98 Ärztekammer Nordrhein Heranführen an spezifische Gesprächssituationen Die Rechtsprechung in diesem Bereich hat gezeigt, dass sich detaillierte Regelungen wegen der Vielzahl der Fallgestaltungen nicht bewährt haben. Daher sollten grundsätzliche Vorsichtsregeln beachtet werden: • Denken Sie bei Ihrem Profil daran, dass Sie für die Werbung verantwortlich sind in Bezug auf die Inhalte, die grundsätzlich unter Ihrer Kontrolle stehen. Von Ihnen wird aber nicht erwartet, dass Sie alle Antworten in sozialen Medien oder Postings in Foren, die nicht unter Ihrer Kontrolle stehen, überwachen. • Überlegen Sie gut, ob es auf Ihrer Website oder in Ihrem Profill in sozialen Medien möglich sein sollte, Kommentare zu hinterlassen. Im Zweifel sollten Sie die Kommentaroption deaktivieren. • Seien Sie vorsichtig und zurückhaltend beim Posten von Kommentaren oder Bildern hinsichtlich Ihrer Fähigkeiten und Dienstleistungen, damit Sie nicht versehentlich gegen die Werberichtlinien verstoßen. • Sie dürfen eine Onlinerezension, die negativ ist, nicht bearbeiten, um sie positiv zu machen, oder Feedback von Rezensierenden gegen ihre Absicht ändern. Datenschutz und Datensicherheit Wenn sensible Inhalte wie beispielsweise Informationen zu Patientinnen und Patienten oder Erkrankungsverläufen in sozialen Medien eingestellt werden, verlieren Einstellende weitgehend die Kontrolle über die Verbreitung und Verwendung dieser Daten. Bei der Nutzung sozialer Medien im beruflichen Umfeld sollten folgende Fragen abgewogen werden: Was kann mit den Daten im Rahmen der AGBs des sozialen Netzwerks gemacht werden? Häufig werden von Nutzenden die AGBs der sozialen Medien ohne genauere inhaltliche Analyse pauschal mit dem „Ich-stimme-zu“-Häkchen weggeklickt. Dadurch können dem Betreiber weitreichende Nutzungsmöglichkeiten mit den veröffentlichten Daten eingeräumt werden. Teilweise wird damit die Zustimmung erteilt, dass Daten auch von Dritten in einem völlig anderen Kontext genutzt werden. Welcher Personenkreis sieht die Einträge? Interessierte wie beispielsweise gegenwärtige oder künftige Arbeitgebende können Inhalte aus sozialen Medien aus unterschiedlichen Gründen beobachten. Aber auch Versicherungsgesellschaften und andere kommerzielle Nutzende können die Informationen auswerten, um beispielsweise mehr über das Risikoprofil oder das Verhalten ihrer Kundinnen und Kunden zu erfahren.
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