Leitfaden Kommunikation

84 Ärztekammer Nordrhein Heranführen an spezifische Gesprächssituationen sonen eingesetzt werden könnten. Der Arzt bzw. die Ärztin kann in diesem Zusammenhang auch Informationsmaterial zu Patientenverfügungen abgeben (z. B. BÄK-ZEKO, 2018 oder Ärztekammer Nordrhein, 2020). Eine Eingangsfrage könnte so formuliert werden: „Haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht über Ihr Altwerden, über das Sterben und über den eigenen Tod? Wenn ja, warum und in welchem Zusammenhang? Wollen Sie mir ein bisschen mehr darüber erzählen?“ In einem zweiten Gespräch soll in der Regel die Vertrauensperson anwesend sein (im Hinblick auf eine Vollmacht). In diesem Gespräch wird eine Werteanamnese aufgenommen, dokumentiert und es werden die Themen Behandlungsabbruch und Lebensverlängerung anhand von Fallbeispielen diskutiert. Darauf wird ein Entwurf für eine PV erstellt. Erst in einer dritten Sitzung wird die PV dann definitiv geschrieben, kopiert und unterschrie- ben. Werteklärung Je individueller die Werteklärung ist, desto höher wird die Qualität der PV sein. Eine Werteanamnese kann erhoben werden, indem der Patient bzw. die Patientin mit einer einfachen, offenen Frage gebeten wird, konkrete Wertvorstellungen zu schildern: „Bitte sagen Sie mir, was für Sie im Leben wichtige Werte sind und was für Sie in einer Phase des nahenden Todes besonders wichtig sein könnte.“ Patientenverfügung der BÄK-ZEKO https://www.bundesaerztekammer.de/ fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/ Patienten/Hinweise_Patientenverfuegung.pdf Patientenverfügung der Ärztekammer Nordrhein www.aekno.de/patientenverfuegung Informationen und Formulare zu Patientenverfügungen finden Sie hier:

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