Leitfaden Kommunikation

81 Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Ärztekammer Nordrhein 3.12. Gespräch über Patientenverfügungen und Wiederbelebung – rechtliche Rahmenbedingungen Der Wunsch und das Recht auf Selbstbestimmung sowie die Vielfalt der Handlungsmöglichkeiten am Lebensende haben dazu geführt, dass sich immer mehr Menschen frühzeitig selbst für oder gegen medizinische Maßnahmen entscheiden wollen. In diese Entscheidungen fließen die individuellen Wertevorstellungen, Lebenserfahrungen und Haltungen ein, die sich im Laufe eines Lebens bilden. Es ist daher Ziel und gleichzeitig Herausforderung für eine Patientenverfügung, diese Aspekte auf der Grundlage der individuellen Situation der Betroffenen möglichst genau und verständlich abzubilden, um so ein plastisches und nachvollziehbares Abbild der gewünschten oder unerwünschten Behandlungsmaßnahmen zu erhalten. Im Sinne einer auf die Bedürfnisse der einzelnen betroffenen Person zugeschnittenen Behandlung ist es daher sehr begrüßenswert, dass heute immer mehr Menschen eine Patientenverfügung (PV) verfassen – am besten in gesunden Tagen. Der typische Ernstfall, für den sich Patientinnen und Patienten mit einer PV wappnen, ist die Frage nach einer Reanimation bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand. Damit Ärztinnen und Ärzte sowie Pflegekräfte bei der Erstellung einer PV die Urteilsfähigkeit, Wertvorstellungen und Behandlungspräferenzen der Patientinnen und Patienten erfassen können, bedarf es professioneller und kommunikativer Kompetenz. PV halten die persönlichen Wertvorstellungen sowie den Willen einer betroffenen Person fest, für den Fall, dass sie sich nicht mehr äußern beziehungsweise nicht mehr entscheiden kann. Sie muss also mit Angehörigen, Ärzten/Ärztinnen und Pflegekräften über Fragen sprechen, in denen es um schwere Erkrankung, Sterben und Tod geht. Daher löst das Formulieren einer PV per se eine intensive Auseinandersetzung mit schwierigen Themen aus. Vorformulierte PV, die Menschen ohne begleitendes Gespräch mit Ärzten/Ärztinnen oder Pflegekräften und ohne vertiefte Auseinandersetzung mit den Angehörigen unterschreiben, sind von fehlendem bis geringem Nutzen, weil sie meist zu wenig Bezug nehmen auf persönliche Wertevorstellungen und Anliegen. Sie unterstützen die Angehörigen und ärztlichen Fachkräfte in der Regel nicht dabei, ein Verständnis vom tatsächlichen Patientenwillen zu gewinnen. Allerdings scheuen viele Ärztinnen und Ärzte das direkte Gespräch mit ihren Patientinnen und Patienten, wenn es um das Sterben geht. Dies betrifft nicht nur die Pa- tientenverfügung selbst, sondern auch eine konkrete Klärung des Vorgehens bei einem Herz-

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