Gesundheits- und Sozialpolitik 18 Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Das Jahr geht zu Ende – Zeit für einen Rückblick auf wichtige, interessante oder auch folgenreiche Ereignisse aus Gesundheitspolitik und Selbstverwaltung. von Heike Korzilius Kliniken: Spürbare Veränderungen Seit dem 1. April 2025 ist in NordrheinWestfalen der neue Krankenhausplan in Kraft. Das Ziel: Überkapazitäten abbauen, Gelegenheitsversorgung unterbinden, Spezialisierung bei hochkomplexen Eingriffen fördern und zugleich die Grundversorgung in der Fläche sichern. Bei manchen der gut 300 Krankenhäuser in NRW hat sich das Leistungsspektrum erweitert, andere müssen Einschnitte hinnehmen. Das trifft insbesondere auf planbare Leistungen und komplexe Eingriffe zu. So beantragten beispielsweise landesweit 214 Einrichtungen die Leistungsgruppe Endoprothetik Knie, aber nur 136 bekamen den Zuschlag. Bei der Behandlung von Leberkrebs wurden von 113 Anträgen landesweit nur 29 positiv beschieden. Für einige Leistungsgruppen mit hohen Fallzahlen oder besonderer Notfallrelevanz (Kardiologie, Notfallversorgung und Orthopädie) gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025. Für notwendige Umstrukturierungen und Umbauten stellt NRW den Krankenhäusern insgesamt 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Parallel zur Reform in Nordrhein-Westfalen hat auf Bundesebene Anfang August der Entwurf des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken das Bundeskabinett passiert. Es soll die von ihrem Amtsvorgänger Professor Dr. Karl Lauterbach Ende 2024 durchgesetzte Krankenhausreform „praxistauglich“ machen, so Warken. Unter anderem räumt das KHAG den Ländern mehr Gestaltungsspielraum ein. Die Ärzteschaft kritisiert jedoch, dass der Entwurf nach wie vor keine echte, von Fallzahlen unabhängige Vorhaltevergütung für die Krankenhäuser vorsieht und die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung vernachlässigt. Nina Warken: die neue Ministerin Am 6. Mai legte Nina Warken im Deutschen Bundestag ihren Amtseid als Bundesgesundheitsministerin ab. Die 46-jährige Juristin war eine echte Überraschung auf dem Posten. Sie gehört seit 2013 als direkt gewählte Abgeordnete für den Wahlkreis Odenwald-Tauber dem Bundestag an und hatte sich bis dato insbesondere um Fragen der Inneren Sicherheit gekümmert. Bei der Vorbereitung des Koalitionsvertrags zwischen Union und SPD gehörte die CDUPolitikerin folglich der Arbeitsgruppe „Inneres, Recht, Migration und Integration“ an. Das Gesundheitskapitel, das sie jetzt umsetzen muss, verhandelten andere. Vorgesehen sind darin unter anderem die Einführung eines Primärarztsystems sowie eine Notfall- und Rettungsdienstreform. Um die desaströse Finanzlage der gesetzlichen Krankenversicherung in den Griff zu bekommen und die Beiträge der Versicherten zu stabilisieren, sind allerdings nach Ansicht von Politik und Gesundheitsexperten grundlegende Reformen notwendig. Vorschläge soll bis Ende 2026 eine Finanzkommission erarbeiten, der zehn Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Bereichen Ökonomie, Sozialrecht, Ethik, Prävention und Medizin angehören. Kurzfristige Vorschläge zur Ausgabenstabilisierung soll die Kommission bereits Ende März 2026 vorlegen (siehe auch „Leere Kassen“ auf Seite 12). Bis dahin scheint sich Ministerin Warken mit eigenen Reformideen zurückhalten zu wollen. Laienreanimation in Schulen Ab dem Schuljahr 2026/2027 werden an den Schulen in Nordrhein-Westfalen Schulungen zur Laienreanimation verpflichtend eingeführt. Eine entsprechende Kooperationsvereinbarung unterzeichneten Anfang Juli Schulministerin Dorothee Feller sowie Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, den beiden Ärztekammern des Landes, Hilfsorganisationen sowie medizinische Fachgesellschaften. Künftig sollen Schülerinnen und Schüler der Klassen 7, 8 oder 9 mindestens eine Schulung zur Wiederbelebung im Umfang von 90 Minuten erhalten und mit dem lebensrettenden Schema „Prüfen – Rufen – Drücken“ vertraut gemacht werden. Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Dr. Sven Dreyer, setzt sich seit Langem für das Projekt ein. „Wer als junger Mensch an die Laienreanimation herangeführt wird, wird auch als Erwachsener ganz selbstverständlich im Notfall Hilfe leisten“, sagte Dreyer anlässlich der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung. Register für mehr Transparenz Die Ärztekammer Nordrhein will für mehr Transparenz in der Weiterbildung sorgen. Am 1. Oktober ging das Weiterbildungsregister an den Start, an das die Weiterbilder in Zukunft einmal jährlich melden, wer sich wo und seit wann in der Weiterbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt befindet. Die Kammer will damit zum einen erreichen, dass sich durch direkte Ansprache mehr junge Ärztinnen und Ärzte an der regelmäßig stattfindenden Evaluation zur Situation in der Weiterbildung beteiligen. Zum anderen gehe Das Jahr 2025 im Rückblick Foto: Solidcolours/istockphoto.com Foto: Deutscher Bundestag, Thomas Imo, photothek Foto: KatarzynaBialasiewicz/istockphoto.com
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