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// Know!S
SZENEWISSEN
„Die Freie Presse ist für eine funktionsfähige Demokratie gerade in so komplexen und
herausfordernden Zeiten zentral. Sie und ihre Vertreter werden weltweit unter Druck gesetzt
und die Arbeitsbedingungen erschwert.
Verlage brauchen mehr denn je Rahmenbedingun-
gen, die fairen Wettbewerb ermöglichen, um Vielfalt und Unabhängigkeit auch weiter
gewährleisten zu können.“
VDz-hAuPtgeSchäFtSFührer StePhAn Scherzer IM VorFeLD DeS PubLISherS SuMMIt DeS VerbAnDeS DeutScher zeItSchrIFtenVerLeger
Tagesschau-app - enTscheidung im sepTember
Der Rechtsstreit zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD über die rechtliche Zulässigkeit der
Tagesschau-App ist seit mehr als fünf Jahren anhängig. Am 23. September soll ein Urteil durch
das Oberlandesgericht (OLG) Köln ergehen. Dieses hatte im Jahr 2013 die Rechtmäßigkeit der App
erkannt, muss aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshof nun neu entscheiden. Im Oktober
2013 waren die App von
tagesschau.deund Spiegel Online mit je rund vier Millionen Nutzern die
am weitesten verbreiteten journalistischen Apps, wie „meedia“ berichtete. Jetzt schätzt das gleiche
Gericht, das 2013 noch anders anhand von Screenshots der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011
entschied, die App als „presseähnlich“ ein, wie Richter Nolte öffentlich äußerte. Das Webangebot
ist von dem Streit nicht betroffen, denn dieses wurde nach dem Drei-Stufen-Test durch den NDR-
Rundfunkrat von der Staatskanzlei Niedersachsen freigegeben. Der Rundfunkstaatsvertrag, der für
die öffentlich-rechtlichen Sender bindend ist, erlaubt diesen eine Präsenz im Internet, aber diese
dürfen nicht presseähnlich sein. Die Onlineinhalte müssen sich auf konkrete Radio- und Fernsehsen-
dungen beziehen. Der Bundesgerichtshof stellte zur Konkretisierung des Begriffes „presseähnlich“
fest: „Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht.“
ALTERNATIVLOSE TYPOGRAPHIE
Haben Sie ein Apple iPhone? Dann lesen Sie in der
Schriftfamilie Helvetica. Twittern Sie auf Ihrem
iPhone? Ja, dann schreiben und lesen Sie in Hel-
vetica. Laden Sie Ihre Fotos auf Pinterest hoch?
Huch, schon wieder die Helvetica, übrigens wie bei
YouTube, also wenn Sie Videos schauen. Und wenn
Sie mit der Lufthansa fliegen, treffen sie erneut auf
den Font Helvetica oder Helvetica Neue. Übrigens
auch und das wünscht man ja niemandem, wenn
Sie mit einem Rettungswagen des Deutschen Roten
Kreuzes transportiert werden. Es gibt unter den
Typographen den Spruch: „When using Helvetica
you´re never wrong, but also never right.“ Wenn
Sie also gerade über dem Relaunch eines Magazins
brüten und den Bleistift zerkauen, blicken Sie ruhig
über den Tellerrand und auf andere Schriften. Auch
wenn Sie – sollten Sie die Helvetica nicht wählen –
keinen Schriftschnitt bekommen, der im Jahr 2007
im New Yorker Museum of Modern Art ausgestellt
wurde. Damals feierte die Schriftfamilie ihr 50-jäh-
riges Erscheinen und keiner der Buchstaben konnte
Helvetica
die Kerzen auf der Geburtstagstorte auspusten.
Auch ihr Erfinder, der Schweizer Grafiker und Typo-
graph May Miedinger erlebte dieses Ereignis nicht
mehr, denn er verstarb am 8. März 1980 in Zürich.
Entworfen hat er die Helvetica, die er zunächst
Haas-Grotesk nach der Schriftgießerei, für die er
arbeitete, nannte, im Jahr 1957. 1960 wurde sie in
Helvetica umbenannt. Miedinger hat von Linotype,
dem Unternehmen, das die Schrift lizenzierte, bis zu
seinem Tod ein Honorar für die Helvetica erhalten.
Immer noch verwenden viele Gestalter die Helvetica
oder die Helvetica Neue. Ist sie also alternativlos?
Nein, wir denken nicht. Erst kürzlich brachten Erik
Spiekermann und Ralph Olivier du Carrois mit der
FF Real eine spannende Alternative auf den Markt.
Und wie sagte einst der Design-Rebell David Carsons
aus Kalifornien am Ende des letzten Jahrhunderts:
„If you have no intuitive sense of design, then call
yourself an information architect and only use Hel-
vetica.“ Eines ist klar: Der Einsatz von „Helvetica“ ist
nicht alternativlos.