KNOW!S 01-2019
Events webinale 03. — 07.06.2019 Maritim proArte Hotel, Berlin webinale.de PBC Publisher Business Conference 13.06.2019 Schmidts Tivoli, Hamburg publisher-business-conference.de Werbewirkungsgipfel 29. — 30.08.2019 Marriott Hotel, Frankfurt horizont.dfvcg-events.de/ werbewirkungsgipfel IFA 2019 Internationale Funkausstellung 06. — 11.09.2019 Berlin ExpoCenter City b2b.ifa-berlin.com DMEXCO 2019 11. — 12.09.2019 Bogen 2, Köln dmexco.de Forum Deutscher Mittelstand 11. — 12.09.2019 ICS Internationales Congresscenter, Stuttgart forumdeutschermittelstand.de Die Schaffrath DigitalMedien sind mit einem Messestand vor Ort. Was erlaubt ist Provozieren, um Aufmerksamkeit zu erzeugen — ein beliebtes Mittel der Werbung. Dass sie dabei manchmal gehörig danebengreift, belegt die Anzahl der Beanstandungen, die 2018 beim Deutschen Werberat eingingen: 1.235 Beschwerden zu 702 Werbemaßnahmen. Trotz rück- läufiger Zahlen weiterhin an der Spitze: Geschlechterdiskriminierung. Stark gestiegen ist die Zahl der Beschwerden in den sozialen Netz- werken. Auf seiner Homepage bietet der Deutsche Werberat einen digitalen „Leitfaden zum Werbekodex“ an. Dieser führt auch Klassiker der Werbelandschaft auf, die vom Gremium in regelmäßigen Abständen immer wieder entschieden werden. Das betrifft zum Beispiel die Dar- stellung von Gewalt, wie sie oftmals in der Werbung für Halloween- Veranstaltungen eingesetzt wird, und deren Wirkung auf Kinder: „Die Grenze ist überschritten, wenn die Darstellung real erscheint und der Eindruck erweckt wird, die gezeigte Person sei tatsächlich verletzt oder sogar verstümmelt.“ Eine Prüfung des Werberates hat in den meisten Fällen Konsequenzen in werbenden Unternehmen: Rund 90 Prozent von ihnen stoppten bzw. änderten 2018 ihre Werbemaßnahme. www.werberat.de KNOW ! S 01/2019 7 WAS DIE BRANCHE BEWEGT Foto: psdreams/Zala Rudrapalsinh; Screenshot: LauferNeo
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