Leitfaden Kommunikation

85 84 Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Heranführen an spezifische Gesprächssituationen sonen eingesetzt werden könnten. Der Arzt bzw. die Ärztin kann in diesem Zusammenhang auch Informationsmaterial zu Patientenverfügungen abgeben (z. B. BÄK-ZEKO, 2018 oder Ärztekammer Nordrhein, 2020). Eine Eingangsfrage könnte so formuliert werden: „Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht über Ihr Altwerden, über das Sterben und über den eigenen Tod? Wenn ja, warum und in welchem Zusammenhang? Wollen Sie mir ein bisschen mehr darüber erzählen?“ In einem zweiten Gespräch soll in der Regel die Vertrauensperson anwesend sein (im Hinblick auf eine Vollmacht). In diesem Gespräch wird eine Werteanamnese aufgenommen, dokumentiert und es werden die Themen Behandlungsabbruch und Lebensverlängerung anhand von Fallbeispielen diskutiert. Darauf wird ein Entwurf für eine PV erstellt. Erst in einer dritten Sitzung wird die PV dann definitiv geschrieben, kopiert und unterschrie- ben. Werteklärung Je individueller die Werteklärung ist, desto höher wird die Qualität der PV sein. Eine Werteanamnese kann erhoben werden, indem der Patient bzw. die Patientin mit einer einfachen, offenen Frage gebeten wird, konkrete Wertvorstellungen zu schildern: „Bitte sagen Sie mir, was für Sie im Leben wichtige Werte sind und was für Sie in einer Phase des nahenden Todes besonders wichtig sein könnte.“ Da es Menschen oftmals schwerfällt, diese Werte zu definieren, kann der Arzt bzw. die Ärztin hier auf Fragensammlungen zurückgreifen. Auch werden Kartensammlungen empfohlen, wobei die betroffene Person Karten (Go-Wish-Kartenspiel) mit definierten Items bezüglich der Wichtigkeit für sie selbst bewerten soll. Denkbar ist folgendes Vorgehen: „Nehmen wir an, dass Ihre Lebenszeit auf wenige Wochen bis Monate begrenzt ist. Welche der folgenden Werte sind für Sie von großer und welche von geringer Wichtigkeit? Dass ich möglichst lange schmerzfrei sein kann. Dass ich keine Atemnot leiden muss. Dass ich bis zuletzt bei klarem Verstand sein darf. Dass ich meine Würde behalten kann. Dass ich bis zuletzt Behandlungswünsche äußern kann. Dass ich gewisse Dinge in meinem Leben abschließen kann. Dass ich meinen Angehörigen nicht zur Last falle. Dass ich daheim sterben kann.“ (Aufzählung nicht abschließend) Behandlungspräferenzen Je nach Situation wird der Arzt bzw. die Ärztin mit dem Patienten bzw. der Patientin konkrete Fallgeschichten besprechen. Die betroffene Person muss entscheiden, ob sie sich in der jeweiligen Situation eher für eine Lebensverlängerung oder einen Therapieabbruch entscheiden würde. Auch zur Erfassung dieser Präferenzen gibt es validierte Instrumente. Vertrauenspersonen Die ausgewählten Vertrauenspersonen sollen mit den Wertvorstellungen des Patienten bzw. der Patientin vertraut sein. Im Gespräch mit der verfassenden Person der PV und den Angehörigen muss darauf geachtet werden, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte von der Schweigepflicht gegenüber den in der PV genannten Vertrauenspersonen befreit werden. Literatur Ärztekammer Nordrhein: Leitfaden für die persönliche Vorsorge der Ärztekammer Nordrhein 2015 unter: https://www.aekno.de/patienten/patientenverfuegung [Stand 2023] Barrio-Cantalejo I. M., Molina-Ruiz A., Simon-Lorda P. et al.: Advance directives and proxies’ predictions about patients’ treatment preferences. Nurs Ethics. 2009; 16(1): 93–109. Beland D. K., Froman R. D.: Preliminary validation of a measure of life support preferences. Image J Nurs Sch. 1995; 27(4): 307–10. Patientenverfügung der BÄK-ZEKO https://www.bundesaerztekammer.de/ fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/ Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Patientenverfügung der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de/patientenverfuegung Informationen und Formulare zu Patientenverfügungen finden Sie hier:

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