem noch gewissenhafteren Gesundheits-Screening unterzogen werden als „normale“ Raumfahrer. Denn grundsätzlich müssten natürlich alle, die als Astronauten ins Weltall geschickt würden, topfit sein, betont Hoyer. Die medizinische Vorbereitung für eine Langzeitmission „Ein großes Problem auf dem Weg zum Mars ist die kosmische Strahlung, die sich mit den derzeit verfügbaren Mitteln nicht vollständig abschirmen lässt. Im schlimmsten Fall könnten die Astronautinnen und Astronauten an akuter Strahlenkrankheit leiden.“ Professor Dr. Jens Jordan Leiter des Instituts für Luft und Raumfahrtmedizin am DLR Foto: DLR

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