Leitfaden Kommunikation

65 DKSB: Ärztlicher Leitfaden Kinderschutz, 2013 unter: https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/_old-files/downloads/ LeitfadenKinderschutzNs2013.pdf [Zugriff am 12.02.2023] Feder G. S., Hudson M., Ramsay J., Taket A. R.: Expectations and experiences when they encounter health care professionals: a meta-analysis of qualitative studies. Arch Intern Med. 2006; 166(1): 22–37. Kinderschutzleitlinienbüro: AWMF S3+ Leitlinie Kindermisshandlung, -missbrauch, -vernachlässigung unter Einbindung der Jugendhilfe und Pädagogik (Kinderschutzleitlinie). Langfassung 1.0, 2019, AWMF-Reg.Nr. 027–069. Olive P.: Care for emergency department patients who have experienced domestic violence: a review of the evidence base. Journal of Clinical Nursing. 2007; 16(9): 1736–48. Selg H., Mees U., Berg D.: Psychologie der Aggressivität. 2. Auflage. Hogrefe, Göttingen 1997. WHO: Umgang mit Gewalt in Paarbeziehungen und mit sexueller Gewalt gegen Frauen. Leitlinie der WHO für Gesundheitsversorgung und Gesundheitspolitik. Signal e. V., Berlin 2014. 3.8. Ansprechen heikler Themen: Alkoholkonsum Das Ansprechen heikler Themen verlangt das Überschreiten von Hemmschwellen, unabhängig davon, ob über Sexualität, Sterben oder über Sucht gesprochen wird. Diese Themen haben etwas Privates, Intimes, sodass es einer ‚Erlaubnis‘ der/des Betroffenen bedarf, sie ansprechen zu dürfen. Fühlen sich Patientinnen und Patienten überrumpelt, werden sie sich schützen und verschließen. Daher sind besonders die vertrauten Hausärztinnen und Hausärzte geeignet, sich unter Respekt vor ihren individuellen Eigenheiten in der Problemsphäre der Patientinnen und Patienten zu bewegen. Wie viel ist zu viel? Nach aktuellen epidemiologischen Daten konsumiert die Mehrheit der erwachsenen Deutschen keinen Alkohol oder betreibt einen risikoarmen Alkoholkonsum (DHS, 2022). Von medizinischer beziehungsweise psychiatrischer Relevanz sind der riskante, der schädliche und der abhängige Alkoholkonsum. Der riskante Konsum (12,6 % der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland; DHS, 2022) betrifft einen chronischen, (nahezu) täglichen Alkoholkonsum, der das langfristige Risiko körperlicher Schäden, zum Beispiel einer Leberzirrhose, erhöht, aber zum Zeitpunkt der Diagnose noch nicht zu negativen körperlichen, psychischen oder sozialen Konsequenzen geführt hat, sodass keine alkoholbezogene psychische Störung wie Abhängigkeit und schädlicher Gebrauch diagnostiziert werden kann. Riskanter Konsum ist definiert als ein täglicher Konsum von mehr als 10 –12 Gramm reinen Alkohols bei Frauen bzw. 20–24 Gramm bei Männern. Dies entspricht einem bzw. zwei Standardgetränken. Ein Standardgetränk umfasst z. B. 0,3 l Bier oder 0,1 l Wein und enthält etwa 10 bis 12 Gramm Reinalkohol. Rauschtrinken wird definiert als vier Standardgetränke oder mehr bei einer Gelegenheit bei Frauen, fünf Standardgetränke oder mehr bei Männern. Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein 64 abhängig. Die Ablösung aus einer abhängigen Beziehung ist aber oft ein langer Weg. Diese Ablösung sofort zu erreichen oder gar durchzusetzen, stellt für alle Beteiligten eine Überforderung dar. Ein Entscheidungsdruck auf das Gewaltopfer, sich sofort vom Täter bzw. der Täterin zu trennen, sollte dringlich vermieden werden. Einzige Ausnahme: Es besteht eine akute Gefährdung für das Gewaltopfer. Dann haben Sofortmaßnahmen zum Schutz des Gewaltopfers Vorrang, allenfalls unter Einschaltung von Polizei und Behörden. Gerichtsfest dokumentieren: Möglicherweise wird die Dokumentation der medizinischen Befunde (z. B. bei einer Erstuntersuchung nach Vergewaltigung) später in einem Gerichtsverfahren verwendet, daher ist es wichtig, entsprechende rechtsmedizinische Standards einzuhalten (Fotodokumentation, Asservate). Folgekontakte anbieten: Da häusliche Gewalt eine hohe Wiederholungshäufigkeit hat, ist es hilfreich, aktiv Folgekontakte anzubieten – auch unter dem Aspekt des Aufbaus einer vertrauensvollen Beziehung. Interprofessionelle Zusammenarbeit: Interventionen bei häuslicher Gewalt erfordern interprofessionelle Zusammenarbeit. Die Kenntnis der lokalen Netzwerkakteure (Frauenhaus, Ansprechpartner bei der Polizei, Jugendamt usw.) ist essenziell, auch um Patientinnen und Patienten entsprechend zu beraten. Weisen Befunde bei der Untersuchung von Kindern auf Gewalteinwirkungen hin, ist die Ärztin bzw. der Arzt verpflichtet, zum Schutz des Kindes aktiv zu werden. Wichtige Handlungsschritte zum Kinderschutz sind in Leitfäden der Landesärztekammern dargestellt, beispielsweise im Ärztlichen Leitfaden Kinderschutz, Niedersachsen (DSKB, 2013) oder in der Kinderschutzleitlinie (Kinderschutzleitlinienbüro 2019). Umgang mit schwierigen Emotionen bei häuslicher Gewalt www.aekno.de/leitfaden/gewalt Literatur Coker A. L. et al.: Physical and Mental Health Effects of Intimate Partner Violence for Men and Women. American Journal of Preventive Medicine. 2002; 23: 260–8. Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein

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