Leitfaden Kommunikation

5 Vorwort Eine gute Kommunikation zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Pa- tientin beeinflusst entscheidend die Therapietreue der Patienten und Patientinnen und deren Krankheitsbewältigung und damit den medizinischen Behandlungserfolg. Patientinnen und Patienten wünschen sich zugewandte Ärztinnen und Ärzte, die mit medizinischer Kompetenz aufmerksam zuhören und verständlich erklären. Aus Sicht der Ärztekammer Nordrhein ist die gute Kommunikationsfähigkeit im Patienten- kontakt eine ärztliche Kernkompetenz. Diagnose- und Therapiefreiheit bedeutet heute, die Entscheidungen während einer Behandlung ganz individuell im Dialog mit dem Patienten und der Patientin in einem ausbalancierten Verhältnis von empathischer Nähe und professioneller Distanz zu treffen. Nur wenn diese Kommunikation gelingt, werden Patienten und Patientinnen Vertrauen in ihren Arzt und ihre Ärztin haben. Und genau dieses Vertrauens- verhältnis ist es, das die Patient-Arzt-Beziehung über einen reinen Kunden-DienstleisterVertrag hinaushebt. Mit dem Wandel der Gesellschaft stellen sich neue Anforderungen an die Patient-Arzt- Kommunikation. Salus aegroti suprema lex galt gestern, heute gilt Voluntas aegroti suprema lex. Das Selbstbestimmungsrecht der Patienten und Patientinnen nimmt in unserer Rechtsordnung einen so hohen Rang ein, dass Ärztinnen und Ärzte einsame Entscheidungen in der Behandlung nicht mehr treffen können. Mögen mündige Patienten und Patientinnen ein unerfüllter Traum bleiben, weil sich das fachliche Kompetenzgefälle nicht beseitigen lässt – die informierten, vielleicht auch angesichts medialer Möglichkeiten gründlicher als früher aufgeklärten, kritisch gewordenen Patienten und Patientinnen stellen neue Anforderungen an die ärztliche Kommunikationsfähigkeit. Das Patientengespräch will vorbereitet, strukturiert und gerade auch in kritischen Entscheidungssituationen professionell geführt sein. Dem können viele Kolleginnen und Kollegen aufgrund einer natürlichen Gabe und ihrer ärztlichen Grundhaltung gerecht werden. Doch für Ärztekammer Nordrhein

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