Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 21 Am 1. Januar 2026 starten die Zulassungsausschüsse in eine neue Amtsperiode und suchen noch Beisitzer. Sie möchten Verantwortung übernehmen und Ihre Kolleginnen und Kollegen in Nordrhein stärken? Dann bewerben Sie sich. von Simone Heimann Der Zulassungsausschuss ist ein zentrales Gremium der ärztlichen Selbstverwaltung. Seine Entscheidungen haben direkte Auswirkungen auf die regionale Versorgung. „Wer sich im Zulassungsausschuss engagieren möchte, muss in Nordrhein vertragsärztlich tätig sein. Das ist die einzige Voraussetzung“, sagt Daniela Hackel, Bereichsleiterin Qualitätssicherung und Zulassungswesen bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein und kommissarische Leiterin der Geschäftsstelle Zulassungsausschuss. Was viele nicht wissen: Man muss nicht selbst niedergelassen sein, um im Zulassungsausschuss mitzuwirken. „Wir freuen uns auch sehr über die Bewerbungen von angestellten Ärztinnen und Ärzten“, betont Hackel. Drei Ausschüsse für Nordrhein In Nordrhein gibt es drei Zulassungsausschüsse: einen ärztlichen für den Regierungsbezirk Köln, einen ärztlichen für den Regierungsbezirk Düsseldorf und einen für Psychotherapie. Die Zulassungsausschüsse Köln und Düsseldorf für die Ärztinnen und Ärzte teilen sich jeweils in zwei Kammern auf. Der Zulassungsausschuss Psychotherapie hat seinen Sitz in Köln und ist für ganz Nordrhein zuständig. Die Ausschüsse handeln eigenständig und sind paritätisch besetzt, das heißt, sie bestehen aus Vertreterinnen und Vertretern der KV und der gesetzlichen Krankenkassen. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen einem Vertreter der KV und der Krankenkassen. Jede Kammer tagt einmal im Monat in Präsenz. In den ärztlichen Kammern dauern die Sitzungen in der Regel rund drei Stunden, in der Kammer Psychotherapie etwas länger. Die Geschäftsstelle bereitet die Sitzungen vor. Dabei prüfen die Mitarbeitenden zum Beispiel Zulassungsanträge auf Vollständigkeit und Genehmigungsfähigkeit. Sie erstellen die Tagesordnung, laden zur Sitzung ein und stellen die Sitzungsunterlagen zur Verfügung. „Die Beisitzerinnen und Beisitzer schauen sich die Unterlagen vor dem jeweiligen Termin an und nehmen an der Sitzung teil. Der oder die Vorsitzende leitet die Sitzung“, erklärt Hackel. Die Ausschussmitglieder entscheiden schließlich gemeinsam über Neuzulassungen zur vertragsärztlichen Versorgung, Nachbesetzungen bei Praxisabgaben oder Genehmigungen von Praxisverlegungen. Sie entscheiden außerdem über die Anstellung von Ärztinnen und Ärzten in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren sowie über Zulassungen im Sonderbedarf. Die Sitzungen laufen meist zügig und sachlich ab, aber mit Raum für differenzierte Abwägungen. Denn mitunter kommt auch mal ein weniger angenehmes Thema auf den Tisch: „Es kann vorkommen, dass der Ausschuss einem Arzt die Zulassung entziehen muss, wenn dieser seine Fortbildungspflicht nicht erfüllt hat“, räumt Hackel ein. Auf diese Weise sichere der Ausschuss auch die Qualität der vertragsärztlichen Versorgung. Finanzielle Anerkennung Wer sich in einem Zulassungsausschuss engagiert, erhält dafür eine Aufwandsentschädigung. Diese wird zum 1. Januar 2026 angehoben. Für eine dreistündige Sitzung erhalten Beisitzer 90 Euro Sitzungsgeld, 175 Euro Verdienstausfall und 120 Euro für die Vor- und Nachbereitung. Reisekosten werden individuell erstattet. Für zum Beispiel 33 gefahrene Kilometer erhalten Teilnehmende rund 32 Euro. In Summe macht das etwa 417 Euro pro Sitzung. Simone Heimann ist Redakteurin bei der KV Nordrhein. Zulassungsausschüsse suchen Mitglieder Forum Sie möchten sich engagieren? Dann schreiben Sie formlos eine E-Mail an engagement@kvno.de oder füllen Sie das Formular auf kvno.de/praxis/engagement aus. Über die endgültige Benennung der Mitglieder im Zulassungsausschuss entscheidet der KVNO-Vorstand. Auch die beiden Berufungsausschüsse – einer für die Ärzteschaft, einer für die Psychotherapeutinnen und -therapeuten – starten zum 1. Januar 2026 in eine neue Amtsperiode. Ihre Aufgabe ist es, über Widersprüche im Zulassungsverfahren zu entscheiden. Sie sind ebenfalls paritätisch besetzt. Zusätzlich gibt es einen unparteiischen Vorsitz. Bei Interesse an einem Engagement im Berufungsausschuss nutzen Sie bitte die obenstehende Kontaktmöglichkeit. Bewerbung Weichensteller: Die Mitglieder der Zulassungsausschüsse entscheiden unter anderem über Neuzulassungen und Nachbesetzungen von Praxen. Foto: Morsa Images/gettyimages
RkJQdWJsaXNoZXIy MjMxMzg=