Leitfaden Kommunikation

99 98 Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein Ärztekammer Nordrhein Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Die Rechtsprechung in diesem Bereich hat gezeigt, dass sich detaillierte Regelungen wegen der Vielzahl der Fallgestaltungen nicht bewährt haben. Daher sollten grundsätzliche Vorsichtsregeln beachtet werden: • Denken Sie bei Ihrem Profil daran, dass Sie für die Werbung verantwortlich sind in Bezug auf die Inhalte, die grundsätzlich unter Ihrer Kontrolle stehen. Von Ihnen wird aber nicht erwartet, dass Sie alle Antworten in sozialen Medien oder Postings in Foren, die nicht unter Ihrer Kontrolle stehen, überwachen. • Überlegen Sie gut, ob es auf Ihrer Website oder in Ihrem Profill in sozialen Medien möglich sein sollte, Kommentare zu hinterlassen. Im Zweifel sollten Sie die Kommentaroption deaktivieren. • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend beim Posten von Kommentaren oder Bildern hinsichtlich Ihrer Fähigkeiten und Dienstleistungen, damit Sie nicht versehentlich gegen die Werberichtlinien verstoßen. • Sie dürfen eine Onlinerezension, die negativ ist, nicht bearbeiten, um sie positiv zu machen, oder Feedback von Rezensierenden gegen ihre Absicht ändern. Datenschutz und Datensicherheit Wenn sensible Inhalte wie beispielsweise Informationen zu Patientinnen und Patienten oder Erkrankungsverläufen in sozialen Medien eingestellt werden, verlieren Einstellende weitgehend die Kontrolle über die Verbreitung und Verwendung dieser Daten. Bei der Nutzung sozialer Medien im beruflichen Umfeld sollten folgende Fragen abgewogen werden: Was kann mit den Daten im Rahmen der AGBs des sozialen Netzwerks gemacht werden? Häufig werden von Nutzenden die AGBs der sozialen Medien ohne genauere inhaltliche Analyse pauschal mit dem „Ich-stimme-zu“-Häkchen weggeklickt. Dadurch können dem Betreiber weitreichende Nutzungsmöglichkeiten mit den veröffentlichten Daten eingeräumt werden. Teilweise wird damit die Zustimmung erteilt, dass Daten auch von Dritten in einem völlig anderen Kontext genutzt werden. Welcher Personenkreis sieht die Einträge? Interessierte wie beispielsweise gegenwärtige oder künftige Arbeitgebende können Inhalte aus sozialen Medien aus unterschiedlichen Gründen beobachten. Aber auch Versicherungsgesellschaften und andere kommerzielle Nutzende können die Informationen auswerten, um beispielsweise mehr über das Risikoprofil oder das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden zu erfahren. Welche technischen Möglichkeiten habe ich, meine Privatsphäre in sozialen Medien zu wahren? Die Privatsphäre von Beteiligten in sozialen Medien ist entscheidend von den technischen Möglichkeiten zu deren Schutze abhängig. Diese variieren sehr zwischen unterschiedlichen Medien und sind zudem abhängig von den individuellen Einstellungen der jeweiligen Nutzenden. Der Schutz der Privatsphäre kann daher sowohl durch die fehlende technische Voraussetzung als auch durch die unangemessene Nutzung der vorhandenen Möglichkeiten beeinträchtigt werden. Zudem unterliegen die Nutzungsbedingungen und Einstellungen zum Schutz der Privatsphäre stetigen Veränderungen. Prüfen Sie daher regelmäßig den aktuellen Status der Nutzungsbedingungen und Ihrer Privatsphäre-Einstellungen. Was kann möglicherweise mit den Daten noch geschehen? Bei Kasuistiken in sozialen Medien besteht immer die Gefahr, dass durch die Menge oder Zusammenführung von Informationen Rückschlüsse auf eine einzelne Person erfolgen können (De-Anonymisierung) oder die betreffenden Personen bzw. deren Angehörige sogar selbst mitlesen und ihren Fall wiedererkennen. Darüber hinaus sollte auch bedacht werden, dass eingestellte Daten auch außerhalb des Rahmens der AGBs Dritten zugänglich sein könnten – beispielsweise durch Suchmaschinen, Hackerangriffe oder Schwachstellen bei den Netzwerkbetreibern. Informationen aus sozialen Medien können als Kopie auf andere Computer übertragen werden – eine dauerhafte Entfernung von solchen Daten aus dem Internet ist somit nahezu unmöglich. Nutzende sozialer Medien sollten alle Einträge in diese Netzwerke unter der Frage „Wie viel Informationen gebe ich von mir, aber auch von meinen Patienten und Patientinnen preis?“ abwägen. Ärztinnen und Ärzte sollten sich bei der Nutzung sozialer Medien auch mit der Frage auseinandersetzen, inwieweit allein durch die Präsenz einer Ärztin bzw. eines Arztes in der betreffenden Plattform Patientinnen und Patienten dazu verleitet werden, persönliche Krankheitsdetails zu offenbaren. Dieses Thema erhält zusätzliche Brisanz durch die Tatsache, dass Identitäten in sozialen Medien mitunter leicht zu fälschen sind und Benutzerinnen und Benutzer sich als andere Personen ausgeben können.

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