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// Know!S

SZENEWISSEN

„Die Freie Presse ist für eine funktionsfähige Demokratie gerade in so komplexen und

herausfordernden Zeiten zentral. Sie und ihre Vertreter werden weltweit unter Druck gesetzt

und die Arbeitsbedingungen erschwert.

Verlage brauchen mehr denn je Rahmenbedingun-

gen, die fairen Wettbewerb ermöglichen, um Vielfalt und Unabhängigkeit auch weiter

gewährleisten zu können.“

VDz-hAuPtgeSchäFtSFührer StePhAn Scherzer IM VorFeLD DeS PubLISherS SuMMIt DeS VerbAnDeS DeutScher zeItSchrIFtenVerLeger

Tagesschau-app - enTscheidung im sepTember

Der Rechtsstreit zwischen den Zeitungsverlegern und der ARD über die rechtliche Zulässigkeit der

Tagesschau-App ist seit mehr als fünf Jahren anhängig. Am 23. September soll ein Urteil durch

das Oberlandesgericht (OLG) Köln ergehen. Dieses hatte im Jahr 2013 die Rechtmäßigkeit der App

erkannt, muss aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshof nun neu entscheiden. Im Oktober

2013 waren die App von

tagesschau.de

und Spiegel Online mit je rund vier Millionen Nutzern die

am weitesten verbreiteten journalistischen Apps, wie „meedia“ berichtete. Jetzt schätzt das gleiche

Gericht, das 2013 noch anders anhand von Screenshots der Tagesschau-App vom 15. Juni 2011

entschied, die App als „presseähnlich“ ein, wie Richter Nolte öffentlich äußerte. Das Webangebot

ist von dem Streit nicht betroffen, denn dieses wurde nach dem Drei-Stufen-Test durch den NDR-

Rundfunkrat von der Staatskanzlei Niedersachsen freigegeben. Der Rundfunkstaatsvertrag, der für

die öffentlich-rechtlichen Sender bindend ist, erlaubt diesen eine Präsenz im Internet, aber diese

dürfen nicht presseähnlich sein. Die Onlineinhalte müssen sich auf konkrete Radio- und Fernsehsen-

dungen beziehen. Der Bundesgerichtshof stellte zur Konkretisierung des Begriffes „presseähnlich“

fest: „Das ist der Fall, wenn bei diesem Angebot der Text deutlich im Vordergrund steht.“

ALTERNATIVLOSE TYPOGRAPHIE

Haben Sie ein Apple iPhone? Dann lesen Sie in der

Schriftfamilie Helvetica. Twittern Sie auf Ihrem

iPhone? Ja, dann schreiben und lesen Sie in Hel-

vetica. Laden Sie Ihre Fotos auf Pinterest hoch?

Huch, schon wieder die Helvetica, übrigens wie bei

YouTube, also wenn Sie Videos schauen. Und wenn

Sie mit der Lufthansa fliegen, treffen sie erneut auf

den Font Helvetica oder Helvetica Neue. Übrigens

auch und das wünscht man ja niemandem, wenn

Sie mit einem Rettungswagen des Deutschen Roten

Kreuzes transportiert werden. Es gibt unter den

Typographen den Spruch: „When using Helvetica

you´re never wrong, but also never right.“ Wenn

Sie also gerade über dem Relaunch eines Magazins

brüten und den Bleistift zerkauen, blicken Sie ruhig

über den Tellerrand und auf andere Schriften. Auch

wenn Sie – sollten Sie die Helvetica nicht wählen –

keinen Schriftschnitt bekommen, der im Jahr 2007

im New Yorker Museum of Modern Art ausgestellt

wurde. Damals feierte die Schriftfamilie ihr 50-jäh-

riges Erscheinen und keiner der Buchstaben konnte

Helvetica

die Kerzen auf der Geburtstagstorte auspusten.

Auch ihr Erfinder, der Schweizer Grafiker und Typo-

graph May Miedinger erlebte dieses Ereignis nicht

mehr, denn er verstarb am 8. März 1980 in Zürich.

Entworfen hat er die Helvetica, die er zunächst

Haas-Grotesk nach der Schriftgießerei, für die er

arbeitete, nannte, im Jahr 1957. 1960 wurde sie in

Helvetica umbenannt. Miedinger hat von Linotype,

dem Unternehmen, das die Schrift lizenzierte, bis zu

seinem Tod ein Honorar für die Helvetica erhalten.

Immer noch verwenden viele Gestalter die Helvetica

oder die Helvetica Neue. Ist sie also alternativlos?

Nein, wir denken nicht. Erst kürzlich brachten Erik

Spiekermann und Ralph Olivier du Carrois mit der

FF Real eine spannende Alternative auf den Markt.

Und wie sagte einst der Design-Rebell David Carsons

aus Kalifornien am Ende des letzten Jahrhunderts:

„If you have no intuitive sense of design, then call

yourself an information architect and only use Hel-

vetica.“ Eines ist klar: Der Einsatz von „Helvetica“ ist

nicht alternativlos.