Rheinisches Ärzteblatt 12/2025

Rheinisches Ärzteblatt / Heft 12 / 2025 Seit 50 Jahren unterstützt die Gutachterkommission bei der Ärztekammer Nordrhein Patientinnen und Patienten bei der außergerichtlichen Klärung möglicher Behandlungsfehler. Belastende Auseinandersetzungen vor Gericht können so vermieden werden. von Thomas Gerst Das hätte sich der Gesetzgeber im Jahr 1994 eigentlich sparen können. Da wurde den Ärztekammern im Heilberufsgesetz des Landes NordrheinWestfalen in § 6 vorgeschrieben, für die Errichtung von Stellen zur Begutachtung von Behandlungsfehlern zu sorgen. Dies habe in Kreisen der Kammerführung zu manch bitterer Bemerkung geführt, notierte dazu wenig später Gerhard Vogt, langjähriger Geschäftsführer der Ärztekammer Nordrhein, in seiner Monografie zur Geschichte der Kammer. Denn bereits 19 Jahre zuvor, zum 1. Dezember 1975, hatte Nordrhein auf eigene Initiative eine unabhängige Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler ins Leben gerufen. Mit Stolz blickt die ärztliche Selbstverwaltung in Nordrhein nunmehr im Jahr 2025 auf das 50-jährige Bestehen dieser Einrichtung zurück, die wesentlich zu einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis beiträgt, indem sie sich bei Behandlungsfehlervorwürfen fachlich fundiert um eine außergerichtliche Klärung bemüht. Denn in der ärztlichen Versorgung – so gut sie auch sein mag – passieren Fehler, und es liegt in der Verantwortung der ärztlichen Profession, im Zweifelsfall durch eine sachverständige medizinische Begutachtung für eine rasche Klärung zu sorgen. Niederschwelliges Angebot zur Konfliktlösung Über einen Zeitraum von sieben Berufungsperioden als Kommissionsmitglied und seit dem Jahr 2011 als Geschäftsführendes Kommissionsmitglied hat Professor Dr. Hans-Friedrich Kienzle die Arbeit der Gutachterkommission begleitet. Beim Blick zurück kommt der ehemalige Chefarzt der Chirurgischen Klinik des Krankenhauses Köln-Holweide zu einer positiven Bewertung. Von ursprünglich etwa 30 vom Vorstand der Ärztekammer berufenen Kommissionsmitgliedern sei die Kommission mittlerweile auf etwa 120 ärztliche und sieben juristische Mitglieder angewachsen. Damit habe man der fortschreitenden fachlichen Spezialisierung gerecht werden können, sagt Kienzle. Auf die Expertise von Kolleginnen und Kollegen im sogenannten Ruhestand könne man keinesfalls verzichten; im Laufe der Jahre sei es erfreulicherweise zunehmend gelungen, auch jüngere, noch aktiv im Berufsleben stehende Ärztinnen und Ärzte für eine Begutachtung im Schlichtungsverfahren zu gewinnen. Gerne blickt Kienzle auf die vertrauensvolle und intensive Zusammenarbeit mit den Juristen und Juristinnen in der Kommission zurück, betont er im Gespräch mit dem Rheinischen Ärzteblatt. „Von den Juristen habe ich sehr viel gelernt.“ Denn das, was man früher als „ärztliche Kunst“ bezeichnet habe, werde „in erheblichem Maße professionalisiert durch ein Denken, das sich an den Kategorien Sorgfalt, Standard oder gar Norm orientiert“. Viele sehen im außergerichtlichen Verfahren bei der Gutachterkommission einen Vorteil gegenüber dem in einem Zivilprozess angestrebten Nachweis eines Behandlungsfehlers, erspart diese Form der für Patienten kostenfreien Konfliktlösung den beteiligten Parteien doch die oftmals belastende Auseinandersetzung vor Gericht. Insgesamt würden die Gutachterkommissionen einen wertvollen Beitrag zur Befriedung von Konflikten auf einem schwierigen Gebiet leisten, merkt dazu der Kölner Medizinrechtler Professor Dr. jur. Christian Katzenmeier an. Sie böten in vielen Fällen eine sinnvolle Alternative zur streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Anwälte, die den Gutachterkommissionen noch immer mit genereller Ablehnung begegnen, „enthalten ihren Mandanten eine Möglichkeit vergleichsweise rascher und kostengünstiger Streitbeilegung vor“, kommentiert Katzenmeier. Das Vorurteil, dass Einrichtungen der Ärzteschaft wenig geneigt seien, Behandlungsfehlern im Kollegenkreis nachzugehen, lässt sich auf Grundlage der statistischen Übersicht zur Arbeit der bei der Ärztekammer Nordrhein angesiedelten Gutachterkommission leicht entkräften. Im aktuellen Berichtszeitraum (1.10.2024 bis 30.9.2025) wurde bei einem Viertel der 920 begutachteten Fälle auf einen Behandlungsfehler erkannt; im langjährigen Durchschnitt der seit 1975 begutachteten 49.729 Fälle lag der Anteil der anerkannten Behandlungsfehler mit rund 31 Prozent noch ein wenig höher. Die VerfahrensordForum „Von den Juristen habe ich in meiner Zeit bei der Gutachterkommission sehr viel gelernt.“ Professor Dr. Hans-Friedrich Kienzle Geschäftsführendes Kommissionsmitglied bis Ende November 2025 Foto: Jochen Rolfes JAHRE GUTACHTERKOMMISSION Gestaltung: Tina Ennen

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