Leitfaden Kommunikation

95 94 Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Heranführen an spezifische Gesprächssituationen wie Lauftracker, Anbietern von Podcasts und Videoplattformen. Auf allen Plattformen können spezielle Angebote für Patientengruppen oder einzelne Erkrankungen entstehen. Über soziale Medien können Informationen zur Diagnostik oder zu einzelnen Erkrankungen und darüber hinaus auch Gesundheitsziele vermittelt werden. Im positiven Falle können sie ein Ort für Gesundheitsförderung werden oder als gemeinschaftliches Unterstützungsnetzwerk genutzt werden. Gleichwohl bedarf es der Korrektur falscher oder irreführender Inhalte. Es gilt hier insbesondere von ärztlicher Seite Verzerrungen zu korrigieren, um das volle Potenzial sozialer Medien als positiver Verstärker von Gesundheit auszuschöpfen. Über die drei Grundformen der Kommunikation wurde bereits in den ersten Kapiteln berichtet. Der Schwerpunkt sozialer Medien liegt im zweiten Bereich, der schriftlichen, asynchronen Kommunikation. Obwohl die Geschwindigkeit des Informationsaustausches in sozialen Medien sehr nahe an der „Face-to-Face“-Kommunikation sein kann, hat diese Kommunikationsform durchaus auch Eigenschaften des dritten Bereiches, der Kommunikation über Massenmedien, weil soziale Medien eine sehr hohe Reichweite bekommen können. Ärztliche Kommunikation über soziale Medien Der zentrale Inhalt von sozialen Medien ist die Kommunikation. Folgende Aspekte können zur Veränderung von Wahrnehmung und Inhalten führen: Höhere Verfügbarkeit durch asynchrone Kommunikation Im Unterschied zum direkten bisher üblichen Austausch zwischen Arzt/Ärztin und Patient/ Patientin zeichnen sich die Kommunikationsprozesse in sozialen Medien vor allem durch eine höhere Verfügbarkeit aufgrund einer asynchronen Kommunikation aus. Die asynchrone Kommunikation bedingt wiederum in der Regel eine schriftliche Form der Kommunikation, bei der die Inhalte gut aufgezeichnet werden können und zu einem späteren Zeitpunkt abrufbar sind. Beispielsweise können Ärztinnen und Ärzte ihre Patientinnen und Patienten über soziale Medien an Impfungen erinnern, grundsätzlich über Therapien informieren und Neuigkeiten aus ihrer Praxis mitteilen. Veränderte oder fehlende Wahrnehmungen durch digitale Informationsübermittlung Bei der Kommunikation über neue Kanäle der Informationsübertragung können Informationen wie beispielweise der Blick, das Aussehen der Patientin oder des Patienten fehlen oder bei der Übertragung durch Video nicht so wiedergegeben werden, wie die Ärztin bzw. der Arzt es bisher gewohnt war. Hierdurch können Missverständnisse oder Fehleinschätzungen entstehen. Die Erfahrungen, die Ärztinnen und Ärzte bisher in ihrer Kommunikation mit Patientinnen und Patienten gemacht haben, müssen neu justiert werden. Veränderung des Kontextes von Information Bei der offenen Kommunikation speziell über soziale Medien können einzelne Inhalte auch zu einem späteren Zeitpunkt „außerhalb des Kontexts“ wiedergegeben werden. Ein anderer Kontext oder ein Ausschnitt einer Nachricht, bei dem die Teile danach oder davor fehlen, kann die Bedeutung einer Nachricht entscheidend verändern. Im folgenden Abschnitt werden einzelne Aspekte ärztlicher Tätigkeiten im Kontext von sozialen Medien betrachtet und Hinweise zum Umgang mit dieser Kommunikationsform gegeben. Wichtigste Maßgabe ist, dass Ärztinnen und Ärzte unabhängig davon, ob sie privat oder beruflich auftreten, immer als „Ärztin“ bzw. „Arzt“ wahrgenommen werden. Diese Eigenschaft bringt viele Vorteile in das Vertrauen mit sich, bedingt aber auch die Verantwortung, damit sorgsam umzugehen. Die ärztliche Schweigepflicht Ärztinnen und Ärzte haben über das, was ihnen in ihrer Eigenschaft als Ärztin bzw. Arzt anvertraut wird oder bekannt geworden ist, zu schweigen. Diese Jahrtausende alte Verpflichtung gilt selbstverständlich auch bei der Nutzung jeglicher Form sozialer Medien – ganz unabhängig davon, ob der Austausch mit anderen Ärztinnen und Ärzten, einer bestimmten Personengruppe oder öffentlich – beispielsweise in Form eines Blogs – erfolgt. Diffamierung und Falschaussagen Auseinandersetzungen in sozialen Medien werden oft mit großer Härte geführt. Nicht selten schlägt eine zunächst sachliche Debatte in eine Verunglimpfung des Gegenübers um. Oft werden ungeprüfte Inhalte von anderen Nutzenden übernommen, weil sie beim ersten Lesen glaubwürdig erscheinen. Neben der berufsrechtlichen Konsequenz einer diffamierenden Äußerung können auch strafrechtliche (§§ 185 ff. StGB) und zivilrechtliche Folgen entstehen. Prüfen Sie genau, was Sie weiterverbreiten, beachten Sie, dass Sie immer als Ärztin bzw. Arzt agieren, auch wenn Sienicht unter Ihrem Klarnamen posten. Pseudonyme können unter Umständen schnell aufgedeckt werden.

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